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© pqsg 2008 |
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Pflegeberatungsbesuch nach § 37 SGB XI |
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Beim Beratungsgespräch nach § 37 Abs. 3
SGB XI zeigt sich, ob ein Pflegedienst den
Dienstleistungsgedanken wirklich verinnerlicht hat. Denn mit ein
wenig Vorbereitung kann diese ungeliebte Pflichtveranstaltung
genutzt werden, um neue Kunden zu gewinnen. Wir haben den
passenden Standard für Sie vorbereitet. |
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Pflegeberatungsbesuch nach § 37 SGB XI |
Definition |
- Pflegebedürftige, die
ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen laut § 37
Abs. 3 SGB XI einen Pflegeeinsatz in der eigenen
Häuslichkeit durch eine Pflegeeinrichtung abrufen.
Zu beachten ist dabei, dass diese Pflegeeinrichtung
durch einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse
zugelassen sein muss.
- Pflegebedürftige, die in die
Pflegestufen I oder II eingruppiert sind, müssen den
Pflegeeinsatz halbjährlich abrufen; Patienten, die
der Pflegestufe III zugeordnet sind,
vierteljährlich.
- Pflegebedürftige, die diesen
Pflegeeinsatz nicht abrufen und sich damit
verweigern, kann die Pflegekasse das Pflegegeld
angemessen kürzen und im Wiederholungsfall
entziehen.
- Nach § 72 Abs. 4 SGB XI ist
der zugelassene Pflegedienst bei Anfragen von
Pflegebedürftigen dazu verpflichtet, diesen
Pflegeeinsatz durchzuführen.
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Grundsätze: |
- Im Mittelpunkt der Beratung
steht der Patient mit seinen gesundheitlichen
Einschränkungen aber auch mit den verbliebenen
Ressourcen.
- Die Situation des Patienten
muss stets ganzheitlich wahrgenommen werden. So ist
uns bewusst, dass die Wohnumgebung einen großen
Einfluss auf das körperliche Wohlergehen des
Patienten hat.
- Die Beratung von Patienten
und deren Angehörigen zählt zu den Kernkompetenzen
jeder Pflegekraft. Es ist ein integraler Bestandteil
pflegerischen Handelns.
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Ziele: |
- Die Qualität der häuslichen
Pflege und Betreuung wird gesichert.
- Die pflegenden Angehörigen
werden praxisnah unterstützt. Sie erhalten alle
Informationen und praktischen Anleitungen, die sie
benötigen.
- Eine Überforderung der
pflegenden Angehörigen wird rechtzeitig erkannt und
abgewendet.
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Vorbereitung: |
Organisation |
- Wir vereinbaren mit dem
Patienten oder seinen Angehörigen einen Termin.
- Wir prüfen, ob der Patient
privat versichert ist. (Hier gibt es ggf.
abweichende Vorgehensweisen, etwa eigene
Berichtsbögen oder keine direkte Erstattung der
Beratungskosten.)
- Bekannte Daten werden bereits
jetzt in den Berichtsbogen eingetragen, etwa Name,
Anschrift usw.
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Material |
Wir legen verschiedene Materialien
bereit:
- einheitlicher Berichtsbogen
der Pflegekassen zum Pflegeberatungsbesuch
- einrichtungsinterne
Dokumentation über vorangegangene Beratungsbesuche
- Informationsmaterial zu den
Leistungen unseres Pflegedienstes
- Informationsmaterial von
dritten Dienstleistern (Essen auf Rädern usw.)
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Durchführung: |
Beginn |
- Die durchführende
Pflegefachkraft stellt sich und den ambulanten
Pflegedienst vor.
- Als Gesprächseinstieg (um
anfängliche Unsicherheiten auf beiden Seiten
aufzufangen) bieten sich Themen mit aktuellem Bezug
an, wie etwa das Wetter oder das Haustier, das einen
gerade "begrüßt" hat. Schon in dieser Phase kann das
Umfeld beobachtet werden.
- Die Pflegekraft erläutert den
Grund des Besuches.
(Lassen Sie diese Gespräche
möglichst von Mitarbeitern durchführen, die ein Seminar
zur Gesprächsführung besucht haben. Aus dieser Situation
kann relativ schnell eine gespannte Atmosphäre
entstehen, je nachdem, wie aufgeschlossen sich die
Beteiligten zeigen. Läuft das Gespräch gut ab, so haben
Sie eventuell einen neuen Kunden.)
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Beobachtungen |
Wir achten auf relevante Kriterien,
die auf die Qualität der Pflege schließen lassen:
- Wir prüfen die Sauberkeit der
Wohnung. Dazu zählen insbesondere die hygienischen
Verhältnisse im Badezimmer und in der Küche. Dieses
auch wenn der Patient bettlägerig ist.
- Wir inspizieren die getragene
Kleidung und achten auf Sauberkeit und Abnutzung.
Dieses ist wichtig im Hinblick auf ggf. vorhandene
Verwahrlosungstendenzen.
- Wir nehmen den Zustand der
Haut in Augenschein. Besonders intensiv werden die
Körperbereiche kontrolliert, die gehäuft von
Druckgeschwüren betroffen sind.
- Wir prüfen, ob der Patient
ausreichend mit Verbrauchsmitteln versorgt ist, also
etwa Hautpflegecremes, Inkontinenzmaterial usw.
- Wir prüfen, ob die
Wohnumgebung und die technische Ausstattung (z.B.
das Bett) eine angemessene Pflege ermöglichen.
- Wir achten auf das emotionale
Verhältnis zwischen dem pflegenden Angehörigen und
dem Patienten. Relevant sind etwa verbale
Aggressionen, Schuldgefühle usw.
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Fragen an den Patienten und den
pflegenden Angehörigen |
- Um uns einen Überblick über
die Pflege und Betreuung zu schaffen, stellen wir
dem Patienten und dem pflegenden Angehörigen einige
Fragen:
- Wir lassen uns den
typischen Ablauf eines Tages beschreiben.
- Wir fragen, welche
Pflegemaßnahmen durchgeführt werden. Ggf. lassen
wir uns die praktische Umsetzung demonstrieren.
- Wir lassen uns die
Aufgabenverteilung erläutern, falls mehrere
Angehörige die Pflege übernehmen.
- Falls der pflegende
Angehörige nicht im gleichen Haushalt wohnt,
erfragen wir, wie oft er den Patienten besucht.
Wichtig ist auch, wie schnell er beim Patienten
ist, wenn dieser unerwartet Hilfe benötigt.
- Wir stellen sicher, dass
der pflegende Angehörige nicht überlastet ist.
Wir erfragen also etwa, ob dieser noch Zeit für
Hobbys hat.
- Aus diesem Gespräch
heraus ergibt sich die Beurteilung der
pflegerischen Qualität, des pflegerischen
Bedarfs und eventuell konkrete Probleme und /
oder Veränderungswünsche der Pflegeperson.
- Nach der Identifizierung der
möglichen Probleme (pflegetechnisch, sozial oder
emotional) können Ziele festgelegt werden, die dann
die Beratungsinhalte füllen.
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Beratung |
Wir bieten dem Patienten und den
pflegenden Angehörigen Beratung zu verschiedenen Themen
an:
- Beschaffung von
Pflegehilfsmitteln (Krankenpflegebetten, Rollstühle,
Toilettenstühle, Gehilfen, Vorlagen usw.)
- Essen auf Rädern
- Fahrdienste
- Angehörigenschulungen, etwa
von den Krankenkassen
- Selbsthilfegruppen für
Angehörige
- leicht verständliche
Fachliteratur zu Pflegemaßnahmen
- Tagespflegeeinrichtungen
- Kurzzeitpflege
- Verhinderungspflege
- Urlaubsangebote speziell für
Pflegebedürftige und deren Angehörige
- ehrenamtliche Besuchsdienste
- Wohnraumanpassungen
- Anpassung der Pflegestufe
- Betreuung von Haustieren
- Hausnotrufsysteme
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Empfehlungen: |
- Anschließend sollte Raum für
Fragen seitens des Pflegebedürftigen und des
Patienten gegeben werden.
- Sofern gewünscht wird ein
neuer Termin vereinbart.
- Wenn der Patient zugestimmt
hat, werden die inhaltlichen Erkenntnisse aus der
Beratung an die Pflegekassen weitergeleitet.
- Das Original des
unterschriebenen Berichts geht an die Pflegekasse.
Je ein Durchschlag verbleibt bei unserem
Pflegedienst und dem Patienten.
- Wenn sich der Patient in
einem bedrohlichen Gesundheitszustand befindet, wird
der Hausarzt oder ggf. der Notarzt informiert.
- Wenn es hinreichende
Anzeichen von körperlichen Misshandlungen durch
Angehörige gibt, wird die Polizei informiert.
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Dokumentation: |
- Berichtsbogen der
Pflegekassen zum Pflegeberatungsbesuch
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Qualifikation: |
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Weitere Informationen
zu diesem Thema |
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Schlüsselwörter für diese Seite |
Pflegeberatungsbesuch; Beratungsgespräch;
Kundenbetreuung; Pflegeeinsatz |
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Genereller
Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und
Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch
kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel
diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der
jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt
angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen
bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert. |
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