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Version 2.05 - 2014

Standard "Ermittlung der Körpergröße"

 
Im Normalfall ist die Ermittlung der Körpergröße in wenigen Augenblicken erledigt. Doch was tun, wenn der Klient aufgrund von Kontrakturen verkrümmt im Bett liegt? Oder wenn einem Bewohner vor Jahren beide Beine amputiert wurden? Und wie bringt man es einem Senioren schonend bei, dass die stattlichen 1,80 Meter seiner Jugendjahre um mehrere Zentimeter zusammengeschmolzen sind?
 

Wichtige Hinweise:

  • Zweck unseres Musters ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
  • Unverzichtbar ist immer auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.
  • Dieser Standard eignet sich für die ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen "Patient".


Dieses Dokument ist auch als Word-Dokument (doc-Format) verfügbar. Klicken Sie hier!

 

Standard "Ermittlung der Körpergröße"
Definition:
  • Mit zunehmendem Alter reduziert sich die Körpergröße eines Menschen. Zwischen dem 22. und dem 82. Lebensjahr können Männer 5 bis 10 cm und Frauen bis zu 15 cm Körpergröße verlieren. Auslöser für diese Entwicklung ist die zunehmende Kompression der Zwischenwirbelscheiben und eine sich ausbildende Kyphose, also eine sich intensivierende Rückenkrümmung im Brustwirbelbereich.
  • Die Bestimmung der Körpergröße ist wichtig für die Berechnung des Body Mass Index (BMI). Dieser Wert ermöglicht insbesondere bei längerer Beobachtung Rückschlüsse auf den Ernährungszustand und auf etwaige Krankheitsverläufe.
  • Die Ermittlung der Körpergröße erfolgt einmal direkt nach Aufnahme des Bewohners. Sie wird wiederholt, wenn es hinreichende Anzeichen für eine krankhafte Veränderung der Wirbelsäule gibt.
Grundsätze:
  • Die Ermittlung der Körpergröße ist mehr als die Feststellung einer statistischen Kennziffer. Es handelt sich um einen Wert, der bei der Beurteilung verschiedener Krankheitsbilder von großer Bedeutung ist.
  • Wir messen die Körpergröße, wenn es uns möglich ist, stets nach und begnügen uns nicht mit der Angabe des Bewohners oder seiner Angehörigen. Diese können sich irren. Zudem kann die Körpergröße im Laufe der Jahre abnehmen.
  • Wir gehen stets taktvoll vor. Uns ist bewusst, dass der Verlust an Körpergröße eine unangenehme Entwicklung ist, die insbesondere das Selbstwertgefühl eines Bewohners berühren kann.
  • Die Messung der Körpergröße ist oftmals mit Schmerzen für den Bewohner verbunden. Wir hinterfragen in diesen Fällen kritisch, ob die Messung tatsächlich notwendig ist und ob sie in einem angemessenen Verhältnis zu den Belastungen steht.
Ziele:
  • Die Körpergröße wird korrekt ermittelt. Dieses auch unter erschwerten Bedingungen wie etwa Kontrakturen oder Bettlägerigkeit.
Vorbereitung:
  • Wir prüfen, ob verlässliche Unterlagen über die Körpergröße vorliegen. Wir fragen den Hausarzt, ob dieser die Körpergröße bereits ermittelt hat.
  • Wir prüfen, wie die Körpergröße ermittelt werden kann. Falls möglich wird der Bewohner aus dem Bett in den Stand mobilisiert. Bei Sturzgefahr wird der Bewohner von einer zweiten Pflegekraft gestützt.
  • Bei einer Messung im Bett benötigen wir einen Holzmeterstab und einen flachen Gegenstand, also ein Buch oder ein Klemmbrett.
  • Bei einer indirekten Ermittlung der Körpergröße durch Messung der Kniehöhe benötigen wir eine spezielle Schublehre oder zumindest ein Maßband.
Durchführung: Durchführung im Stehen:
  • Der Bewohner wird aufrecht an einer Wand aufgestellt.
  • Er trägt keine Schuhe und stellt die Fersen zusammen.
  • Der Fußboden ist eben.
  • Der Bewohner steht entspannt mit gelockerten Schultern. Die Pflegekraft achtet darauf, dass er möglichst gerade und senkrecht steht.
  • An einem Holz-Meterstab, der hinter dem Bewohner senkrecht an der Wand anliegt, wird nun die Körpergröße abgelesen.

(Hinweis: Ideal ist die Nutzung einer Waage mit integriertem Stadiometer, wie sie auf dem Bild zu sehen ist.)
Durchführung im Liegen
  • Wir nutzen die Messung im Liegen, wenn zwingende Gründe eine Messung im Stehen verhindern. Etwa:
  • gravierende Haltungsschäden als Folge einer Wirbelsäulenverkrümmung
  • Immobilität
  • Kontrakturen
  • Sturzgefahr
  • Der Bewohner liegt flach auf dem Rücken. Er befindet sich in ausgestreckter gerader Position.
  • Die Fersen zeigen nach unten.
  • Die Pflegekraft misst den Abstand zwischen der Ferse und dem Kopf mit einem Holz-Meterstab. Sie legt dafür einen flachen Gegenstand als Begrenzung passend am Kopf des Bewohners an.
indirekte Ermittlung der Körpergröße durch Messung der Kniehöhe
  • Oftmals ist es nicht möglich, die Körpergröße direkt zu messen. Dieses etwa, wenn dem Bewohner eine gestreckte Körperhaltung nicht mehr möglich ist. In diesen Fällen kann die Körpergröße hochgerechnet werden, indem die Kniehöhe gemessen wird.
  • Das Knie des Bewohners wird in einem 90°-Winkel gebeugt; etwa indem der Bewohner auf einen Stuhl mobilisiert wird. Die Pflegekraft ermittelt mit der Schublehre den Abstand zwischen der Unterseite der Ferse und der Oberseite des Knies. Auf Basis dieser Messung errechnet sie dann die Körpergröße.
  • Alternativ kann ein Maßband genutzt werden. Es wird der Abstand von der Oberseite des Knies (oberhalb der Patella) bis zur Unterseite der Ferse ermittelt.
  • Formel für einen Mann:
  • Körpergröße in Zentimeter = (2,02 x Kniehöhe in cm) - (0,04 x Lebensalter in Jahren) + 64,19.
  • Beispiel: 70-jähriger Mann mit einer Kniehöhe von 55 cm: (2,02 x 55) - (0,04 x 70) + 64,19 = 1,72 Meter Körpergröße
  • Formel für eine Frau
  • Körpergröße in Zentimeter = (1,83 x Kniehöhe in cm) - (0,24 x Lebensalter in Jahren) + 84,88.
  • Beispiel: 70-jährige Frau mit einer Kniehöhe von 55 cm: (1,83 x 55) - (0,24 x 70) + 84,88 = 1,69 Meter Körpergröße
  • Mehrere Pflegewissenschaftler weisen auf die Ungenauigkeit dieser Messmethode hin. Sie raten dazu, bei Menschen mit körperlicher Fehlhaltung oder mit Kontrakturen an großen Gelenken die Körpergröße erst gar nicht zu ermitteln. Der Ernährungszustand sollte dann mit anderen Methoden abgeschätzt und beurteilt werden, etwa mit der Messung des Waden- oder des Oberarmumfangs.
indirekte Ermittlung der Körpergröße durch Messung der Armspannweite
  • Falls die Beine teilweise oder vollständig amputiert wurden, kann eine alternative Methode genutzt werden:
  • Der Bewohner wird aufgefordert, einen Arm seitlich im 90°-Winkel auszustrecken.
  • Die Pflegekraft misst nun den Abstand von der Spitze des Mittelfingers bis zum Brustbein. Das Messergebnis wird mit 2 multipliziert und entspricht der ungefähren realen Körpergröße.
Nachbereitung:
  • Ob die gemessene Körpergröße dem Bewohner mitgeteilt wird, entscheidet die Pflegekraft. In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, über das Thema mit den Worten "alles in Ordnung" hinwegzugehen. Dieses etwa, wenn die Vorstellung des Bewohners deutlich vom Messergebnis abweicht. Wird dem Bewohner das Messergebnis mitgeteilt, so macht ihn die Pflegekraft darauf aufmerksam, dass ein gewisser Verlust eine normale Begleiterscheinung des Alterungsprozesses ist.
  • Das Messergebnis sowie die verwendete Messmethode werden in der Pflegedokumentation vermerkt.
  • Basierend auf der gemessenen Körpergröße und dem Körpergewicht kann nun der BMI ermittelt werden.
Dokumente:
  • Vitaldatenblatt
  • Pflegeplanung
Verantwortlichkeit / Qualifikation:
  • alle Pflegekräfte
 
 
 
 
Weitere Informationen zu diesem Thema
Schlüsselwörter für diese Seite Größe; Körpergröße; BMI
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