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Version 2.01 |
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Pflegestandard "MRSA
in der stationären Pflege" |
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In keinem anderen europäischen Land
breitet sich MRSA so schnell aus wie in Deutschland. Aktuell
infizieren sich jedes Jahr bis zu 50.000 Krankenhauspatienten
mit multiresistenten Keimen. Rund 1.500 von ihnen sterben. Mehr
als 21 Prozent aller Staphylococcus-aureus-Stämme sind bereits
unempfindlich sowohl gegen Methicillin als auch gegen Oxacillin.
In unserem überarbeiteten Standard haben wir zusammengefasst,
was Ihr Team über MRSA wissen muss. |
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- fertig
Wichtige Hinweise:
- Zweck unseres Musters ist es nicht,
unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser
Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und
an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
- Unverzichtbar ist immer auch eine
inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte,
da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen.
Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten
Krankheitsbildern kontraindiziert.
- Dieser Standard eignet sich für die
ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen
jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen
"Patient".
Anmerkung: Die in diesem Standard beschriebenen
Maßnahmen sind relativ streng. Wir bilden damit die
Entwicklungsrichtung der aktuellen Forschung und Literatur zu
MRSA ab. Inwieweit Ihre Einrichtung diesem rigorosen Kurs folgen
will, sollte auf möglichst breiter Basis diskutiert werden, etwa
in einem Qualitätszirkel. Einrichtungen mit geringem
MRSA-Auftreten und wenigen abwehrgeschwächten Bewohnern können
diese Vorlage ggf. deutlich "entschärfen".
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Pflegestandard "MRSA
in der stationären Pflege" |
Definition: |
- Das 1940 erstmals hergestellte Penicillin
stellt einen der wichtigsten medizinischen Fortschritte dar. Das
Antibiotikum und dessen Weiterentwicklungen ermöglichten es
erstmals, selbst massive bakterielle Infektionen binnen weniger Tage
zu beseitigen.
- Durch die übermäßige Nutzung der Antibiotika
in der Medizin und in der Landwirtschaft gelingt es aber immer mehr
Bakterienstämmen, Resistenzen gegen die Antibiotika zu entwickeln.
Die bekannteste Gruppe ist MRSA, eine sehr widerstandsfähige
Variante des Staphylococcus aureus.
- Das herkömmliche Staphylococcus aureus ist
ein häufig beim Menschen anzutreffendes Bakterium. Der Keim siedelt
vorwiegend im Nasen-Rachenraum. Auch im Perianal- und im Leistenraum
ist Staphylococcus aureus zu finden.
- 4 bis 20 Prozent aller Erwachsenen sind mit
Staphylococcus aureus besiedelt. Im Krankenhausbereich steigt diese
Quote auf bis zu 80 Prozent. 70 Prozent der Pflegekräfte in
Krankenhäusern sind besiedelt.
- Aufgrund genetischer Mutationen entwickelte
das Bakterium ein Protein, das Antibiotika bindet und den Keim
unempfindlich gegen den Wirkstoff macht. Als MRSA wird ein
Staphylococcus aureus bezeichnet, wenn er gegen den
Penicillinabkömmling "Methicillin" resistent ist. Falls Oxacillin
unwirksam ist, wird der Stamm "ORSA" genannt. Stämme, die gegen
mehrere Antibiotikagruppen unempfindlich sind, tragen die
Bezeichnung "multiresistenter Staphylococcus aureus".
- Als Reserveantibiotikum bei schweren
Infektionen bzw. Sepsis stehen noch Vancomycin und Teicoplanin zur
Verfügung. Diese Glykopeptid-Antibiotika können zu Hirn- und
Nierenschädigungen führen. Bei zu rascher Infusion lösen sie
Blutdruckabfall aus.
- MRSA wird vor allem über die Hände
übertragen. Weitere Infektionswege sind Kontaminationen etwa an der
Kleidung. Übertragungen sind in seltenen Fällen auch aerogen (per
Tröpfcheninfektion) möglich, etwa durch ausgeprägtes Husten,
Erbrechen oder Absaugen von Trachealsekret.
- Auch bei Pflegekräften kann sich MRSA
ansiedeln. Aufgrund der allgemein besseren Konstitution erkranken
die Mitarbeiter zwar nicht, tragen den Keim aber weiter.
- Abgesehen von der Resistenz unterscheidet
sich der reguläre Staphylococcus aureus nicht von MRSA.
Staphylococcus aureus kann einige Zeit außerhalb des Menschen
überleben, da er gegen Hitze, UV-Strahlung, viele
Desinfektionsmittel und Austrocknung vergleichsweise
widerstandsfähig ist. Eine Erhitzung auf 80° führt erst nach 15
Sekunden zum Absterben des Keimes. In einem trockenen Milieu kann
der Keim mehrere Monate überleben. Staphylococcus aureus kann sehr
gut an Plastik- und Edelstahloberflächen haften.
- Eine überstandene MRSA-Infektion führt zu
keiner Immunität. Eine Impfung existiert nicht.
- Maßnahmen zur Sanierung einer MRSA-Infektion
werden vom MDK im Rahmen einer Einstufung nicht berücksichtigt.
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Grundsätze: |
- MRSA lässt sich besiegen. Die Mittel dafür
sind Hygiene und strikte Sanierung.
- Alle Hygienevorgaben müssen genau befolgt
werden. Dieses gilt vor allem für die Händehygiene. Einmalhandschuhe
sind kein Ersatz für eine Händedesinfektion, da es immer zu
Materialdefekten kommen kann.
- MRSA ist trotz aller Risiken keine Seuche.
Daher sollten alle sich aus einer Infektion ergebenden Maßnahmen mit
Augenmaß gewählt werden. Eine Ausgrenzung oder gar "Inhaftierung"
von Bewohnern mit MRSA ist in den allermeisten Fällen übertrieben
und nicht notwendig.
- Das Selbstbestimmungsrecht der Bewohner
begrenzt unsere Möglichkeiten zur konsequenten Eindämmung und
Bekämpfung von MRSA. Das bedeutet aber nicht, dass wir die
Verbreitung resignierend hinnehmen werden.
- Die Namen von MRSA-Trägern bleiben gegenüber
Mitbewohnern und Angehörigen geheim, da diese Informationen unter
die Schweigepflicht fallen. Wir bitten allerdings den Bewohner
darum, ggf. gefährdete Personen informieren zu dürfen.
- Unsere Schweigepflicht endet, wenn die
Gesundheit von Dritten gefährdet wird. Beispiel: Ein im
Mund-Rachenraum besiedelter Bewohner mit Bronchitis erhält Besuch
von seinem neugeborenen Urenkel (Neugeborene haben kein voll
ausgebildetes Immunsystem, sind daher abwehrgeschwächt ). Hier ist es unsere Pflicht, alle
Beteiligten auf die zwingend erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen
hinzuweisen.
- Nur sorgfältig eingewiesene und gut
informierte Pflegekräfte dürfen MRSA-Träger pflegen. Unwissenheit
und Nachlässigkeit sind eine Gefahr nicht nur für Bewohner, sondern
auch für Pflegekräfte und deren Angehörige.
- Wir arbeiten eng mit den behandelnden
Hausärzten zusammen.
- Wegen des Fallpauschalensystems in
Krankenhäusern ist stets damit zu rechnen, dass Bewohner trotz einer
nicht vollständig beseitigten MRSA-Infektion zurück in unsere
Einrichtung verlegt werden.
- Es dürfen nur
Desinfektionsmittel mit nachgewiesener Wirkung
genutzt werden.
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Ziele: |
- Die Bildung von resistenten Bakterienstämmen
wird vermieden.
- Ungerechtfertigte Ängste beim Bewohner,
seinen Mitbewohnern oder Angehörigen werden vermieden.
- MRSA-besiedelte Bewohner nehmen weiterhin am
sozialen Leben innerhalb der Einrichtung teil. Jede Form der
Ausgrenzung unterbleibt.
- Die Ausbreitung von MRSA wird gestoppt.
Mitarbeiter, Mitbewohner und Angehörige werden vor einer
MRSA-Infektion geschützt.
- MRSA-Träger werden erfolgreich vom Keim
befreit, eine Rekolonisierung wird verhindert.
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Vorbereitung: |
allgemeine Maßnahmen |
- Wir halten stets ausreichend Schutzkleidung
bereit.
- Unsere Pflegekräfte werden regelmäßig zum
Thema MRSA fortgebildet.
- Die korrekte und sichere Pflege von
MRSA-Trägern ist Teil der Einarbeitung neuer Mitarbeiter.
- Wir halten stets aktuelle Literatur zum Thema
MRSA bereit.
- Wir beschäftigen einen Hygienebeauftragten.
- Wir arbeiten eng mit Krankenhäusern und
Ärzten zusammen, insbesondere in einrichtungsübergreifenden
Arbeitsgruppen.
- Wenn ein Bewohner aus dem Krankenhaus zurück
in unsere Einrichtung verlegt wird, halten wir Rücksprache mit dem
Pflegepersonal der Klinik und dem Hausarzt. Wir lassen uns explizit
bestätigen, dass keine Infektion festgestellt wurde und dass auch
keine relevanten Hinweise auf eine Besiedelung vorliegen. Wir regen
an, gemeinsame Überleitungsbögen zu entwickeln und zu nutzen.
- Bei der Neuaufnahme werden Bewohner befragt,
ob sie MRSA-Keime tragen. Ggf. wird der behandelnde Hausarzt
konsultiert.
- Unser Qualitätszirkel beschäftigt sich
regelmäßig mit Hygieneproblemen.
- Wir halten unseren "Hygieneplan MRSA" stets
auf dem aktuellen Stand.
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Risikobewertung |
Es gibt zahlreiche Faktoren, die
eine Besiedelung mit MRSA begünstigen:
- hohes Lebensalter
- Diabetes mellitus
- dialysepflichtige Niereninsuffizienz
- Infektionen mit Influenza
- Immunschwäche (etwa AIDS)
- Immunsuppression (etwa nach
Organübertragungen)
- Verbrennungen
- überwundene MRSA-Infektionen in der
Vergangenheit
- längere Krankenhausaufenthalte innerhalb der
letzten 12 Monate
- umfangreiche, insbesondere mehrfach
wiederholte Antibiotikatherapien
- Wunden, großflächige Läsionen sowie
chirurgische Eingriffe
- Fremdkörper aus Plastikmaterialien (z.B.
Venenkatheter) oder aus Metall (Gelenkersatz)
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Vermeidung von Resistenzbildungen |
Der zentrale Faktor bei der
Ausbildung von Resistenzen ist der zu häufige sowie der inkonsequente
Gebrauch von Antibiotika. Daher achten wir auf folgende
Sicherheitsregeln:
- Wir achten darauf, dass Hausärzte nur dann
Antibiotika verschreiben, wenn dieses notwendig ist. Soweit ein
fachlicher Austausch mit dem Hausarzt möglich und gewünscht ist,
suchen wir gemeinsam nach Alternativen.
- Wenn Bewohnern Antibiotika verschrieben
werden, müssen diese konsequent eingenommen werden. Die verordnete
Dosis und der Verabreichungszeitraum sind strikt einzuhalten.
- Patienten dürfen niemals Antibiotika im
Rahmen einer Selbstmedikation einnehmen. (Hinweis: Es kommt vor,
dass Senioren die Einnahme von Antibiotika eigenmächtig beenden, da
die Beschwerden nachgelassen haben. Bei der nächsten Infektion sind
somit noch Restbestände vorhanden, die dann ohne Rücksprache mit dem
Arzt eingenommen werden.)
- Bei bakteriellen Infektionen sollte der
Hausarzt einen Abstrich vornehmen, um den Erreger genau zu
bestimmen. Erst danach wird das dazu passende Antibiotikum
verordnet. (Hinweis: Für diese Prophylaxemaßnahme bleibt oftmals
nicht ausreichend Zeit, da der Bewohner Beschwerden hat und folglich
rasch behandelt werden will.)
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Erkrankungen |
Wir achten auf Erkrankungen, die von
Staphylococcus aureus ausgelöst werden:
- Furunkel (akute eitrige Entzündung eines
Haarfollikels und seiner Talgdrüse)
- Karbunkel (Entzündung mehrerer benachbarter
Haarbälge)
- Pyodermie (Infektion der oberflächlichen oder
tieferen Hautschichten und der Hautanhangsgebilde)
- Wundinfektionen
- Osteomyelitis (Knochenmarkentzündung, meist
mit Knochenentzündung)
- S.aureas-Pneumonie
- Abszesse (Ansammlung von Eiter in einem
Gewebehohlraum)
- Endokarditis (Entzündung der Herzinnenhaut)
- Sepsis (sog. "Blutvergiftung")
- Fremdkörperinfektionen
(Gefäßprotheseninfektion oder Shuntinfektion bei Hämodialyse)
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Durchführung: |
generelle Maßnahmen |
- Ein MRSA-Träger wird vornehmlich von der
Bezugspflegekraft gepflegt. Ein ständiger Wechsel der Pflegekräfte
ist zu vermeiden. Visiten im Bewohnerzimmer sollten auf die
geringste notwendige Personenanzahl reduziert werden.
- Mitarbeiter mit Hautkrankheiten (Ekzeme,
Schuppenflechte usw.) oder großflächigen Hautverletzungen dürfen
keine MRSA-Träger pflegen oder betreuen.
- Schwangere Mitarbeiterinnen müssen jeden
Kontakt mit MRSA-Trägern meiden.
- Falls eine Pflegekraft bei einer Kontrolle
positiv auf MRSA getestet wurde, darf diese bis zur erfolgreichen
Sanierung keine pflegerischen Tätigkeiten durchführen. Dieses gilt
besonders für Wundversorgung, Katheterpflege usw.
- Pflegerische Maßnahmen werden nach
Möglichkeit ausschließlich im Zimmer der MRSA-Träger durchgeführt.
- Soweit möglich werden MRSA-Träger als letzte
versorgt, also erst wenn alle nicht infizierten Bewohner versorgt
wurden.
- Flächen in Bewohnerzimmern, etwa Nacht- oder
Beistelltische, werden nach Rücksprache mit dem Bewohner weitgehend
abgeräumt. Die Utensilien werden im Schrank verstaut, bis die
Sanierung abgeschlossen ist. Sonstige persönliche Gegenstände (etwa
Fotos) sollten im Zimmer belassen werden, wenn der Bewohner diese
nicht berührt.
- Bei Verlegungen - etwa in ein Krankenhaus -
wird der MRSA-Befund in den Begleitunterlagen vermerkt. Vor dem
Transport ist ein antiseptisches Baden oder Waschen des Bewohners
inklusive Haarwäsche empfehlenswert. Zusätzlich wird die Kleidung
gewechselt. Bewohner mit MRSA-Besiedlung im Mund-Rachenraum sollten
einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
- Nach Möglichkeit sollte der Bewohner auf
bestimmte Alltagsgegenstände verzichten wie etwa Deoroller oder
Parfüm. Der Bewohner sollte keinen Schmuck und keine Armbanduhren
tragen.
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Meldepflicht / Kontrollen |
- Alle Pflegekräfte werden über jeden MRSA-Fall
umgehend informiert.
- Es besteht gegenüber dem Gesundheitsamt eine
Meldepflicht, wenn sich nosokominale Infektionen (dazu gehört auch
MRSA) häufen und ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist.
- Eine routinemäßige Untersuchung des Personals
ist nicht erforderlich. Bei einem gehäuften Auftreten von
MRSA-Fällen sollte geprüft werden, ob vorsorgliche Untersuchungen
von Pflegekräften und Bewohnern durchgeführt werden.
Bei Infektionen des Personals ist der Betriebsarzt
zuständig.
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Information |
- Wir informieren ohne Namensnennung regelmäßig
alle Mitbewohner, Angehörige, Freunde sowie weitere Beteiligte über
MRSA und die hygienischen Maßnahmen, die sich daraus ergeben.
Gleichzeitig machen wir deutlich, dass MRSA keine tödliche Krankheit
ist wie etwa Pocken, AIDS oder Malaria.
- Wenn Bewohner ins Krankenhaus verlegt werden,
sind alle Beteiligten über die MRSA-Infektion zu informieren.
- Wenn ein Arzttermin ansteht, wird die Praxis
über den Infektionsstatus informiert. Mitunter wird der Arzt dann
einen Hausbesuch durchführen, da er die Verkeimung seiner Praxis
vermeiden möchte.
- Angehörigen von MRSA-Trägern wird empfohlen,
sich nach jedem Besuch die Hände zu desinfizieren.
Die Durchführung dieser Reinigungsmaßnahmen wird auf Wunsch von
Pflegekräften vorgeführt.
- Wir achten darauf, dass auch Ärzte eine hygienische
Händedesinfektion durchführen. Wenn Ärzte Hygienemängel zeigen, ist
umgehend die Pflegedienstleitung zu informieren.
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Maßnahmen um besiedelten Bewohnern
die Teilnahme am sozialen Leben zu ermöglichen |
- Mobile Bewohner werden aufgefordert, ihre
Hände zu desinfizieren, wenn sie Gemeinschaftsräume
betreten. Dieses ist auch nach jedem Toilettengang notwendig. Zudem
sollten MRSA-Träger regelmäßig baden oder duschen.
- Offene Wunden werden sorgfältig abgedeckt.
- Bei einer Besiedelung des Rachenraumes müssen
Bewohner einen Mundschutz tragen.
- Bei harnableitenden Systemen ist darauf zu
achten, dass diese geschlossen sind.
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Isolierung / räumliche Bedingungen |
- Ideal ist ein Einzelzimmer mit eigener
Nasszelle.
- Eine strenge Isolierung kommt nur für Heime
in Betracht, die z.B. auf einem Wohnbereich künstlich beatmete
Schwerstpflegebedürftige versorgen und somit krankenhausähnliche
Bedingungen schaffen müssen. Isoliert werden ebenfalls
MRSA-besiedelte Bewohner, wenn sie unter Atemwegserkrankungen
leiden.
- Immobile Bewohner können zumeist in ihrem
2-Bett-Zimmer bleiben. Dieses gilt selbst dann, wenn nur sie nicht
aber ihre Mitbewohner MRSA-Keime tragen.
- Mobile Bewohner können ebenfalls im
2-Bett-Zimmer verbleiben, wenn sie über die notwendigen
Hygienemaßnahmen informiert wurden und in der Lage sind, diese zu
befolgen. Bewohner mit mangelnder Einsicht und fehlender
Bereitschaft zur Körperhygiene dürfen ihr Zimmer nicht verlassen.
- Die Unterbringung in einem Einzelzimmer ist
zwingend erforderlich, wenn Mitbewohner von MRSA-Trägern unter
folgenden gesundheitlichen Einschränkungen leiden und somit stark
infektionsgefährdet sind:
- Dekubitus
- Ulzera
- Operationswunden
- andere Wunden
- Katheter
- PEG/PEJ
- Tracheostoma
- Wenn nicht infizierte Mitbewohner große Angst
vor MRSA zeigen, können sie für die Dauer der Sanierung in einen
anderen Raum umziehen.
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Schutzkleidung |
- Bei allen Pflegemaßnahmen sind
Einmalhandschuhe sowie Schutzkleidung oder Einmalkittel zu tragen.
Dies gilt insbesondere bei der Versorgung von Wunden, Tracheostomata,
Kathetern und Sonden. Die Einmalhandschuhe werden danach sofort
ausgezogen und im Zimmer entsorgt, sowie eine Händedesinfektion
durchgeführt.
- Pflegekräfte, die MRSA-Träger pflegen,
sollten langärmlige Pflegekleidung mit Bündchen tragen.
- Wenn der Bewohner unter nässenden Wunden
leidet, muss zusätzlich ein Wasser abweisender Schutzkittel getragen
werden.
- Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes wird bei
einem endotrachealen Absaugen, bei der Wundversorgung und beim
Umgang mit stark hustenden Bewohnern empfohlen.
- Der Kittel wird stets im Bewohnerzimmer
aufgehängt. Dabei ist darauf zu achten, dass die Innenseite nach
außen gewendet wird. (Anmerkung: Dieser Punkt ist umstritten. Einige
Hygieneexperten empfehlen das genaue Gegenteil, also die Innenseite
nicht nach außen zu schlagen.) Um das Verwechseln der Innen- und
Außenseite zu vermeiden, kann die Außenseite von Schutzkleidung mit
einem wasserfesten Stift markiert werden.
- Ggf. sollte ergänzend eine Haube und eine
Schutzbrille getragen werden, etwa wenn Bewohner abgesaugt werden
müssen oder diese häufig husten.
- Die Schutzkleidung wird nach Ende jeder
Schicht gewechselt. Bei sichtbarer Kontamination wird die Kleidung
sofort ausgetauscht.
- gebrauchte Schutzkleidung sowie
Bewohnerinnenbekleidung wird in widerstandsfähigen und dichten
Wäschesäcken gesammelt. Beim Befüllen dieser Wäschesäcke müssen
Einmalhandschuhe und Schutzkleidung getragen werden.
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notwendige Reinigungsmaßnahmen |
- Ein Pflegewagen sollte nach Möglichkeit nicht
mit in das Bewohnerzimmer genommen werden.
- Alle Pflegemittel, die für die Pflege von
MRSA-Trägern benötigt werden, sollten in ausreichender Menge im
Bewohnerzimmer gelagert werden.
- Der Bewohner nutzt Einmalzahnbürsten.
- Die Pflegedokumentation wird außerhalb des
Bewohnerzimmers geführt und aufbewahrt.
- Bei Nutzung des Stationsbads ist dieses
umgehend zu desinfizieren. Das umfasst auch die Dusche
+++ Gekürzte Version. Das komplette Dokument finden Sie hier. +++
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MRSA; ORSA; Resistenz;
Antibiotikum; Hygiene; Infektion; Staphylococcus aureus |
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bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert. |
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