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Pflegeberatungsbesuch nach § 37 SGB XI

 
Beim Beratungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI zeigt sich, ob ein Pflegedienst den Dienstleistungsgedanken wirklich verinnerlicht hat. Denn mit ein wenig Vorbereitung kann diese ungeliebte Pflichtveranstaltung genutzt werden, um neue Kunden zu gewinnen. Wir haben den passenden Standard für Sie vorbereitet.
 

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Pflegeberatungsbesuch nach § 37 SGB XI

Definition
  • Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen laut § 37 Abs. 3 SGB XI einen Pflegeeinsatz in der eigenen Häuslichkeit durch eine Pflegeeinrichtung abrufen. Zu beachten ist dabei, dass diese Pflegeeinrichtung durch einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse zugelassen sein muss.
  • Pflegebedürftige, die in die Pflegestufen I oder II eingruppiert sind, müssen den Pflegeeinsatz halbjährlich abrufen; Patienten, die der Pflegestufe III zugeordnet sind, vierteljährlich.
  • Pflegebedürftige, die diesen Pflegeeinsatz nicht abrufen und sich damit verweigern, kann die Pflegekasse das Pflegegeld angemessen kürzen und im Wiederholungsfall entziehen.
  • Nach § 72 Abs. 4 SGB XI ist der zugelassene Pflegedienst bei Anfragen von Pflegebedürftigen dazu verpflichtet, diesen Pflegeeinsatz durchzuführen.
Grundsätze:
  • Im Mittelpunkt der Beratung steht der Patient mit seinen gesundheitlichen Einschränkungen aber auch mit den verbliebenen Ressourcen.
  • Die Situation des Patienten muss stets ganzheitlich wahrgenommen werden. So ist uns bewusst, dass die Wohnumgebung einen großen Einfluss auf das körperliche Wohlergehen des Patienten hat.
  • Die Beratung von Patienten und deren Angehörigen zählt zu den Kernkompetenzen jeder Pflegekraft. Es ist ein integraler Bestandteil pflegerischen Handelns.
Ziele:
  • Die Qualität der häuslichen Pflege und Betreuung wird gesichert.
  • Die pflegenden Angehörigen werden praxisnah unterstützt. Sie erhalten alle Informationen und praktischen Anleitungen, die sie benötigen.
  • Eine Überforderung der pflegenden Angehörigen wird rechtzeitig erkannt und abgewendet.
Vorbereitung: Organisation
  • Wir vereinbaren mit dem Patienten oder seinen Angehörigen einen Termin.
  • Wir prüfen, ob der Patient privat versichert ist. (Hier gibt es ggf. abweichende Vorgehensweisen, etwa eigene Berichtsbögen oder keine direkte Erstattung der Beratungskosten.)
  • Bekannte Daten werden bereits jetzt in den Berichtsbogen eingetragen, etwa Name, Anschrift usw.
Material Wir legen verschiedene Materialien bereit:
  • einheitlicher Berichtsbogen der Pflegekassen zum Pflegeberatungsbesuch
  • einrichtungsinterne Dokumentation über vorangegangene Beratungsbesuche
  • Informationsmaterial zu den Leistungen unseres Pflegedienstes
  • Informationsmaterial von dritten Dienstleistern (Essen auf Rädern usw.)
Durchführung: Beginn
  • Die durchführende Pflegefachkraft stellt sich und den ambulanten Pflegedienst vor.
  • Als Gesprächseinstieg (um anfängliche Unsicherheiten auf beiden Seiten aufzufangen) bieten sich Themen mit aktuellem Bezug an, wie etwa das Wetter oder das Haustier, das einen gerade "begrüßt" hat. Schon in dieser Phase kann das Umfeld beobachtet werden.
  • Die Pflegekraft erläutert den Grund des Besuches.

(Lassen Sie diese Gespräche möglichst von Mitarbeitern durchführen, die ein Seminar zur Gesprächsführung besucht haben. Aus dieser Situation kann relativ schnell eine gespannte Atmosphäre entstehen, je nachdem, wie aufgeschlossen sich die Beteiligten zeigen. Läuft das Gespräch gut ab, so haben Sie eventuell einen neuen Kunden.)

Beobachtungen Wir achten auf relevante Kriterien, die auf die Qualität der Pflege schließen lassen:
  • Wir prüfen die Sauberkeit der Wohnung. Dazu zählen insbesondere die hygienischen Verhältnisse im Badezimmer und in der Küche. Dieses auch wenn der Patient bettlägerig ist.
  • Wir inspizieren die getragene Kleidung und achten auf Sauberkeit und Abnutzung. Dieses ist wichtig im Hinblick auf ggf. vorhandene Verwahrlosungstendenzen.
  • Wir nehmen den Zustand der Haut in Augenschein. Besonders intensiv werden die Körperbereiche kontrolliert, die gehäuft von Druckgeschwüren betroffen sind.
  • Wir prüfen, ob der Patient ausreichend mit Verbrauchsmitteln versorgt ist, also etwa Hautpflegecremes, Inkontinenzmaterial usw.
  • Wir prüfen, ob die Wohnumgebung und die technische Ausstattung (z.B. das Bett) eine angemessene Pflege ermöglichen.
  • Wir achten auf das emotionale Verhältnis zwischen dem pflegenden Angehörigen und dem Patienten. Relevant sind etwa verbale Aggressionen, Schuldgefühle usw.
Fragen an den Patienten und den pflegenden Angehörigen
  • Um uns einen Überblick über die Pflege und Betreuung zu schaffen, stellen wir dem Patienten und dem pflegenden Angehörigen einige Fragen:
    • Wir lassen uns den typischen Ablauf eines Tages beschreiben.
    • Wir fragen, welche Pflegemaßnahmen durchgeführt werden. Ggf. lassen wir uns die praktische Umsetzung demonstrieren.
    • Wir lassen uns die Aufgabenverteilung erläutern, falls mehrere Angehörige die Pflege übernehmen.
    • Falls der pflegende Angehörige nicht im gleichen Haushalt wohnt, erfragen wir, wie oft er den Patienten besucht. Wichtig ist auch, wie schnell er beim Patienten ist, wenn dieser unerwartet Hilfe benötigt.
    • Wir stellen sicher, dass der pflegende Angehörige nicht überlastet ist. Wir erfragen also etwa, ob dieser noch Zeit für Hobbys hat.
    • Aus diesem Gespräch heraus ergibt sich die Beurteilung der pflegerischen Qualität, des pflegerischen Bedarfs und eventuell konkrete Probleme und / oder Veränderungswünsche der Pflegeperson.
  • Nach der Identifizierung der möglichen Probleme (pflegetechnisch, sozial oder emotional) können Ziele festgelegt werden, die dann die Beratungsinhalte füllen.
Beratung Wir bieten dem Patienten und den pflegenden Angehörigen Beratung zu verschiedenen Themen an:
  • Beschaffung von Pflegehilfsmitteln (Krankenpflegebetten, Rollstühle, Toilettenstühle, Gehilfen, Vorlagen usw.)
  • Essen auf Rädern
  • Fahrdienste
  • Angehörigenschulungen, etwa von den Krankenkassen
  • Selbsthilfegruppen für Angehörige
  • leicht verständliche Fachliteratur zu Pflegemaßnahmen
  • Tagespflegeeinrichtungen
  • Kurzzeitpflege
  • Verhinderungspflege
  • Urlaubsangebote speziell für Pflegebedürftige und deren Angehörige
  • ehrenamtliche Besuchsdienste
  • Wohnraumanpassungen
  • Anpassung der Pflegestufe
  • Betreuung von Haustieren
  • Hausnotrufsysteme
Empfehlungen:
  • Anschließend sollte Raum für Fragen seitens des Pflegebedürftigen und des Patienten gegeben werden.
  • Sofern gewünscht wird ein neuer Termin vereinbart.
  • Wenn der Patient zugestimmt hat, werden die inhaltlichen Erkenntnisse aus der Beratung an die Pflegekassen weitergeleitet.
  • Das Original des unterschriebenen Berichts geht an die Pflegekasse. Je ein Durchschlag verbleibt bei unserem Pflegedienst und dem Patienten.
  • Wenn sich der Patient in einem bedrohlichen Gesundheitszustand befindet, wird der Hausarzt oder ggf. der Notarzt informiert.
  • Wenn es hinreichende Anzeichen von körperlichen Misshandlungen durch Angehörige gibt, wird die Polizei informiert.
Dokumentation:
  • Berichtsbogen der Pflegekassen zum Pflegeberatungsbesuch
Qualifikation:
  • alle Pflegekräfte
 
   
 
 
Weitere Informationen zu diesem Thema
Schlüsselwörter für diese Seite Pflegeberatungsbesuch; Beratungsgespräch; Kundenbetreuung; Pflegeeinsatz
Genereller Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden. Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.