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Vers. 2.15g

Standard "Kochen und Essen anreichen in der ambulanten Pflege"

 
Schnell muss es gehen. Gesund muss es sein. Und möglichst wenig kosten. Woran Starköche verzweifeln, ist für Mitarbeiter von Pflegediensten kulinarischer Alltag. Wir zeigen, wie die Zubereitung der täglichen Mahlzeit organisiert werden sollte.
 

Wichtige Hinweise:

  • Zweck unseres Musters ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
  • Unverzichtbar ist immer auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.

 

Dieses Dokument ist auch als Word-Dokument (doc-Format) verfügbar. Klicken Sie hier!

 

Standard "Kochen und Essen anreichen in der ambulanten Pflege"

Definition:
  • Je nach Krankheitsbild und Krankheitsfortschritt benötigen Klienten bei der Nahrungsaufnahme ein unterschiedlich großes Maß an Hilfe. Wir versuchen diesen Unterstützungsbedarf genau zu ermitteln, um eine Über- oder Unterversorgung des Klienten zu vermeiden.
  • Es ist uns bewusst, dass es oft einfacher und zeitsparender wäre, auch solchen Klienten das Essen anzureichen, die mit etwas Unterstützung die Nahrungsaufnahme zumindest teilweise selbst durchführen könnten. Das Prinzip der aktivierenden Pflege verlangt jedoch, dass wir die Selbstständigkeit und das Selbstvertrauen des Klienten so lange wie möglich erhalten.
  • Viele unserer Klienten sind nicht in der Lage, ihre Speisen eigenständig zu kochen und die Nahrung zu sich zu nehmen. Falls notwendig werden diese hauswirtschaftlichen Tätigkeiten daher von uns übernommen.
  • Die Speisenzubereitung in der ambulanten Pflege muss verschiedene Kriterien erfüllen. Die Speisen müssen gut schmecken. Gleichzeitig gilt es, Ernährungsbeschränkungen aufgrund verschiedener ggf. vorhandener Krankheitsbilder zu beachten. Falls der Klient zudem nur über ein beschränktes Haushaltseinkommen verfügt, müssen die verwendeten Zutaten preisgünstig sein. Ein weiterer Faktor ist der Zeitaufwand, den die Pflegekraft für das Kochen aufwenden muss.
  • Im hektischen Pflegealltag bleibt für das Essenanreichen häufig nicht ausreichend Zeit. Für Klienten, die aufgrund ihrer Immobilität an das Bett gefesselt sind, bilden die drei Mahlzeiten jedoch sehr wichtige Fixpunkte im Tagesablauf, auf die sie sich freuen.
Grundsätze:
  • Wir kochen für unsere Klienten mit der gleichen Sorgfalt, mit der wir es für unsere eigenen Angehörigen tun würden.
  • Religiöse oder weltanschauliche Beschränkungen werden konsequent beachtet, auch wenn diese unseren eigenen Wertvorstellungen nicht entsprechen.
  • Im Laufe des Lebens entwickelt jeder Mensch eigene Essgewohnheiten. Wir möchten unseren Klienten (soweit praktikabel) die Möglichkeit geben, diese Eigenarten weiterhin zu pflegen.
  • Der Klient hat das Recht, über Menge und Würzung seiner Speisen eigenständig zu entscheiden. Wir werden höchstens beratend auf etwaige Gefahren aufmerksam machen.
  • Das Essenanreichen hat unter allen Pflege- und Betreuungsmaßnahmen eine hohe Priorität. Daher sollten sich Pflegekräfte so viel Zeit wie möglich dafür nehmen.
  • Hektik beim Essenanreichen kann Aggressionen erzeugen.
  • Wir achten auf eine menschenwürdige Sprache. Klienten werden nicht "gefüttert", sondern es wird ihnen das Essen angereicht. Es gibt weder "Lätzchen" noch "Esslätze", sondern nur Servietten.
  • Bei Klienten mit Schluckstörungen oder einem eingetrübten Bewusstsein ist stets von einer erhöhten Aspirationsgefahr auszugehen.
  • Das Anreichen des Essens ist eine wichtige pflegerische Aufgabe, die insbesondere bei dementen Klienten viel Einfühlungsvermögen und Berufserfahrung erfordert. In Problemfällen wird diese Tätigkeit daher stets von Pflegefachkräften durchgeführt und nicht etwa von Zivildienstleistenden oder Praktikanten.
  • Das Eingeben des Essens sollte i.d.R. durch die Bezugspflegekraft erfolgen. Durch die personelle Kontinuität wird insbesondere bei dementen Senioren die Bereitschaft erhöht, ausreichend Nahrung zu sich zu nehmen.
  • Das Eingeben der Speisen ist immer auch eine ideale Aufgabe für Angehörige, die sich aktiv an der Pflege beteiligen möchten. Es muss dabei aber immer verdeutlicht werden, dass wir diese Hilfe nicht einfordern. Es könnte sonst der Eindruck entstehen, dass wir keine Zeit für das Eingeben der Speisen haben und die Durchführung daher an den Angehörigen delegieren. Bei Schluckstörungen muss die Maßnahme von der Pflegekraft durchgeführt werden.
Ziele:
  • Der Klient wird gesund ernährt.
  • Die Speisegewohnheiten des Klienten werden beachtet.
  • Der Klient kann in möglichst angenehmer Atmosphäre seine Mahlzeiten zu sich nehmen.
  • Zwischen Klient und Pflegekraft entwickelt sich ein Vertrauensverhältnis.
  • Vorhandene Restfähigkeiten werden erhalten und gefördert.
  • Gesundheitliche Beeinträchtigungen werden rechtzeitig erkannt. Eine Aspiration wird vermieden.
Vorbereitung: Speisenplanung
  • Die Pflegekraft liest in der Pflegedokumentation nach, welche gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen und welche Auswirkungen sich auf die Ernährung ergeben.
  • Wir erfragen, welche Speisen der Klient bevorzugt. Wir suchen ggf. den Kontakt zu Angehörigen (vor allem zu Töchtern und zu Schwestern) und lassen uns die Zubereitung dieser biografisch verankerten Speisen erklären.
  • Wir prüfen, ob es religiöse oder weltanschauliche Beschränkungen gibt, etwa Verzicht auf Schweinefleisch, Fleisch insgesamt, generell alle Tierprodukte usw.
  • Wir bieten dem Klienten Speisen an und fragen / prüfen, ob er diese mag.
Kochen
  • Wir nutzen eine Kombination aus vorgefertigten Produkten und frischen Lebensmitteln. Konservenessen und andere Convenience-Produkte werden nur dann genutzt, wenn dieses aufgrund des Zeitmangels zwingend erforderlich ist.
  • Verschiedene Lebensmittel sollte der Klient immer vorrätig haben: Teigwaren, Reis bzw. Minutenreis, Sauerrahm, Zwiebeln, Wurst, Käse, länger haltbares Gemüse, wie etwa Zucchini oder Kürbis bzw. getrocknete Champignons, Eier, Milch und Mehl.
  • Wir bevorzugen Gemüse mit kurzer Garzeit: Zucchini, Auberginen, Tomaten, Champignons, Zwiebeln.
  • Wir nutzen ggf. Fertigkartoffeln. Diese gibt es geschält und vorgekocht im Glas oder in einer Konservendose.
  • Minutenreis ist in weniger als zehn Minuten gar, da er mit einem speziellen Verfahren vorbehandelt wurde.
  • Bei Fleischgerichten wählen wir dünne Stücke. Sie sind bereits nach wenigen Minuten durch.
  • Kartoffeln und Nudeln werden falls möglich in größeren Mengen gleich für zwei Tage gekocht. Die nicht benötigte Hälfte wird in einer geschlossenen Plastikdose oder unter Folie im Kühlschrank für maximal zwei Tage aufbewahrt.
(Hinweis: Wir haben hier nur einige wichtige Tipps zusammengestellt, da der Standard natürlich kein Kochbuch ersetzen kann und soll.)
Organisation
  • Wir prüfen, welchen Umfang die Hilfsbedürftigkeit hat. Wir nutzen eventuell vorhandene Restfähigkeiten, um die Selbständigkeit des Klienten zu fördern. Häufig ist ein Klient etwa in der Lage, sein Frühstücksbrot allein zu essen, wenn ihm dieses zuvor belegt und in kleine Quadrate zerschnitten wurde. Andere Senioren können zumindest ein- oder zweimal eigenständig den Löffel zum Mund führen. Erst danach wird die Maßnahme dann von der Pflegekraft fortgeführt.
  • Wir nutzen nach Möglichkeit kein Essgeschirr oder Trinkgefäße aus Kunststoff. Diese können aufgrund des geringeren Gewichts leichter umfallen und beeinträchtigen oftmals auch das geschmackliche Empfinden.
  • Hilfsmittel wie Schnabeltassen werden nur dann eingesetzt, wenn dieses zwingend erforderlich ist. Dieses gilt auch für den generellen Ersatz der Gabel durch einen Löffel.
  • Im Rahmen der Biografiearbeit sowie im Dialog mit Angehörigen erheben wir auch Daten zum Ernährungsverhalten. Diese Informationen nutzen wir, um die Gewohnheiten des Klienten zu beachten. So sollte der Klient insbesondere zu vertrauten Tageszeiten seine Nahrung aufnehmen.
  • Das Eingeben der Nahrung wird im Rahmen der Einarbeitung neuer Mitarbeiter geübt. Wir empfehlen insbesondere allen Mitarbeitern, sich probeweise von einem Kollegen die Nahrung eingeben zu lassen und diese Maßnahme aus der Sicht der Klienten zu erleben.
  • Pflegebedürftige, die an einer Halbseitenlähmung leiden, erhalten geeignetes Geschirr. Dazu zählen etwa Besteck mit verstärkten Griffen, feststehende Teller mit Rand oder Schneidebretter mit Seitenbegrenzung.
  • Wenn der Klient erfahrungsgemäß sehr langsam isst, nutzen wir einen Warmhalteteller.
  • Die Pflegekraft wäscht sich die Hände und führt eine hygienische Händedesinfektion durch. Dieses sollte in Sichtweite des Klienten geschehen.
  • Die Pflegekraft sollte nicht unmittelbar nach der Desinfektion der Hände mit der Zubereitung der Speisen beginnen. Der Geruch des Mittels kann an verschiedenen Speisen anhaften und durch den verfälschenden Geruch den Appetit mindern.
  • Die Pflegekraft bleibt während des gesamten Essenanreichens beim Klienten sitzen und erledigt in dieser Zeit keine anderen Tätigkeiten.
  • Bei Klienten, die sich nicht mehr sprachlich äußern können, verabreden wir nonverbale Zeichen. Wenn der Klient satt ist, soll er z.B. die Augen schließen, den Kopf wegdrehen, den Kopf schütteln oder mit der Hand den Arm der Pflegekraft drücken. Das Öffnen des Mundes oder ein Kopfnicken hingegen kann dann bedeuten, dass die Pflegekraft den nächsten Bissen oder Löffel zum Mund führen soll.
Vorbereitung auf das Esseneingeben
  • Das Zimmer wird gelüftet.
  • Wir nehmen mit dem Klienten Kontakt auf. Bei dementiell erkrankten Senioren kann dieses z.B. auch mittels Handkontakt geschehen.
  • Die Pflegekraft setzt sich so ans Bett, dass sie dem Klienten gegenüber sitzt und sich auf Augenhöhe befindet. Ggf. wird das Pflegebett höher gefahren. Nach Möglichkeit sollte die Pflegekraft nicht "von oben" auf den Klienten herabsehen. Der Klient sollte beim Essen den Kopf nicht überstrecken.
  • Ein ggf. hochgefahrenes Bettgitter wird heruntergefahren.
  • Falls notwendig und möglich wird der Nachttisch auf eine angemessene Höhe eingestellt.
  • Das Bett und die Bekleidung des Klienten werden mit einer Serviette vor Verschmutzung geschützt. Dieses ist appetitlicher als die Nutzung von Zellstoff. Ein zusätzlicher Bettschutz wird nur dann angebracht, wenn der Klient erfahrungsgemäß häufiger kleckert.
  • Der Teller wird so nah wie möglich beim Klienten aufgestellt. Er soll das Gefühl bekommen, dass er von "seinem" Teller isst und nicht von dem der Pflegekraft. Zudem sollte der Klient den Inhalt des Tellers sehen können.
  • Rechtshändern stellt die Pflegekraft Glas und Messer auf die rechte Seite; bei Linkshändern ist dieses häufig (aber nicht immer) andersherum.
  • Niedriges Geschirr steht vorne, hohes Geschirr wird weiter hinten positioniert. Damit wird die Gefahr reduziert, dass der Klient etwas umwirft.
  • Wenn der Klient stark zittert, werden die Tassen und Becher nur bis zur Hälfte gefüllt.
  • Die Mahlzeit wird vor den Augen des Klienten zerkleinert.
Vorbereitung des Klienten
  • Wenn möglich sollte der Klient soweit mobilisiert werden, dass er das Essen an einem Tisch im Zimmer einnehmen kann.
  • Ggf. wird der Klient daran erinnert, die Zahnprothese einzusetzen. Falls notwendig wird er dabei unterstützt.
  • Ein immobiler Klient sollte sich im Bett möglichst aufrichten. Dazu wird das Kopfende des Bettes hochgefahren. Das Gewicht des Klienten sollte auf seinem Becken liegen.
  • Wenn das Aufrichten nicht möglich oder kontraindiziert ist, ist die Aspirationsgefahr deutlich erhöht. Zum Trinken muss dann ein geeignetes Gefäß verwendet werden, etwa eine Schnabeltasse oder ein Becher mit abknickbarem Trinkhalm.
  • Wenn der Klient vor dem Essen Medikamente einnehmen muss, werden diese nun appliziert.
  • Medikamente werden dem Klienten nicht unwissentlich "unter das Essen gerührt". Dieses könnte das Vertrauensverhältnis zerstören.
Durchführung:
  • Die Pflegekraft überprüft die Temperatur der Speisen. Dieses ggf. mit einer eigenen (zusätzlichen) Gabel. Wenn die Speisen bereits erkaltet sind, wärmt die Pflegekraft diese in der Mikrowelle wieder auf.
  • Bei blinden oder stark sehbehinderten Klienten sagen wir vor jedem Bissen an, welche Speisenkomponente als nächstes angereicht wird. Also etwa ein paar Bohnen, eine halbe Kartoffel, ein Stück Fleisch usw.
  • Bei Klienten mit Halbseitenlähmung sollte die Pflegekraft die betroffene Hand führen. Das Essen wird über die betroffene Seite angereicht.

  • Wenn die Hand des Klienten geführt werden muss, nutzt die Pflegekraft zwei Kontaktpunkte: Mit einer Hand unterstützt sie den Ellenbogen des Klienten und mit der anderen Hand dessen Oberarm.
  • Die Pflegekraft überprüft den Schluckvorgang beim Klienten. Insbesondere nach einem Schlaganfall leiden viele Betroffene unter Kau- und Schluckproblemen.
  • Der Klient bestimmt die Geschwindigkeit, mit der er isst. Die Pflegekraft wartet ab, bis er die vorherige Portion schlucken konnte. Erst dann führt sie den nächsten Löffel oder die nächste Gabel zum Mund des Klienten.
  • Dem Klient wird vor und nach dem Essen sowie während des Essens ein Getränk angeboten. Bei heißen Getränken prüft die Pflegekraft die Temperatur, indem sie das Gefäß an die Innenseit

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