|
|
Version 2.15a - 2013 |
|
Standard "Rufbereitschaft" für
ambulante Pflegedienste |
|
In vielen - zumeist kleinen - Pflegediensten zeigen die
Firmengründer noch echte Einsatzbereitschaft: Sie leisten die
nächtliche Rufbereitschaft selbst. Für alle Einrichtungen, die diese
Aufgaben auf mehrere Pflegekräfte verteilen, haben wir einen Standard
vorbereitet. |
|
Wichtige Hinweise:
- Zweck unseres Musters ist es nicht,
unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser
Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und
an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
- Unverzichtbar ist immer auch eine
inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte,
da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen.
Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten
Krankheitsbildern kontraindiziert.
- Dieser Standard eignet sich für die
ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen
jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen
"Patient".
Dieses Dokument ist auch
als Word-Dokument (doc-Format) verfügbar.
Klicken Sie hier!
|
|
Standard "Rufbereitschaft"
für ambulante Pflegedienste" |
Definition:
|
- Die Rufbereitschaft garantiert unseren Klienten
eine "rund-um-die-Uhr"-Erreichbarkeit. Bei einem Notfall, z.B. in der
Nacht, können uns unsere Klienten jederzeit erreichen und um Hilfe
bitten.
- Für den Mitarbeiter bedeutet Rufbereitschaft,
dass er sich auf Weisung seines Arbeitgebers außerhalb der regulären
Arbeitszeit an einer dem Arbeitgeber bekannten Stelle bereithält, um
dort auf Abruf dienstlich tätig zu werden.
- Wir erfüllen damit eine Auflage des MDK.
|
Grundsätze:
|
- Die Rufbereitschaft ist für uns mehr als eine
rechtliche
Verpflichtung. Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, unsere
Klienten ggf. auch in der Nacht professionell zu versorgen.
- Die Rufbereitschaft unserer Mitarbeiter wird
vergütet.
|
Ziele:
|
- Jeder Klient und seine Angehörigen sind über
die Rufbereitschaft informiert.
- Es ist für unsere Klienten eine
"rund-um-die-Uhr"-Erreichbarkeit gegeben.
- Alle Pflegefachkräfte sind in das System der
Rufbereitschaft eingewiesen und informiert.
- Eine hohe Patientenzufriedenheit ist
gewährleistet.
|
Vorbereitung: |
- Alle Klienten sowie die Angehörigen erhalten zu
Beginn der Pflege Informationsmaterial, in dem unter anderem auch
ausführlich auf die ständige Erreichbarkeit unseres Pflegedienstes
hingewiesen wird. Zusätzlich werden jeder Klient und die Angehörigen in
einem persönlichen Gespräch noch einmal über das System der
Rufbereitschaft informiert. (Hinweis: Ein Pflegedienst darf aus
wettbewerbsrechtlichen Gründen die Rufbereitschaft nicht als besonderen
oder gar exklusiven Service bewerben. Es handelt sich bei der
Rufbereitschaft um eine gesetzliche Vorgabe, die jeder Anbieter
erbringen muss.)
- Wir bitten den Klienten, uns eine Kopie seines
Haustürschlüssels zu überlassen. Wir können ihm dann schneller helfen.
- Wir definieren einen Festnetzanschluss als
feste Telefonnummer für die Rufbereitschaft. Nur diese Rufnummer wird
dem Kunden mitgeteilt.
- Die dienstlichen (oder gar privaten)
Mobilfunkrufnummern der Pflegekräfte werden nicht an ihn weitergegeben.
Dafür gibt es verschiedene Gründe:
- In einem Notfall wählt der Klient die
Mobilfunknummer einer Pflegekraft, die aber an diesem Abend keinen
Dienst hat. Die Pflegekraft würde in ihrer Freizeit gestört. Zudem
kommt es zum Zeitverlust, da die Informationen an die diensthabende
Pflegekraft weitergeleitet werden müssen.
- Mobilfunkrufnummern haben eine kurze
Lebensdauer, etwa weil die Pflegekraft den Anbieter wechselt. Der
Klient wählt dann im Notfall ggf. eine Rufnummer, die nicht mehr aktiv
ist.
- Die Rufnummer der Rufbereitschaft wird in das
Schnellwahlsystem des Telefons des Klienten eingegeben. Bei
Festnetztelefonen wird neben die jeweilige Schnellwahltaste ein gut
lesbarer Aufkleber mit dem Schriftzug "Rufbereitschaft Pflegedienst"
angebracht. Soweit möglich wird die Rufnummer der Rufbereitschaft auch
in das digitale Telefonbuch von schnurlosen Telefonen eingegeben.
- Wenn wir auf Angehörige treffen, ermuntern wir
diese, die Rufnummer der Rufbereitschaft in das Telefonbuch ihres
Smartphones zu übernehmen.
- Die Rufnummer der Rufbereitschaft wird auf
unserer Homepage angegeben. Sie ist deutlich als solche gekennzeichnet.
Sie ist nicht mit der regulären Rufnummer des Büros identisch.
(Hinweis: Ansonsten wird die Rufbereitschaft schnell zur allgemeinen
"24-Stunden-Info-Hotline".)
- Die Rufnummer der Rufbereitschaft sollte
möglichst über Jahre unverändert bleiben. Sollten wir den Anbieter für
den Festnetzanschluss wechseln, wird die Rufnummer "mitgenommen".
- Klienten können uns alternativ ein Notfall-Fax
senden. Dieses Vorgehen ist sinnvoll bei Senioren ohne Gehör, ohne
Kehlkopf sowie bei Sprachstörungen. Formulare liegen stets neben dem
Faxgerät der Klienten. Der Name des Klienten ist bereits auf dem
Faxvordruck eingetragen. Für das Fax nutzen wir einen
"Fax-to-eMail"-Service. Der Klient schickt also ein Fax. Dieses wird
vom Provider (oder vom Router) automatisch in eine eMail umgewandelt,
die dann von der diensthabenden Pflegekraft mittels Smartphone gelesen
werden kann. Es ist sicherzustellen, dass eine eintreffende eMail
zeitnah gelesen wird.
- Die Rufbereitschaft wird im Dienstplan für jede
Pflegefachkraft geplant und kenntlich festgehalten.
- Die Sicherstellung der Rufbereitschaft wird in
unserem Pflegekonzept kurz beschrieben.
- Dem Klienten wird im persönlichen Dialog die
Zielsetzung der Rufbereitschaft erläutert. Die Rufbereitschaft ist kein
Ersatz für den "Notruf 112" bei lebensbedrohlichen Notlagen. Außerdem
sollte der Klient die Rufbereitschaft nur dann nutzen, wenn sein
Anliegen nicht bis zum nächsten regulären Pflegeeinsatz warten kann.
Dieses ist etwa der Fall bei folgenden Notfällen:
- Der Klient ist gestürzt. Er ist offenkundig
nicht schwer verletzt, benötigt aber dennoch Unterstützung.
- Ein Verband löst sich.
- Der Klient hat Schmerzen und benötigt eine
Bedarfsmedikation. Oder der Allgemeinzustand hat sich verschlechtert.
- Ein mitpflegender Angehöriger ist
krankheitsbedingt ausgefallen.
- Der Klient benötigt einen Toilettengang, kann
diesen aber nicht allein bewerkstelligen.
|
Durchführung:
|
- Die Rufbereitschaft funktioniert technisch über
eine Anrufweiterschaltung, sodass in einem Notfall die bekannte
Telefonnummer unseres ambulanten Pflegedienstes gewählt werden kann.
- Der Mitarbeiter, der zu diesem Zeitpunkt
Rufbereitschaft hat, erhält automatisch diesen weitergeleiteten
Telefonanruf und ist verpflichtet, den Klienten so schnell wie möglich
in seiner Häuslichkeit aufzusuchen.
- Es kann vorkommen, dass ein Klient die
Rufbereitschaft wählt, weil er einsam ist und weil er sich langweilt.
In diesem Fall sollte die Pflegekraft noch am Telefon nachdrücklich
darauf hinweisen, dass die Rufbereitschaft nur für Notfälle gedacht
ist. Wenn sich eine Pflegekraft aus Mitleid zu einem längeren Gespräch
verleiten lässt, wird der Klient i.d.R. sein Verhalten wiederholen.
Zudem ist die Rufnummer für andere Klienten besetzt, die ggf.
zeitgleich eine tatsächliche Notlage melden wollen.
- Jeder Mitarbeiter, der an diesem Tag für die
Rufbereitschaft verantwortlich ist, verfügt über die Adressen und die
Telefonnummern aller durch uns betreuten Klienten und deren Angehörigen.
- Der Mitarbeiter dokumentiert in der
Pflegedokumentation den Ablauf des Einsatzes.
|
Nachbereitung: |
- Nach jedem erfolgten Einsatz dokumentiert die
Pflegefachkraft in dem "Protokoll: Einsatz während der Rufbereitschaft"
folgende Punkte:
- Name und Adresse des Patienten
- Zeitpunkt des Eingangs
- Grund des Hilferufes
- die Art der geleisteten Hilfe
- ggf. die vermittelte Hilfe
- die erbrachte Leistung
- Dauer des Einsatzes
- Unterschrift Klient
- Unterschrift der Pflegefachkraft
- Ggf. aufgetretene Probleme werden im
Qualitätszirkel thematisiert.
- Wir überprüfen einmal im Jahr, ob die Rufnummer
der Rufbereitschaft wirklich bei jedem Klienten bekannt und hinterlegt
ist.
|
Dokumente: |
- Pflegedokumentation
- Protokoll "Einsatz während der Rufbereitschaft"
|
Verantwortlichkeit / Qualifikation: |
alle Pflegefachkräfte
|
|
|
|
|
|
|
Weitere Informationen
zu diesem Thema |
|
|
Schlüsselwörter für diese Seite |
Rufbereitschaft; Telefon; Handy; Mobiltelefon;
Arbeitszeit; Überstunden; Dienstplan |
|
Genereller
Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und
Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch
kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel
diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der
jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt
angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen
bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert. |
|