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Version 2.05 - 2013

Standard "Pflege von Senioren mit Untergewicht und Kachexie" (stationäre Pflege)

 
Völlig entkräftete Senioren, dehydrierte und bis zum Skelett abgemagerte Gestalten. Mit solchen Bildern wird in vielen Medien Stimmung gegen die Altenpflege gemacht und ein härteres Durchgreifen der Kontrollbehörden gefordert. Wir zeigen Ihnen, wie Sie eine angemessene Ernährung garantieren und gleichzeitig Ihr Team wirksam absichern.
 

Wichtige Hinweise:

  • Zweck unseres Musters ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
  • Unverzichtbar ist immer auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.
  • Dieser Standard eignet sich für die ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen "Patient".


Dieses Dokument ist auch als Word-Dokument (doc-Format) verfügbar. Klicken Sie hier!

 

Standard "Pflege von Senioren mit Untergewicht und Kachexie" (stationäre Pflege)
Definition:
  • Viele Senioren leiden unter Fehl- und Mangelernährung. Nach Schätzung des MDS (Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen) sind in Deutschland 1,6 Millionen der über 60-Jährigen von chronischer Mangelernährung betroffen. Davon leben 1,3 Millionen zu Hause und 330.000 in stationären Pflegeeinrichtungen.
  • Eine Mangelernährung hat für den betroffenen Senioren erhebliche Auswirkungen: Das Immunsystem ist anfälliger. Gleichzeitig sinkt die Muskelkraft. Wunden heilen langsamer und sind komplikationsanfälliger. Zudem ermüden mangelernährte Bewohner schneller und sind geistig weniger leistungsfähig. Der Antrieb und die Lebensfreude sind beeinträchtigt.
  • In unserer Einrichtung verwenden wir den Body-Mass-Index (BMI), um den Ernährungszustand eines Bewohners abzubilden. Der BMI wird errechnet, indem man das Körpergewicht (gemessen in Kilogramm) durch das Quadrat der Körpergröße (gemessen in Metern) dividiert. Alternativ zur eigenständigen Rechnung können auch Tabellen oder Diagramme genutzt werden. Der ermittelte BMI führt dann zu folgender Bewertung:
    • starkes Untergewicht / Kachexie < 16
    • mäßiges Untergewicht 16 bis 17
    • leichtes Untergewicht 17 bis 18,5
    • Normalgewicht 18,5 bis 25
    • Präadipositas 25 bis 30
    • Adipositas Grad I 30 bis 35
    • Adipositas Grad II 35 bis 40
    • Adipositas Grad III > 40
  • Anmerkung: Die Definition von Untergewicht, Normalgewicht, Übergewicht usw. ist innerhalb der Wissenschaft umstritten. Daher schwanken die BMI-Tabellen je nach Lehrmeinung z.T. deutlich.
Beobachtungsgrenzwert:
  • Ab einem BMI von unter 20 besteht ein signifikantes Risiko, dass der Bewohner in näherer Zukunft untergewichtig oder sogar kachektisch wird. Daher wird ab diesem Schwellenwert der Ernährungszustand des Bewohners engmaschiger überwacht. Zudem führen wir eine Risikoerfassung mittels eines geeigneten Assesmentinstrumentes durch, etwa MNA (Mini Nutritional Assessment).
Untergewicht:
  • Bei einem BMI von 16 bis 18,5 Punkten ist der Bewohner untergewichtig. Abgebaut werden in diesem Stadium vor allem die Speicherfettdepots. Als Hauptursache gelten die Abnahme des Geschmacks- und des Geruchssinnes, eine psychisch bedingte Appetitlosigkeit sowie auszehrende Erkrankungen, wie etwa Krebs.
  • Wenn die Auslöser nicht beseitigt werden, kann sich eine Kachexie entwickeln.
Kachexie (Auszehrung):
  • Eine Kachexie ist erreicht, wenn der BMI auf unter 16 Punkte gesunken ist. Im Vergleich zur Inanition (Abmagerung, Hungerzustand) geht der Fettabbau über die regulären Speicherfettdepots hinaus. Auch das Baufett und die Muskulatur werden verbraucht.
  • In der Folge bilden sich Organe zurück und verlieren ggf. ihre Funktionsfähigkeit. Vor allem die Schwächung des Herzmuskels führt bei vielen Betroffenen zum Tode.
  • Im Gegensatz zur Abmagerung erleidet der Bewohner irreversible Schädigungen, die also auch durch eine verbesserte Ernährungssituation nicht mehr behoben werden können.
Lebensgefahr:
  • Ab einem BMI-Wert von 13 bei Männern und 11 bei Frauen ist das Untergewicht i.d.R. letal.
Grundsätze:
  • Das Körpergewicht ist ein "Quasi-Vitalzeichen", da sich viele Krankheiten zuerst durch einen Gewichtsverlust bemerkbar machen.
  • Eine angemessene Ernährung ist die Grundlage körperlicher und seelischer Gesundheit.
  • Die Bedeutung der Mahlzeiten geht weit über die bloße Nahrungszufuhr hinaus. Ein wichtiger Faktor ist immer auch die Sicherung sozialer Kontakte.
  • Wir berücksichtigen - soweit möglich - kulturelle Normen und persönliche Rituale, die jeder Bewohner mit dem Essen verbindet.
  • Wir ermuntern und fördern unsere Bewohner, damit diese möglichst lange eigenständig essen können. Bewohnern, die aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen nicht mehr ohne Hilfe essen können, reichen wir Nahrung an. Dieses geschieht stets unter Wahrung ihrer Menschenwürde.
  • Selbst wenn die Arbeitsbelastung hoch ist, wird nicht versucht, Zeit bei der Esseneingabe zu sparen. Die eingesparte Zeit steht in keinem Verhältnis zu den drohenden Komplikationen wie etwa den Folgen einer Aspirationspneumonie.
  • Soweit ein Bewohner die Konsequenzen seines Handelns abschätzen kann und kein Betreuungsverhältnis besteht, respektieren wir den Wunsch nicht zu essen, und das auch über einen längeren Zeitraum.
  • Zwangsweise Nahrungseingaben werden in unserer Einrichtung nicht geduldet.
  • Wir akzeptieren insbesondere bei dementen Bewohnern "kindliche" Tischmanieren, wie etwa das Essen mit den Fingern oder das Ausschlecken von Nachtischschälchen. Für diesen Personenkreis bieten wir spezielles Fingerfood an. Demente Bewohner mit einem hohen Bewegungsdrang (und einem erhöhten Verbrauch an Kalorien) erhalten nach Verordnung zudem hochkalorische Nahrungsmittel.
  • Wir akzeptieren, dass unseren Bemühungen Grenzen gesetzt sind. Wenn der Gewichtsverlust die Folge einer Magersucht ist, können selbst erfahrene Pflegekräfte kaum helfen. Betroffene benötigen die Hilfe eines Psychologen und ggf. den Aufenthalt in einer entsprechenden Fachklinik. Auch schwere Grunderkrankungen entziehen sich oft unseren pflegerischen Möglichkeiten.
  • Alle Bemühungen um eine korrekte Ernährung werden aus haftungsrechtlichen Gründen ausführlich dokumentiert.
Ziele:
  • Der Bewohner erreicht ein normales Körpergewicht.
  • Der Ernährungszustand gefährdeter Bewohner ist stets bekannt.
  • Der Bewohner hat Spaß am Essen.
  • Der Bewohner ist in der Lage, ganz oder teilweise selbstständig zu essen.
  • Der Bewohner ist in der Lage, sein Hungergefühl korrekt zu deuten.
  • Der Bewohner fühlt sich wohl.
  • Typische Folgeschäden der Kachexie werden vermieden, wie etwa Dekubitus.
  • Jeder Bewohner soll möglichst lange in der Lage sein, seine Nahrung eigenständig zu sich zu nehmen.
  • Die Würde eines Bewohners wird auch dann gewahrt, wenn ihm das Essen eingegeben werden muss.
  • Der Ernährungszustand spiegelt sich in der Pflegeplanung wider.
  • Die Pflegeeinrichtung ist sicher vor dem Vorwurf, die Senioren unangemessen zu ernähren.
Vorbereitung: Risikofaktoren:
Wir achten auf mögliche Ursachen für starken Gewichtsverlust:
  • unausgewogene Ernährung
  • Vergesslichkeit, unregelmäßige Nahrungsaufnahme
  • mangelnder Appetit durch Einnahme von mehr als fünf verschiedenen Medikamenten am Tag, insbesondere durch NSAR, Diuretika, Sedativa, Digitalis
  • mangelnder Appetit, etwa als Folge von Trauer, Depression oder Isolation
  • Nahrungsverweigerung
  • reduziertes Geruchs- und Geschmacksempfinden
  • Sehschwäche
  • Bewegungsprobleme
  • starke Schmerzen
  • Tumorerkrankungen (oder andere Krankheiten, die den Kalorienbedarf steigern)
  • AIDS
  • Erkrankungen des Verdauungstraktes, etwa Gastritis oder Magenulkus
  • Operationen im Magen-Darm-Trakt
  • Erkrankungen im Mundraum, etwa Schluckstörungen
  • fehlender oder schlecht sitzender Zahnersatz
  • Suchterkrankungen, etwa Abhängigkeit von Medikamenten, Alkohol oder Drogen
wiegen des Bewohners:
Die zentrale Maßnahme zur frühzeitigen Erkennung einer Mangelernährung besteht natürlich aus dem regelmäßigen Wiegen des Bewohners.
  • Wir halten verschiedene Waagentypen bereit, um bei allen Bewohnern das Gewicht sicher bestimmen zu können:
    • Sitzwaage
    • Stehwaage
    • Patientenlifter mit Wiegefunktion
  • Die Funktionsfähigkeit der Waagen wird regelmäßig überprüft. Ungenau funktionierende Waagen werden repariert oder ausgetauscht.
  • Bei allen Bewohnern berechnen wir alle drei Monate den Body-Mass-Index. Bei gesundheitlichen Veränderungen sowie bei sichtbarem Gewichtsverlust wird diese Berechnung in kürzeren Zyklen durchgeführt.
  • Damit die Messung hinreichend genau ist, müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein:
    • Der Bewohner wird stets zur gleichen Zeit gewogen, also etwa immer morgens vor dem Frühstück.
    • Der Bewohner wird immer auf der gleichen Waage gewogen.
    • Das Gewicht der Kleidung sollte nicht unnötig variieren.
    • Der Bewohner sollte vor dem Wiegen die Toilette aufsuchen.
  • Alle Informationen werden sorgfältig dokumentiert.
  • Aus den gewonnenen Daten wird der Body-Mass-Index (BMI) ermittelt.
  • Neben dem Body-Mass-Index ist auch der relative Gewichtsverlust ein wichtiges Kriterium. Wenn ein Bewohner innerhalb eines bestimmten Zeitraumes eine bestimmte Menge an Gewicht verliert, ist dieses ein Alarmzeichen. Das gilt sogar dann, wenn das absolute Gewicht als solches noch in der Norm liegt. Im Detail:
    • Der Bewohner verliert innerhalb einer Woche ein bis zwei Prozent seines Körpergewichts.
    • Der Bewohner verliert innerhalb eines Monats fünf Prozent seines Körpergewichts.
    • Der Bewohner verliert innerhalb von drei Monaten siebeneinhalb Prozent seines Körpergewichts.
    • Der Bewohner verliert innerhalb von sechs Monaten 10 Prozent seines Körpergewichts.
  • Wichtig: Gewichtsschwankungen von mehreren Kilogramm innerhalb weniger Tage sind zumeist die Folge von Störungen des Wasserhaushaltes. Körperfett wird i.d.R. nicht so rasch abgebaut.
weitere Symptome:
Zusätzlich zum Wiegen des Bewohners achten wir auf weitere Symptome, die für eine sich entwickelnde Mangelernährung sprechen:
  • Abnahme der Kleidergröße (Der Rock oder die Hose sind zu weit.)
  • nur geringes oder komplett fehlendes Fettgewebe
  • Abbau der Muskulatur
  • dünne Extremitäten, feingliedrige Finger
  • schlaffe Hautfalten an den Armen, am Bauch und am Gesäß
  • schuppige und trockene Haut
  • blasse Hautfarbe
  • starkes Kältegefühl
  • mattes Haar und Haarausfall
  • erhöhte Anfälligkeit für Infekte
  • frieren
  • "optische Magerkeit": eingefallene Wangen, eingefallene Augen, sich abzeichnende Rippen- und Beckenknochen
  • allgemeine Schwäche, ungewöhnliche Müdigkeit
  • Antriebslosigkeit und Apathie
  • mangelhaft durchblutete Extremitäten
Wir ermitteln zudem stets den Allgemeinzustand (AZ) des Bewohners, insbesondere:
  • Körpergröße
  • Blutdruck
  • Puls
  • Flüssigkeitsversorgung
  • Hautzustand
  • Übelkeit
  • aufstoßen
  • Blähungen
  • Völlegefühl
  • eingeschränkte Fähigkeit zum Schlucken
Ermittlung der Ressourcen und Sammlung weiterer Informationen:
  • Die Ernährungsvorlieben jedes Bewohners werden beim Einzug erfragt und dokumentiert. Wir erfassen soweit möglich Nahrungsunverträglichkeiten und Allergien. Dafür arbeiten wir ggf. eng mit den Angehörigen sowie mit dem Hausarzt zusammen.
  • Der Bewohner wird ausführlich zur Problematik beraten. Wir informieren ihn über die gesundheitlichen Risiken einer bewussten Nahrungsverweigerung. Der Bewohner erhält ein Informationsschreiben. Die Beratung wird protokolliert und von der Pflegekraft sowie (falls möglich) vom Bewohner abgezeichnet.
  • Die Ernährungssituation jedes Bewohners wird regelmäßig in den Fallbesprechungen thematisiert.
  • Wir schätzen regelmäßig die sensorischen Fähigkeiten jedes Bewohners ein. Sinneseindrücke wie sehen, riechen, schmecken oder tasten haben einen großen Einfluss auf den Appetit.
  • Wir ermitteln die Ressourcen, die der Bewohner nutzen kann, um ein normales Körpergewicht zu erreichen. Etwa:
    • Der Bewohner spürt Hunger.
    • Dem Bewohner ist die Wichtigkeit einer gesunden und ausreichenden Ernährung bewusst.
    • Der Bewohner hat keine zusätzlichen Erkrankungen oder Körperschäden.
    • Der Bewohner kann selbstständig essen. Alternativ: Der Bewohner ist in der Lage, mit entsprechenden Hilfsmitteln ganz oder teilweise selbstständig zu essen.
    • Der Bewohner hat ein Lieblingsgericht, das von unserer Küche hergestellt werden kann.
    • Der Allgemeinzustand des Bewohners ist zufriedenstellend.
  • Der Bewohner wird frühzeitig befragt, ob er später - etwa falls eine Demenz fortschreitet - eine künstliche Ernährung wünscht oder diese ablehnt. Diese Willensbekundung wird rechtssicher schriftlich fixiert.
Organisation:
  • Die korrekte Berechnung des BMI (Body-Mass-Index) wird regelmäßig im Team geübt.
  • Der Speiseplan wird in gut lesbarer Schrift an verschiedenen Punkten der Einrichtung öffentlich gemacht. Auf dem Speiseplan werden zusätzlich die Essenszeiten angegeben.
  • Wenn etwas Zeit übrig ist, wird das Essenanreichen im Rollenspiel geübt. Jede Pflegekraft soll einen Eindruck davon bekommen, wie es ist, wenn andere die eigene Nahrungsaufnahme kontrollieren.
Gefahren:
  • Im Alter reduziert sich die Zahl der Geschmacksknospen. Das Essen schmeckt fade. Um dieses zu kompensieren, würzen viele Betroffene das Essen nach. Es kann zu einer vermehrten Salzaufnahme kommen. Dieser Überkonsum begünstigt die Bildung von Ödemen sowie das Auftreten von Bluthochdruck.
  • Als Resultat des Abbaus der Skelettmuskulatur werden viele Betroffene immobil. In der Folge erhöht sich das Kontrakturrisiko. Wir nutzen aktive und passive Bewegungsübungen, um diesen Prozess zu stoppen.
  • Das Dekubitusrisiko ist erhöht. Daher wird der Standard "Dekubitusprophylaxe" konsequent umgesetzt.
  • Der Abbau der Atemmuskulatur führt ggf. zu einer Störung der respiratorischen Funktion. Letztlich kann sich daraus eine Pneumonie entwickeln. Wir führen daher die im Standard "Pneumonieprophylaxe" definierten Maßnahmen durch.
  • Der Eiweißmangel kann ggf. die Entwicklung von Ödemen fördern. Wir beachten daher die im Standard "Pflege von Bewohnern mit Ödemen" festgesetzten Maßnahmen.
  • Das erhöhte Infektionsrisiko erfordert einen konsequenten Schutz des Bewohners insbesondere vor Erkältungskrankheiten. Wenn sich der Bewohner eine Infektionskrankheit zuzieht, ist mit einem verlängerten Krankheitsverlauf zu rechnen.
  • Die Sturzgefahr ist erhöht und die zu erwartenden Sturzfolgen sind gravierender. Daher wird der Standard "Sturzprophylaxe" umgesetzt.
  • Wir achten auf eine fundierte Soor- und Parotitisprophylaxe. Dieses insbesondere, wenn die Speichelbildung des Bewohners eingeschränkt ist.
  • Es kann zu neurologischen und zu kognitiven Störungen kommen. In der Folge zeigen viele Senioren Anzeichen einer Verwirrtheit. Diese Symptome addieren sich ggf. zu einer bereits vorhandenen demenziellen Erkrankung. Wir nutzen zur Erhaltung der Orientierung Techniken wie z.B. ROT.
  • Es droht eine Vereinsamung des Bewohners. Er kann sich aufgrund seiner körperlichen Schwäche ggf. nicht mehr an Freizeitaktivitäten beteiligen. Wir ermuntern den Betroffenen, dennoch im Rahmen seiner Fähigkeiten am sozialen Leben Anteil zu nehmen und ggf. einen Rollstuhl zu nutzen.
Durchführung: Speisen:
  • Wir stellen sicher, dass unsere Speisen an die Besonderheiten der Ernährung von Senioren angepasst sind:
    • rund 15 Prozent Eiweißanteil
    • höchstens 30 Prozent Fett
    • rund 55 Prozent Kohlenhydrate
    • vitaminreich
    • frische Zutaten
    • angenehme Präsentation
    • leicht zu kauen
    • gut verdaulich
  • Wir prüfen, ob der Bewohner Kuchen mag. Ggf. bieten wir in Maßen dem Bewohner dieses Süßgebäck an.
  • Wir sorgen für eine appetitliche und geschmacksintensive Zubereitung der Speisen. Wenn die Mahlzeiten von Bewohnern dennoch als zu fade empfunden werden, prüfen wir den Einsatz von Geschmacksverstärkern.
  • Speisen werden nur dann püriert, wenn dieses zwingend erforderlich ist.
  • Wir bevorzugen Lebensmittel mit einem geringen Ballaststoffanteil, da diese Speisen sehr langsam ein Sättigungsgefühl auslösen.
  • Wir vermeiden Lebensmittel, die bei dem Bewohner zu unerwünschten Nebenwirkungen führen, wie ggf. Kohl, Hülsenfrüchte, Knoblauch usw.
  • Wir prüfen, ob der Bewohner ggf. kleinere Portionen wünscht, die dafür häufiger am Tag angeboten werden.
  • Es stehen zudem stets Zwischenmahlzeiten für den Bewohner bereit, etwa Obst, Joghurt oder Quark. Wir animieren den Bewohner, diese zu essen.
  • Wir suchen ggf. den Rat einer externen Ernährungsberaterin.
  • Soweit möglich, wird die Flüssigkeitszufuhr vor den Mahlzeiten maßvoll reduziert. Wir vermeiden damit, dass die Flüssigkeit allein bereits ein Sättigungsgefühl auslöst.
  • Wir geben Bewohnern die Möglichkeit, selbst etwas zu kochen oder zu backen.
  • Lieblingsgerichte der Bewohner werden soweit möglich auf der Speisekarte berücksichtigt. Wir beteiligen den Heimbeirat an der Planung.
  • Jeder Bewohner hat täglich die Wahl zwischen mindestens zwei verschiedenen Gerichten.
  • Wir beachten religiöse Vorschriften hinsichtlich der Nahrungsauswahl und -zubereitung. Wenn wir in diesem Punkt nicht sicher sind, ziehen wir einen Geistlichen der entsprechenden Konfession zurate. Im Dialog mit dem Bewohner versuchen wir, versteckte Befürchtungen zu zerstreuen, etwa die Angst von Muslimen, dass ihnen Schweinefleisch angeboten wird. Genauso sensibel beachten wir die Wünsche etwa von Vegetariern.
  • Ggf. kann es sinnvoll sein, dem Bewohner einen Aperitif oder ein kleines Glas Wein anzubieten, um den Appetit anzuregen.
  • Bei untergewichtigen Bewohnern wird der Einsatz von hochkalorischer Nahrung erwogen und mit dem Arzt diskutiert. 
Beobachtung und Beratung:
  • Wir legen für gefährdete Bewohner ein Trink- und ein Ernährungsprotokoll an. Wir erstellen zudem einen Ernährungsplan. Hierbei arbeiten wir ggf. mit einem Ernährungsberater (alternativ mit unserem entsprechend geschulten Heimkoch) zusammen. (Hinweis: Im Prinzip ist es vergleichsweise einfach, den Energiebedarf eines Menschen anhand des Alters, des Geschlechts und der Körpergröße zu berechnen. Das Ergebnis ist jedoch i.d.R. nicht praxistauglich. Der ermittelte Wert ist für den betroffenen Senioren zu hoch. Selbst mit allem Kooperationswillen kann er die rechnerisch notwendige Kalorienzahl nicht zu sich nehmen. Pflegekräfte sollten sich daher ggf. auch mit einer niedrigeren Kalorienzufuhr zufriedengeben und eine Frustration des Bewohners vermeiden.)
  • Wir bitten das hauswirtschaftliche Personal, das Essverhalten des Bewohners zu beobachten. Beim Wegräumen der Tabletts wird stets darauf geachtet, ob der Bewohner ausreichend gegessen hat. Falls gehäuft Nahrungsmittel zurückgewiesen werden, suchen wir das Gespräch mit dem Bewohner. Ggf. werden Angehörige hinzugezogen. Wir klären den Bewohner über die gesundheitlichen Folgen anhaltender Mangelernährung auf und suchen gemeinsam nach Lösungen. Aber: Nicht jeder Bewohner, der während der Mahlzeiten Speisen unberührt lässt, ist von Mangelernährung bedroht. Wir achten darauf, ob sich ein Bewohner eigenständig mit Nahrungsmitteln versorgt oder sich von Angehörigen versorgen lässt.
  • Wir ermutigen Bewohner zu körperlicher Aktivität, etwa zur Beteiligung an unserer Gymnastikstunde. Dies regt den Appetit an.
  • Wir erfragen die Lieblingsspeisen des Bewohners. Wir vermeiden es, dem Bewohner Nahrungsmittel anzubieten, die dieser nicht mag.
  • Falls wir feststellen, dass es sich bei der Nahrungsverweigerung um eine radikale Diät handelt, suchen wir den Dialog mit dem Bewohner. Sofern es uns nicht möglich ist, ihn von seinem Plan abzubringen, suchen wir nach Wegen, um die gesundheitlichen Auswirkungen der Hungerkur zu begrenzen.
anregendes Umfeld:
  • Bei der Festlegung der Essenszeiten berücksichtigen wir stets die Wünsche unserer Bewohner. Statt starrer Essenszeite

    +++ Gekürzte Version. Das komplette Dokument finden Sie hier. +++








 
 
 
 
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