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© pqsg 2008

Standard "Brandschutz in der stationären Pflege"

 
Ein Brand im Seniorenheim ist wohl der ultimative Albtraum. Binnen Minuten müssen Dutzende dementer oder immobiler Bewohner aus dem Gebäude geschafft werden. Mit einer sorgfältigen Vorbereitung können Sie die Risiken reduzieren.
 

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Wichtige Hinweise:

  • Zweck unseres Musters ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
 

Standard "Brandschutz in der stationären Pflege"

Definition:
  • Pro Jahr kommt es zu rund 50 Bränden in stationären Pflegeeinrichtungen. Bei diesen Bränden sterben bis zu 20 Senioren, 150 werden verletzt.
  • Wir verfolgen in unserer Einrichtung daher einer Doppelstrategie. Einerseits muss ein Brand durch entsprechende Sicherheitsmaßnahmen vermieden werden. Gleichzeitig gilt es richtig zu handeln, falls es trotzdem zu einem Feuer kommt.
  • Dieser Standard beschreibt, wie Pflegekräfte durch ihr Verhalten das Brandrisiko senken können. Baurechtliche Aspekte sind ausgeklammert.

Hinweis: Dieser Standard sollte in enger Kooperation mit der Feuerwehr überarbeitet und an die jeweiligen Bedingungen vor Ort angepasst werden. Beispiel: Pflegeheime der ersten und zweiten Generation benötigen mit ihren langgestreckten Fluren eine andere Konzeption als etwa Einrichtungen der dritten oder vierten Generation. Dort sind die Flure nicht primär Fluchtwege sondern immer auch Teil des Wohnraumes und entsprechend eingerichtet.

Grundsätze:
  • Wenn eigene Löschversuche nicht sofort Wirkung zeigen, wird umgehend die Feuerwehr informiert. Es darf keine Zeit vergeudet werden.
  • Die Rettung von Bewohnern hat Vorrang vor der Rettung des Gebäudes.
  • Keine Pflegekraft spielt den Helden. Die Rettung eines Bewohners aus einer unmittelbaren Gefahrenlage erfolgt nur, wenn das Risiko für die Pflegekraft gering ist.
Ziele:
  • Die Entstehung eines Brandes wird vermieden.
  • Falls es dennoch brennt, wird die Rauch- und Feuerausbreitung vermindert und verzögert.
  • Es kommen keine Menschen zu Schaden.
  • Die Bewohner werden nicht unnötig beunruhigt.
  • Sachschäden werden auf ein Minimum begrenzt.
Vorbereitung: Organisation
  • Im gesamten Gebäude unserer Pflegeeinrichtung gilt ein Rauchverbot. Dieses umfasst alle Mitarbeiter, also den Pflegebereich, die Verwaltung und auch die Hauswirtschaft. Mitarbeiter können in ihrer Pause im Raucherraum rauchen.
  • Der Umgang mit Kerzen (etwa in der Adventszeit) wird durch eine Dienstanweisung geregelt.
  • Wenn Bewohner eigene Elektrogeräte mit in die Einrichtung bringen, so wird deren Sicherheit überprüft. Geräte, von denen eine Feuergefährdung ausgeht, werden vom Stromnetz getrennt. Relevant sind insbesondere schadhafte elektrische Isolierungen, defekte Schalter oder Schwelgeruch. Gemeinsam mit der Haustechnik prüfen wir, ob eine Reparatur sinnvoll ist.
  • In Fluren, die als Flucht- und Rettungswege benötigt werden, dürfen keine brennbaren Stoffe gelagert werden. Dazu zählen insbesondere Papier, Kartons, Möbelstücke oder Sauerstoffflaschen.
  • Notausgänge, Fluchtflure, Ein- und Ausgänge, Treppenaufgänge, Fluchtbalkone usw. werden durch entsprechende Schilder gekennzeichnet. Sie müssen von allen Gegenständen frei gehalten werden, die eine rasche Flucht erschweren würden.
  • Wir stellen sicher, dass die Zufahrtswege nicht durch parkende Fahrzeuge blockiert oder verengt sind. Angehörige, externe Partner usw. werden freundlich darum gebeten, ihre Pkw auf den dafür vorgesehenen Flächen zu parken.
  • Soweit Rauch- und Brandabschnittstüren nicht vom Brandmeldesystem automatisch geschlossen werden, sorgen die Mitarbeiter dafür, dass diese stets geschlossen sind. In keinem Fall dürfen Keile oder andere Gegenstände dazu genutzt werden, die Türen offen zu halten.
  • Wir bringen auf jeder Ebene die jeweiligen Geschossgrundrisse an. Hier drauf sind auch die Fluchtwege gekennzeichnet und die Positionen der Feuerlöscher vermerkt. Wir stellen sicher, dass diese Informationen nicht verdeckt werden.
  • Wenn ein Mitarbeiter einen Schaden an einem Feuerlöscher bemerkt, informiert er unverzüglich die Haustechnik.
Vorbereitung des Personals
  • Wir benennen einen Brandschutzbeauftragten. Dieser wird entsprechend weitergebildet und ist für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zuständig. Insbesondere führt er regelmäßige Begehungen der Einrichtung durch.
  • Alle Maßnahmen zum Brandschutz sind Teil der Einarbeitung neuer Mitarbeiter. Einmal im Jahr findet in unserem Haus eine Unterweisung zum Brandschutz statt. Beides ist Aufgabe des Brandschutzbeauftragten.
  • Nachtwachen nehmen einmal im Jahr an einer speziellen Brandschutzschulung für Nachtwachen teil.
  • In regelmäßigen Abständen wird die komplette Evakuierung des Pflegeheimes geübt. Die „Rollen“ der zu rettenden Heimbewohner werden dabei von Schülern, Praktikanten, Angehörigen oder Ehrenamtlichen übernommen.
rauchende Bewohner:
  • Wir können Bewohnern das Rauchen in ihren Zimmern nicht verbieten, da es sich hierbei um deren zentralen Lebensbereich handelt.
  • Wir wirken auf den Bewohner ein, das Rauchen einzustellen. Dieses begründen wir primär mit den gesundheitlichen Folgen des Nikotinkonsums.
  • Wir erfassen das Risiko, das von jedem rauchenden Bewohner ausgeht. Relevant sind dabei etwaige dementielle Erkrankungen sowie der Kooperationswille. Beispiel: Ein Bewohner raucht trotz mehrmaliger deutlicher Ansprache weiterhin im Bett.
  • Riskantes Verhalten eines Bewohners wird von den Pflegekräften im Dialog korrigiert. Zudem muss jede dieser Gefährdungen umgehend der Pflegedienstleitung gemeldet werden.
  • Abhängig vom ermittelten Risiko wird das Verhalten des Bewohners überwacht. Insbesondere wird die Frequenz der Besuche im Bewohnerzimmer erhöht.
  • Zudem ist es wichtig, dass der Bewohner in seiner Nähe einen Sicherheitsaschenbecher vorfindet. Es ist riskant, wenn Asche in brennbare Abfallbehälter entsorgt wird.
Durchführung: Erkennung eines Brandes und Betätigung des Brandmelders
  • Wenn eine Pflegekraft Brandgeruch, Brandrauch oder Flammen bemerkt, vergeudet sie keine Zeit mit der Suche nach der Brandquelle, sondern betätigt den nächsten Brandmelder. Falls sich die Pflegekraft getäuscht hat, hat dieses für sie keine negativen Konsequenzen.
  • Die Pflegekraft nimmt den nächsten Feuerlöscher, zieht ggf. bereits jetzt die Sicherung und sucht nach der Ursache.
Löschversuch
  • Falls Rauch aus einem Spalt der Tür eines Zimmers tritt, prüft die Pflegekraft mit dem Handrücken, ob die Tür heiß ist.
  • Wenn die Tür oder der Türgriff heiß sind, Rauch schon durch die untere Türritze dringt oder die Farbe Blasen wirft, bleibt die Tür geschlossen.
  • Falls die Tür kalt ist, öffnet die Pflegekraft diese einen Spalt weit und blickt in das Zimmer. Sichtbare Flammen werden von der Tür aus gelöscht, also ohne das Zimmer zu betreten.
  • Brennende elektrische Geräte werden durch Betätigung des „Notaus“-Schalters vom Stromnetz getrennt. Alternativ wird der Netzstecker gezogen.
  • Falls das Zimmer völlig verqualmt ist, schließt die Pflegekraft die Tür sofort und unterlässt jeden Versuch, in den Raum vorzudringen. Dieses auch, wenn sie noch Personen darin vermutet.
  • Nach der Rettung der Bewohner im Zimmer oder einem Löschversuch schließt die Pflegekraft die Tür wieder.
  • Wenn eigene Löschversuche keinen schnellen Erfolg zeigen, wird das Gebäude ggf. ganz oder in Teilen evakuiert.
Notruf per Telefon Die Pflegekraft alarmiert per Notruf die Feuerwehr. Relevant sind dabei folgende Informationen:
  • Wo ist der Ort des Notfalls? Beispiel: „Pflegeheim Herbstsonne, Kastanienwall 12 in Musterhausen“
  • Was ist geschehen? Beispiel: „Es brennt im ersten Stock des Hauptgebäudes.“
  • Wie viele Personen sind betroffen? Beispiel: „85 Bewohner, davon 35 immobil und 5 beatmet.“
  • Welche Art der Erkrankung/Verletzung liegt vor? Beispiel: „Drei Bewohner haben sich Verbrennungen zugezogen.“
  • Weitere Gefahren? Beispiel: „Im 2. Stock lagern Sauerstoffflaschen.“
  • Warten auf Rückfragen!
weiteres Verhalten im Brandfall
  • Die Nutzung von Aufzügen muss unterbleiben.
  • Rauchabzugsanlagen werden angeschaltet (sofern vorhanden).
  • Bewohner, die mobil und dementiell nicht verändert sind, werden damit beauftragt, andere Bewohner ins Freie zu begleiten.
  • Schwerhörige oder gehörlose Bewohner werden über die Evakuierung informiert.
  • Stark verqualmte Räume lassen sich gebückt oder kriechend passieren.
  • Wenn die Kleidung von Bewohnern Feuer fängt, werden diese aufgefordert, sich auf den Boden zu legen. Die Flammen werden dann mit einer Decke gelöscht.
  • Die Pflegekraft stellt sicher, dass alle Bewohner die Einrichtung verlassen haben. Sie schließt dann die Türen und begibt sich ebenfalls ins Freie.
  • Die Beleuchtung bleibt angeschaltet.

Hinweis: Die Frage, ob das Gebäude evakuiert werden muss, ist abhängig vom Umfang des Feuers und der Distanz zur Feuerwache, also der zu erwartenden Zeit bis zum Eintreffen der Feuerwehr. Bei kleinen Bränden oder Einrichtungen im städtischen Umfeld erfolgt eine Räumung auf Anweisung der Feuerwehr. Bei fortgeschrittenen Bränden oder Einrichtungen im ländlichen Bereich treffen die Pflegekräfte die Entscheidung eigenständig.

Nachbereitung:
  • Feuerlöscher mit abgelaufener oder fälliger Prüfplakette werden der Haustechnik gemeldet.
  • Gebrauchte oder beschädigte Feuerlöscher werden unverzüglich der Haustechnik übergeben. Die Haustechnik sorgt für Ersatz oder eine Neubefüllung. Als „gebraucht“ gelten auch Feuerlöscher, bei denen lediglich die Sicherung gezogen wurde.
  • Nach einem Brand oder nach einem Fehlalarm werden die gewonnenen Informationen genutzt, um durch eine konsequente Fehleranalyse die Risiken künftig zu verringern.
Dokumente:
  • Brandschutzordnung
Verantwortlichkeit / Qualifikation:
  • alle Mitarbeiter
 
   
 
 
Weitere Informationen zu diesem Thema
Schlüsselwörter für diese Seite Feuer; Brandschutz; Notfall; Notfallsituation; Notausgang; Verbandskasten; Notfallkoffer; Erste-Hilfe-Kurs; Notrufsystem
Genereller Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden. Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.