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Version 2.05 |
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Kompetenzmatrix:
Wer darf was? |
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Wie wichtig die Abgrenzung von Kompetenzen
ist, erkennt manch Einrichtung erst, wenn der MDK eine Pflegehilfskraft beim Legen eines
Blasenkatheters ertappt. Mit einer Kompetenzmatrix können Sie
Ihre hauseigenen Stellenbeschreibungen sinnvoll erweitern und
Befugnisse übersichtlich darstellen. |
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- Ein immer wieder heißes Eisen in den
Einrichtungen ist die Frage: Welche behandlungspflegerischen
Maßnahmen dürfen Pflegehilfskräfte am Bewohner / Patienten
durchführen? In einer Kompetenzmatrix lassen sich klar und
eindeutig verschiedene Verantwortlichkeiten regeln. Sie können
schnell und einfach festlegen, wer was in der Einrichtung tun
darf, ohne dass die Mitarbeiter sich erst einmal mühsam durch
das Qualitätsmanagementhandbuch arbeiten müssen.
- Diese
Matrix lässt sich selbstverständlich auch auf andere Bereiche in
der Einrichtung übertragen.
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Tätigkeit |
Altenpflegefachkraft |
Altenpflegehilfskraft |
Auszubildende 3. Jahr |
Auszubildende 2. Jahr |
Auszubildende 1. Jahr |
Praktikanten u.Ä. |
i.m. Injektion |
ja |
nein |
unter Anleitung |
nein |
nein |
nein |
s.c. Injektion |
ja |
nein
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ja |
unter Anleitung |
nein |
nein |
Blutzuckermessung |
ja |
nein |
ja |
unter Anleitung |
unter Anleitung |
unter Anleitung |
Sauerstoffgabe |
ja |
nein |
unter Anleitung |
nein |
nein |
nein |
Medikamente richten |
ja |
nein |
unter Anleitung |
nein |
nein |
nein |
Medikamente verabreichen |
ja |
nein |
ja |
unter Anleitung |
unter Anleitung |
nein |
Einreibungen |
ja |
ja |
ja |
unter Anleitung |
unter Anleitung |
unter Anleitung |
Verbandswechsel Schnellverband |
ja |
ja |
ja |
unter Anleitung |
unter Anleitung |
nein |
Verbandswechsel septische Wunde |
ja |
nein |
unter Anleitung |
nein |
nein |
nein |
Verbandswechsel aseptische Wunde |
ja |
nein |
ja |
unter Anleitung |
nein |
nein |
Katheter legen |
ja |
nein |
unter Anleitung |
nein |
nein |
nein |
PEG-Anschluss |
ja |
nein |
unter Anleitung |
unter Anleitung |
unter Anleitung |
nein |
Atemwege
absaugen |
ja |
nein |
unter Anleitung |
nein |
nein |
nein |
Stomaversorgung |
ja |
nein |
unter Anleitung |
nein |
nein |
nein |
Kompressionsverband |
ja |
nein |
unter Anleitung |
nein |
nein |
nein |
Kompressionsstrümpfe |
ja |
nein |
ja |
unter Anleitung |
unter Anleitung |
nein |
med. Thromboseprophylaxestrümpfe |
ja |
nein |
ja |
unter Anleitung |
unter Anleitung |
nein |
Die Inhalte dieser Tabelle sind ein Vorschlag und nicht
rechtsverbindlich. Sie müssen die jeweiligen Angaben
entsprechend den individuellen Gegebenheiten anpassen.
Beachten Sie dabei den
Versorgungsvertrag sowie ggf.
lokal abweichende Vorgaben des MDK. Bei den Vorgaben für
Auszubildende ist der Ausbildungsplan zu
berücksichtigen. |
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Tipps:
- Wenn Pflegehilfskräfte in
Ihrer Einrichtung bestimmte behandlungspflegerische Maßnahmen
durchführen, z.B. subkutane Injektionen verabreichen oder
Blutzuckermessungen durchführen, müssen Sie sich als
Einrichtungsträger mit einigen besonderen Maßnahmen absichern,
da Pflegehilfskräften die formale Qualifikation (Ausbildung) zur
Durchführung von behandlungspflegerischen Maßnahmen fehlt. Sie
müssen nachweisen, dass die Pflegehilfskraft die so genannte
materielle Qualifikation besitzt. Die materielle Qualifikation
besagt, dass die Pflegehilfskraft nach langjähriger Erfahrung
und regelmäßiger Unterweisung die notwendigen Fähigkeiten
besitzt, um die jeweilige Maßnahme sach- und fachgerecht durchführen
zu können.
- Um diesen Nachweis erbringen zu können,
bedient man sich verschiedener Instrumente. Bei subkutanen
Injektionen (z.B. Insulin) kann vom Hausarzt des Bewohners ein
so genannter Spritzenschein ausgestellt werden, nachdem er sich
vom Können der Pflegehilfskraft überzeugt hat. Allerdings muss
dieser Spritzenschein regelmäßig neu ausgestellt werden und gilt
dann tatsächlich nur für diesen einen Bewohner.
- Bei anderen leichteren Tätigkeiten wie
etwa der Blutzuckerkontrolle oder der Blutdruckkontrolle hat die
Pflegedienstleitung die Möglichkeit, sich selbst von den entsprechenden
Fähigkeiten zu überzeugen. Wichtig hierbei ist die Dokumentation
zur Schulung und Einweisung in die entsprechende Maßnahme. Auch
sollte die Schulung und Einweisung regelmäßig einmal im Jahr
wiederholt werden. So kann davon ausgegangen werden, dass die
Pflegehilfskraft immer auf dem aktuellen Stand des Wissens
handelt.
- Andere Maßnahmen, wie etwa eine großflächige Wundversorgung
sollte hingegen ausschließlich von Pflegefachkräften
durchgeführt werden.
- Pflegehilfskräfte können die Durchführung
von behandlungspflegerischen Maßnahmen auch ablehnen mit der
Begründung, diese nicht ausreichend zu beherrschen. Bedingt
trifft das auch für examinierte Altenpflegekräfte zu, nämlich
dann, wenn eine Maßnahme nicht Teil ihrer Ausbildung war. Denn in
jedem Fall übernimmt der Mitarbeiter die
Durchführungsverantwortung für die behandlungspflegerische
Tätigkeit und kann somit in einem Schadensfall gerichtlich zur
Verantwortung gezogen werden.
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Weitere Informationen
zu diesem Thema |
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Kompetenzmatrix;
Stellenbeschreibung |
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Genereller
Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und
Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch
kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel
diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der
jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt
angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen
bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert. |