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Version 2.10a - 2014 |
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Standard "Arbeitskleidung" |
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Saubere
Arbeitskleidung ist nicht nur eine Frage des gepflegten Äußeren,
sondern auch ein Eckpfeiler eines funktionierenden Hygienemanagements.
Per Standard können Sie die wichtigsten Regelungen verbindlich
festlegen. |
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Wichtige Hinweise:
- Zweck unseres Musters ist es nicht,
unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser
Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und
an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
- Unverzichtbar ist immer auch eine
inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte,
da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen.
Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten
Krankheitsbildern kontraindiziert.
- Dieser Standard eignet sich für die
ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen
jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen
"Patient".
Dieses Dokument ist auch
als Word-Dokument (doc-Format) verfügbar.
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Standard "Arbeitskleidung" |
Definition:
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- Arbeitskleidung erfüllt mehrere Aufgaben. Sie
macht Pflegekräfte als solche kenntlich. Bewohner, Besucher und externe
Partner sehen daher an der Art der Kleidung, ob die Person dem
Pflegebereich oder der Hauswirtschaft zugeordnet ist.
- Ansprechende Arbeitskleidung fördert das
Gemeinschaftsgefühl aller Mitarbeiter und unterstreicht unseren
professionellen Anspruch insbesondere im Dialog mit Ärzten und externen
Partnern.
- Zudem schützt sie die Pflegekraft vor Verunreinigungen, die in der beruflichen Praxis niemals zu verhindern sind.
- Arbeitskleidung ist keine Schutzkleidung: Dabei
handelt es sich um zusätzliche Hilfsmittel, die über die
Arbeitskleidung gezogen werden. Also Schutzkittel und Schürzen,
Augenschutz, Mund-Nasenschutz, Einmalhandschuhe, Haarschutz oder
Überschuhe.
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Grundsätze:
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- Saubere und modisch ansprechende Arbeitskleidung ist Ausdruck eines professionellen Arbeitsverständnisses.
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Ziele:
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- Unsere Mitarbeiter machen einen gepflegten optischen Eindruck.
- Alle Pflegekräfte sind durch ihr äußeres Erscheinungsbild als Angestellte unseres Hauses zu erkennen.
- Eine Keimverschleppung innerhalb der Einrichtung und im privaten Umfeld der Mitarbeiter wird vermieden.
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Vorbereitung: |
- Die Vorgaben zur Farbe und zur Schnittform der
Arbeitskleidung werden im Konsens zwischen der Heimleitung und den
Mitarbeitern getroffen. (Hinweis: Damit können viele Konflikte bereits
im Vorfeld vermieden werden.)
- Jeder Mitarbeiter erhält einen zweigeteilten Spind, der die getrennte Lagerung von Dienst- und von Privatkleidung ermöglicht.
- Alle Mitarbeiter werden regelmäßig im hygienischen Umgang mit Arbeitskleidung geschult.
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Durchführung:
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- Alle Pflegekräfte in unserem Pflegeheim tragen
einheitliche Arbeitskleidung. Diese besteht aus einer
Kasack-Hosen-Kombination mit dem Logo unserer Einrichtung. Die Hose und
das Oberteil sind weiß. Die Ärmel des Oberteils sind kurz. Die Kleidung
muss mit mindestens 60°C waschbar sein.
- Die Kleidung wird von der Einrichtung gestellt.
Die Pflegekraft ist verpflichtet, die überlassene Kleidung sorgfältig
zu behandeln.
- Die Pflegekraft trägt ein Namensschild mit der Berufsbezeichnung.
- Die Pflegekraft trägt während der Arbeitszeit
geschlossene Schuhe ohne Absatz. Das Material sollte so gewählt werden,
dass die Oberfläche bei Bedarf desinfiziert werden kann.
- Es dürfen während der Pflege keine Strickjacken oder ähnlich schwer zu reinigende Textilien getragen werden.
- Die Pflegekraft achtet darauf, dass die
Arbeitskleidung geschlossen ist, da sonst die darunter liegende
Kleidung nicht geschützt wird.
- Die Pflegekraft achtet darauf, dass die
Kleidung unter dem Kasack blickdicht ist und nicht unnötig viel Haut
zeigt. (Hinweis: Dieser Punkt ist insbesondere dann wichtig, wenn
männliche Senioren mit traditionellen Werten oder Glaubensüberzeugungen
versorgt werden.)
- Wenn Pflegekräfte Bewohner bei Aktivitäten
außerhalb der Einrichtung begleiten, etwa bei Arztbesuchen, sollte
keine Dienstkleidung, sondern Privatkleidung getragen werden.
Hinweise:
- Viele der in diesem Standard genannten Punkte
können alternativ auch mittels Dienstanweisung geregelt werden.
Alternativ können diese Punkte auch in den Arbeitsvertrag aufgenommen
werden.
- Eine einheitliche Arbeitskleidung innerhalb
einer Einrichtung macht auf Bewohner, deren Angehörige und andere
Besucher einen professionellen Eindruck. Ohne eine Regelung werden
Pflegekräfte Arbeitskleidung in sehr unterschiedlichen Farbtönen und
Schnittmustern tragen. Eine solche Vielfalt kann natürlich auch bewusst
angestrebt werden, um den familiären Charakter der Einrichtung zu
betonen.
- Allerdings ergeben sich daraus ggf. zusätzliche
Kosten. Wenn die Pflegekleidung mit dem Firmenemblem bestickt ist, muss
der Arbeitgeber die Anschaffungskosten tragen. Der Grund: Kleidung mit
dem Firmenlogo kann die Pflegekraft weder privat tragen noch nach einem
Arbeitsplatzwechsel weiterverwenden. Sie muss diese also auch nicht
selbst bezahlen.
- Ein weiterer Faktor ist die Frage, ob für die
Umkleidezeit ein Anspruch auf Vergütung besteht. Wenn es kaum Vorgaben
zur optischen Gestaltung der Dienstkleidung gibt und die Pflegekraft
(innerhalb gewisser Grenzen) die Textilien frei wählen kann, zählt das
Umkleiden nicht zur Arbeitszeit. Wenn der Arbeitgeber aber über das
Direktionsrecht starken Einfluss auf die Kleidung nimmt, dann muss er
die Zeit für den Kleidungswechsel vergüten. Der Pflegekraft ist es
nicht zuzumuten, mit einer "Seniorenheim-Uniform" samt aufgedrucktem
Logo und Firmenmotto in der U-Bahn durch die Stadt zu fahren.
- Wiederholte Verstöße gegen die Kleidungsvorgaben können arbeitsrechtlich geahndet werden, also per Abmahnung oder per Kündigung.
- Knöchellange Ärmellängen behindern das Waschen
und die Desinfektion der Hände. Daher erfolgt der Patientenkontakt
stets mit freien Unterarmen.
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Nachbereitung: |
Reinigung
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- Die Kleidung wird von der Pflegeeinrichtung gereinigt. Die Kosten trägt die Einrichtung.
- Hosen und Oberteile werden alle drei Arbeitstage gewechselt.
- Bei Verunreinigungen oder möglicher Kontamination ist die Arbeitskleidung sofort zu wechseln.
- Die Kleidung wird auch gewechselt, wenn sie
durchgeschwitzt ist. Keime können durchfeuchtete Textilien
vergleichsweise einfach durchdringen.
- Verunreinigte Kleidung ist so zu falten, dass
die verunreinigte Seite innen liegt. Danach wird die Kleidung in dem
dafür vorgesehenen Behälter abgelegt.
Hinweise:
- Arbeitskleidung sollte nach Möglichkeit in der
Einrichtung verbleiben und dort oder von externen Partnern gewaschen
werden. So können keine Keime aus dem Pflegeheim in die häusliche
Umgebung verschleppt werden. Dieses gilt natürlich auch für den
umgekehrten Weg.
- Wenn die Einrichtung die Kleidung stellt, muss
sie auch die Reinigungskosten tragen. Anders ist die Lage, wenn die
Kleidung auch in der Freizeit getragen werden kann und darf. In solchen
Fällen ist ggf. die Pflegekraft für die Reinigung zuständig. Es ist
auch denkbar, dass die Kleidung von der Einrichtung gereinigt wird, die
Reinigungskosten aber vom Gehalt abgezogen werden.
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Beschädigung
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- Beschädigte Kleidung wird zeitnah ausgebessert
oder ersetzt. Wenn der Schaden während der Arbeit entstanden ist und
den Mitarbeiter kein Verschulden trifft, übernimmt die Einrichtung die
Kosten.
- Kleidung, die durch Vorsatz oder durch grobe Fahrlässigkeit beschädigt wird oder verloren geht, muss die Pflegekraft ersetzen.
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Dokumente: |
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Verantwortlichkeit / Qualifikation: |
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Weitere Informationen
zu diesem Thema |
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Schlüsselwörter für diese Seite |
Hygiene; Arbeitskleidung; Dienstkleidung |
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Genereller
Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und
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kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel
diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der
jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt
angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen
bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert. |
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