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Vers. 2.06g

Standard "Pflege von Senioren mit Rollstuhl"

 
Die Nutzung eines Rollstuhls ist für Betroffene eine zweischneidige Angelegenheit. Senioren, die nicht oder nur mühselig laufen können, werden wieder mobil. Gleichzeitig aber nimmt der Fahrkomfort jeden Anreiz, zumindest ein paar Wege mit Gehhilfen wie dem Delta-Gehrad zurückzulegen.
 

Wichtige Hinweise:

  • Zweck unseres Musters ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
  • Unverzichtbar ist immer auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.
  • Dieser Standard eignet sich für die ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen "Patient".

 

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Standard "Pflege von Senioren mit Rollstuhl"

Definition: Rund eine Million Menschen in Deutschland sind auf einen Rollstuhl angewiesen. Dieser ermöglicht auch schwer- und schwerstbehinderten Personen die Teilnahme am sozialen Leben.

In unserer Einrichtung werden verschiedene Rollstuhltypen genutzt:

  • Standardrollstühle sind vergleichsweise einfach konstruiert und bieten wenig Komfort. Die Nutzung von billigem Stahl für den Rahmen reduziert die Kosten.
  • Bei Leichtgewichtrollstühlen werden Aluminium oder Verbundwerkstoffe für die Rahmenkonstruktion verwendet. Die hochwertigen Komponenten sorgen für Leichtgängigkeit und mehr Bequemlichkeit. Allerdings lässt dieses auch den Beschaffungspreis deutlich ansteigen.
  • Elektrorollstühle verfügen über einen Elektromotor samt leistungsstarkem Akkublock. Der Benutzer kann den Rollstuhl allein in Gang setzen und steuern. Bei Schwerstbehinderung kann die Kontrolle ggf. durch ein Mundstück erfolgen.
Grundsätze:
  • Bewohner mit Rollstuhl haben das Recht auf vollständige Teilhabe am sozialen Leben. Der Kontakt von behinderten Bewohnern mit nicht behinderten Bewohnern wird von uns nach Kräften gefördert.
  • Bewohner mit Rollstuhl haben das Recht auf eine optimale Versorgung mit technischen Hilfsmitteln und auf eine optimale Pflege.
  • Es ist uns bewusst, dass ein Rollstuhl zur Überversorgung des Bewohners führen kann. Daher sollte jeder gehfähige Bewohner nur solche Wege mit dem Rollstuhl fahren, die er auf eigenen Beinen selbst mit unserer Hilfe nicht gehen kann.
Ziele:
  • Der Bewohner wird sicher im Rollstuhl bewegt bzw. bewegt sich eigenständig.
  • Die Teilhabe am sozialen Leben ist gesichert.
  • Der Rollstuhl wird regelmäßig überprüft und gewartet. Schäden werden umgehend behoben.
  • Vorhandene Ressourcen werden genutzt und ausgebaut.
Vorbereitung: Informationssammlung
  • Wir sammeln Informationen, die für die ärztliche Verordnung relevant sein werden, insbesondere:
    • Krankheitsbild
    • Körpergewicht, Körpergröße und BMI
    • Alter
    • besondere Lebensumstände
    • geplanter Einsatzzweck
    • Möglichkeit zum "Rollstuhlgehen"
    • Möglichkeit, den Handbetrieb zu nutzen
    • Fähigkeit, mit dem Rollstuhl um Ecken zu fahren oder Steigungen zu überwinden
    • vorhandene Dekubitusgefährdung
  • Wir klären rechtzeitig, wer für die Wartung und den Service des Rollstuhls verantwortlich ist.
  • Wir suchen den Kontakt zum zuständigen Versicherungsanbieter. Wir besprechen, welcher Versicherungsschutz notwendig ist. Wichtig ist insbesondere eine Haftpflichtversicherung, die etwa für Kratzer an fremden PKWs aufkommt.
  • Wir animieren unsere Pflegekräfte "in einer ruhigen Minute", sich selbst in einen Rollstuhl zu setzen und damit durch die Einrichtung und die angrenzenden Freiflächen zu fahren. In Gesprächen werden danach die Erfahrungen ausgetauscht.
Zubehör Wir prüfen, welches Zubehör zum Rollstuhl sinnvoll wäre, etwa:
  • Rutschbrett. Dieses vereinfacht den Transfer in und aus dem Rollstuhl. Der Bewohner kann sich damit leichter auf einen Stuhl oder auf sein Bett setzen.
  • Einkaufsnetz oder Rucksack. Damit lassen sich Gegenstände leichter verstauen. Dieses ist etwa sinnvoll bei kalten oder schweren Einkäufen, die nicht auf dem Schoß des Rollstuhlfahrers abgelegt werden sollten.
  • Therapietisch. Dieser wird an den Armlehnen befestigt. Auf dem Tisch kann z.B. ein Hemiplegie-Patient einen gelähmten Arm ablegen.
  • Sicherheitsgurte. Diese verhindern ein Herausfallen des Bewohners aus dem Rollstuhl, etwa bei einem Krampfanfall oder bei Gleichgewichtsstörungen.
Durchführung: allgemeine Sicherheitsregeln
  • Vor dem Aufstehen aus dem Rollstuhl müssen die Fußstützen hochgeklappt werden, da ansonsten der Rollstuhl samt Bewohner nach vorne überkippen könnte.
  • Der Benutzer darf erst dann aus dem Rollstuhl aussteigen, wenn die Bremsen angezogen sind. Bei geschwächten und unsicheren Bewohnern ist es zudem erforderlich, dass eine Pflegekraft zusätzlichen Halt gibt.
  • Wenn der Benutzer aufgrund einer Amputation nur über ein Bein verfügt, verlagert dieses den Körperschwerpunkt. In solchen Fällen muss der Rollstuhl ggf. mit einem Kippschutz ausgestattet werden.
  • Das Schieben eines Rollstuhls ist keine triviale Tätigkeit, sondern erfordert ein gewisses Maß an Übung. Daher werden alle Hilfskräfte (Praktikanten, Zivildienstleistende usw.) in die Handhabung eingewiesen. Dieses gilt auch für Angehörige, die den Bewohner z.B. auf einen Spaziergang mitnehmen möchten.
  • Vor jedem Schieben muss sich die Pflegekraft mit den zentralen Funktionen vertraut machen, da diese je nach Modell unterschiedlich sein können. Dazu zählt etwa der Bremshebel, der für die Arretierung manchmal nach vorne bzw. manchmal nach hinten geschoben werden muss.
  • Die Pflegekraft achtet auf die richtige Sitzposition des Bewohners. Dieser sollte gerade sitzen. Zudem müssen die Füße auf den Fußrasten stehen, da ansonsten die auf dem Boden schleifenden Füße die Kippgefahr steigern.
  • Beim Tragen des Rollstuhls muss die Pflegekraft den stabilen Stahlrahmen und nicht die Armlehnen fassen.
  • Wir erklären dem Bewohner, dass er um Hilfe rufen soll, falls er mit dem Rollstuhl in eine bedrohliche Lage gerät. Eigenständige Befreiungsversuche führen häufig zum Sturz.
  • Auch bei Rollstuhlfahrern werden die im Standard "Sturzprophylaxe" beschriebenen Maßnahmen umgesetzt. Dieses betrifft insbesondere die gezielte Suche nach Stolperfallen.
  • Beim Überfahren von hohen Schwellen sollte der Rollstuhl gewendet werden und das Hindernis rückwärts überwunden werden. Der Bewohner wird informiert, wenn der Rollstuhl gekippt wird.
weitere Maßnahmen
  • Wenn die Pflegekraft mit dem Bewohner spricht, sollte sie in dessen Blickfeld stehen und Augenkontakt suchen. Ansonsten wäre der Bewohner gezwungen, den Kopf in einen für ihn unangenehmen Winkel zu drehen. Dieses etwa, wenn die Pflegekraft während des Redens den Rollstuhl schiebt und somit hinter dem Bewohner geht.
  • Bewohner sollten einen Rollstuhl nur dann benutzen, wenn keine eigene Gehfähigkeit mehr besteht. Ansonsten sind Pflegekräfte gehalten, den Bewohner so häufig wie möglich auf den eigenen Beinen laufen zu lassen. Ggf. sind Gehhilfen zu nutzen sowie Hilfestellung zu leisten.
  • Falls eine Mobilisierung außerhalb des Rollstuhls nicht möglich ist, sollte der Bewohner zumindest "rollstuhlgehen", sich also mit der Kraft der Beine im Rollstuhl sitzend fortbewegen. Dafür ist es nötig, die Höhe soweit anzupassen, dass der Bewohner im Sitzen die Füße flach aufsetzen kann. Rollstuhlgehen ist vor allem bei Hemiplegie ein wichtiges Therapiemittel.
  • Bei langer Sitzdauer im Rollstuhl steigt die Dekubitusgefahr deutlich an. Bei der Risikobewertung erfassen wir insbesondere eine mögliche Inkontinenz, da diese die Haut von Rollstuhlfahrern sehr belastet. Wir beobachten das Sitzverhalten des Bewohners. Wenn dieser kraftlos im Rollstuhl "hängt", ist das Dekubitus-Risiko höher. Die Fähigkeit zum aktiven Positionswechsel innerhalb des Rollstuhls senkt die Gefährdung.
  • Mit einem Gelkissen kann man den Auflagedruck gleichmäßiger verteilen.
  • Das Abschnüren von Blutgefäßen lässt sich verhindern, indem der Bewohner mit der gesamten Länge der Oberschenkel auf der Sitzfläche sitzt. Dieses reduziert auch das Risiko von Thrombosen.
  • Wenn das Risiko besteht, dass der Bewohner aus dem Rollstuhl fallen könnte, wird dieser mit Sicherheitsgurten gesichert. Die Gurte dürfen nicht zu stramm angezogen werden, da ansonsten der Blutstrom unterbrochen werden könnte. Zudem sollte der Bewohner sich selbst aus den Gurten befreien können, da die Maßnahme ansonsten als Freiheitsbeschränkung genehmigungspflichtig wäre. Das Gleiche gilt bei einem Therapietisch, der den Bewohner am Aussteigen hindert.
  • Wenn der Bewohner die Lage seines Kopfes nicht kontrollieren kann, erhält er zusätzlich eine Kopfstütze.

 

Handhabung

Im Alltag kommt es immer wieder vor, dass ein Hindernis mit dem Rollstuhl überwunden werden muss. Beim Überfahren einer Stufe gibt es zwei Varianten: Das Hindernis kann in Fahrtrichtung oder entgegen der Fahrtrichtung passiert werden. Die Durchführung in Fahrtrichtung gilt als die übliche Methode. Allerdings bevorzugen viele Bewohner die alternative Bewegung. Wir richten uns letztlich nach den Wün

+++ Gekürzte Version. Das komplette Dokument finden Sie hier. +++

 
   
 
 
Weitere Informationen zu diesem Thema
Schlüsselwörter für diese Seite Rollstuhl; Mobilisierung; Gehbehinderung; Querschnittlähmung
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