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Version 1.05a - 2014

Standard "Anwendung von Schutzkleidung"

 
Eine Norowelle oder ein Krätzeausbruch lässt sich nur durch konsequente Personalhygiene eindämmen. Schutzkleidung ist dabei das zentrale Element. Die richtige Anwendung sollte mittels Standard im Pflegeteam vereinheitlicht werden.
 

Wichtige Hinweise:

  • Zweck unseres Musters ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
  • Unverzichtbar ist immer auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.
  • Dieser Standard eignet sich für die ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen "Patient".


Dieses Dokument ist auch als Word-Dokument (doc-Format) verfügbar. Klicken Sie hier!

 

Standard "Anwendung von Schutzkleidung"
Definition:
  • Schutzkleidung wird zusätzlich zur Arbeitskleidung getragen, falls eine Kontamination droht, also etwa ein Kontakt mit verschmutzten Flächen oder mit keimbelasteten Aerosolen. Übliche Produkte sind z.B. Gummihandschuhe, Kittel, Kopfhaube, Brillen oder Mundschutz.
  • Schutzkleidung wird also nur punktuell und situationsabhängig getragen. Es ist die Aufgabe jeder Pflegekraft, die verschiedenen Komponenten jeweils passend zur Gefährdung auszuwählen und bedarfsgerecht zu kombinieren.
  • Schutzkleidung wird zumeist als Einmalprodukt angeboten. Mehrfach verwendbare Utensilien müssen desinfizierbar sein.
Grundsätze:
  • Die sachgerechte Nutzung von Schutzkleidung ist eine der zentralen Maßnahmen im Rahmen der Personalhygiene.
  • Schutzkleidung ist kein Ersatz für Händehygiene.
  • Im Zweifel gilt: Lieber etwas mehr an Schutz als zu wenig.
  • Die Richtlinien der TRBA 250 sind zu beachten.
Ziele:
  • Es werden keine Erreger von der Pflegekraft auf den Bewohner weitergetragen. Auch eine Keimverschleppung vom Bewohner auf den Mitarbeiter wird unterbunden.
  • Für alle relevanten Infektionsgefährdungen ist die passende Schutzausrüstung verfügbar.
  • Jede Pflegekraft weiß, in welchen Situationen eine bestimmte Schutzkleidung erforderlich ist.
  • Die Arbeitskleidung wird vor unnötigen Verschmutzungen geschützt.
  • Es kommt zu keinem übertriebenen Einsatz von Schutzkleidung. Bewohner werden nicht unnötig verunsichert. Gleichzeitig wird eine Verschwendung von Ressourcen vermieden.
Vorbereitung: Organisation
  • Die Einrichtung verfügt über eine Hygienekommission sowie über eine entsprechend fortgebildete Hygienebeauftragte.
  • Wir erstellen einen Hygieneplan. In diesem wird insbesondere geregelt, bei welchen Gefährdungen die jeweilige Schutzkleidung zu nutzen ist.
  • Schutzkleidung wird in angemessener Form, Umfang und Stückzahl von der Einrichtung zur Verfügung gestellt. Sie wird ebenfalls - sofern möglich - vom Betrieb gereinigt und desinfiziert.
  • Die richtige Anwendung von Schutzkleidung ist Bestandteil der Einarbeitung neuer Mitarbeiter. Darüber hinaus wird die korrekte Handhabung mittels Pflegevisite optimiert. Ergänzend dazu gibt es immer wieder kleinere Schulungen, etwa im Anschluss an die regelmäßig stattfindenden Teambesprechungen.
  • Bevor Schutzkleidung einer bestimmten Marke erstmals beschafft wird, lassen wir uns Muster davon schicken. Diese werden von den Mitarbeitern getestet. Wir bestellen nur solche Produkte, die vom Pflegeteam als effektiv bewertet werden.
  • Wir stellen auch Schutzkleidung für Angehörige und für externe Partner zur Verfügung, wenn eine Keimübertragung zu befürchten ist. Es erfolgt zudem auch eine sorgfältige Einweisung. (Hinweis: Die Notwendigkeit von Schutzkleidung sollte stets kritisch hinterfragt werden. Demenziell erkrankte Senioren werden ggf. ihre Angehörigen nicht erkennen, da diese mit Schutzkleidung plötzlich genauso wie Pflegekräfte aussehen und riechen. Viel wichtiger ist ohnehin, dass sich Angehörige die Hände konsequent desinfizieren.)
Schutzkleidung
Wir nutzen folgende Schutzkleidung:
  • Plastikschürze. Diese schützt die Arbeitskleidung beim Duschen eines Bewohners und bei anderen Arbeiten mit Wasser. Das Risiko einer Verbreitung von Keimen wird reduziert. (Bei akuten Infektionskrankheiten wie MRSA oder NORO sind langärmlige Plastikschürze zu tragen.)
  • Gummi- und Plastikhandschuhe sind bei allen Tätigkeiten notwendig, bei denen es zu einem Hautkontakt mit verkeimten Materialien kommen kann; also etwa mit Blut, mit Ausscheidungen und mit Sekreten. Außerdem schützen Handschuhe bei Arbeiten mit Reinigungs- und mit Desinfektionsmitteln. Es sind die Produktionsinformationen auf den Sicherheitsdatenblättern der Handschuhe zu beachten.
  • Ein Mund-Nasen-Schutz bedeckt die Nasenöffnung und den Mund. Er schützt Pflegekräfte und Bewohner vor Keimübertragungen durch Aerosole, wie sie etwa beim endotrachealen Absaugen auftreten können. Auch beim Husten oder beim Niesen werden infektiöse Partikel in die Luft abgegeben; dieses insbesondere bei Influenza. Wenn eine höhere Schutzwirkung gewünscht wird, können Atemschutzmasken genutzt werden.
  • Schutzbrillen schützen die Augen vor dem Kontakt mit keimbelasteten oder mit anderen gesundheitsschädlichen Stoffen. Sie weisen ggf. auch einen Seitenschutz auf.
  • Ein Haarschutz vermeidet es, dass abgestorbene Haare mitsamt anhaftender Keime auf infektionsgefährdete Flächen fallen, also etwa auf Wunden. Gleichzeitig lässt sich durch einen Haarschutz verhindern, dass Krankheitserreger auf das Haar gelangen, also etwa durch verkeimtes Spritzwasser u. Ä.
  • Wasserfeste Schuhe sollte eine Pflegekraft tragen, wenn sie in Nassbereichen arbeitet.
Durchführung:
  • Schutzkleidung, Arbeitskleidung und private Kleidung werden getrennt voneinander aufbewahrt.
  • Vor jeder Anwendung prüft die Pflegekraft, ob die Schutzkleidung intakt ist. Defekte, unvollständige oder potenziell verkeimte Schutzkleidung wird ersetzt.
  • Pflegekräfte tragen Schutzkleidung nur so lange, wie eine Gefährdung vorliegt. Sobald der Mitarbeiter die Maßnahme abgeschlossen hat, wird die Schutzkleidung abgelegt und entsorgt. Pflegekräfte sollten sich nicht in den Fluren des Wohnbereichs mit angelegter Schutzkleidung bewegen.
  • Ein Mund-Nasen-Schutz sollte nicht ab- und erneut aufgesetzt werden. Das Verschieben über das Gesicht erhöht das Risiko einer Keimverschleppung über die Hände. Ein Mund-Nasen-Schutz sollte spätestens nach zwei Stunden gewechselt werden. Bartträger haben darauf zu achten, dass die Gesichtsbehaarung komplett abgedeckt ist.
  • Pflegekräfte stellen sicher, dass der biegsame Nasenbügel einer Atemschutzmaske so dicht wie möglich an die Gesichtsform anmodelliert wird. Die Masken können bis zu acht Stunden getragen werden. Ein erneutes Ab- und Aufsetzen erhöht aber auch hier das Risiko einer Keimverschleppung.
  • Ein Haarschutz ist nur dann wirksam, wenn sämtliche Haupthaare abgedeckt sind.
  • Schutzkleidung ist konsequent personenbezogen zu nutzen. Sie wird also komplett ausgetauscht, wenn die Versorgung eines Bewohners beendet ist und die Pflegekraft zum nächsten Bewohner wechselt.
  • Die Nutzung von Handschuhen ist im Standard "Verwendung von sterilen und unsterilen Einmalhandschuhen" geregelt.
Nachbereitung:
  • Wenn es gehäuft zu Problemen bei der Anwendung von Schutzkleidung kommt, befasst sich der Qualitätszirkel bzw. der Hygienezirkel mit der Sachlage. Als Lösungsmöglichkeiten kommen z.B. eine bessere Schulung der Mitarbeiter sowie die Beschaffung von Schutzkleidung eines anderen Herstellers in Betracht.
Dokumente:
  • Pflegedokumentation
Verantwortlichkeit / Qualifikation:
  • alle Pflegekräfte
 
 
 
 
Weitere Informationen zu diesem Thema
Schlüsselwörter für diese Seite Hygiene; Grippe; Schutzkleidung; Handschuhe; Schutzbrille; Mundschutz
Genereller Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden. Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.