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Version 2.06a - 2016 |
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Notfallstandard
"Bluthusten
(Hämoptyse und Hämoptoe)" |
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Bei Bluthusten sollten sich Pflegekräfte nicht allzu
lange mit der Ursachenforschung aufhalten. Denn egal, welchen Grund der
Bluthusten auch immer haben mag: Lebensgefahr besteht fast immer. |
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Wichtige Hinweise:
- Zweck unseres Musters ist es nicht,
unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser
Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und
an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
- Unverzichtbar ist immer auch eine
inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte,
da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen.
Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten
Krankheitsbildern kontraindiziert.
- Dieser Standard eignet sich für die
ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen
jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen
"Patient".
Dieses Dokument ist auch
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Notfallstandard "Bluthusten
(Hämoptyse und Hämoptoe)" |
Definition:
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- Bei verschiedenen Krankheitsbildern kann es zum
Bluthusten kommen, also zu einer Beimengung von Blut im Sputum.
- Je nach Volumen des ausgehusteten Bluts wird
zwischen "Hämoptoe" (mehr als 50 ml) und "Hämoptyse" (weniger als 50
ml) unterschieden. In der Praxis werden beide Begriffe jedoch häufig
gleichbedeutend genutzt.
- Mitunter beschränkt sich die Symptomatik auf
das Aushusten von rotbraunen Fäden.
- Anders als in Unterhaltungsfilmen und in
Büchern dargestellt, ist Bluthusten nur in der Minderheit der Fälle auf
ein Bronchialkarzinom zurückzuführen. Nur 10 Prozent aller Fälle von
Bluthusten sind die Folge von Lungenkrebs.
- Neben einer starken Bronchitis kommen vor allem
Bronchiektasen oder ein Lungeninfarkt als Auslöser in Betracht.
Unmittelbarer Verursacher von Bluthusten ist dann die Verletzung eines
vorgeschädigten Bronchialgefäßes.
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Grundsätze:
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- Jede Blutbeimengung im Sputum ist ein Notfall.
Wir gehen stets von Lebensgefahr aus.
- Es wird immer ein Notarzt gerufen. Die Folgen
eines oder ggf. auch mehrerer Fehlalarme wiegen weniger schwer als eine
verzögerte Behandlung bei einem echten Notfall.
- Der Notruf erfolgt auch dann, wenn der Bewohner
diesen nicht wünscht, etwa weil er die Gefährdung nicht korrekt
einschätzt.
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Ziele:
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- Der Bluthusten wird schnell und korrekt als
Gefahr erkannt.
- Bis zum Eintreffen des Notarztes wird der
Bewohner korrekt versorgt.
- Der Sauerstoffbedarf des Körpers wird
gesichert. Das Herz wird entlastet.
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Vorbereitung: |
Abgrenzung von
ähnlichen Krankheitsbildern
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Verschiedene
Krankheitsbilder führen zu ähnlichen Symptomen. Wesentlich ist das
Kriterium, ob das bluthaltige Sputum wirklich abgehustet oder eher
ausgespuckt wird.
- Beim Bluterbrechen ("Hämatemesis") stammt das
Blut aus dem Magen. Durch die Einwirkung des Magensaftes ist es sehr
dunkel und erinnert an Kaffeesatz.
(Hinweis: Hämoptoe und Hämatemesis lassen sich mit einem Streifen
Indikatorpapier voneinander abgrenzen. Stammt das Blut aus dem Magen,
so ist der pH-Wert geringer als 7, also "sauer". Blut aus den Luftwegen
ist mit einem ph-Wert von mehr als 7 hingegen alkalisch.)
- Bei einer Ösophagusvarizenblutung ist das Blut
hellrot und schaumig. Es können erhebliche Blutmengen auftreten.
- Auch Blutungen aus der Nase oder aus dem Rachen
können mit Bluthusten verwechselt werden.
- Verletzungen im Mundraum, etwa nach
Zahnoperationen, können ebenfalls ein ähnliches Symptombild auslösen.
- Aspirierte Fremdkörper können die Schleimhaut
der Atemwege und die darin liegenden Gefäße verletzen.
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Informationssammlung
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Sofern Zeit dafür
bleibt, prüfen wir, welche Faktoren den Bluthusten ausgelöst haben
könnten. Wir prüfen insbesondere, ob der Bewohner in der Vergangenheit
unter folgenden Krankheitsbildern litt:
- Gefäßarrosion oder Ruptur als Folge von
Tumorerkrankungen
- Lungenkavernen
- Aspergillom (Schimmelpilzinfektion)
- Lungenembolie oder Lungeninfarkt
- Infektionen wie etwa Bronchitis, Pneumonie,
Lungenabszess oder Tuberkulose
- System- und Autoimmunerkrankungen wie etwa das
Goodpasture-Syndrom oder die Wegener-Klinger-Granulomatose
- Lungenhämosiderose (sog. "Eisenlunge")
- Bronchiektasen (Ausweitungen der Atemgangswege)
- Linksherzinsuffizienz mit Lungenstauung
- Gerinnungsstörungen
Wir prüfen, ob der Bewohner Medikamente nimmt, die für die ärztliche
Diagnose relevant sein können. Dazu zählen etwa Acetylsalicylsäure,
Benzodiazepine oder Cumarine.
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Durchführung:
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erste Maßnahmen
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- Wir verständigen den Arzt/Notarzt.
- Der Transfer in die Klinik wird unter Beachtung
des Standards "Krankenhauseinweisung" vorbereitet.
- Die Pflegekräfte sollten Ruhe ausstrahlen und
Hektik vermeiden.
- Der Bewohner wird bis zum Eintreffen des Arztes
nicht allein gelassen.
- Der Oberkörper des Bewohners wird erhöht
gelagert.
- Wenn Schockzeichen bestehen, lagern wir den
Bewohner in Schocklage.
- Ausgehustetes Sputum wird in einem Gefäß (z. B.
in einer Nierenschale) aufgefangen und dem Notarzt gezeigt. Die Farbe
und die Konsistenz des Sputums werden erfasst.
- Die Atemwege werden freigemacht. Ggf. wird der
Bewohner abgesaugt.
- Einengende Kleidung wird geöffnet.
- Wir achten auf äußerliche Verletzungen, etwa
auf Einstiche.
- Ggf. wird eine Mundpflege durchgeführt.
- Der Bewohner erhält keine Speisen oder Getränke.
- Die Vitalwerte werden engmaschig überwacht,
insbesondere Blutdruck, Puls und Atmung.
- Der Zustand der Haut wird erfasst, insbesondere
eine ggf. auftretende Blässe oder Zyanose.
- Alle Werte, Beobachtungen und durchgeführte
Maßnahmen werden dokumentiert und dem eintreffenden Arzt/Notarzt
mitgeteilt.
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Hygienemaßnahmen
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- Bei der Versorgung des Bewohners sind stets
Handschuhe zu tragen.
- Die Pflegekraft sollte vermeiden, sich vom
Bewohner anhusten zu lassen. Ggf. sind eine Maske und eine Schutzbrille
anzulegen.
- Flächen, die mit dem Sputum in Kontakt gekommen
sind, werden per Flächendesinfektion gereinigt.
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Nachbereitung: |
Organisation
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- Maßnahmen nach Abfahrt des Bewohners im
Rettungstransportwagen:
- Das Ereignis wird sorgfältig dokumentiert.
- Die Pflegedienstleitung und die Heimleitung
werden (sofern noch nicht geschehen) informiert.
- Ggf. werden die Angehörigen informiert.
- Nach dem Transfer in ein Krankenhaus durchläuft
der Bewohner i. d. R. eine umfassende Diagnostik. Dazu zählen
insbesondere ein CT des Thorax, eine Bronchoskopie sowie eine
Bronchialarterien-Angiografie.
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Prognose
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- Die Überlebenschancen sind abhängig von der
auslösenden Grunderkrankung. Die Sterblichkeit ist bei Bronchitis und
bei Bronchiektasie selbst beim Verlust größerer Blutmengen
vergleichsweise gering. Patienten mit Tuberkulose, Lungenkrebs oder
Lungenabszess weisen dagegen eine erhöhte Mortalität auf.
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Dokumente: |
- Berichtsblatt
- Vitaldatenblatt
- Medikamentenblatt
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Verantwortlichkeit
/ Qualifikation: |
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Infoblock PSG II und SIS |
- Notfälle werden in der SIS ebenfalls, wie im AEDL-System, im Berichtsblatt festgehalten:
- Was ist passiert?
- Wo ist es passiert?
- Welche Maßnahmen wurden eingeleitet?
- Wer wurde über was informiert?
- Bei der Rückkehr des Bewohners aus dem
Krankenhaus stellt sich die Frage, wie sehr hat sich der Grad der
Pflegebedürftigkeit geändert und wie wirkt sich das auf die neue
Pflegedokumentation aus?
- Diese Fragestellung sollte sich idealerweise im
Berichtsblatt wiederfinden. Dort sollte sich nach wenigen Tagen nach
der Krankenhausentlassung eine Beschreibung des jetzigen Hilfebedarfs
des Bewohners wiederfinden. Dort sollte dokumentiert werden, welche
Veränderungen es in den Pflege- und Betreuungsmaßnahmen gibt.
- Dabei empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
- Ist die SIS (Anamnese) inhaltlich und
fachlich weiterhin gültig und hat sich auch bei den Risiken nichts
gravierend verändert, wird ausschließlich die Maßnahmenplanung
angepasst. Wenn also kleinere Pflegemaßnahmen hinzugekommen sind oder
wenn Abläufe sich minimal ändern.
- Ändert sich also z. B. nur in einem
Themenfeld etwas, kann bei einer auf Papier geführten
Pflegedokumentation die Pflegefachkraft mit Angabe des Datums und ihrem
Kürzel die Änderungen bestätigen. Gleichzeitig steht die Unterschrift
dafür, dass die übrigen Angaben mit dem älteren Datum gültig und
unverändert bleiben.
- Hat sich aber die Pflegebedürftigkeit
deutlich erhöht, sollte die SIS (Anamnese) und die Maßnahmenplanung
komplett neu geschrieben werden.
- Für die SIS und das neue Strukturmodell ist
wieder ausschließlich eine Pflegefachkraft verantwortlich.
Pflegehilfskräfte dürfen nicht federführend sein.
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Weitere Informationen
zu diesem Thema |
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Schlüsselwörter für diese Seite |
Lungenödem; Ödem; Notfall; Herzinfarkt; Heparin;
Myokardinfarkt; Lunge; Bluthusten; Hämoptyse; Hämoptoe |
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Genereller
Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und
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Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der
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angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen
bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert. |
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