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Version 2.15a - 2013 |
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Mustervorlage "Sturzprotokoll /
Ereignisprotokoll" |
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Bei
Haftungsprozessen nach einem Sturz haben Krankenkassen einen
verlässlichen Verbündeten: die schlampige Dokumentation der
Pflegeteams. Es sind immer wieder die gleichen Fehler, die dafür
sorgen, dass sich inzwischen selbst absurde Forderungen durchsetzen
lassen. Mit unserem Protokoll können Sie konsequent entlastende
Faktoren finden und gerichtsfest dokumentieren. |
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So übernehmen Sie
eine Textvorlage in Ihre Textverarbeitung
- Bewegen Sie den Mauszeiger an die
Oberseite der Textvorlage, die Sie übernehmen wollen. Er sollte in der
freien, weißen Fläche leicht oberhalb der Tabelle platziert werden.
- Drücken Sie die linke
Maustaste und halten Sie diese gedrückt!
- Fahren Sie mit dem Mauszeiger nach
unten. Der Text färbt sich nun blau ein.
- Fahren Sie mit dem Mauszeiger in
den weißen, freien Bereich etwas unterhalb des Tabellenendes.
- Lassen Sie die linke Maustaste los.
- Fahren Sie mit dem Mauszeiger
irgendwo auf den blau markierten Textbereich.
- Drücken Sie die rechte
Maustaste.
- Es öffnet sich ein Menü. Wählen
Sie mit der linken Maustaste den Punkt "Kopieren". Das Fenster schließt
sich nun.
- Starten Sie Ihre Textverarbeitung.
- Die Textverarbeitung öffnet sich
mit einem leeren, weißen Dokument. Klicken Sie mit der rechten
Maustaste irgendwo in das leere Dokument. Es öffnet sich ein Menü.
Wählen Sie mit der linken Maustaste den Punkt "Einfügen".
- Die Textvorlage befindet sich nun
in Ihrer Textverarbeitung und kann hier weiter bearbeitet werden.
Für alle
Computereinsteiger haben wir eine umfangreich bebilderte Seite
erstellt, auf der jeder Schritt noch ausführlicher erklärt wird. Es ist
ganz einfach! Klicken Sie hier.
- Eigentlich ist ein Ereignisprotokoll eine Form der
Doppeldokumentation. Es ist aber dennoch sinnvoll, dieses Formular zu
nutzen. Beim Ausfüllen des Pflegeberichts werden oftmals wichtige
Informationen vergessen; insbesondere auch solche Fakten, die die
Einrichtung und das Pflegeteam entlasten. Das Protokoll bietet eine
feste Struktur, den die Pflegekraft als "roten Faden" nutzen kann.
- Das Protokoll ist immer zum nächstmöglichen Termin
auszufüllen, i.d.R. also unmittelbar nach dem Ereignis. Nur dann sind
noch alle Details frisch im Gedächtnis. Insbesondere können auch noch
etwaige Zeugen leichter befragt werden, da diese ja noch vor Ort zu
finden sind. Erfahrungsgemäß ist der Zeitaufwand beim sofortigen
Ausfüllen deutlich geringer, als wenn der Bogen erst am nächsten Tag
bearbeitet wird und entsprechend nachrecherchiert werden muss.
- Insbesondere bei schweren Verletzungen kann es nicht
schaden, die Angaben von etwaigen Zeugen im Protokoll von diesen
abzeichnen zu lassen. Wenn z.B. ein Mitbewohner wichtige Angaben zu den
Geschehnissen macht, kann es passieren, dass er zum Zeitpunkt eines
Prozesses bereits dement oder verstorben ist. Vom Sturz bis zur
Verhandlung können ja leicht einige Jahre ins Land gehen.
- Beim Ausfüllen des Bogens ist die Pflegekraft
gehalten, die Bezeichnung "Sturz" nur dann zu verwenden, wenn sicher
ist, dass auch wirklich ein Sturzereignis vorliegt. Wenn wir voreilig
einen Sturz feststellen, kann sich dieses im Rahmen eines etwaigen
Haftungsprozesses als nachteilig erweisen. Ein auf dem Boden liegender
oder sitzender Bewohner ist nicht notwendigerweise gestürzt. Er könnte
auch einen auf dem Teppich liegenden Gegenstand aufgehoben haben, ohne
danach wieder aufstehen zu können. Er könnte sich auch bewusst auf den
Boden gelegt haben. Bei demenziell erkrankten Senioren ist stets mit
irrationalem Verhalten zu rechnen.
- Wenn es relevante Hinweise auf Alkoholkonsum gibt,
ist es sinnvoll, eine zweite Pflegekraft hinzuzuziehen. Diese könnte
z.B. den Alkoholgeruch in der Atemluft ("Fahne") bestätigen. Wenn ein
gestürzter Bewohner nachweisbar unter Alkoholeinfluss stand, ist das
vor Gericht ggf. entscheidend. Denn dann ist es gut möglich, dass der
Sturz nicht von der angeblich unvorsichtigen Pflegekraft, sondern eben
vom Alkohol ausgelöst wurde. Falls beide Ursachen ungefähr gleich
wahrscheinlich sind, ist die Einrichtung "aus dem Schneider".
- Das ist misslich: Der Bewohner führte laut Protokoll
vor dem Sturz eine Tätigkeit aus, die eigentlich laut Pflegeplanung von
einer Pflegekraft übernommen werden sollte. Der Grund dafür: Der alte
Mensch weist zu viele körperliche Defizite auf und könnte stürzen.
Dieses ist umso ärgerlicher, wenn die Pflegeplanung in dieser Hinsicht
nicht mehr aktuell ist und der Bewohner diese Tätigkeit inzwischen
durchaus eigenständig durchführen kann. Jede PDL tut daher gut daran,
solche Widersprüche zu vermeiden.
- Ein Beispiel dafür aus Wuppertal. Hier stürzte eine
Seniorin nach dem Toilettengang und zog sich einen
Oberschenkelhalsbruch zu. Dokumentiert wurde der Unfall so:
- "Frau K. (wurde) auf
den Toilettenstuhl gesetzt. Beim Wiederankleiden stand sie am
festgestellten Bett und hielt sich mit beiden Händen fest. Direkt
hinter ihr stand der festgestellte Toilettenstuhl und neben ihr eine
Pflegekraft. Ohne erkennbaren Anlass […] kippte Frau K. zur
Seite. Obwohl die anwesende Pflegekraft sie noch teilweise halten
konnte, glitt sie […] auf den Boden."
- Nach Aussage der Pflegekraft konnte sie die
Bewohnerin nicht halten, weil sie sich gerade gebückt hatte, um der
Seniorin die Hosen hochzuziehen. In der Pflegeplanung wurde zwar
vermerkt, dass die Bewohnerin am Bettgitter stehen könne, jedoch fand
sich dort auch die Warnung:
- "Maßnahmen: Bewohnerin nie alleine stehen lassen."
- Es wurde letztlich teuer. Die Einrichtung musste rund
7000€ Schadensersatz und die Gerichtskosten zahlen. (OLG Düsseldorf ·
Urteil vom 17. Januar 2012 · Az. I-24 U 78/11)
- Die Angaben im Ereignisprotokoll dürfen auch nicht im
Widerspruch zum Unfallbericht stehen, den die Krankenkasse nach einem
mutmaßlichen Sturz an den Versicherten schickt. Hier ist es sinnvoll,
dem Bewohner oder seinem rechtlichen Vertreter beim Ausfüllen
Unterstützung anzubieten. Die Pflegekraft stellt dann sicher, dass der
Unfallbogen sachlich richtig ausgefüllt wird. Es ist zu vermeiden, dass
Angehörige das Ausfüllen des Bogens übernehmen. Dieses insbesondere,
wenn die Angehörigen irrtümlicherweise der Einrichtung eine Mitschuld
für den Sturz geben und im Unfallbogen unkorrekte Angaben machen
würden, die für die Einrichtung nachteilig sind.
- Die Pflegekraft sollte überdies direkt nach einem
"Sturz" prüfen, ob der Bewohner zum Zeitpunkt des Ereignisses
tatsächlich eine Protektorhose oder einlegbare Hüftschalen trug. Allein
aus der Tatsache, dass ihm diese am Morgen angezogen wurden, lässt sich
nicht ableiten, dass er die Schutzkleidung zum Zeitpunkt des Vorfalls
noch immer trug. Er könnte sie ausgezogen haben, weil ihm zu heiß war.
Er wäre dann für die Verletzungen ggf. mitverantwortlich.
- Nach einem mutmaßlichen Sturzereignis ist die
Kommunikation zwischen der Einrichtung und der Krankenkasse Aufgabe der
Pflegedienstleitung oder der Heimleitung. Keine Wohnbereichsleitung und
keine Pflegekraft sind berechtigt, der Krankenkasse schriftlich oder
mündlich Informationen zum Ereignishergang zu geben.
- Warum das Ausfüllen des Bogens bei schweren Unfällen
ohnehin Chefsache ist, zeigt ein Fall aus Heilbronn. Hier stürzte ein
Bewohner schwer. Der Vorfall wurde von der Hilfskraft "Frau R."
dokumentiert. Deren Schilderung war für die Einrichtung ziemlich
ungünstig. Die klagende Kasse brachte diese Unterlagen während des
Prozesses folgerichtig als Beweis für die Mitschuld des Pflegeheims
ein. In seiner Not versuchte der Anwalt des Pflegeheims, den Richter
davon zu überzeugen, dass die eigene Dokumentation falsch war. Ohne
Erfolg. Die Einrichtung musste fast 6000 € zahlen. Aus dem Urteil (LG
Heilbronn vom 29.07.2009 - 1 O 195/08 -).:
- Nach der Vernehmung der Zeugin R. steht für die
Kammer fest, dass sich der Sachverhalt so ereignet hat, wie in dem in
den Pflegedokumenten enthaltenen Unfallbericht geschildert. […] Die
abweichende Sachverhaltsschilderung der Beklagten […] hat sich dagegen
nicht bestätigt. Sie widerspricht der schriftlichen
Pflegedokumentation, die vom Tag nach dem Sturz stammt und von Frau R.
unterschrieben wurde.
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Sturzprotokoll / Ereignisprotokoll
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Name des Bewohners:
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Geburtsdatum:
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Wohnbereich:
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Zimmer:
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Situation
des Bewohners beim Auffinden
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Datum und Uhrzeit
des Ereignisses (sofern bekannt):
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Uhrzeit des
Auffindens des Bewohners:
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Wo
genau wurde der Bewohner gefunden? (Hinweis: Der Ort kann auch
unbekannt bleiben, wenn der Bewohner auf eigenen Beinen in das
Stationszimmer lief, aber aufgrund der demenziellen Erkrankung keine
Angaben zum Hergang machen kann.)
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In welcher
Stellung wurde der Bewohner gefunden?
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- liegend auf dem Fußboden
- sitzend auf dem Fußboden
- sitzend auf einem Stuhl
- liegend oder sitzend im Bett
- Sonstiges:
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Welche Pflegekraft
war zuerst am Unfallort?
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Wie wurde die
Pflegekraft auf das Ereignis aufmerksam?
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- Bewohner oder Mitbewohner klingelte
- Hilferufe
- zufälliger Besuch
- Sonstiges:
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Welche Gehhilfen
hatte der Bewohner beim Ereignis bei sich (Stock, Rollator usw.)?
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Welche
Schutzkleidung trug der Bewohner zum Ereigniszeitpunkt?
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- Protektorhosen
- einlegbare Protektoren
- Schutzhelm
- Sonstiges:
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Welche
Schuhe trug der Bewohner beim Auffinden (offene Hausschuhe,
Freizeitschuhe usw.)?
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Ereignishergang
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Wo und wann
genau wurde der Bewohner vor dem Ereignis zuletzt gesehen? In welchem
Zustand war er? (Beispiel: Der Bewohner schlief beim Rundgang um 1 Uhr.)
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Gab es
Auffälligkeiten hinsichtlich des Zustands des Bewohners vor dem Sturz?
(Beispiele: Der Bewohner klagte über Schmerzen, Schwindel oder
Übelkeit.)
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Ist bekannt,
was der Bewohner in den Minuten vor dem Ereignis tat? Falls ja: Welcher
Tätigkeit oder Freizeitbeschäftigung ging er nach? (Beispiel: Der
Bewohner saß um 16 Uhr im Raucherzimmer und las die Zeitung.)
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Falls
zutreffend:
Welche Maßnahmen hat die Pflegekraft ergriffen, um auf ungewöhnliches
Verhalten des Bewohners vor dem Sturz zu reagieren? (Beispiel: Der
Bewohner ist unruhig und will immer wieder aus dem Bett aufstehen. Die
Pflegekraft nutzt eine 10-Minuten-Aktivierung, um den Bewohner zu
beruhigen. Danach wird der Bewohner einmal in der Stunde besucht.)
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Konnte
der Bewohner den Ereignishergang schildern? Wenn ja, wie?
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Gibt
es Zeugen des Ereignisses? Namen? Wie schildern diese den
Ereignishergang?
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relevante
Begleitumstände
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Welchen
Hilfebedarf hatte der Bewohner vor dem Ereignis (Hilfe beim Gehen,
Gehstock, Rollstuhl usw.)?
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Gibt es Hinweise,
dass der Bewohner diese Hilfsmittel zum Zeitpunkt des Sturzes nicht
sachgerecht verwendete?
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War der Bewohner
zum Ereigniszeitpunkt fixiert (Bettgitter, Bauchgurt usw.)?
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Waren
Pflegekräfte zum Ereigniszeitpunkt anwesend? Falls nein: Wo befanden
sich die Pflegekräfte und welche Tätigkeit führten sie aus?
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War
es vom Auffindeort des Bewohners möglich, die Klingel zu nutzen?
(Beispiel: Der Bewohner war angeleitet worden, nach einer Pflegekraft
zu klingeln, wenn er Harndrang spürt. Dieses hätte er tun können. Er
tat es aber nicht, ging allein zur Toilette und stürzte dabei.)
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Trug der Bewohner
zum Ereigniszeitpunkt seine Brille? Trug er sein Hörgerät; war dieses
eingeschaltet?
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Gibt
es Auffälligkeiten im Umfeld des Auffindeortes, die für den Sturz
bedeutsam sein könnten? Relevant sind insbesondere mögliche Hindernisse
und Stolperfallen. (Beispiel: Ein Trinkglas des Bewohners liegt
ausgeschüttet auf dem Boden; es hat sich eine rutschige Pfütze
gebildet. Oder: Der Bewohner hat ein Verlängerungskabel für den
Ventilator durch das Zimmer gelegt.)
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Wie
war die Beleuchtungssituation zum Zeitpunkt des Auffindens? War das
Licht an? Schien Licht durch das Fenster oder durch die geöffnete
Flurtür? (Beispiel: Es war dunkel, da der Bewohner beim Toilettengang
die Nachttischlampe nicht anschaltete.)
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Gibt es Hinweise,
dass der Bewohner vor dem Sturz eigenmächtig Medikamente nahm, die den
Sturz mitverursacht haben könnten?
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War
der Bewohner zum Zeitpunkt des Ereignisses alkoholisiert? Nahm er
Drogen? Riecht er nach Alkohol?
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+++ Gekürzte Version. Das komplette Dokument finden Sie hier. +++
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Sturz; Sturzprotokoll |
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