Standard "Messung des Körpergewichts" |
Definition:
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- Das Gewicht unserer Bewohner wird regelmäßig
erfasst und dokumentiert. Gemeinsam mit der Körpergröße kann dann der
Body Mass Index (BMI) ermittelt werden. Dieser Zahlenwert ermöglicht
eine objektive Erfassung des Ernährungszustands des Bewohners.
- Die genaue Kenntnis des Körpergewichts jedes
Bewohners ist auch wichtig, um Arzneimittel wie Narkotika, Antibiotika
oder Schmerzmittel richtig zu dosieren.
- Bei Ödemen muss das Körpergewicht engmaschig erfasst werden, um den Erfolg der antiödematösen Therapie zu erfassen.
- Waagen müssen geeicht sein (nicht in der ambulanten Pflege), wenn diese für medizinisch-pflegerische Zwecke genutzt werden.
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Grundsätze:
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- Das Körpergewicht ist ein wichtiger Indikator,
um den Zustand des Bewohners zu erfassen und auf krankheitsbedingte
Veränderungen zeitnah zu reagieren.
- Wir sind uns bewusst, dass das individuelle
Körpergewicht für viele Senioren ein sensibles Thema ist. Wir achten
daher stets auf einen taktvollen und wertschätzenden Umgang mit dem
Bewohner, insbesondere bei Gewichtsveränderungen.
- Wir nutzen das Wiegen immer auch für die
Mobilisierung des Bewohners. Insbesondere die Nutzung einer Bettwaage
sollte vermieden werden, solange noch eine gefahrlose Mobilisierung auf
eine Krankenstuhlwaage möglich ist.
- Möchte ein Bewohner nicht gewogen werden, auch
nach eingehender Beratung und Aufklärung, akzeptieren wir das und
lassen uns das in der Pflegedokumentation vom Bewohner gegenzeichnen.
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Ziele:
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- Das Gewicht des Bewohners wird korrekt gemessen.
- Durch eine präzise Erfassung auch kleiner
Gewichtsschwankungen kann die Wirksamkeit einer etwaigen medikamentösen
Therapie eingeschätzt werden.
- Langfristige Gewichtsveränderungen werden
festgestellt. Wir können eine Fehlernährung kompensieren, bevor der
Bewohner über- oder untergewichtig wird.
- Ein Sturz beim Wiegen wird vermieden.
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Vorbereitung: |
Indikation
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Verschiedene Krankheitsbilder erfordern es, das Körpergewicht besonders engmaschig zu erfassen:
- Über- und Untergewicht
- Herz- oder Niereninsuffizienz, wegen des drohenden Flüssigkeitsüberschusses
- Einnahme von Diuretika (entwässernde Medikamente)
- Tumorerkrankung
- Diabetes mellitus
- chronischer Durchfall
- Essstörungen
- Depressionen und Nahrungsverweigerung
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Organisation
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- In den ersten Tagen nach dem Heimeinzug wird
jeder Bewohner gewogen. Dieser Ausgangswert ist wichtig für spätere
Verlaufskontrollen.
- Alle Mitarbeiter werden in die richtige
Handhabung der Waagen eingewiesen. Dieses ist Aufgabe des Praxismentors
oder des Medizinproduktebeauftragten.
- Waagen müssen geeicht sein, wenn sie im
medizinischen Bereich genutzt werden. Wir stellen sicher, dass dieses
regelmäßig erfolgt.
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Auswahl einer Waage
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- Bei geringer Sturzgefährdung nutzen wir eine
Stehwaage. Der Bewohner muss dann in der Lage sein, ohne Schuhe und
ohne Haltegriffe einige Sekunden stehen zu können. Oftmals kann der
Bewohner die Messung dann auch eigenständig durchführen.
- Bei nur eingeschränkt mobilen Senioren nutzen
wir eine Krankenstuhlwaage. Diese ermöglicht es, den Bewohner im Sitzen
zu wiegen. Zwei Armstützen geben den notwendigen Halt.
- Das Gewicht von immobilen Senioren wird mittels
einer elektronischen Lifterwaage erfasst. Diese ist in vielen
Patientenliftern bereits integriert. Alternativ kann die Waage auch
nachträglich eingehängt werden. Vor dem ersten Gebrauch sollte die
Anleitung gelesen werden.
- Für die bloße Gewichtskontrolle zur
Verhinderung von Über- und von Untergewicht können nicht-eichfähige
Personenwaagen genutzt werden. Dieses etwa, wenn der Bewohner seine
private Waage weiterhin nutzen möchte.
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Bereitstellung einer Waage
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(Erweiterungsbaustein für die ambulante Pflege:)
- Wir nutzen die bereits im Hause vorhandene Personenwaage, sofern keine gravierende Ungenauigkeit vorliegt.
- Fehler bei der Angabe des absoluten Gewichts
sind weniger problematisch als Messungenauigkeiten bei
Gewichtsveränderungen. Es ist vor allem wichtig, dass kleinere
Gewichtszunahmen und Gewichtsverluste korrekt erfasst werden. Falls die
Waage permanent einen gleichbleibenden Wert zu viel oder zu wenig
anzeigt, ist dieses akzeptabel.
- Sofern der Klient bereit ist, eine neue Waage
zu kaufen, sollte er ein Modell mit einer großen Anzeige beschaffen.
Einige Modelle haben auch eine Sprachausgabe, sind also ideal bei
fortgeschrittenen Sehbehinderungen.
- Falls eine digitale Waage nicht mehr funktioniert, ggf. die Batterien tauschen.
- Wenn der Klient keine Waage besitzt und sich auch keine anschaffen will, wird sein Gewicht nicht gemessen.
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Durchführung:
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Sicherstellung gleicher Messbedingungen
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- Der Bewohner sollte immer mit der gleichen Waage gewogen werden.
- Der Bewohner sollte nach Möglichkeit morgens gewogen werden. Ihm wird zuvor ein Toilettengang angeboten.
- Vor dem Wiegen sollte der Bewohner (soweit möglich) nichts essen oder trinken.
- Das Körpergewicht sollte nicht durch Kleidung
verfälscht werden. Der Bewohner wird daher in Unterwäsche gewogen. Er
sollte keine Schuhe tragen.
- Bei Zu- oder Ableitungen, wie etwa bei einem
Katheterbeutel oder bei einer Infusion, werden die Beutel beim Wiegen
kurz angehoben, damit das Gewicht des Bewohners nicht verfälscht wird.
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Nutzung einer Krankenstuhlwaage
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- Die Pflegekraft stellt sicher, dass die Krankenstuhlwaage funktionsfähig ist.
- Die Waage muss auf ebenem und festem Untergrund stehen. Sie darf nicht wackeln.
- Die Bremsen werden festgestellt, damit ein sicherer Transfer auf die Waage und zurück möglich ist.
- Die Fußstützen werden eingeklappt.
- Die Waage wird angestellt.
- Die Pflegekraft deckt die Sitzfläche mit einem sauberen Handtuch oder mit einem Stecklaken ab.
- Die Pflegekraft justiert die Waage und löscht das Taragewicht. In der Anzeige erscheint "0.00 kg".
- Der Bewohner wird nun auf die Krankenstuhlwaage
mobilisiert. Sein Rücken sollte an der Lehne anliegen. Die Hände werden
auf den Armlehnen abgelegt. Der Bewohner darf sich nicht an der Wand
oder am Boden mit den Füßen abstützen.
- Die Pflegekraft zieht dem Bewohner die Schuhe aus, klappt die Fußstützen herunter und stellt die Füße darauf ab.
- Der Bewohner wird nun aufgefordert, einige Sekunden still zu sitzen, bis das Gewicht abgelesen werden kann.
- Das Gewicht wird dokumentiert.
- Die Fußstützen werden wieder eingeklappt, der Bewohner erhält Hilfe beim Schuheanziehen. Er steht mit unserer Hilfe wieder auf.
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Nachbereitung: |
- Bei relevanten Gewichtsveränderungen wird der
behandelnde Hausarzt informiert. Zudem prüfen wir, ob die Pflegeplanung
aktualisiert werden sollte.
- Ggf. werden die Akkus der Sitzwaage wieder aufgeladen.
- Die Sitzwaage wird nach jeder Benutzung gereinigt und nach
Herstellervorgaben desinfiziert.
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Dokumente: |
- Pflegeplanung
- Vitaldatenblatt
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Verantwortlichkeit / Qualifikation: |
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