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Version 1.05 - 2013

Standard "enzymatisches Débridement"

 
Was haben "eisen & föhnen", Quecksilberlösungen und Wasserstoffperoxid gemeinsam? All diese Mittel gelten als obsolet. Gewissermaßen ein Schrottplatz der hoffnungslos veralteten Wundtherapeutika. Dorthin gehört eigentlich auch das enzymatische Débridement. Doch leider gibt es noch immer Ärzte, die auf diese Form der Wundreinigung schwören. Mit einem Standard können Sie das Schlimmste verhindern.
 

Wichtige Hinweise:

  • Zweck unseres Musters ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
  • Unverzichtbar ist immer auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.
  • Dieser Standard eignet sich für die ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen "Patient".


Dieses Dokument ist auch als Word-Dokument (doc-Format) verfügbar. Klicken Sie hier!

 

Standard "enzymatisches Débridement"
Definition:
  • Beim enzymatischen Débridement werden Proteine genutzt, um Nekrosen und Beläge zu verflüssigen und aus dem Wundbereich zu lösen. Die Wirkstoffe werden als Gel-Set sowie als Trockensubstanz zur lokalen Anwendung angeboten.
  • Die Wirkdauer von Enzymverbänden ist relativ kurz. Sie müssen mindestens einmal täglich gewechselt werden. Der hohe Personalaufwand und der notwendige Materialeinsatz machen diese Form des Débridements vergleichsweise kostenintensiv.
  • Voraussetzung für einen effektiven Einsatz ist ein ausreichendes Maß an Feuchtigkeit im Wundbereich. Sinnvoll ist folglich ein semipermeabler Sekundärverband. Auf trockenen Nekrosen können Enzymverbände daher nicht verwendet werden.
  • Enzyme können Wundheilungsstörungen sowie allergische Reaktionen auslösen. Diese Wirkstoffe sollten nur angewendet werden, bis der Hautdefekt von Gewebetrümmern befreit ist.
  • Bei einem gemeinsamen Einsatz mit silberhaltigen Wundauflagen werden Enzyme wirkungslos.
  • Aufgrund der vielen Nachteile ist die Anwendungshäufigkeit von enzymhaltigen Verbänden rückläufig. Stattdessen werden heute vermehrt Hydrogele eingesetzt, da diese ein schonenderes autolytisches Débridement auslösen.
Grundsätze:
  • Ein enzymatisches Débridement sollte nur erfolgen, wenn die moderneren Therapien getestet wurden, aber ohne Effekt blieben
Ziele:
  • Die Wunde wird von Nekrosen und von Belägen befreit.
  • Die Schmerzbelastung wird auf ein Minimum begrenzt.
Vorbereitung: Indikation
Enzymverbände gelten als Methode der zweiten Wahl, da deren Effizienz vergleichsweise gering ist, dafür aber der personelle und der materielle Einsatz umso größer ausfällt. Diese Form des Débridements kommt daher nur in speziellen Fällen zum Einsatz:
  • als Ergänzung zum chirurgischen Débridement
  • als Ersatz zum chirurgischen Débridement, wenn dieses (aus welchen Gründen auch immer) nicht möglich ist
  • bei infizierten Wunden und bei Geschwüren
  • bei Verbrennungen
  • bei fibrinösen Verklebungen
Hinweise:
  • Enzyme können nur in einem wässrigen Medium wirken. Um Enzyme dennoch auf trockenen Nekrosen einzusetzen, wurden in der Vergangenheit ergänzende feuchte Kompressen angelegt. Diese Maßnahme ist veraltet.
  • Enzyme sind ungeeignet, wenn das Débridement schnell erfolgen muss, etwa weil bereits eine Infektion vorliegt.
  • Die Nutzung bei arteriellen oder diabetischen Ulzerationen ist i.d.R. nicht sinnvoll.
  • Bei blutenden Wunden muss eine Anwendung unterbleiben.
Organisation
  • Bei der Applikation ist zu beachten, dass die Präparate nach der Zubereitung nur eine begrenzte Zeit anwendbar sind. Im Kühlschrank ist der Wirkstoff sieben Tage haltbar, bei Raumtemperatur nur 24 Stunden.
  • Das Medikament sollte vor der Anwendung rechtzeitig aus dem Kühlschrank entnommen werden. Wird der Wirkstoff kalt aufgetragen, kommt die Wundheilung für bis zu acht Stunden zum Erliegen.
  • Wenn sich ein Arzt konsequent modernen Wundtherapien verweigert, nimmt unsere Wundbeauftragte Kontakt mit diesem auf. Sie macht ihn auf zeitgemäße Optionen aufmerksam. Wird dieses Angebot nicht angenommen, legen wir dem Bewohner nahe, einen anderen Hausarzt zu wählen.
Durchführung: Anwendung
  • Eine Enzymsalbe wird nur sehr dünn aufgetragen, also lediglich einen bis zwei Millimeter. Eine dickere Salbenschicht würde aufgrund der reinen Fettgrundlage das Abfließen von Wundexsudat unterbinden.
  • Die Umgebungshaut sollte ggf. mit einem Hautschutzfilm behandelt werden, also etwa mit Cavilon.
  • Während der Anwendung von Enzymsalbe sollten im Wundbereich und im Wundumfeld keine Antiseptika sowie Desinfektionsmittel genutzt werden.
Komplikationen
Wir achten auf mögliche Komplikationen. Ggf. wird die Anwendung abgebrochen und der behandelnde Arzt informiert. Relevant sind:
  • erhebliche Schmerzentwicklung im Wundbereich
  • Erhöhung der Körpertemperatur
  • allergische Reaktionen im Wundgebiet und in der Wundumgebung
  • Mazeration der Haut
Nachbereitung:
  • Die Anwendung wird beendet, wenn saubere Wundverhältnisse vorliegen. Dieses sollte innerhalb von ein bis zwei Wochen erreicht sein. Bei einem Ulkus kann die Therapie bis zu vier Wochen dauern.
  • Der Zustand der Wunde wird regelmäßig dokumentiert.
  • Bei einer Verschlechterung oder Verbesserung des Wundzustandes wird die Pflegeplanung aktualisiert.
Dokumente:
  • Wunddokumentation
  • Berichtsblatt
  • ärztliches Verordnungsblatt
  • Kommunikationsblatt mit dem Arzt
  • Pflegeplanung
Verantwortlichkeit / Qualifikation:
  • Pflegefachkräfte
 
 
 
 
Weitere Informationen zu diesem Thema
Schlüsselwörter für diese Seite Dekubitus; Wunde; Wundauflage; Biochirurgie; Madentherapie
Genereller Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden. Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.