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Version 2 - 2017 |
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Standard "Eingradung eines
Pflegebedürftigen durch den MDK" |
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Auf
dem Weg zu einem angemessenen Pflegegrad ist der MDK ein harter
Gegenspieler. Eine schlechte Vorbereitung lässt die Punkte dutzendfach
zusammenschmelzen. Wir zeigen Ihnen, wie sich
Ihr Team auf den Besuch des MDK professionell vorbereiten kann. |
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So übernehmen Sie
eine Textvorlage in Ihre Textverarbeitung
- Bewegen Sie den Mauszeiger an die
Oberseite der Textvorlage, die Sie übernehmen wollen. Er sollte in der
freien, weißen Fläche leicht oberhalb der Tabelle platziert werden.
- Drücken Sie die linke
Maustaste und halten Sie diese gedrückt!
- Fahren Sie mit dem Mauszeiger nach
unten. Der Text färbt sich nun blau ein.
- Fahren Sie mit dem Mauszeiger in
den weißen, freien Bereich etwas unterhalb des Tabellenendes.
- Lassen Sie die linke Maustaste los.
- Fahren Sie mit dem Mauszeiger
irgendwo auf den blau markierten Textbereich.
- Drücken Sie die rechte
Maustaste.
- Es öffnet sich ein Menü. Wählen
Sie mit der linken Maustaste den Punkt "Kopieren". Das Fenster schließt
sich nun.
- Starten Sie Ihre Textverarbeitung.
- Die Textverarbeitung öffnet sich
mit einem leeren, weißen Dokument. Klicken Sie mit der rechten
Maustaste irgendwo in das leere Dokument. Es öffnet sich ein Menü.
Wählen Sie mit der linken Maustaste den Punkt "Einfügen".
- Die Textvorlage befindet sich nun
in Ihrer Textverarbeitung und kann hier weiter bearbeitet werden.
Für alle
Computereinsteiger haben wir eine umfangreich bebilderte Seite
erstellt, auf der jeder Schritt noch ausführlicher erklärt wird. Es ist
ganz einfach! Klicken Sie hier.
Wichtige Hinweise:
- Zweck unseres Musters ist es
nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser
Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die
Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
- Unverzichtbar ist immer auch eine
inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne
Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige
Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.
- Dieser Standard eignet sich für
die ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen jedoch
ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen "Patient".
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Standard "Eingradung eines
Pflegebedürftigen durch den MDK"
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Definition:
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- Die Eingradung der Heimbewohner in die
entsprechenden Pflegegrade ist für die wirtschaftliche Existenz unserer
Einrichtung von großer Bedeutung. Sie entscheidet letztlich über die
Höhe unserer Einkünfte basierend auf den von uns erbrachten Leistungen.
- Die Vorgaben der Eingradung mit ihren
unterschiedlichen Punktwerten für die Pflege und Betreuung sind keine
von uns willkürlich festgesetzten Angaben, sondern werden uns durch das
Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) vorgegeben.
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Grundsätze:
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- Der Bewohner hat einen Anspruch auf eine
korrekte Beurteilung seines Pflegebedarfs und auf einen angemessenen
Pflegegrad.
- Wir sehen den Gutachter des MDK als Partner,
mit dem wir professionell und freundlich zusammenarbeiten wollen.
- Wir vertreten entschlossen die Interessen des
Bewohners und die der Einrichtung.
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Ziele:
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- Der Bewohner erhält einen angemessenen
Pflegegrad.
- Die wirtschaftliche Existenz unserer
Einrichtung ist gesichert. Unsere Pflegeleistungen werden angemessen
entlohnt.
- Wir sichern das professionelle und
freundschaftliche Verhältnis zum MDK insgesamt und zum einzelnen Prüfer.
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Vorbereitung: |
- Alle Mitarbeiter werden regelmäßig zum Thema
Eingradungsmanagement geschult und sensibilisiert.
- Die Angehörigen werden darüber informiert, dass
sich ihr Eigenanteil bei einer Höhergradung nicht verändert. Früher
stieg der Eigenanteil, wenn der Bewohner in eine höhere Pflegestufe kam.
- Die Verwaltung erstellt einmal im Monat eine
Komplettübersicht über alle Pflegegrade eines Wohnbereichs. Diese wird
an die Pflegedienstleitung und an die Wohnbereichsleitungen
weitergereicht.
- Einmal pro Quartal sowie bei jeder relevanten
Gesundheitsveränderung füllt die Bezugspflegekraft den Erhebungsbogen
zum aktuellen Pflegebedarf aus.
- Der Bedarf wird für jeweils 24 Stunden erhoben.
Es ist wichtig, dass der ausgewertete Tag repräsentativ für die gesamte
Pflegesituation ist. Falls im Beobachtungszeitraum ungewöhnliche
Vorkommnisse auftraten, wird der Bedarf am nächsten Tag erneut erhoben.
- Der Erhebungsbogen wird an die
Pflegedienstleitung weitergeleitet, die diesen auf Nachvollziehbarkeit
prüft. Sofern die Daten des Erhebungsbogens eine Höhergradung
realistisch erscheinen lassen, initiiert die Pflegedienstleitung die
notwendigen Anträge.
- Wir beantragen auch weiterhin "die Feststellung
der erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz", bei allen Bewohnern,
auf die das zutrifft. Hiermit kann ein doppelter Pflegegradsprung
erreicht werden, also z. B. von der alten Pflegestufe 1 in den
Pflegegrad 3.
- Der Gutachter fragt nach den Diagnosen des
Bewohners. Dabei ist darauf zu achten, dass die Diagnosen, die den
größten Pflegebedarf auslösen und die, die relevant für eine Therapie
oder für eine Rehabilitationsmaßnahme sind, zuerst genannt werden.
- Wir stellen sicher, dass der Antrag nur vom
Bewohner selbst, von seinem Betreuer oder von einer anderen dazu
bevollmächtigten Person unterschrieben wird. Ehepartner oder Kinder
sind das nicht automatisch.
- Wir stellen sicher, dass der Gutachter einen
möglichst genauen Zeitpunkt für seinen Besuch angibt. Eine Zeitangabe
wie "Dienstag, 8 Uhr bis 17 Uhr" ist problematisch. Im Dialog mit dem
MDK-Mitarbeiter verdeutlichen wir, dass wir ihn nur dann personell und
organisatorisch angemessen unterstützen können, wenn er seinen Besuch
möglichst genau ankündigt.
- Wir prüfen, zu welcher Tageszeit die
Pflegebedürftigkeit am besten abgebildet werden kann. Insbesondere
Demenzkranke können morgens mental leistungsfähig sein, bauen dann aber
im Tagesverlauf regelmäßig ab. Wir bitten ggf. den Gutachter, den
Termin zu verschieben.
- Die Dienstplanung für den Tag der Eingradung
wird angepasst. Wir stellen sicher, dass die Bezugspflegekraft die
Begutachtung begleiten kann.
- Der ggf. vorhandene Betreuer wird über den
Termin der Eingradung informiert.
- In der Woche vor der Eingradung führt die
Pflegedienstleitung eine Pflegevisite beim Bewohner durch.
- Wir suchen den Dialog mit dem Bewohner. Wir
erklären ihm den Ablauf und die Wichtigkeit der Eingradung.
Insbesondere erläutern wir ihm, wie wichtig eine korrekte Eingradung
aller Bewohner für die wirtschaftliche Existenz der Einrichtung und für
die Pflegequalität ist.
- Wir vermerken die anstehende Eingradung mit
einem farbigen selbst haftenden Notizzettel in der Pflegedokumentation.
Wir machen damit alle am Pflegeprozess beteiligten Mitarbeiter und
externen Partner auf die anstehende Eingradung aufmerksam.
- Vor der Eingradung kontrolliert die
Bezugspflegekraft die Pflegedokumentation. Etwaige Lücken werden
(soweit möglich) gefüllt. Insbesondere muss die Plausibilität der
Pflegeplanung (AEDL) oder der SIS und Maßnahmenplanung sichergestellt
sein.
- Wir legen die weiteren notwendigen Dokumente
bereit. Dazu zählen etwa die ärztlichen Befunde, die richterlichen
Beschlüsse (etwa zu Fixierungen) sowie eine ggf. vorhandene
Patientenverfügung.
- Bei demenziell erkrankten Bewohnern führen wir
verschiedene Assessments durch. Dazu zählen etwa der
Mini-Mental-Status-Test und der Uhrentest. Die Ergebnisse werden
dokumentiert und stehen später im Dialog mit dem MDK-Prüfer zur
Verfügung.
- Der Bewohner wird am Morgen der Begutachtung
wie sonst üblich versorgt. Beispiel: Bewohner, die die Körperpflege
sonst ablehnen, werden nicht gegen ihren Willen geduscht. Wenn der
Bewohner den Kleiderwechsel verweigert, wird er in den getragenen
Kleidungsstücken belassen. Wir können dann dem Gutachter die Probleme,
die aus dem mangelnden Kooperationswillen resultieren, besser
verdeutlichen.
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Durchführung:
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- Der Gutachter stellt sich vor. Die Pflegekraft
führt ihn zum Bewohner.
- Der Gutachter wird die vorliegenden
Fremdbefunde auflisten, also insbesondere Krankenhausberichte,
Arztbriefe, sozialmedizinische Gutachten, Therapieberichte usw. Wir
gewähren ihm Einblick in die Pflegedokumentation.
- Wir stellen sicher, dass der MDK-Mitarbeiter
alle relevanten Unterlagen zur Kenntnis nimmt. Wenn der MDK-Mitarbeiter
dieses ablehnt, wird das im Protokoll vermerkt. Im etwaigen späteren
Widerspruchsverfahren wird diese Handlungsweise von großer Bedeutung
sein.
- Dank einer Neuerung im § 18 SGB XI kann der
Gutachter nun ein Hilfsmittel empfehlen. Auf diese Weise fällt die
Rezeptierung durch den Arzt und somit eine weitere fachliche Prüfung
weg. Das Hilfsmittel muss dabei aber das Ziel des § 40 SGB XI erfüllen.
Es muss die Pflege erleichtern, Beschwerden des Bewohners lindern oder
ihm eine selbstständige Lebensführung ermöglichen. Deswegen ist es
wichtig, dem Gutachter eine schlüssige Argumentation für das gewünschte
Hilfsmittel, wie etwa einen Badewannenlifter, eine Wechseldruckmatratze
oder einen Rollstuhl, darzulegen. Für andere Hilfsmittel, die nicht das
Ziel nach § 40 SGB XI verfolgen, gilt diese Regelung nicht.
- Die Bezugspflegekraft bleibt während der
Begutachtung anwesend. Sie lässt sich insbesondere nicht vom MDK-Prüfer
aus dem Raum weisen.
- Die Bezugspflegekraft protokolliert den Verlauf
der Begutachtung. Vermerkt werden neben den Aussagen des Gutachters
auch alle Angaben, die wir hinsichtlich des Zustands des Bewohners
machen. Wir achten auf unpräzise Fragen, die dazu führen können, dass
der Pflegebedarf nicht richtig abgebildet wird. Wenn der Gutachter etwa
fragt, ob der Bewohner die Medikamente selbst einnimmt, dann erfasst er
damit ggf. nur die "Selbstständigkeit" dieser Tätigkeit.
- In vielen Fällen nehmen Senioren die
Medikamente zwar selbst ein, brauchen dabei aber Hilfe oder Aufsicht,
dieses etwa bei verwirrten Bewohnern. Daher ist der Senior nicht mehr
als "selbstständig" einzuschätzen, sondern als "überwiegend
selbstständig". Wir korrigieren daher alle Angaben, die eine anteilige
Unterstützung nicht angemessen berücksichtigen.
- Wir kontrollieren, ob die eingeschätzten Grade
der Selbstständigkeit dem tatsächlichen Pflegeaufwand entsprechen.
- Wir machen den Gutachter darauf aufmerksam,
wenn das Bewegungsvermögen des Bewohners am Tag der Untersuchung
ungewöhnlich groß ist. Viele Bewohner möchten sich von ihrer "besten
Seite" zeigen und führen Bewegungen durch, die sie ansonsten wegen der
Schmerzbelastung vermeiden.
- In vielen Fällen kann es vorkommen, dass die
besondere Stresssituation einen demenziell veränderten Bewohner zu
einer ungewöhnlich guten Form auflaufen lässt. Wenn der Bewohner
ansonsten deutlich verwirrter handelt, machen wir den Gutachter auf
diesen Umstand aufmerksam.
- Wir widersprechen, wenn unsere Angaben vom
MDK-Mitarbeiter grundlos in Zweifel gezogen werden. Falls der Gutachter
unseren Schilderungen etwa zum Tagesablauf des Bewohners keinen Glauben
schenken will, verdeutlichen wir, dass wir mit dem Bewohner täglich
arbeiten und daher seinen Pflegebedarf korrekt eingeschätzt haben.
- Sofern der Bewohner in der Lage ist, die Fragen
eigenständig zu beantworten, lassen wir ihn mit dem Gutachter frei
sprechen. Wir bremsen ggf. anwesende Angehörige, die den Dialog "an
sich reißen" wollen.
- Die Pflegekraft korrigiert Aussagen des
Bewohners, wenn diese nicht der Wirklichkeit entsprechen. Dieses etwa,
wenn der Bewohner fälschlicherweise angibt, verschiedene Tätigkeiten
ohne Hilfe ausführen zu können.
- Wir mahnen den Bewohner und ggf. anwesende
Angehörige zur Ruhe, falls diese den Gutachter beleidigen oder
bedrohen. Der MDK hat das Recht, einen Besuch abzubrechen. Wenn auch
der Folgetermin scheitert, wird kein Gutachten erstellt und kein
Pflegegrad vergeben.
- Wir machen keine Angaben zu Themen, die uns
nicht genau bekannt sind. Wir geben daher keine Schätzungen ab oder
äußern Vermutungen. Stattdessen sichern wir dem Gutachter zu, dass wir
die fehlenden Informationen zügig nachliefern. Dieses ist insbesondere
dann angebracht, wenn z. B. nur der Hausarzt über die erforderlichen
Daten verfügt.
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Nachbereitung: |
- Gemeinsam mit dem Bewohner, seinem Betreuer und
seinen Angehörigen wird eine Kopie des Gutachtens angefordert (sofern
diese nicht bereits vorliegt). Wir prüfen, ob der Eingradung
widersprochen werden soll.
- Wir stellen sicher, dass der Bewohner im Rahmen
des Widerspruchs von einem anderen Gutachter untersucht wird.
- Der Widerspruch erfolgt ggf. zunächst ohne
Begründung. Sobald das Gutachten vorliegt, wird der Widerspruch
begründet.
- Bei einer erneuten Ablehnung prüfen wir
gemeinsam mit dem Bewohner oder dessen Betreuer die Notwendigkeit einer
Klage vor dem Sozialgericht.
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Dokumente: |
- Protokoll über die Begutachtung eines Bewohners
durch den MDK
- Pflegedokumentation
- ggf. weitere bewohnerbezogene Unterlagen
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Verantwortlichkeit
/ Qualifikation: |
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Weitere Informationen
zu diesem Thema |
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Schlüsselwörter für diese Seite |
Einstufung; Pflegegrad; Eingradung; Begutachtung; MDK; Gutachten; Pflegekasse; Dienst, medizinischer |
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kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel
diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der
jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt
angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen
bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert. |
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