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Version 1.05c - 2014

Standard "Haarwäsche am Waschbecken" (ambulante Pflege)

 
In den typischen Wohnungen der 40er- und 50er-Jahre waren Duschkabinen eher selten zu finden. Auch heute noch sind es viele Senioren gewöhnt, ihre Haare sitzend am Waschbecken zu spülen.
 

Wichtige Hinweise:

  • Zweck unseres Musters ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
  • Unverzichtbar ist immer auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.
  • Dieser Standard eignet sich für die ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen "Patient".


Dieses Dokument ist auch als Word-Dokument (doc-Format) verfügbar. Klicken Sie hier!

 

Standard "Haarwäsche am Waschbecken" (ambulante Pflege)
Definition:
  • Die Haare unserer Klienten müssen regelmäßig sowie bei Bedarf gewaschen werden. Wir stellen damit sicher, dass diese sauber, gesund und äußerlich ansprechend sind.
  • Jüngere Menschen sind es gewohnt, die Haare beim Duschen zu waschen. Dieses ist vielen Senioren fremd. Sie haben sich die Haare zeitlebens vor dem Waschbecken gewaschen. Da dieses oftmals biografisch tief verankert ist, sollten wir diese Gewohnheit auch im Rahmen unserer Versorgung fortführen. Das Festhalten an vertrauten Ritualen ist insbesondere bei demenziell erkrankten Klienten erforderlich.
Grundsätze:
  • Gesundes und schönes Haar ist ein wesentlicher Faktor für die Lebenszufriedenheit von Klienten und vor allem von Klientinnen.
  • Wie oft die Haare gewaschen werden, entscheidet der Klient. Wir empfehlen eine mindestens wöchentliche Wäsche.
  • Wenn ein Klient unter krankheitsbedingtem Haarausfall leidet, gehen wir besonders einfühlsam mit ihm um. Dieses gilt besonders für Klientinnen.
  • Wir richten uns bei allen Maßnahmen nach den Wünschen des Klienten, soweit dieses möglich ist.
  • Ohne Zustimmung des Klienten dürfen keine Haare geschnitten oder getönt werden. Der Klient erhält keine "Kinderfrisur", auch wenn diese weniger Arbeitsaufwand für uns bedeutet. Ohnehin können wir nur kleinere Anpassungen der Frisur vornehmen. Alles Weitere ist Aufgabe des Friseurs.
  • Die Haarwäsche muss sorgfältig vorbereitet werden. Unterbrechungen während der Haarwäsche, etwa weil ein Pflegemittel fehlt, sollten unterbleiben.
  • Der Klient sollte in die Maßnahme eingebunden werden und möglichst viele Handgriffe selbst erledigen.
Ziele:
  • Die Haare sind sauber. Verfilzungen werden vermieden.
  • Das Wohlbefinden unserer Klienten bleibt erhalten und wird gestärkt.
  • Das Selbstwertgefühl der Klienten wird gesteigert.
  • Mögliche Erkrankungen der Kopfhaut werden frühzeitig erkannt.
  • Die Durchblutung der Kopfhaut wird verbessert.
  • Parasiten werden abgetötet und entfernt.
Vorbereitung: notwendiges Material
  • Kamm oder Bürste
  • ein oder zwei große Gefäße mit angenehm temperiertem Wasser
  • Schöpfgefäß
  • Einmalschürze
  • 2 große Handtücher (nach Möglichkeit vorgewärmt)
  • Haarpflegemittel (Babyshampoo ist zumeist gut verträglich)
  • Waschlappen als Augenschutz
  • Handspiegel
  • Haarföhn
  • ggf. ein Paar Einmalhandschuhe
Information und Organisation
  • Der Klient wird über die anstehende Haarwäsche informiert und um Erlaubnis gebeten. Wir erfragen dessen persönliche Wünsche, etwa zur Tönung oder zur Shampoosorte.
  • Die Pflegekraft führt eine hygienische Händedesinfektion durch. Ggf. zieht sie Einmalhandschuhe an.
  • Ohrschmuck, Brille, Hörgeräte usw. werden abgenommen.
  • Wenn der Klient unter Ohrenerkrankungen leidet, erfolgt die Haarwäsche nur nach Rücksprache mit dem Arzt. Ggf. werden Watte oder Ohrstöpsel genutzt, um diese vor Feuchtigkeit zu schützen.
  • Die Haarwäsche kann ggf. mit einem Friseurtermin kombiniert werden.
  • Die Haarwäsche ist Aufgabe der Bezugspflegekraft, soweit dieses organisatorisch möglich ist.
  • Ggf. kontaktieren wir den Hausarzt. Wir klären, ob eine Haarwäsche aus medizinischen Gründen zu unterlassen ist. Dieses ist insbesondere der Fall bei:
    • Erkrankungen im Ohr
    • Halswirbelverletzungen
    • Schädelverletzungen
    • Verletzungen oder Erkrankungen der Kopfhaut
    • starke Erkältungen
    • Atemprobleme
    • Herzinsuffizienz
    • nach Operationen
Mobilisierung
  • Der Klient wird auf einen Hocker vor dem Waschbecken mobilisiert.
  • Es gibt zwei Haltungsvarianten, um die Haare am Waschbecken zu reinigen. Wir wählen die Position, die aufgrund der körperlichen Konstitution für den Klienten am angenehmsten ist.
  • Der Klient sitzt mit dem Rücken zum Waschbecken. Der Kopf wird nach hinten zum Waschbecken geneigt.
  • Der Klient sitzt mit der Brust zum Waschbecken. Der Kopf wird nach vorn zum Waschbecken geneigt.
  • Der Oberkörper des Klienten wird mit einem großen Handtuch vor einer Durchfeuchtung geschützt.
  • Die Pflegekraft füllt mehrere größere Behälter mit handwarmem Wasser. Vor dem Abspülen testet die Pflegekraft mit der eigenen Hand die Temperatur des Waschwassers.
Durchführung: Inspektion der Kopfhaut
  • Die Haarpflege ist eine gute Gelegenheit, um den Zustand der Haut zu überprüfen. Bei geschwächten Senioren, die die Rückenlage bevorzugen, kann es ggf. zu einem Dekubitus am Hinterkopf kommen. Dieser wird im Alltag leicht übersehen. Die Pflegekraft inspiziert die Kopfhaut auch auf Parasitenbefall.
  • Falls ein ungewöhnlicher Befund auftritt, wird die Haarwäsche abgebrochen und die Pflegedienstleitung informiert
Reinigung

  • Die Augen des Klienten werden mit einem Waschlappen geschützt.
  • Die Haare des Klienten werden jetzt übergossen. Während des Gießens wird der Klient befragt, ob die Temperatur des Wassers angenehm ist.
  • Sobald die Haare ausreichend nass sind, trägt die Pflegekraft das Shampoo auf und massiert es in die Haare ein.
  • Mit dem Schöpfgefäß werden die Haare ausgespült, beginnend mit dem Haaransatz, dann nach hinten fortsetzend.
  • Wenn die Haare stark fettend oder verschmutzt sind, kann die Reinigung wiederholt werden.
  • Es ist wichtig, dass das Shampoo restlos aus den Haaren gespült wird, da sonst die Haut angegriffen wird.
  • Ggf. kann jetzt die Haarspülung durchgeführt werden.
  • Die Pflegekraft frottiert die Haare trocken. Mit dem Handföhn trocknet die Pflegekraft die Haare weiter. Der Klient kann diesen Vorgang ggf. mit dem Handspiegel verfolgen.
  • Beim Föhnen sollte eine moderate Temperatur gewählt werden. Damit wird die Haarstruktur geschont. Die Pflegekraft berücksichtigt, dass die Sensibilität des Klienten beeinträchtigt sein kann. Senioren spüren dann nicht, wenn der Föhn zu heiß ist. Um dieses zu verhindern, hält die Pflegekraft einen Mindestabstand von 20 cm ein. Sie prüft zudem die Wärmeabgabe des Föhns mit der eigenen Hand auf der Kopfhaut des Klienten.
  • Auch körperlich geschwächte Senioren können sich i.d.R. selber föhnen, wenn ihnen das angeschaltete Gerät in die Hand gelegt wird.
  • Die Frisur wird schließlich nach den Wünschen des Klienten fertiggestellt.
  • Haarteile und Perücken werden entsprechend den Herstellervorgaben gereinigt.
weitere Hinweise
  • Bei Klientinnen, die viel Zeit liegend im Pflegebett verbringen, verwenden wir keine Haarspangen oder Nadeln, da diese zu Druckstellen führen können.
  • In die Ohren darf kein Wasser laufen. Falls dieses doch geschieht, wird es vorsichtig mit einer Handtuchspitze entfernt.
  • Wir nutzen kein Haarspray oder Fixierer, da diese zur Haarverfilzung führen würden.
  • Fettiges Haar sollte nur wenig gebürstet werden, da ansonsten die Talgproduktion angeregt werden könnte.
  • Bei längerem Haar nutzen wir in regelmäßigen Abständen eine Haarspülung oder Haarkur. Die Haare lassen sich dann leichter kämmen.
  • Zu langes oder zu heißes Föhnen der Haare kann diese austrocknen.
  • Bei unruhigen oder verwirrten Klienten sollte die Wäsche immer nur entlang der Haarwuchsrichtung erfolgen, also nicht "gegen den Strich".
  • Der Föhn darf nicht in der Nähe des Waschwasserbehälters gelagert werden, da ansonsten ein tödlicher Stromschlag droht.
  • Die Pflegekraft erkundigt sich regelmäßig beim Klienten nach seinem Befinden. Bei verwirrten Klienten ist auf Mimik und Gestik zu achten. Wenn die Maßnahme die Kräfte des Klienten überfordert, wird die Haarwäsche beschleunigt oder ggf. abgebrochen.
Nachbereitung:
  • Die Brille und die Hörgeräte werden wieder auf- bzw. eingesetzt.
  • Die gesamte Bekleidung des Klienten wird gerichtet.
  • Ggf. wird der Klient zurück ins Pflegebett oder auf einen Sessel mobilisiert.
  • Der Klingelknopf wird in Reichweite abgelegt.
  • Der Klient wird befragt, ob er weitere Wünsche hat. Insbesondere wird ihm ein Getränk angeboten.
  • Die Pflegekraft räumt das Badezimmer auf.
  • Ggf. vereinbaren wir einen Termin beim Friseur.
  • Der Klient wird abschließend nach seinem Befinden befragt.
  • Die Maßnahme wird dokumentiert.
Dokumente:
  • Leistungsnachweis
  • Lagerungs- und Mobilitätsplan
  • Vitaldatenblatt
  • Berichtsblatt
  • Dokumentenblatt "Meldungen an den Arzt"
Verantwortlichkeit / Qualifikation:
  • alle Pflegekräfte
 
 
 
 
Weitere Informationen zu diesem Thema
Schlüsselwörter für diese Seite Waschen; Körperpflege; Haarwäsche
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