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Version 2.15a - 2013

Mustervorlage "Sturzprotokoll / Ereignisprotokoll"

 
Bei Haftungsprozessen nach einem Sturz haben Krankenkassen einen verlässlichen Verbündeten: die schlampige Dokumentation der Pflegeteams. Es sind immer wieder die gleichen Fehler, die dafür sorgen, dass sich inzwischen selbst absurde Forderungen durchsetzen lassen. Mit unserem Protokoll können Sie konsequent entlastende Faktoren finden und gerichtsfest dokumentieren.
 
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  • Eigentlich ist ein Ereignisprotokoll eine Form der Doppeldokumentation. Es ist aber dennoch sinnvoll, dieses Formular zu nutzen. Beim Ausfüllen des Pflegeberichts werden oftmals wichtige Informationen vergessen; insbesondere auch solche Fakten, die die Einrichtung und das Pflegeteam entlasten. Das Protokoll bietet eine feste Struktur, den die Pflegekraft als "roten Faden" nutzen kann.
  • Das Protokoll ist immer zum nächstmöglichen Termin auszufüllen, i.d.R. also unmittelbar nach dem Ereignis. Nur dann sind noch alle Details frisch im Gedächtnis. Insbesondere können auch noch etwaige Zeugen leichter befragt werden, da diese ja noch vor Ort zu finden sind. Erfahrungsgemäß ist der Zeitaufwand beim sofortigen Ausfüllen deutlich geringer, als wenn der Bogen erst am nächsten Tag bearbeitet wird und entsprechend nachrecherchiert werden muss.
  • Insbesondere bei schweren Verletzungen kann es nicht schaden, die Angaben von etwaigen Zeugen im Protokoll von diesen abzeichnen zu lassen. Wenn z.B. ein Mitbewohner wichtige Angaben zu den Geschehnissen macht, kann es passieren, dass er zum Zeitpunkt eines Prozesses bereits dement oder verstorben ist. Vom Sturz bis zur Verhandlung können ja leicht einige Jahre ins Land gehen.
  • Beim Ausfüllen des Bogens ist die Pflegekraft gehalten, die Bezeichnung "Sturz" nur dann zu verwenden, wenn sicher ist, dass auch wirklich ein Sturzereignis vorliegt. Wenn wir voreilig einen Sturz feststellen, kann sich dieses im Rahmen eines etwaigen Haftungsprozesses als nachteilig erweisen. Ein auf dem Boden liegender oder sitzender Bewohner ist nicht notwendigerweise gestürzt. Er könnte auch einen auf dem Teppich liegenden Gegenstand aufgehoben haben, ohne danach wieder aufstehen zu können. Er könnte sich auch bewusst auf den Boden gelegt haben. Bei demenziell erkrankten Senioren ist stets mit irrationalem Verhalten zu rechnen.
  • Wenn es relevante Hinweise auf Alkoholkonsum gibt, ist es sinnvoll, eine zweite Pflegekraft hinzuzuziehen. Diese könnte z.B. den Alkoholgeruch in der Atemluft ("Fahne") bestätigen. Wenn ein gestürzter Bewohner nachweisbar unter Alkoholeinfluss stand, ist das vor Gericht ggf. entscheidend. Denn dann ist es gut möglich, dass der Sturz nicht von der angeblich unvorsichtigen Pflegekraft, sondern eben vom Alkohol ausgelöst wurde. Falls beide Ursachen ungefähr gleich wahrscheinlich sind, ist die Einrichtung "aus dem Schneider".
  • Das ist misslich: Der Bewohner führte laut Protokoll vor dem Sturz eine Tätigkeit aus, die eigentlich laut Pflegeplanung von einer Pflegekraft übernommen werden sollte. Der Grund dafür: Der alte Mensch weist zu viele körperliche Defizite auf und könnte stürzen. Dieses ist umso ärgerlicher, wenn die Pflegeplanung in dieser Hinsicht nicht mehr aktuell ist und der Bewohner diese Tätigkeit inzwischen durchaus eigenständig durchführen kann. Jede PDL tut daher gut daran, solche Widersprüche zu vermeiden.
    • Ein Beispiel dafür aus Wuppertal. Hier stürzte eine Seniorin nach dem Toilettengang und zog sich einen Oberschenkelhalsbruch zu. Dokumentiert wurde der Unfall so:
      • "Frau K. (wurde) auf den Toilettenstuhl gesetzt. Beim Wiederankleiden stand sie am festgestellten Bett und hielt sich mit beiden Händen fest. Direkt hinter ihr stand der festgestellte Toilettenstuhl und neben ihr eine Pflegekraft. Ohne erkennbaren Anlass  […] kippte Frau K. zur Seite. Obwohl die anwesende Pflegekraft sie noch teilweise halten konnte, glitt sie […] auf den Boden."
    • Nach Aussage der Pflegekraft konnte sie die Bewohnerin nicht halten, weil sie sich gerade gebückt hatte, um der Seniorin die Hosen hochzuziehen. In der Pflegeplanung wurde zwar vermerkt, dass die Bewohnerin am Bettgitter stehen könne, jedoch fand sich dort auch die Warnung:
      • "Maßnahmen: Bewohnerin nie alleine stehen lassen."
    • Es wurde letztlich teuer. Die Einrichtung musste rund 7000€ Schadensersatz und die Gerichtskosten zahlen. (OLG Düsseldorf · Urteil vom 17. Januar 2012 · Az. I-24 U 78/11)
  • Die Angaben im Ereignisprotokoll dürfen auch nicht im Widerspruch zum Unfallbericht stehen, den die Krankenkasse nach einem mutmaßlichen Sturz an den Versicherten schickt. Hier ist es sinnvoll, dem Bewohner oder seinem rechtlichen Vertreter beim Ausfüllen Unterstützung anzubieten. Die Pflegekraft stellt dann sicher, dass der Unfallbogen sachlich richtig ausgefüllt wird. Es ist zu vermeiden, dass Angehörige das Ausfüllen des Bogens übernehmen. Dieses insbesondere, wenn die Angehörigen irrtümlicherweise der Einrichtung eine Mitschuld für den Sturz geben und im Unfallbogen unkorrekte Angaben machen würden, die für die Einrichtung nachteilig sind.
  • Die Pflegekraft sollte überdies direkt nach einem "Sturz" prüfen, ob der Bewohner zum Zeitpunkt des Ereignisses tatsächlich eine Protektorhose oder einlegbare Hüftschalen trug. Allein aus der Tatsache, dass ihm diese am Morgen angezogen wurden, lässt sich nicht ableiten, dass er die Schutzkleidung zum Zeitpunkt des Vorfalls noch immer trug. Er könnte sie ausgezogen haben, weil ihm zu heiß war. Er wäre dann für die Verletzungen ggf. mitverantwortlich.
  • Nach einem mutmaßlichen Sturzereignis ist die Kommunikation zwischen der Einrichtung und der Krankenkasse Aufgabe der Pflegedienstleitung oder der Heimleitung. Keine Wohnbereichsleitung und keine Pflegekraft sind berechtigt, der Krankenkasse schriftlich oder mündlich Informationen zum Ereignishergang zu geben.
  • Warum das Ausfüllen des Bogens bei schweren Unfällen ohnehin Chefsache ist, zeigt ein Fall aus Heilbronn. Hier stürzte ein Bewohner schwer. Der Vorfall wurde von der Hilfskraft "Frau R." dokumentiert. Deren Schilderung war für die Einrichtung ziemlich ungünstig. Die klagende Kasse brachte diese Unterlagen während des Prozesses folgerichtig als Beweis für die Mitschuld des Pflegeheims ein. In seiner Not versuchte der Anwalt des Pflegeheims, den Richter davon zu überzeugen, dass die eigene Dokumentation falsch war. Ohne Erfolg. Die Einrichtung musste fast 6000 € zahlen. Aus dem Urteil (LG Heilbronn vom 29.07.2009 - 1 O 195/08 -).:
    • Nach der Vernehmung der Zeugin R. steht für die Kammer fest, dass sich der Sachverhalt so ereignet hat, wie in dem in den Pflegedokumenten enthaltenen Unfallbericht geschildert. […] Die abweichende Sachverhaltsschilderung der Beklagten […] hat sich dagegen nicht bestätigt. Sie widerspricht der schriftlichen Pflegedokumentation, die vom Tag nach dem Sturz stammt und von Frau R. unterschrieben wurde.
 



+++ Gekürzte Version. Das komplette Dokument finden Sie hier. +++

Sturzprotokoll / Ereignisprotokoll

Name des Bewohners:
 
Geburtsdatum:
 
Wohnbereich:
 
Zimmer:
 

Situation des Bewohners beim Auffinden

Datum und Uhrzeit des Ereignisses (sofern bekannt):
 

 

 

Uhrzeit des Auffindens des Bewohners:
 

 

 

Wo genau wurde der Bewohner gefunden? (Hinweis: Der Ort kann auch unbekannt bleiben, wenn der Bewohner auf eigenen Beinen in das Stationszimmer lief, aber aufgrund der demenziellen Erkrankung keine Angaben zum Hergang machen kann.)
 

 

 

In welcher Stellung wurde der Bewohner gefunden?
  • liegend auf dem Fußboden
  • sitzend auf dem Fußboden
  • sitzend auf einem Stuhl
  • liegend oder sitzend im Bett
  • Sonstiges:

 

Welche Pflegekraft war zuerst am Unfallort?
 


Wie wurde die Pflegekraft auf das Ereignis aufmerksam?
  • Bewohner oder Mitbewohner klingelte
  • Hilferufe
  • zufälliger Besuch
  • Sonstiges:

 

 

Welche Gehhilfen hatte der Bewohner beim Ereignis bei sich (Stock, Rollator usw.)?





Welche Schutzkleidung trug der Bewohner zum Ereigniszeitpunkt?
  • Protektorhosen
  • einlegbare Protektoren
  • Schutzhelm
  • Sonstiges:



Welche Schuhe trug der Bewohner beim Auffinden (offene Hausschuhe, Freizeitschuhe usw.)?



Ereignishergang
Wo und wann genau wurde der Bewohner vor dem Ereignis zuletzt gesehen? In welchem Zustand war er? (Beispiel: Der Bewohner schlief beim Rundgang um 1 Uhr.)




Gab es Auffälligkeiten hinsichtlich des Zustands des Bewohners vor dem Sturz? (Beispiele: Der Bewohner klagte über Schmerzen, Schwindel oder Übelkeit.)




Ist bekannt, was der Bewohner in den Minuten vor dem Ereignis tat? Falls ja: Welcher Tätigkeit oder Freizeitbeschäftigung ging er nach? (Beispiel: Der Bewohner saß um 16 Uhr im Raucherzimmer und las die Zeitung.)




Falls zutreffend: Welche Maßnahmen hat die Pflegekraft ergriffen, um auf ungewöhnliches Verhalten des Bewohners vor dem Sturz zu reagieren? (Beispiel: Der Bewohner ist unruhig und will immer wieder aus dem Bett aufstehen. Die Pflegekraft nutzt eine 10-Minuten-Aktivierung, um den Bewohner zu beruhigen. Danach wird der Bewohner einmal in der Stunde besucht.)



Konnte der Bewohner den Ereignishergang schildern? Wenn ja, wie?




Gibt es Zeugen des  Ereignisses? Namen? Wie schildern diese den Ereignishergang?




relevante Begleitumstände
Welchen Hilfebedarf hatte der Bewohner vor dem Ereignis (Hilfe beim Gehen, Gehstock, Rollstuhl usw.)?




Gibt es Hinweise, dass der Bewohner diese Hilfsmittel zum Zeitpunkt des Sturzes nicht sachgerecht verwendete?




War der Bewohner zum Ereigniszeitpunkt fixiert (Bettgitter, Bauchgurt usw.)?




Waren Pflegekräfte zum Ereigniszeitpunkt anwesend? Falls nein: Wo befanden sich die Pflegekräfte und welche Tätigkeit führten sie aus?




War es vom Auffindeort des Bewohners möglich, die Klingel zu nutzen? (Beispiel: Der Bewohner war angeleitet worden, nach einer Pflegekraft zu klingeln, wenn er Harndrang spürt. Dieses hätte er tun können. Er tat es aber nicht, ging allein zur Toilette und stürzte dabei.)




Trug der Bewohner zum Ereigniszeitpunkt seine Brille? Trug er sein Hörgerät; war dieses eingeschaltet?




Gibt es Auffälligkeiten im Umfeld des Auffindeortes, die für den Sturz bedeutsam sein könnten? Relevant sind insbesondere mögliche Hindernisse und Stolperfallen. (Beispiel: Ein Trinkglas des Bewohners liegt ausgeschüttet auf dem Boden; es hat sich eine rutschige Pfütze gebildet. Oder: Der Bewohner hat ein Verlängerungskabel für den Ventilator durch das Zimmer gelegt.)




Wie war die Beleuchtungssituation zum Zeitpunkt des Auffindens? War das Licht an? Schien Licht durch das Fenster oder durch die geöffnete Flurtür? (Beispiel: Es war dunkel, da der Bewohner beim Toilettengang die Nachttischlampe nicht anschaltete.)




Gibt es Hinweise, dass der Bewohner vor dem Sturz eigenmächtig Medikamente nahm, die den Sturz mitverursacht haben könnten?




War der Bewohner zum Zeitpunkt des Ereignisses alkoholisiert? Nahm er Drogen? Riecht er nach Alkohol?



































































































 
 
 
 
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Schlüsselwörter für diese Seite Sturz; Sturzprotokoll
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