das Altenpflegemagazin im Internet
www.altenpflegemagazin.de
Start Log-in Service Registrierung AGB+Datenschutz Suche / Stichwortindex Quiz Mobil Impressum

 

Vers. 2.01g

Standard "Umgang mit Augentropfen und Augensalben"

 
Moderne Augentropfen können dank verbesserter Konservierungsmittel bis zu sechs Wochen nach Anbruch verwendet werden; vorausgesetzt natürlich, dass alle hygienischen Vorschriften strikt befolgt wurden. Anderenfalls drohen durch bakterielle Kontaminationen massive Gesundheitsschäden.
 

Wichtige Hinweise:

  • Zweck unseres Musters ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
  • Unverzichtbar ist immer auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.
  • Dieser Standard eignet sich für die ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen "Patient".

 

Dieses Dokument ist auch als Word-Dokument (doc-Format) verfügbar. Klicken Sie hier!

 

Wichtige Hinweise:

  • Zweck unseres Musters ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
  • Unverzichtbar ist immer auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.
  • Dieser Standard eignet sich für die ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen "Patient".
 

Standard "Umgang mit Augentropfen und Augensalben"

Definition:
  • Augentropfen sind flüssige sterile Arzneimittel, die mittels einer Dosiervorrichtung in den Bindehautsack geträufelt werden.
  • Augensalbe ist ein Medikament zum lokalen Auftragen am Auge. Die Anwendung kann die Sehfähigkeit beeinträchtigen und sollte daher am Abend erfolgen.
  • Anwendungsgebiete für Augentropfen und Augensalben sind bakterielle Augeninfektionen, Augenentzündungen und -allergien sowie Verletzungen. Augentropfen ohne zusätzliche Arzneistoffe können als Tränenersatzmittel zur Befeuchtung der Augenoberfläche genutzt werden. Vor allem Umweltbelastungen wie etwa ein hoher Ozongehalt in der Luft oder die Nutzung von Klimaanlagen können zu trockenen Augen führen.
Grundsätze:
  • Die Applikation wird nur durch Pflegefachkräfte durchgeführt.
  • Augentropfen und Augensalben werden nicht unter den Bewohnern ausgetauscht.
  • Augentropfen und Augensalben werden nur dann appliziert, wenn dafür eine ärztliche Verordnung vorliegt.
  • Nach Möglichkeit sollte der Bewohner die Medikamente selbst applizieren.
  • Es ist uns bewusst, dass bei falscher Anwendung irreversible Schäden auftreten können.
  • Der Beipackzettel jedes Medikamentes wird genau befolgt.
Ziele:
  • Die flüssigen Medikamente werden sicher in den Bindehautsack transportiert.
  • Die Applikation ist für den Bewohner nicht übermäßig unangenehm.
  • Der Bewohner wird vor Infektionen und Verletzungen geschützt.
Vorbereitung: notwendiges Material
  • Einmalhandschuhe
  • verschriebene Augensalbe bzw. Augentropfen
  • 2 Kompressen
  • Abwurfbehälter
  • bei Augensalbe: ggf. Glasstäbchen zur Applikation
Indikation Augentropfen werden i.d.R. bei folgenden Krankheitsbildern verabreicht:
  • diagnostisch zur Pupillenerweiterung als Vorbereitung auf eine Augenhintergrunduntersuchung
  • therapeutisch zur Behandlung eines Glaukoms
  • Behandlung von Infektionen des Auges oder Milderung von allergischen Reaktionen
  • Ersatz für mangelnde Tränenflüssigkeit

Augensalben werden i.d.R. bei folgenden Krankheitsbildern verabreicht:

  • Kortisonpräparate bei allergischen Augenerkrankungen
  • Fettsalbe bei unzureichendem Lidschlag
Prüfung der Medikamente
  • Die Pflegefachkraft stellt sicher, dass auch wirklich der richtige Bewohner die Augentropfen bzw. Augensalbe erhält. Verwechselungen müssen vermieden werden. Insbesondere sollte jedes dieser Medikamente mit dem Namen des Bewohners beschriftet sein.
  • Wir beachten die 5R-Regel: richtiger Bewohner, richtiges Auge, richtiges Medikament, richtiger Zeitpunkt und richtige Applikationsform.
  • Vor dem ersten Öffnen wird das aktuelle Datum als Anbruchsdatum auf der Flasche oder Tube notiert. I.d.R. sind Augentropfen nur sechs Wochen nach Öffnung verwendbar.
  • Die Pflegefachkraft überprüft, welches Auge behandelt werden soll. Die wichtigsten Abkürzungen dabei sind:
    • OD = Oculus dexter = rechtes Auge = RA
    • OS = Oculus sinister = linkes Auge = LA
    • OU = Oculi uterque = beide Augen = R/L, bds.
  • Die Pflegefachkraft prüft, ob das Medikament noch gebrauchsfähig ist. Kriterien dafür sind:
    • Wurde das Medikament bei der korrekten Temperatur gelagert?
    • Ist das Verfallsdatum abgelaufen?
    • Zeigt das Medikament optische Veränderung, etwa Verfärbungen oder Ausflockungen?
  • Augentropfen können ggf. vor der Applikation abgekühlt oder auf Zimmertemperatur erwärmt werden. (Lagerungsrichtlinien beachten!)
  • Eine Abkühlung hat den Vorteil, dass der Bewohner präzise spürt, wenn ein Tropfen den Bindehautsack trifft. Dieses ist wichtig, wenn der Bewohner die Maßnahme ganz oder teilweise eigenständig durchführt.
  • Ein Temperaturunterschied von mehr als 16°C im Vergleich zur Hornhaut kann zu einem reflektorischen Zucken der Augen führen. Dieses lässt sich vermeiden, indem die Pflegefachkraft die Flasche per Hand anwärmt.
weitere Maßnahmen
  • Die Pflegefachkraft führt eine hygienische Händedesinfektion durch und zieht die Einmalhandschuhe an.
  • Der Bewohner wird über die anstehende Maßnahme informiert und um Zustimmung gebeten. Auch bewusstlose Bewohner werden informiert.
  • Die Pflegefachkraft bringt den Oberkörper des Bewohners in eine leicht erhöhte Lage. Ggf. wird dafür das Kopfstück des Bettes nach oben gefahren.
  • Die Pflegefachkraft fährt das Bett in eine angenehme Arbeitshöhe.
  • Wenn sowohl Augentropfen wie Augensalbe verabreicht werden sollen, erfolgt die Applikation der Augentropfen i.d.R. zuerst. Ein Abstand von fünf bis zehn Minuten ist zumeist ausreichend. Eine vergleichbare Pause ist ebenfalls notwendig, wenn zwei unterschiedliche Augentropfen nacheinander verabreicht werden sollen.
  • Wenn mehrere Augentropfen nacheinander verabreicht werden, sollten "unangenehme" Augentropfen zuletzt gegeben werden. Also etwa solche Medikamente, die ein Brennen verursachen. Ansonsten kann ein möglicher Lidkrampf die folgenden Applikationen erschweren.
  • Wenn der Bewohner Kontaktlinsen trägt, werden diese entfernt. Der Bewohner wird gebeten, eine angemessene Wartezeit einzuhalten, bis er die Linsen nach der Medikamentenvergabe wieder einsetzt. Viele Wirkstoffe könnten ansonsten die Kontaktlinsen verfärben.
  • Eine ggf. vorhandene Brille wird auf dem Nachttisch abgelegt.
  • Der Bewohner soll den Kopf in den Nacken legen
Durchführung:
  • Die Pflegefachkraft zieht mit der Kompresse das Augenlied etwas vom Auge ab.
  • Das Auge des Bewohners wird inspiziert. Wichtige Kriterien sind:
    • Zeigt das Auge eine Rötung?
    • Sind Sekretabsonderungen sichtbar?
  • Falls an den Augenlidern noch alte Salbenreste anhaften, können diese mit einem sauberen Einmaltuch oder einer Kompresse weggewischt werden. Ggf. kann die Kompresse mit physiologischer NaCl-Lösung angefeuchtet werden.
  • Die Hand, mit der das Medikament appliziert werden soll, kann an der Stirn des Bewohners abgestützt werden. Damit verhindern wir, dass der Bewohner bei einer unbedachten Bewegung verletzt wird.
  • Augensalbe:

    • Die Pflegefachkraft bringt einen rund fünf Millimeter langen Salbenstrang in den Bindehautsack ein. Ggf. wird dafür ein Glasstäbchen verwendet. (Beipackzettel beachten!)
    • Bei erstmaliger Benutzung einer frisch geöffneten Tube wird der erste Salbenstrang falls notwendig verworfen.

    • Der Bewohner soll das geöffnete Auge nach oben, unten, rechts und links bewegen.

  • Augentropfen:
    • Ggf. muss die Flasche ein- oder zweimal geschüttelt werden.
    • Die Tropfenflasche wird mit dem Daumen und dem Zeigefinger gefasst.
    • Die Augentropfen werden aus geringer Höhe in den Bindehautsack eingeträufelt. Die Tropfspitze darf das Auge und die Wimpern nicht berühren.
    • Die Augentropfen sollen nicht direkt auf die berührungsempfindliche Hornhaut fallen.
    • Der Bewohner soll die Augen behutsam schließen und den Augapfel einige Sekunden bewegen. Die Flüssigkeit soll sich besser verteilen.
    • Zudem wird der Bewohner aufgefordert, die Augen beim Schließen nicht zusammenzukneifen. Ansonsten kann ein Großteil der Flüssigkeit ausgepresst werden.

  • Mit der Kompresse nimmt die Pflegefachkraft Tränenflüssigkeit und überschüssige Salbe oder Tropfenflüssigkeit auf.
  • Der Bewohner wird wieder bequem gelagert und nach seinem Befinden befragt.
  • Der Bewohner wird gebeten, nicht mit dem bloßen Finger nachzuwischen, da dieses eine Infektion auslösen kann. Alternativ dazu wird ihm eine Kompresse angeboten.
  • Der Bewohner wird aufgefordert, sich bei Problemen umgehend zu melden. Die Klingel wird in seiner Reichweite abgelegt. Potentiell bedrohliche Symptome sind:
    • Augenbrennen
    • Rötungen
    • Kopfschmerzen
    • Schwellungen
    • Schwindelgefühle
    • Gangschwierigkeiten
    • Übelkeit
Nachbereitung:
  • Die verwendeten Hilfsmittel werden entsorgt bzw. gesäubert und desinfiziert.
  • Die Medikamentenflasche bzw. Tube wird schnellstmöglich wieder verschlossen. Beim Aufsetzen der Flaschen- und Tubenverschlüsse ist darauf zu achten, dass die Spitzen des Medikaments nicht mit der Haut der Pflegefachkraft in Kontakt kommen.
  • Bei Problemen wird der behandelnde Augenarzt informiert und ggf. ein Termin vereinbart.
  • Die Pflegefachkraft führt eine hygienische Händedesinfektion durch.
  • Dem Bewohner wird ggf. die Brille wieder aufgesetzt.
  • Der Bewohner wird befragt, ob er weitere Wünsche hat. Insbesondere wird ihm ein Getränk angeboten.
  • Verfallene Medikamente werden an die Apotheke zurückgegeben.
  • Alle Maßnahmen werden umfassend dokumentiert.
  • Ggf. wird die Pflegeplanung aktualisiert.
Dokumente:
  • Leistungsnachweise "medizinische Pflege"
  • Pflegebericht
  • Pflegeplanung
  • Bogen: Fragen an den Arzt
Verantwortlichkeit / Qualifikation:
  • Pflegefachkräfte
 
   
 
 
Weitere Informationen zu diesem Thema
Schlüsselwörter für diese Seite Augentropfen; Augensalbe; Auge
Genereller Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden. Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.