das Altenpflegemagazin im Internet
www.altenpflegemagazin.de
Start Log-in Service Registrierung AGB+Datenschutz Suche / Stichwortindex Quiz Mobil Impressum

 

Version 2.15a - 2013

Standard "Rufbereitschaft" für ambulante Pflegedienste

 
In vielen - zumeist kleinen - Pflegediensten zeigen die Firmengründer noch echte Einsatzbereitschaft: Sie leisten die nächtliche Rufbereitschaft selbst. Für alle Einrichtungen, die diese Aufgaben auf mehrere Pflegekräfte verteilen, haben wir einen Standard vorbereitet.
 

Wichtige Hinweise:

  • Zweck unseres Musters ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
  • Unverzichtbar ist immer auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.
  • Dieser Standard eignet sich für die ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen "Patient".


Dieses Dokument ist auch als Word-Dokument (doc-Format) verfügbar. Klicken Sie hier!

 

Standard "Rufbereitschaft" für ambulante Pflegedienste"
Definition:
  • Die Rufbereitschaft garantiert unseren Klienten eine "rund-um-die-Uhr"-Erreichbarkeit. Bei einem Notfall, z.B. in der Nacht, können uns unsere Klienten jederzeit erreichen und um Hilfe bitten.
  • Für den Mitarbeiter bedeutet Rufbereitschaft, dass er sich auf Weisung seines Arbeitgebers außerhalb der regulären Arbeitszeit an einer dem Arbeitgeber bekannten Stelle bereithält, um dort auf Abruf dienstlich tätig zu werden.
  • Wir erfüllen damit eine Auflage des MDK.
Grundsätze:
  • Die Rufbereitschaft ist für uns mehr als eine rechtliche Verpflichtung. Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, unsere Klienten ggf. auch in der Nacht professionell zu versorgen.
  • Die Rufbereitschaft unserer Mitarbeiter wird vergütet.
Ziele:
  • Jeder Klient und seine Angehörigen sind über die Rufbereitschaft informiert.
  • Es ist für unsere Klienten eine "rund-um-die-Uhr"-Erreichbarkeit gegeben.
  • Alle Pflegefachkräfte sind in das System der Rufbereitschaft eingewiesen und informiert.
  • Eine hohe Patientenzufriedenheit ist gewährleistet.
Vorbereitung:
  • Alle Klienten sowie die Angehörigen erhalten zu Beginn der Pflege Informationsmaterial, in dem unter anderem auch ausführlich auf die ständige Erreichbarkeit unseres Pflegedienstes hingewiesen wird. Zusätzlich werden jeder Klient und die Angehörigen in einem persönlichen Gespräch noch einmal über das System der Rufbereitschaft informiert. (Hinweis: Ein Pflegedienst darf aus wettbewerbsrechtlichen Gründen die Rufbereitschaft nicht als besonderen oder gar exklusiven Service bewerben. Es handelt sich bei der Rufbereitschaft um eine gesetzliche Vorgabe, die jeder Anbieter erbringen muss.)
  • Wir bitten den Klienten, uns eine Kopie seines Haustürschlüssels zu überlassen. Wir können ihm dann schneller helfen.
  • Wir definieren einen Festnetzanschluss als feste Telefonnummer für die Rufbereitschaft. Nur diese Rufnummer wird dem Kunden mitgeteilt.
  • Die dienstlichen (oder gar privaten) Mobilfunkrufnummern der Pflegekräfte werden nicht an ihn weitergegeben. Dafür gibt es verschiedene Gründe:
    • In einem Notfall wählt der Klient die Mobilfunknummer einer Pflegekraft, die aber an diesem Abend keinen Dienst hat. Die Pflegekraft würde in ihrer Freizeit gestört. Zudem kommt es zum Zeitverlust, da die Informationen an die diensthabende Pflegekraft weitergeleitet werden müssen.
    • Mobilfunkrufnummern haben eine kurze Lebensdauer, etwa weil die Pflegekraft den Anbieter wechselt. Der Klient wählt dann im Notfall ggf. eine Rufnummer, die nicht mehr aktiv ist.
  • Die Rufnummer der Rufbereitschaft wird in das Schnellwahlsystem des Telefons des Klienten eingegeben. Bei Festnetztelefonen wird neben die jeweilige Schnellwahltaste ein gut lesbarer Aufkleber mit dem Schriftzug "Rufbereitschaft Pflegedienst" angebracht. Soweit möglich wird die Rufnummer der Rufbereitschaft auch in das digitale Telefonbuch von schnurlosen Telefonen eingegeben.
  • Wenn wir auf Angehörige treffen, ermuntern wir diese, die Rufnummer der Rufbereitschaft in das Telefonbuch ihres Smartphones zu übernehmen.
  • Die Rufnummer der Rufbereitschaft wird auf unserer Homepage angegeben. Sie ist deutlich als solche gekennzeichnet. Sie ist nicht mit der regulären Rufnummer des Büros identisch. (Hinweis: Ansonsten wird die Rufbereitschaft schnell zur allgemeinen "24-Stunden-Info-Hotline".)
  • Die Rufnummer der Rufbereitschaft sollte möglichst über Jahre unverändert bleiben. Sollten wir den Anbieter für den Festnetzanschluss wechseln, wird die Rufnummer "mitgenommen".
  • Klienten können uns alternativ ein Notfall-Fax senden. Dieses Vorgehen ist sinnvoll bei Senioren ohne Gehör, ohne Kehlkopf sowie bei Sprachstörungen. Formulare liegen stets neben dem Faxgerät der Klienten. Der Name des Klienten ist bereits auf dem Faxvordruck eingetragen. Für das Fax nutzen wir einen "Fax-to-eMail"-Service. Der Klient schickt also ein Fax. Dieses wird vom Provider (oder vom Router) automatisch in eine eMail umgewandelt, die dann von der diensthabenden Pflegekraft mittels Smartphone gelesen werden kann. Es ist sicherzustellen, dass eine eintreffende eMail zeitnah gelesen wird.
  • Die Rufbereitschaft wird im Dienstplan für jede Pflegefachkraft geplant und kenntlich festgehalten.
  • Die Sicherstellung der Rufbereitschaft wird in unserem Pflegekonzept kurz beschrieben.
  • Dem Klienten wird im persönlichen Dialog die Zielsetzung der Rufbereitschaft erläutert. Die Rufbereitschaft ist kein Ersatz für den "Notruf 112" bei lebensbedrohlichen Notlagen. Außerdem sollte der Klient die Rufbereitschaft nur dann nutzen, wenn sein Anliegen nicht bis zum nächsten regulären Pflegeeinsatz warten kann. Dieses ist etwa der Fall bei folgenden Notfällen:
    • Der Klient ist gestürzt. Er ist offenkundig nicht schwer verletzt, benötigt aber dennoch Unterstützung.
    • Ein Verband löst sich.
    • Der Klient hat Schmerzen und benötigt eine Bedarfsmedikation. Oder der Allgemeinzustand hat sich verschlechtert.
    • Ein mitpflegender Angehöriger ist krankheitsbedingt ausgefallen.
    • Der Klient benötigt einen Toilettengang, kann diesen aber nicht allein bewerkstelligen.
Durchführung:
  • Die Rufbereitschaft funktioniert technisch über eine Anrufweiterschaltung, sodass in einem Notfall die bekannte Telefonnummer unseres ambulanten Pflegedienstes gewählt werden kann.
  • Der Mitarbeiter, der zu diesem Zeitpunkt Rufbereitschaft hat, erhält automatisch diesen weitergeleiteten Telefonanruf und ist verpflichtet, den Klienten so schnell wie möglich in seiner Häuslichkeit aufzusuchen.
  • Es kann vorkommen, dass ein Klient die Rufbereitschaft wählt, weil er einsam ist und weil er sich langweilt. In diesem Fall sollte die Pflegekraft noch am Telefon nachdrücklich darauf hinweisen, dass die Rufbereitschaft nur für Notfälle gedacht ist. Wenn sich eine Pflegekraft aus Mitleid zu einem längeren Gespräch verleiten lässt, wird der Klient i.d.R. sein Verhalten wiederholen. Zudem ist die Rufnummer für andere Klienten besetzt, die ggf. zeitgleich eine tatsächliche Notlage melden wollen.
  • Jeder Mitarbeiter, der an diesem Tag für die Rufbereitschaft verantwortlich ist, verfügt über die Adressen und die Telefonnummern aller durch uns betreuten Klienten und deren Angehörigen.
  • Der Mitarbeiter dokumentiert in der Pflegedokumentation den Ablauf des Einsatzes.
Nachbereitung:
  • Nach jedem erfolgten Einsatz dokumentiert die Pflegefachkraft in dem "Protokoll: Einsatz während der Rufbereitschaft" folgende Punkte:
    • Name und Adresse des Patienten
    • Zeitpunkt des Eingangs
    • Grund des Hilferufes
    • die Art der geleisteten Hilfe
    • ggf. die vermittelte Hilfe
    • die erbrachte Leistung
    • Dauer des Einsatzes
    • Unterschrift Klient
    • Unterschrift der Pflegefachkraft
  • Ggf. aufgetretene Probleme werden im Qualitätszirkel thematisiert.
  • Wir überprüfen einmal im Jahr, ob die Rufnummer der Rufbereitschaft wirklich bei jedem Klienten bekannt und hinterlegt ist.
Dokumente:
  • Pflegedokumentation
  • Protokoll "Einsatz während der Rufbereitschaft"
Verantwortlichkeit / Qualifikation: alle Pflegefachkräfte
 
 
 
 
Weitere Informationen zu diesem Thema
Schlüsselwörter für diese Seite Rufbereitschaft; Telefon; Handy; Mobiltelefon; Arbeitszeit; Überstunden; Dienstplan
Genereller Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden. Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.