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Vers. 2.06g |
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Standard "Pflege
von Senioren mit Rollstuhl" |
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Die Nutzung eines Rollstuhls ist für
Betroffene eine zweischneidige Angelegenheit. Senioren, die
nicht oder nur mühselig laufen können, werden wieder mobil.
Gleichzeitig aber nimmt der Fahrkomfort jeden Anreiz, zumindest
ein paar Wege mit Gehhilfen wie dem Delta-Gehrad zurückzulegen. |
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Wichtige Hinweise:
- Zweck unseres Musters ist es nicht,
unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser
Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und
an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
- Unverzichtbar ist immer auch eine
inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte,
da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen.
Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten
Krankheitsbildern kontraindiziert.
- Dieser Standard eignet sich für die
ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen
jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen
"Patient".
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Standard "Pflege
von Senioren mit Rollstuhl" |
Definition: |
Rund eine Million
Menschen in Deutschland sind auf einen Rollstuhl angewiesen. Dieser
ermöglicht auch schwer- und schwerstbehinderten Personen die Teilnahme
am sozialen Leben. In unserer Einrichtung
werden verschiedene Rollstuhltypen genutzt:
- Standardrollstühle sind vergleichsweise
einfach konstruiert und bieten wenig Komfort. Die Nutzung von
billigem Stahl für den Rahmen reduziert die Kosten.
- Bei Leichtgewichtrollstühlen werden Aluminium
oder Verbundwerkstoffe für die Rahmenkonstruktion verwendet. Die
hochwertigen Komponenten sorgen für Leichtgängigkeit und mehr
Bequemlichkeit. Allerdings lässt dieses auch den Beschaffungspreis
deutlich ansteigen.
- Elektrorollstühle verfügen über einen
Elektromotor samt leistungsstarkem Akkublock. Der Benutzer kann den
Rollstuhl allein in Gang setzen und steuern. Bei Schwerstbehinderung
kann die Kontrolle ggf. durch ein Mundstück erfolgen.
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Grundsätze: |
- Bewohner mit Rollstuhl haben das Recht auf
vollständige Teilhabe am sozialen Leben. Der Kontakt von behinderten
Bewohnern mit nicht behinderten Bewohnern wird von uns nach Kräften
gefördert.
- Bewohner mit Rollstuhl haben das Recht auf
eine optimale Versorgung mit technischen Hilfsmitteln und auf eine
optimale Pflege.
- Es ist uns bewusst, dass ein Rollstuhl zur
Überversorgung des Bewohners führen kann. Daher sollte jeder
gehfähige Bewohner nur solche Wege mit dem Rollstuhl fahren, die er
auf eigenen Beinen selbst mit unserer Hilfe nicht gehen kann.
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Ziele: |
- Der Bewohner wird sicher im Rollstuhl bewegt
bzw. bewegt sich eigenständig.
- Die Teilhabe am sozialen Leben ist gesichert.
- Der Rollstuhl wird regelmäßig überprüft und
gewartet. Schäden werden umgehend behoben.
- Vorhandene Ressourcen werden genutzt und
ausgebaut.
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Vorbereitung: |
Informationssammlung |
- Wir sammeln Informationen, die für die
ärztliche Verordnung relevant sein werden, insbesondere:
- Krankheitsbild
- Körpergewicht, Körpergröße und BMI
- Alter
- besondere Lebensumstände
- geplanter Einsatzzweck
- Möglichkeit zum "Rollstuhlgehen"
- Möglichkeit, den Handbetrieb zu nutzen
- Fähigkeit, mit dem Rollstuhl um Ecken zu
fahren oder Steigungen zu überwinden
- vorhandene Dekubitusgefährdung
- Wir klären rechtzeitig, wer für die Wartung
und den Service des Rollstuhls verantwortlich ist.
- Wir suchen den Kontakt zum zuständigen
Versicherungsanbieter. Wir besprechen, welcher Versicherungsschutz
notwendig ist. Wichtig ist insbesondere eine
Haftpflichtversicherung, die etwa für Kratzer an fremden PKWs
aufkommt.
- Wir animieren unsere Pflegekräfte "in einer
ruhigen Minute", sich selbst in einen Rollstuhl zu setzen und damit
durch die Einrichtung und die angrenzenden Freiflächen zu fahren. In
Gesprächen werden danach die Erfahrungen ausgetauscht.
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Zubehör |
Wir prüfen, welches Zubehör zum
Rollstuhl sinnvoll wäre, etwa:
- Rutschbrett. Dieses vereinfacht den Transfer
in und aus dem Rollstuhl. Der Bewohner kann sich damit leichter auf
einen Stuhl oder auf sein Bett setzen.
- Einkaufsnetz oder Rucksack. Damit lassen sich
Gegenstände leichter verstauen. Dieses ist etwa sinnvoll bei kalten
oder schweren Einkäufen, die nicht auf dem Schoß des
Rollstuhlfahrers abgelegt werden sollten.
- Therapietisch. Dieser wird an den Armlehnen
befestigt. Auf dem Tisch kann z.B. ein Hemiplegie-Patient einen
gelähmten Arm ablegen.
- Sicherheitsgurte. Diese verhindern ein
Herausfallen des Bewohners aus dem Rollstuhl, etwa bei einem
Krampfanfall oder bei Gleichgewichtsstörungen.
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Durchführung: |
allgemeine Sicherheitsregeln |
- Vor dem Aufstehen aus dem Rollstuhl müssen
die Fußstützen hochgeklappt werden, da ansonsten der Rollstuhl samt
Bewohner nach vorne überkippen könnte.
- Der Benutzer darf erst dann aus dem Rollstuhl
aussteigen, wenn die Bremsen angezogen sind. Bei geschwächten und
unsicheren Bewohnern ist es zudem erforderlich, dass eine
Pflegekraft zusätzlichen Halt gibt.
- Wenn der Benutzer aufgrund einer Amputation
nur über ein Bein verfügt, verlagert dieses den Körperschwerpunkt.
In solchen Fällen muss der Rollstuhl ggf. mit einem Kippschutz
ausgestattet werden.
- Das Schieben eines Rollstuhls ist keine
triviale Tätigkeit, sondern erfordert ein gewisses Maß an Übung.
Daher werden alle Hilfskräfte (Praktikanten, Zivildienstleistende
usw.) in die Handhabung eingewiesen. Dieses gilt auch für
Angehörige, die den Bewohner z.B. auf einen Spaziergang mitnehmen
möchten.
- Vor jedem Schieben muss sich die Pflegekraft
mit den zentralen Funktionen vertraut machen, da diese je nach
Modell unterschiedlich sein können. Dazu zählt etwa der Bremshebel,
der für die Arretierung manchmal nach vorne bzw. manchmal nach
hinten geschoben werden muss.
- Die Pflegekraft achtet auf die richtige
Sitzposition des Bewohners. Dieser sollte gerade sitzen. Zudem
müssen die Füße auf den Fußrasten stehen, da ansonsten die auf dem
Boden schleifenden Füße die Kippgefahr steigern.
- Beim Tragen des Rollstuhls muss die
Pflegekraft den stabilen Stahlrahmen und nicht die Armlehnen fassen.
- Wir erklären dem Bewohner, dass er um Hilfe
rufen soll, falls er mit dem Rollstuhl in eine bedrohliche Lage
gerät. Eigenständige Befreiungsversuche führen häufig zum Sturz.
- Auch bei Rollstuhlfahrern werden die im
Standard "Sturzprophylaxe" beschriebenen Maßnahmen umgesetzt. Dieses
betrifft insbesondere die gezielte Suche nach Stolperfallen.
- Beim Überfahren von hohen Schwellen sollte
der Rollstuhl gewendet werden und das Hindernis rückwärts überwunden
werden. Der Bewohner wird informiert, wenn der Rollstuhl gekippt
wird.
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weitere Maßnahmen |
- Wenn die Pflegekraft mit dem Bewohner
spricht, sollte sie in dessen Blickfeld stehen und Augenkontakt
suchen. Ansonsten wäre der Bewohner gezwungen, den Kopf in einen für
ihn unangenehmen Winkel zu drehen. Dieses etwa, wenn die Pflegekraft
während des Redens den Rollstuhl schiebt und somit hinter dem
Bewohner geht.
- Bewohner sollten einen Rollstuhl nur dann
benutzen, wenn keine eigene Gehfähigkeit mehr besteht. Ansonsten
sind Pflegekräfte gehalten, den Bewohner so häufig wie möglich auf
den eigenen Beinen laufen zu lassen. Ggf. sind Gehhilfen zu nutzen
sowie Hilfestellung zu leisten.
- Falls eine Mobilisierung außerhalb des
Rollstuhls nicht möglich ist, sollte der Bewohner zumindest "rollstuhlgehen",
sich also mit der Kraft der Beine im Rollstuhl sitzend fortbewegen.
Dafür ist es nötig, die Höhe soweit anzupassen, dass der Bewohner im
Sitzen die Füße flach aufsetzen kann. Rollstuhlgehen ist vor allem
bei Hemiplegie ein wichtiges Therapiemittel.
- Bei langer Sitzdauer im Rollstuhl steigt die
Dekubitusgefahr deutlich an. Bei der Risikobewertung erfassen wir
insbesondere eine mögliche Inkontinenz, da diese die Haut von
Rollstuhlfahrern sehr belastet. Wir beobachten das Sitzverhalten des
Bewohners. Wenn dieser kraftlos im Rollstuhl "hängt", ist das
Dekubitus-Risiko höher. Die Fähigkeit zum aktiven Positionswechsel
innerhalb des Rollstuhls senkt die Gefährdung.
- Mit einem Gelkissen kann man den Auflagedruck
gleichmäßiger verteilen.
- Das Abschnüren von Blutgefäßen lässt sich
verhindern, indem der Bewohner mit der gesamten Länge der
Oberschenkel auf der Sitzfläche sitzt. Dieses reduziert auch das
Risiko von Thrombosen.
- Wenn das Risiko besteht, dass der Bewohner
aus dem Rollstuhl fallen könnte, wird dieser mit Sicherheitsgurten
gesichert. Die Gurte dürfen nicht zu stramm angezogen werden, da
ansonsten der Blutstrom unterbrochen werden könnte. Zudem sollte der
Bewohner sich selbst aus den Gurten befreien können, da die Maßnahme
ansonsten als Freiheitsbeschränkung genehmigungspflichtig wäre. Das
Gleiche gilt bei einem Therapietisch, der den Bewohner am Aussteigen
hindert.
- Wenn der Bewohner die Lage seines Kopfes
nicht kontrollieren kann, erhält er zusätzlich eine Kopfstütze.
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Handhabung |
Im Alltag
kommt es immer wieder vor, dass ein Hindernis mit dem Rollstuhl
überwunden werden muss. Beim Überfahren einer Stufe gibt es zwei
Varianten: Das Hindernis kann in Fahrtrichtung oder entgegen der
Fahrtrichtung passiert werden. Die Durchführung in Fahrtrichtung gilt
als die übliche Methode. Allerdings bevorzugen viele Bewohner die
alternative Bewegung. Wir richten uns letztlich nach den Wün
+++ Gekürzte Version. Das komplette Dokument finden Sie hier. +++
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Weitere Informationen
zu diesem Thema |
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Schlüsselwörter für diese Seite |
Rollstuhl; Mobilisierung; Gehbehinderung;
Querschnittlähmung |
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Genereller
Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und
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bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert. |
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