Sehr geehrte Frau Muster, für die Teilnahme an der
Weiterbildungsmaßnahme zur Pflegedienstleitung durch den
Anbieter "XYZ-Pflegeschule" vom 1. März 2007 bis zum 1.
Juli 2007 gewähren wir Ihnen eine bezahlte Freistellung.
Die Gebühren für die Weiterbildungsmaßnahme in Höhe
von 2000 Euro werden von uns übernommen.
Unter folgenden Bedingungen haben Sie die von uns
übernommenen Gebühren zu erstatten:
- Das Arbeitsverhältnis endet vor Ablauf von zwei
Jahren nach erfolgreicher Teilnahme an der
Weiterbildungsmaßnahme durch eine Kündigung
ihrerseits oder auf Ihre Initiative durch
Aufhebungsvertrag.
- Das Arbeitsverhältnis endet vor Ablauf von zwei
Jahren nach erfolgreicher Teilnahme an der
Weiterbildungsmaßnahme durch eine Kündigung
unsererseits rechtswirksam aus verhaltensbedingten
Gründen oder aus einem wichtigen Grund auf Basis des
§ 626 Abs. 1. BGB.
Der Rückzahlungsbetrag vermindert sich um jeweils
1/24 für jeden Monat, den das Arbeitsverhältnis nach
Abschluss der Weiterbildung fortbesteht.
Falls Sie die Weiterbildung später als sechs Monate
nach ihrem Beginn ohne zwingenden Grund abbrechen, sind
die Gebühren ebenfalls zu erstatten.
Musterhausen, 1.1.2007
Gerda Streng, Heimleiterin
Die oben genannten Regelungen habe ich zur Kenntnis
genommen. Mit der Rückzahlungsklausel bin ich
ausdrücklich einverstanden.
Musterhausen, 1.1.2007
Frieda Muster |