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Version 2.06a - 2016

Notfallstandard "Bluthusten (Hämoptyse und Hämoptoe)"

 
Bei Bluthusten sollten sich Pflegekräfte nicht allzu lange mit der Ursachenforschung aufhalten. Denn egal, welchen Grund der Bluthusten auch immer haben mag: Lebensgefahr besteht fast immer.
 

Wichtige Hinweise:

  • Zweck unseres Musters ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
  • Unverzichtbar ist immer auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.
  • Dieser Standard eignet sich für die ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen "Patient".


Dieses Dokument ist auch als Word-Dokument (doc-Format) verfügbar. Klicken Sie hier!

 

Notfallstandard "Bluthusten (Hämoptyse und Hämoptoe)"
Definition:
  • Bei verschiedenen Krankheitsbildern kann es zum Bluthusten kommen, also zu einer Beimengung von Blut im Sputum.
  • Je nach Volumen des ausgehusteten Bluts wird zwischen "Hämoptoe" (mehr als 50 ml) und "Hämoptyse" (weniger als 50 ml) unterschieden. In der Praxis werden beide Begriffe jedoch häufig gleichbedeutend genutzt.
  • Mitunter beschränkt sich die Symptomatik auf das Aushusten von rotbraunen Fäden.
  • Anders als in Unterhaltungsfilmen und in Büchern dargestellt, ist Bluthusten nur in der Minderheit der Fälle auf ein Bronchialkarzinom zurückzuführen. Nur 10 Prozent aller Fälle von Bluthusten sind die Folge von Lungenkrebs.
  • Neben einer starken Bronchitis kommen vor allem Bronchiektasen oder ein Lungeninfarkt als Auslöser in Betracht. Unmittelbarer Verursacher von Bluthusten ist dann die Verletzung eines vorgeschädigten Bronchialgefäßes.
Grundsätze:
  • Jede Blutbeimengung im Sputum ist ein Notfall. Wir gehen stets von Lebensgefahr aus.
  • Es wird immer ein Notarzt gerufen. Die Folgen eines oder ggf. auch mehrerer Fehlalarme wiegen weniger schwer als eine verzögerte Behandlung bei einem echten Notfall.
  • Der Notruf erfolgt auch dann, wenn der Bewohner diesen nicht wünscht, etwa weil er die Gefährdung nicht korrekt einschätzt.
Ziele:
  • Der Bluthusten wird schnell und korrekt als Gefahr erkannt.
  • Bis zum Eintreffen des Notarztes wird der Bewohner korrekt versorgt.
  • Der Sauerstoffbedarf des Körpers wird gesichert. Das Herz wird entlastet.
Vorbereitung: Abgrenzung von ähnlichen Krankheitsbildern
Verschiedene Krankheitsbilder führen zu ähnlichen Symptomen. Wesentlich ist das Kriterium, ob das bluthaltige Sputum wirklich abgehustet oder eher ausgespuckt wird.
  • Beim Bluterbrechen ("Hämatemesis") stammt das Blut aus dem Magen. Durch die Einwirkung des Magensaftes ist es sehr dunkel und erinnert an Kaffeesatz.
(Hinweis: Hämoptoe und Hämatemesis lassen sich mit einem Streifen Indikatorpapier voneinander abgrenzen. Stammt das Blut aus dem Magen, so ist der pH-Wert geringer als 7, also "sauer". Blut aus den Luftwegen ist mit einem ph-Wert von mehr als 7 hingegen alkalisch.)
  • Bei einer Ösophagusvarizenblutung ist das Blut hellrot und schaumig. Es können erhebliche Blutmengen auftreten.
  • Auch Blutungen aus der Nase oder aus dem Rachen können mit Bluthusten verwechselt werden.
  • Verletzungen im Mundraum, etwa nach Zahnoperationen, können ebenfalls ein ähnliches Symptombild auslösen.
  • Aspirierte Fremdkörper können die Schleimhaut der Atemwege und die darin liegenden Gefäße verletzen.
Informationssammlung
Sofern Zeit dafür bleibt, prüfen wir, welche Faktoren den Bluthusten ausgelöst haben könnten. Wir prüfen insbesondere, ob der Bewohner in der Vergangenheit unter folgenden Krankheitsbildern litt:
  • Gefäßarrosion oder Ruptur als Folge von Tumorerkrankungen
  • Lungenkavernen
  • Aspergillom (Schimmelpilzinfektion)
  • Lungenembolie oder Lungeninfarkt
  • Infektionen wie etwa Bronchitis, Pneumonie, Lungenabszess oder Tuberkulose
  • System- und Autoimmunerkrankungen wie etwa das Goodpasture-Syndrom oder die Wegener-Klinger-Granulomatose
  • Lungenhämosiderose (sog. "Eisenlunge")
  • Bronchiektasen (Ausweitungen der Atemgangswege)
  • Linksherzinsuffizienz mit Lungenstauung
  • Gerinnungsstörungen
Wir prüfen, ob der Bewohner Medikamente nimmt, die für die ärztliche Diagnose relevant sein können. Dazu zählen etwa Acetylsalicylsäure, Benzodiazepine oder Cumarine.
Durchführung: erste Maßnahmen
  • Wir verständigen den Arzt/Notarzt.
  • Der Transfer in die Klinik wird unter Beachtung des Standards "Krankenhauseinweisung" vorbereitet.
  • Die Pflegekräfte sollten Ruhe ausstrahlen und Hektik vermeiden.
  • Der Bewohner wird bis zum Eintreffen des Arztes nicht allein gelassen.
  • Der Oberkörper des Bewohners wird erhöht gelagert.
  • Wenn Schockzeichen bestehen, lagern wir den Bewohner in Schocklage.
  • Ausgehustetes Sputum wird in einem Gefäß (z. B. in einer Nierenschale) aufgefangen und dem Notarzt gezeigt. Die Farbe und die Konsistenz des Sputums werden erfasst.
  • Die Atemwege werden freigemacht. Ggf. wird der Bewohner abgesaugt.
  • Einengende Kleidung wird geöffnet.
  • Wir achten auf äußerliche Verletzungen, etwa auf Einstiche.
  • Ggf. wird eine Mundpflege durchgeführt.
  • Der Bewohner erhält keine Speisen oder Getränke.
  • Die Vitalwerte werden engmaschig überwacht, insbesondere Blutdruck, Puls und Atmung.
  • Der Zustand der Haut wird erfasst, insbesondere eine ggf. auftretende Blässe oder Zyanose.
  • Alle Werte, Beobachtungen und durchgeführte Maßnahmen werden dokumentiert und dem eintreffenden Arzt/Notarzt mitgeteilt.
Hygienemaßnahmen
  • Bei der Versorgung des Bewohners sind stets Handschuhe zu tragen.
  • Die Pflegekraft sollte vermeiden, sich vom Bewohner anhusten zu lassen. Ggf. sind eine Maske und eine Schutzbrille anzulegen.
  • Flächen, die mit dem Sputum in Kontakt gekommen sind, werden per Flächendesinfektion gereinigt.
Nachbereitung: Organisation
  • Maßnahmen nach Abfahrt des Bewohners im Rettungstransportwagen:
    • Das Ereignis wird sorgfältig dokumentiert.
    • Die Pflegedienstleitung und die Heimleitung werden (sofern noch nicht geschehen) informiert.
    • Ggf. werden die Angehörigen informiert.
  • Nach dem Transfer in ein Krankenhaus durchläuft der Bewohner i. d. R. eine umfassende Diagnostik. Dazu zählen insbesondere ein CT des Thorax, eine Bronchoskopie sowie eine Bronchialarterien-Angiografie.
Prognose
  • Die Überlebenschancen sind abhängig von der auslösenden Grunderkrankung. Die Sterblichkeit ist bei Bronchitis und bei Bronchiektasie selbst beim Verlust größerer Blutmengen vergleichsweise gering. Patienten mit Tuberkulose, Lungenkrebs oder Lungenabszess weisen dagegen eine erhöhte Mortalität auf.
Dokumente:
  • Berichtsblatt
  • Vitaldatenblatt
  • Medikamentenblatt
Verantwortlichkeit / Qualifikation:
  • alle Pflegekräfte
 
 
Infoblock PSG II und SIS
  • Notfälle werden in der SIS ebenfalls, wie im AEDL-System, im Berichtsblatt festgehalten:
    • Was ist passiert?
    • Wo ist es passiert?
    • Welche Maßnahmen wurden eingeleitet?
    • Wer wurde über was informiert?
  • Bei der Rückkehr des Bewohners aus dem Krankenhaus stellt sich die Frage, wie sehr hat sich der Grad der Pflegebedürftigkeit geändert und wie wirkt sich das auf die neue Pflegedokumentation aus?
  • Diese Fragestellung sollte sich idealerweise im Berichtsblatt wiederfinden. Dort sollte sich nach wenigen Tagen nach der Krankenhausentlassung eine Beschreibung des jetzigen Hilfebedarfs des Bewohners wiederfinden. Dort sollte dokumentiert werden, welche Veränderungen es in den Pflege- und Betreuungsmaßnahmen gibt.
  • Dabei empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
    • Ist die SIS (Anamnese) inhaltlich und fachlich weiterhin gültig und hat sich auch bei den Risiken nichts gravierend verändert, wird ausschließlich die Maßnahmenplanung angepasst. Wenn also kleinere Pflegemaßnahmen hinzugekommen sind oder wenn Abläufe sich minimal ändern.
    • Ändert sich also z. B. nur in einem Themenfeld etwas, kann bei einer auf Papier geführten Pflegedokumentation die Pflegefachkraft mit Angabe des Datums und ihrem Kürzel die Änderungen bestätigen. Gleichzeitig steht die Unterschrift dafür, dass die übrigen Angaben mit dem älteren Datum gültig und unverändert bleiben.
    • Hat sich aber die Pflegebedürftigkeit deutlich erhöht, sollte die SIS (Anamnese) und die Maßnahmenplanung komplett neu geschrieben werden.
    • Für die SIS und das neue Strukturmodell ist wieder ausschließlich eine Pflegefachkraft verantwortlich. Pflegehilfskräfte dürfen nicht federführend sein.
 
 
Weitere Informationen zu diesem Thema
Schlüsselwörter für diese Seite Lungenödem; Ödem; Notfall; Herzinfarkt; Heparin; Myokardinfarkt; Lunge; Bluthusten; Hämoptyse; Hämoptoe
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