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Vers. 2.15g |
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Standard "Kochen
und Essen anreichen in der ambulanten Pflege" |
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Schnell muss es gehen. Gesund muss es
sein. Und möglichst wenig kosten. Woran Starköche verzweifeln,
ist für Mitarbeiter von Pflegediensten kulinarischer Alltag. Wir
zeigen, wie die Zubereitung der täglichen Mahlzeit organisiert
werden sollte. |
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Wichtige Hinweise:
- Zweck unseres Musters ist es nicht,
unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser
Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und
an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
- Unverzichtbar ist immer auch eine
inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte,
da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen.
Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten
Krankheitsbildern kontraindiziert.
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Standard "Kochen
und Essen anreichen in der ambulanten Pflege" |
Definition: |
- Je nach Krankheitsbild und Krankheitsfortschritt benötigen
Klienten bei der Nahrungsaufnahme ein unterschiedlich großes Maß an
Hilfe. Wir versuchen diesen Unterstützungsbedarf genau zu ermitteln,
um eine Über- oder Unterversorgung des Klienten zu vermeiden.
- Es ist uns bewusst, dass es oft einfacher und zeitsparender
wäre, auch solchen Klienten das Essen anzureichen, die mit etwas
Unterstützung die Nahrungsaufnahme zumindest teilweise selbst
durchführen könnten. Das Prinzip der aktivierenden Pflege verlangt
jedoch, dass wir die Selbstständigkeit und das Selbstvertrauen des
Klienten so lange wie möglich erhalten.
- Viele unserer Klienten sind nicht in der Lage, ihre Speisen
eigenständig zu kochen und die Nahrung zu sich zu nehmen. Falls
notwendig werden diese hauswirtschaftlichen Tätigkeiten daher von
uns übernommen.
- Die Speisenzubereitung in der ambulanten Pflege muss
verschiedene Kriterien erfüllen. Die Speisen müssen gut schmecken.
Gleichzeitig gilt es, Ernährungsbeschränkungen aufgrund
verschiedener ggf. vorhandener Krankheitsbilder zu beachten. Falls
der Klient zudem nur über ein beschränktes Haushaltseinkommen
verfügt, müssen die verwendeten Zutaten preisgünstig sein. Ein
weiterer Faktor ist der Zeitaufwand, den die Pflegekraft für das
Kochen aufwenden muss.
- Im hektischen Pflegealltag bleibt für das Essenanreichen häufig
nicht ausreichend Zeit. Für Klienten, die aufgrund ihrer Immobilität
an das Bett gefesselt sind, bilden die drei Mahlzeiten jedoch sehr
wichtige Fixpunkte im Tagesablauf, auf die sie sich freuen.
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Grundsätze: |
- Wir kochen für unsere Klienten mit der gleichen Sorgfalt, mit
der wir es für unsere eigenen Angehörigen tun würden.
- Religiöse oder weltanschauliche Beschränkungen werden konsequent
beachtet, auch wenn diese unseren eigenen Wertvorstellungen nicht
entsprechen.
- Im Laufe des Lebens entwickelt jeder Mensch eigene
Essgewohnheiten. Wir möchten unseren Klienten (soweit praktikabel)
die Möglichkeit geben, diese Eigenarten weiterhin zu pflegen.
- Der Klient hat das Recht, über Menge und Würzung seiner Speisen
eigenständig zu entscheiden. Wir werden höchstens beratend auf
etwaige Gefahren aufmerksam machen.
- Das Essenanreichen hat unter allen Pflege- und
Betreuungsmaßnahmen eine hohe Priorität. Daher sollten sich
Pflegekräfte so viel Zeit wie möglich dafür nehmen.
- Hektik beim Essenanreichen kann Aggressionen erzeugen.
- Wir
achten auf eine menschenwürdige Sprache. Klienten werden nicht
"gefüttert", sondern es wird ihnen das Essen angereicht. Es gibt
weder "Lätzchen" noch "Esslätze", sondern nur Servietten.
- Bei Klienten mit Schluckstörungen oder einem eingetrübten
Bewusstsein ist stets von einer erhöhten Aspirationsgefahr
auszugehen.
- Das Anreichen des Essens ist eine wichtige pflegerische Aufgabe,
die insbesondere bei dementen Klienten viel Einfühlungsvermögen und
Berufserfahrung erfordert. In Problemfällen wird diese Tätigkeit
daher stets von Pflegefachkräften durchgeführt und nicht etwa von
Zivildienstleistenden oder Praktikanten.
- Das Eingeben des Essens sollte i.d.R. durch die
Bezugspflegekraft erfolgen. Durch die personelle Kontinuität wird
insbesondere bei dementen Senioren die Bereitschaft erhöht,
ausreichend Nahrung zu sich zu nehmen.
- Das Eingeben der Speisen ist immer auch eine ideale Aufgabe für
Angehörige, die sich aktiv an der Pflege beteiligen möchten. Es muss
dabei aber immer verdeutlicht werden, dass wir diese Hilfe nicht
einfordern. Es könnte sonst der Eindruck entstehen, dass wir keine
Zeit für das Eingeben der Speisen haben und die Durchführung daher
an den Angehörigen delegieren. Bei Schluckstörungen muss die
Maßnahme von der Pflegekraft durchgeführt werden.
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Ziele: |
- Der Klient wird gesund ernährt.
- Die Speisegewohnheiten des Klienten werden beachtet.
- Der Klient kann in möglichst angenehmer Atmosphäre seine
Mahlzeiten zu sich nehmen.
- Zwischen Klient und Pflegekraft entwickelt sich ein
Vertrauensverhältnis.
- Vorhandene Restfähigkeiten werden erhalten und gefördert.
- Gesundheitliche Beeinträchtigungen werden rechtzeitig erkannt.
Eine Aspiration wird vermieden.
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Vorbereitung: |
Speisenplanung |
- Die Pflegekraft liest in der Pflegedokumentation nach, welche
gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen und welche Auswirkungen
sich auf die Ernährung ergeben.
- Wir erfragen, welche Speisen der Klient bevorzugt. Wir suchen
ggf. den Kontakt zu Angehörigen (vor allem zu Töchtern und zu
Schwestern) und lassen uns die Zubereitung dieser biografisch
verankerten Speisen erklären.
- Wir prüfen, ob es religiöse oder weltanschauliche Beschränkungen
gibt, etwa Verzicht auf Schweinefleisch, Fleisch insgesamt, generell
alle Tierprodukte usw.
- Wir bieten dem Klienten Speisen an und fragen / prüfen, ob er
diese mag.
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Kochen |
- Wir nutzen eine Kombination aus vorgefertigten Produkten und
frischen Lebensmitteln. Konservenessen und andere
Convenience-Produkte werden nur dann genutzt, wenn dieses aufgrund
des Zeitmangels zwingend erforderlich ist.
- Verschiedene Lebensmittel sollte der Klient immer vorrätig
haben: Teigwaren, Reis bzw. Minutenreis, Sauerrahm, Zwiebeln, Wurst,
Käse, länger haltbares Gemüse, wie etwa Zucchini oder Kürbis bzw.
getrocknete Champignons, Eier, Milch und Mehl.
- Wir bevorzugen Gemüse mit kurzer Garzeit: Zucchini, Auberginen,
Tomaten, Champignons, Zwiebeln.
- Wir nutzen ggf. Fertigkartoffeln. Diese gibt es geschält und
vorgekocht im Glas oder in einer Konservendose.
- Minutenreis ist in weniger als zehn Minuten gar, da er mit einem
speziellen Verfahren vorbehandelt wurde.
- Bei Fleischgerichten wählen wir dünne Stücke. Sie sind bereits
nach wenigen Minuten durch.
- Kartoffeln und Nudeln werden falls möglich in größeren Mengen
gleich für zwei Tage gekocht. Die nicht benötigte Hälfte wird in
einer geschlossenen Plastikdose oder unter Folie im Kühlschrank für
maximal zwei Tage aufbewahrt.
(Hinweis: Wir haben hier nur einige wichtige Tipps zusammengestellt,
da der Standard natürlich kein Kochbuch ersetzen kann und soll.) |
Organisation |
- Wir prüfen, welchen Umfang die Hilfsbedürftigkeit hat. Wir
nutzen eventuell vorhandene Restfähigkeiten, um die Selbständigkeit
des Klienten zu fördern. Häufig ist ein Klient etwa in der Lage,
sein Frühstücksbrot allein zu essen, wenn ihm dieses zuvor belegt
und in kleine Quadrate zerschnitten wurde.
Andere
Senioren können zumindest ein- oder zweimal eigenständig den Löffel
zum Mund führen. Erst danach wird die Maßnahme dann von der
Pflegekraft fortgeführt.
- Wir nutzen nach Möglichkeit kein Essgeschirr oder Trinkgefäße
aus Kunststoff. Diese können aufgrund des geringeren Gewichts
leichter umfallen und beeinträchtigen oftmals auch das
geschmackliche Empfinden.
- Hilfsmittel wie Schnabeltassen werden nur dann eingesetzt, wenn
dieses zwingend erforderlich ist. Dieses gilt auch für den
generellen Ersatz der Gabel durch einen Löffel.
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Im Rahmen der Biografiearbeit sowie im Dialog mit Angehörigen
erheben wir auch Daten zum Ernährungsverhalten. Diese Informationen
nutzen wir, um die Gewohnheiten des Klienten zu beachten. So sollte
der Klient insbesondere zu vertrauten Tageszeiten seine Nahrung
aufnehmen.
- Das Eingeben
der Nahrung wird im Rahmen der Einarbeitung neuer Mitarbeiter geübt.
Wir empfehlen insbesondere allen Mitarbeitern, sich probeweise von
einem Kollegen die Nahrung eingeben zu lassen und diese Maßnahme aus
der Sicht der Klienten zu erleben.
- Pflegebedürftige, die an einer Halbseitenlähmung leiden,
erhalten geeignetes Geschirr. Dazu zählen etwa Besteck mit
verstärkten Griffen, feststehende Teller mit Rand oder
Schneidebretter mit Seitenbegrenzung.
- Wenn der Klient erfahrungsgemäß sehr langsam isst, nutzen wir
einen Warmhalteteller.
- Die Pflegekraft wäscht sich die Hände und führt eine hygienische
Händedesinfektion durch. Dieses sollte in Sichtweite des Klienten
geschehen.
- Die Pflegekraft sollte nicht unmittelbar nach der Desinfektion
der Hände mit der Zubereitung der Speisen beginnen. Der Geruch des
Mittels kann an verschiedenen Speisen anhaften und durch den
verfälschenden Geruch den Appetit mindern.
- Die Pflegekraft bleibt während des gesamten Essenanreichens beim
Klienten sitzen und erledigt in dieser Zeit keine anderen
Tätigkeiten.
- Bei Klienten,
die sich nicht mehr sprachlich äußern können, verabreden wir
nonverbale Zeichen. Wenn der Klient satt ist, soll er z.B. die Augen
schließen, den Kopf wegdrehen, den Kopf schütteln oder mit der Hand
den Arm der Pflegekraft drücken. Das Öffnen des Mundes oder ein
Kopfnicken hingegen kann dann bedeuten, dass die Pflegekraft den
nächsten Bissen oder Löffel zum Mund führen soll.
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Vorbereitung auf das Esseneingeben |
- Das Zimmer wird gelüftet.
- Wir nehmen mit dem Klienten Kontakt auf. Bei dementiell
erkrankten Senioren kann dieses z.B. auch mittels Handkontakt
geschehen.
- Die Pflegekraft setzt sich so ans Bett, dass sie dem Klienten
gegenüber sitzt und sich auf Augenhöhe befindet. Ggf. wird das
Pflegebett höher gefahren. Nach Möglichkeit sollte die Pflegekraft
nicht "von oben" auf den Klienten herabsehen. Der Klient sollte beim
Essen den Kopf nicht überstrecken.
- Ein ggf. hochgefahrenes Bettgitter wird heruntergefahren.
- Falls notwendig und möglich wird der Nachttisch auf eine
angemessene Höhe eingestellt.
- Das Bett und die Bekleidung des Klienten werden mit einer
Serviette vor Verschmutzung geschützt. Dieses ist appetitlicher als
die Nutzung von Zellstoff. Ein zusätzlicher Bettschutz wird nur dann
angebracht, wenn der Klient erfahrungsgemäß häufiger kleckert.
- Der Teller wird so nah wie möglich beim Klienten aufgestellt. Er
soll das Gefühl bekommen, dass er von "seinem" Teller isst und nicht
von dem der Pflegekraft. Zudem sollte der Klient den Inhalt des
Tellers sehen können.
- Rechtshändern stellt die Pflegekraft Glas und Messer auf die
rechte Seite; bei Linkshändern ist dieses häufig (aber nicht immer)
andersherum.
- Niedriges Geschirr steht vorne, hohes Geschirr wird weiter
hinten positioniert. Damit wird die Gefahr reduziert, dass der
Klient etwas umwirft.
- Wenn der Klient stark zittert, werden die Tassen und Becher nur
bis zur Hälfte gefüllt.
- Die Mahlzeit wird vor den Augen des Klienten zerkleinert.
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Vorbereitung des Klienten |
- Wenn möglich sollte der Klient soweit mobilisiert werden, dass
er das Essen an einem Tisch im Zimmer einnehmen kann.
- Ggf. wird der Klient daran erinnert, die Zahnprothese
einzusetzen. Falls notwendig wird er dabei unterstützt.
- Ein immobiler Klient sollte sich im Bett möglichst aufrichten.
Dazu wird das Kopfende des Bettes hochgefahren. Das Gewicht des
Klienten sollte auf seinem Becken liegen.
- Wenn das Aufrichten nicht möglich oder kontraindiziert ist, ist
die Aspirationsgefahr deutlich erhöht. Zum Trinken muss dann ein
geeignetes Gefäß verwendet werden, etwa eine Schnabeltasse oder ein
Becher mit abknickbarem Trinkhalm.
- Wenn der
Klient vor dem Essen Medikamente einnehmen muss, werden diese nun
appliziert.
- Medikamente
werden dem Klienten nicht unwissentlich "unter das Essen gerührt".
Dieses könnte das Vertrauensverhältnis zerstören.
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Durchführung: |
- Die Pflegekraft überprüft die Temperatur
der Speisen. Dieses ggf. mit einer eigenen (zusätzlichen) Gabel. Wenn
die Speisen bereits erkaltet sind, wärmt die Pflegekraft diese in
der Mikrowelle wieder auf.
- Bei blinden oder stark sehbehinderten Klienten sagen wir vor jedem
Bissen an, welche Speisenkomponente als nächstes angereicht wird. Also
etwa ein paar Bohnen, eine halbe Kartoffel, ein Stück Fleisch usw.
- Bei Klienten mit Halbseitenlähmung sollte die Pflegekraft die
betroffene Hand führen. Das Essen wird über die betroffene Seite
angereicht.
- Wenn die Hand des Klienten geführt werden muss, nutzt die
Pflegekraft zwei Kontaktpunkte: Mit einer Hand unterstützt sie den
Ellenbogen des Klienten und mit der anderen Hand dessen Oberarm.
- Die Pflegekraft überprüft den Schluckvorgang beim Klienten.
Insbesondere nach einem Schlaganfall leiden viele Betroffene unter Kau-
und Schluckproblemen.
- Der Klient bestimmt die Geschwindigkeit, mit der er isst. Die
Pflegekraft wartet ab, bis er die vorherige Portion schlucken konnte.
Erst dann führt sie den nächsten Löffel oder die nächste Gabel zum Mund
des Klienten.
- Dem Klient wird vor und nach dem Essen sowie während des Essens ein
Getränk angeboten. Bei heißen Getränken prüft die Pflegekraft die
Temperatur, indem sie das Gefäß an die Innenseit
+++ Gekürzte Version. Das komplette Dokument finden Sie hier. +++
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Weitere Informationen
zu diesem Thema |
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Schlüsselwörter für diese Seite |
Essen; Trinken; Ernährung;
Nahrung |
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