das Altenpflegemagazin im Internet
www.altenpflegemagazin.de
Start Log-in Service Registrierung AGB+Datenschutz Suche / Stichwortindex Quiz Mobil Impressum

 

Version 3.05a - 2015

Standard "Messung des Körpergewichts"

 
Zahlreiche Fehlerquellen können die korrekte Erfassung des Körpergewichts erschweren. Daher sollte das Wiegen der Bewohner oder der Klienten mittels eines Standards innerhalb des Pflegeteams vereinheitlicht werden.
 

Wichtige Hinweise:

  • Zweck unseres Musters ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
  • Unverzichtbar ist immer auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.
  • Dieser Standard eignet sich für die ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen "Patient".


Dieses Dokument ist auch als Word-Dokument (doc-Format) verfügbar. Klicken Sie hier!

 

Standard "Messung des Körpergewichts"
Definition:
  • Das Gewicht unserer Bewohner wird regelmäßig erfasst und dokumentiert. Gemeinsam mit der Körpergröße kann dann der Body Mass Index (BMI) ermittelt werden. Dieser Zahlenwert ermöglicht eine objektive Erfassung des Ernährungszustands des Bewohners.
  • Die genaue Kenntnis des Körpergewichts jedes Bewohners ist auch wichtig, um Arzneimittel wie Narkotika, Antibiotika oder Schmerzmittel richtig zu dosieren.
  • Bei Ödemen muss das Körpergewicht engmaschig erfasst werden, um den Erfolg der antiödematösen Therapie zu erfassen.
  • Waagen müssen geeicht sein (nicht in der ambulanten Pflege), wenn diese für medizinisch-pflegerische Zwecke genutzt werden.
Grundsätze:
  • Das Körpergewicht ist ein wichtiger Indikator, um den Zustand des Bewohners zu erfassen und auf krankheitsbedingte Veränderungen zeitnah zu reagieren.
  • Wir sind uns bewusst, dass das individuelle Körpergewicht für viele Senioren ein sensibles Thema ist. Wir achten daher stets auf einen taktvollen und wertschätzenden Umgang mit dem Bewohner, insbesondere bei Gewichtsveränderungen.
  • Wir nutzen das Wiegen immer auch für die Mobilisierung des Bewohners. Insbesondere die Nutzung einer Bettwaage sollte vermieden werden, solange noch eine gefahrlose Mobilisierung auf eine Krankenstuhlwaage möglich ist.
  • Möchte ein Bewohner nicht gewogen werden, auch nach eingehender Beratung und Aufklärung, akzeptieren wir das und lassen uns das in der Pflegedokumentation vom Bewohner gegenzeichnen.
Ziele:
  • Das Gewicht des Bewohners wird korrekt gemessen.
  • Durch eine präzise Erfassung auch kleiner Gewichtsschwankungen kann die Wirksamkeit einer etwaigen medikamentösen Therapie eingeschätzt werden.
  • Langfristige Gewichtsveränderungen werden festgestellt. Wir können eine Fehlernährung kompensieren, bevor der Bewohner über- oder untergewichtig wird.
  • Ein Sturz beim Wiegen wird vermieden.
Vorbereitung: Indikation
Verschiedene Krankheitsbilder erfordern es, das Körpergewicht besonders engmaschig zu erfassen:
  • Über- und Untergewicht
  • Herz- oder Niereninsuffizienz, wegen des drohenden Flüssigkeitsüberschusses
  • Einnahme von Diuretika (entwässernde Medikamente)
  • Tumorerkrankung
  • Diabetes mellitus
  • chronischer Durchfall
  • Essstörungen
  • Depressionen und Nahrungsverweigerung
Organisation
  • In den ersten Tagen nach dem Heimeinzug wird jeder Bewohner gewogen. Dieser Ausgangswert ist wichtig für spätere Verlaufskontrollen.
  • Alle Mitarbeiter werden in die richtige Handhabung der Waagen eingewiesen. Dieses ist Aufgabe des Praxismentors oder des Medizinproduktebeauftragten.
  • Waagen müssen geeicht sein, wenn sie im medizinischen Bereich genutzt werden. Wir stellen sicher, dass dieses regelmäßig erfolgt.
Auswahl einer Waage
  • Bei geringer Sturzgefährdung nutzen wir eine Stehwaage. Der Bewohner muss dann in der Lage sein, ohne Schuhe und ohne Haltegriffe einige Sekunden stehen zu können. Oftmals kann der Bewohner die Messung dann auch eigenständig durchführen.
  • Bei nur eingeschränkt mobilen Senioren nutzen wir eine Krankenstuhlwaage. Diese ermöglicht es, den Bewohner im Sitzen zu wiegen. Zwei Armstützen geben den notwendigen Halt.
  • Das Gewicht von immobilen Senioren wird mittels einer elektronischen Lifterwaage erfasst. Diese ist in vielen Patientenliftern bereits integriert. Alternativ kann die Waage auch nachträglich eingehängt werden. Vor dem ersten Gebrauch sollte die Anleitung gelesen werden.
  • Für die bloße Gewichtskontrolle zur Verhinderung von Über- und von Untergewicht können nicht-eichfähige Personenwaagen genutzt werden. Dieses etwa, wenn der Bewohner seine private Waage weiterhin nutzen möchte.
Bereitstellung einer Waage
(Erweiterungsbaustein für die ambulante Pflege:)
  • Wir nutzen die bereits im Hause vorhandene Personenwaage, sofern keine gravierende Ungenauigkeit vorliegt.
  • Fehler bei der Angabe des absoluten Gewichts sind weniger problematisch als Messungenauigkeiten bei Gewichtsveränderungen. Es ist vor allem wichtig, dass kleinere Gewichtszunahmen und Gewichtsverluste korrekt erfasst werden. Falls die Waage permanent einen gleichbleibenden Wert zu viel oder zu wenig anzeigt, ist dieses akzeptabel.
  • Sofern der Klient bereit ist, eine neue Waage zu kaufen, sollte er ein Modell mit einer großen Anzeige beschaffen. Einige Modelle haben auch eine Sprachausgabe, sind also ideal bei fortgeschrittenen Sehbehinderungen.
  • Falls eine digitale Waage nicht mehr funktioniert, ggf. die Batterien tauschen.
  • Wenn der Klient keine Waage besitzt und sich auch keine anschaffen will, wird sein Gewicht nicht gemessen.
Durchführung: Sicherstellung gleicher Messbedingungen
  • Der Bewohner sollte immer mit der gleichen Waage gewogen werden.
  • Der Bewohner sollte nach Möglichkeit morgens gewogen werden. Ihm wird zuvor ein Toilettengang angeboten.
  • Vor dem Wiegen sollte der Bewohner (soweit möglich) nichts essen oder trinken.
  • Das Körpergewicht sollte nicht durch Kleidung verfälscht werden. Der Bewohner wird daher in Unterwäsche gewogen. Er sollte keine Schuhe tragen.
  • Bei Zu- oder Ableitungen, wie etwa bei einem Katheterbeutel oder bei einer Infusion, werden die Beutel beim Wiegen kurz angehoben, damit das Gewicht des Bewohners nicht verfälscht wird.
Nutzung einer Krankenstuhlwaage

  • Die Pflegekraft stellt sicher, dass die Krankenstuhlwaage funktionsfähig ist.
  • Die Waage muss auf ebenem und festem Untergrund stehen. Sie darf nicht wackeln.
  • Die Bremsen werden festgestellt, damit ein sicherer Transfer auf die Waage und zurück möglich ist.
  • Die Fußstützen werden eingeklappt.
  • Die Waage wird angestellt.
  • Die Pflegekraft deckt die Sitzfläche mit einem sauberen Handtuch oder mit einem Stecklaken ab.
  • Die Pflegekraft justiert die Waage und löscht das Taragewicht. In der Anzeige erscheint "0.00 kg".
  • Der Bewohner wird nun auf die Krankenstuhlwaage mobilisiert. Sein Rücken sollte an der Lehne anliegen. Die Hände werden auf den Armlehnen abgelegt. Der Bewohner darf sich nicht an der Wand oder am Boden mit den Füßen abstützen.
  • Die Pflegekraft zieht dem Bewohner die Schuhe aus, klappt die Fußstützen herunter und stellt die Füße darauf ab.
  • Der Bewohner wird nun aufgefordert, einige Sekunden still zu sitzen, bis das Gewicht abgelesen werden kann.
  • Das Gewicht wird dokumentiert.
  • Die Fußstützen werden wieder eingeklappt, der Bewohner erhält Hilfe beim Schuheanziehen. Er steht mit unserer Hilfe wieder auf.
Nachbereitung:
  • Bei relevanten Gewichtsveränderungen wird der behandelnde Hausarzt informiert. Zudem prüfen wir, ob die Pflegeplanung aktualisiert werden sollte.
  • Ggf. werden die Akkus der Sitzwaage wieder aufgeladen.
  • Die Sitzwaage wird nach jeder Benutzung gereinigt und nach Herstellervorgaben desinfiziert.
Dokumente:
  • Pflegeplanung
  • Vitaldatenblatt
Verantwortlichkeit / Qualifikation:
  • alle Pflegekräfte
 
 
 
 
Weitere Informationen zu diesem Thema
Schlüsselwörter für diese Seite Gewicht; Körpergewicht; Waage
Genereller Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden. Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.