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© pqsg 2008 |
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Standard
"Brandschutz in der stationären Pflege" |
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Ein Brand im Seniorenheim ist wohl der
ultimative Albtraum. Binnen Minuten müssen Dutzende dementer
oder immobiler Bewohner aus dem Gebäude geschafft werden. Mit
einer sorgfältigen Vorbereitung können Sie die Risiken
reduzieren. |
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- fertig
Wichtige Hinweise:
- Zweck unseres Musters ist es nicht,
unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert
und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
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Standard
"Brandschutz in der stationären Pflege" |
Definition: |
- Pro Jahr kommt es zu rund 50 Bränden in
stationären Pflegeeinrichtungen. Bei diesen Bränden sterben bis zu
20 Senioren, 150 werden verletzt.
- Wir verfolgen in unserer Einrichtung daher einer
Doppelstrategie. Einerseits muss ein Brand durch entsprechende
Sicherheitsmaßnahmen vermieden werden. Gleichzeitig gilt es richtig
zu handeln, falls es trotzdem zu einem Feuer kommt.
- Dieser Standard beschreibt, wie Pflegekräfte
durch ihr Verhalten das Brandrisiko senken können. Baurechtliche
Aspekte sind ausgeklammert.
Hinweis: Dieser Standard sollte in enger
Kooperation mit der Feuerwehr überarbeitet und an die jeweiligen
Bedingungen vor Ort angepasst werden. Beispiel: Pflegeheime der ersten
und zweiten Generation benötigen mit ihren langgestreckten Fluren eine
andere Konzeption als etwa Einrichtungen der dritten oder vierten
Generation. Dort sind die Flure nicht primär Fluchtwege sondern immer
auch Teil des Wohnraumes und entsprechend eingerichtet. |
Grundsätze: |
- Wenn eigene Löschversuche nicht sofort
Wirkung zeigen, wird umgehend die Feuerwehr informiert. Es darf
keine Zeit vergeudet werden.
- Die Rettung von Bewohnern hat Vorrang vor der
Rettung des Gebäudes.
- Keine Pflegekraft spielt den Helden. Die
Rettung eines Bewohners aus einer unmittelbaren Gefahrenlage erfolgt
nur, wenn das Risiko für die Pflegekraft gering ist.
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Ziele: |
- Die Entstehung eines Brandes wird vermieden.
- Falls es dennoch brennt, wird die Rauch- und
Feuerausbreitung vermindert und verzögert.
- Es kommen keine Menschen zu Schaden.
- Die Bewohner werden nicht unnötig beunruhigt.
- Sachschäden werden auf ein Minimum begrenzt.
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Vorbereitung: |
Organisation |
- Im gesamten Gebäude unserer Pflegeeinrichtung
gilt ein Rauchverbot. Dieses umfasst alle Mitarbeiter, also den
Pflegebereich, die Verwaltung und auch die Hauswirtschaft.
Mitarbeiter können in ihrer Pause im Raucherraum rauchen.
- Der Umgang mit Kerzen (etwa in der
Adventszeit) wird durch eine Dienstanweisung geregelt.
- Wenn Bewohner eigene Elektrogeräte mit in die
Einrichtung bringen, so wird deren Sicherheit überprüft. Geräte, von
denen eine Feuergefährdung ausgeht, werden vom Stromnetz getrennt.
Relevant sind insbesondere schadhafte elektrische Isolierungen,
defekte Schalter oder Schwelgeruch. Gemeinsam mit der Haustechnik
prüfen wir, ob eine Reparatur sinnvoll ist.
- In Fluren, die als Flucht- und Rettungswege
benötigt werden, dürfen keine brennbaren Stoffe gelagert werden.
Dazu zählen insbesondere Papier, Kartons, Möbelstücke oder
Sauerstoffflaschen.
- Notausgänge, Fluchtflure, Ein- und Ausgänge,
Treppenaufgänge, Fluchtbalkone usw. werden durch entsprechende
Schilder gekennzeichnet. Sie müssen von allen Gegenständen frei
gehalten werden, die eine rasche Flucht erschweren würden.
- Wir stellen sicher, dass die Zufahrtswege
nicht durch parkende Fahrzeuge blockiert oder verengt sind.
Angehörige, externe Partner usw. werden freundlich darum gebeten,
ihre Pkw auf den dafür vorgesehenen Flächen zu parken.
- Soweit Rauch- und Brandabschnittstüren nicht
vom Brandmeldesystem automatisch geschlossen werden, sorgen die
Mitarbeiter dafür, dass diese stets geschlossen sind. In keinem Fall
dürfen Keile oder andere Gegenstände dazu genutzt werden, die Türen
offen zu halten.
- Wir bringen auf jeder Ebene die jeweiligen
Geschossgrundrisse an. Hier drauf sind auch die Fluchtwege
gekennzeichnet und die Positionen der Feuerlöscher vermerkt. Wir
stellen sicher, dass diese Informationen nicht verdeckt werden.
- Wenn ein Mitarbeiter einen Schaden an einem
Feuerlöscher bemerkt, informiert er unverzüglich die Haustechnik.
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Vorbereitung des Personals |
- Wir benennen einen Brandschutzbeauftragten.
Dieser wird entsprechend weitergebildet und ist für die Einhaltung
der Sicherheitsvorschriften zuständig. Insbesondere führt er
regelmäßige Begehungen der Einrichtung durch.
- Alle Maßnahmen zum Brandschutz sind Teil der
Einarbeitung neuer Mitarbeiter. Einmal im Jahr findet in unserem
Haus eine Unterweisung zum Brandschutz statt. Beides ist Aufgabe des
Brandschutzbeauftragten.
- Nachtwachen nehmen einmal im Jahr an einer
speziellen Brandschutzschulung für Nachtwachen teil.
- In regelmäßigen Abständen wird die komplette
Evakuierung des Pflegeheimes geübt. Die „Rollen“ der zu rettenden
Heimbewohner werden dabei von Schülern, Praktikanten, Angehörigen
oder Ehrenamtlichen übernommen.
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rauchende Bewohner: |
- Wir können Bewohnern das Rauchen in ihren
Zimmern nicht verbieten, da es sich hierbei um deren zentralen
Lebensbereich handelt.
- Wir wirken auf den Bewohner ein, das Rauchen
einzustellen. Dieses begründen wir primär mit den gesundheitlichen
Folgen des Nikotinkonsums.
- Wir erfassen das Risiko, das von jedem
rauchenden Bewohner ausgeht. Relevant sind dabei etwaige dementielle
Erkrankungen sowie der Kooperationswille. Beispiel: Ein Bewohner
raucht trotz mehrmaliger deutlicher Ansprache weiterhin im Bett.
- Riskantes Verhalten eines Bewohners wird von
den Pflegekräften im Dialog korrigiert. Zudem muss jede dieser
Gefährdungen umgehend der Pflegedienstleitung gemeldet werden.
- Abhängig vom ermittelten Risiko wird das
Verhalten des Bewohners überwacht. Insbesondere wird die Frequenz
der Besuche im Bewohnerzimmer erhöht.
- Zudem ist es wichtig, dass der Bewohner in
seiner Nähe einen Sicherheitsaschenbecher vorfindet. Es ist riskant,
wenn Asche in brennbare Abfallbehälter entsorgt wird.
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Durchführung: |
Erkennung eines Brandes und
Betätigung des Brandmelders |
- Wenn eine Pflegekraft Brandgeruch, Brandrauch
oder Flammen bemerkt, vergeudet sie keine Zeit mit der Suche nach
der Brandquelle, sondern betätigt den nächsten Brandmelder. Falls
sich die Pflegekraft getäuscht hat, hat dieses für sie keine
negativen Konsequenzen.
- Die Pflegekraft nimmt den nächsten
Feuerlöscher, zieht ggf. bereits jetzt die Sicherung und sucht nach
der Ursache.
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Löschversuch |
- Falls Rauch aus einem Spalt der Tür eines
Zimmers tritt, prüft die Pflegekraft mit dem Handrücken, ob die Tür
heiß ist.
- Wenn die Tür oder der Türgriff heiß sind,
Rauch schon durch die untere Türritze dringt oder die Farbe Blasen
wirft, bleibt die Tür geschlossen.
- Falls die Tür kalt ist, öffnet die
Pflegekraft diese einen Spalt weit und blickt in das Zimmer.
Sichtbare Flammen werden von der Tür aus gelöscht, also ohne das
Zimmer zu betreten.
- Brennende elektrische Geräte werden durch
Betätigung des „Notaus“-Schalters vom Stromnetz getrennt. Alternativ
wird der Netzstecker gezogen.
- Falls das Zimmer völlig verqualmt ist,
schließt die Pflegekraft die Tür sofort und unterlässt jeden
Versuch, in den Raum vorzudringen. Dieses auch, wenn sie noch
Personen darin vermutet.
- Nach der Rettung der Bewohner im Zimmer oder
einem Löschversuch schließt die Pflegekraft die Tür wieder.
- Wenn eigene Löschversuche keinen schnellen
Erfolg zeigen, wird das Gebäude ggf. ganz oder in Teilen evakuiert.
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Notruf per Telefon |
Die Pflegekraft alarmiert per Notruf
die Feuerwehr. Relevant sind dabei folgende Informationen:
- Wo ist der Ort des Notfalls? Beispiel:
„Pflegeheim Herbstsonne, Kastanienwall 12 in Musterhausen“
- Was ist geschehen? Beispiel: „Es brennt im
ersten Stock des Hauptgebäudes.“
- Wie viele Personen sind betroffen? Beispiel:
„85 Bewohner, davon 35 immobil und 5 beatmet.“
- Welche Art der Erkrankung/Verletzung liegt
vor? Beispiel: „Drei Bewohner haben sich Verbrennungen zugezogen.“
- Weitere Gefahren? Beispiel: „Im 2. Stock
lagern Sauerstoffflaschen.“
- Warten auf Rückfragen!
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weiteres Verhalten im Brandfall |
- Die Nutzung von Aufzügen muss unterbleiben.
- Rauchabzugsanlagen werden angeschaltet
(sofern vorhanden).
- Bewohner, die mobil und dementiell nicht
verändert sind, werden damit beauftragt, andere Bewohner ins Freie
zu begleiten.
- Schwerhörige oder gehörlose Bewohner werden
über die Evakuierung informiert.
- Stark verqualmte Räume lassen sich gebückt
oder kriechend passieren.
- Wenn die Kleidung von Bewohnern Feuer fängt,
werden diese aufgefordert, sich auf den Boden zu legen. Die Flammen
werden dann mit einer Decke gelöscht.
- Die Pflegekraft stellt sicher, dass alle
Bewohner die Einrichtung verlassen haben. Sie schließt dann die
Türen und begibt sich ebenfalls ins Freie.
- Die Beleuchtung bleibt angeschaltet.
Hinweis: Die Frage, ob das Gebäude evakuiert
werden muss, ist abhängig vom Umfang des Feuers und der Distanz zur
Feuerwache, also der zu erwartenden Zeit bis zum Eintreffen der
Feuerwehr. Bei kleinen Bränden oder Einrichtungen im städtischen Umfeld
erfolgt eine Räumung auf Anweisung der Feuerwehr. Bei fortgeschrittenen
Bränden oder Einrichtungen im ländlichen Bereich treffen die
Pflegekräfte die Entscheidung eigenständig. |
Nachbereitung: |
- Feuerlöscher mit abgelaufener oder fälliger Prüfplakette werden der Haustechnik gemeldet.
- Gebrauchte oder beschädigte Feuerlöscher
werden unverzüglich der Haustechnik übergeben. Die Haustechnik sorgt
für Ersatz oder eine Neubefüllung. Als „gebraucht“ gelten auch
Feuerlöscher, bei denen lediglich die Sicherung gezogen wurde.
- Nach einem Brand oder nach einem Fehlalarm
werden die gewonnenen Informationen genutzt, um durch eine
konsequente Fehleranalyse die Risiken künftig zu verringern.
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Dokumente: |
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Verantwortlichkeit /
Qualifikation: |
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Weitere Informationen
zu diesem Thema |
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Schlüsselwörter für diese Seite |
Feuer; Brandschutz;
Notfall; Notfallsituation; Notausgang; Verbandskasten;
Notfallkoffer; Erste-Hilfe-Kurs; Notrufsystem |
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Genereller
Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und
Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch
kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel
diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der
jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt
angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen
bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert. |
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