- 1. Die Bedeutung
Angehöriger in der stationären Pflege
- 2.
Informationsschwerpunkte
- 2.1 Pflege- und
Betreuungskonzept / Pflegeleitbild
- 2.2 Leistungen der
Einrichtung
- 2.3 Gesundheitszustand
und Pflegebedarf des Bewohners
- 2.4 finanzielle Aspekte
- 2.5 Heimbeirat oder
Heimfürsprecher
- 3. Formen der
Informationsübermittlung
- 3.1 Erstgespräch
- 3.2 bei jedem Besuch
- 3.3 Internet / Telefon
- 3.4 regelmäßige
Angehörigentreffen / Workshops zur
Qualitätsverbesserung
- 3.5 Sprechstunde
- 3.6 Schwarzes Brett
- 3.7 Hauszeitung:
- 4. Einbezug der
Angehörigen in den Pflegeprozess
- 4.1 Mithilfe bei der
Biografiearbeit
- 4.2 Gestaltung der
äußeren Umgebung
- 4.3 Gestaltung des
sozialen Lebens
- 4.4 Angehörigenarbeit im
Rahmen der Sterbebegleitung
- 4.5 Angehörige als
ehrenamtliche Mitarbeiter
- 4.6 Der Angehörige als
gesetzlicher Betreuer
- 5. regelmäßige
Kundenbefragungen
- 6. Beschwerdemanagement
1.
Die Bedeutung Angehöriger in der
stationären Pflege
- Anders als in der ambulanten
Altenpflege bietet die stationäre Betreuung i.d.R.
eine Vollversorgung des Senioren an. Unsere
Mitarbeiter gewährleisten "rund um die Uhr" eine
optimale Betreuung und Pflege. Die Angehörigen
können sich an der Pflege beteiligen, sie müssen es
aber nicht.
- Dennoch ist der Anteil der
Angehörigen am Erfolg der Pflege sehr groß. Sie
verfügen über wichtige Informationen etwa zur
Lebensweise des Bewohners, zu seinen Vorlieben und
zu seinen Abneigungen. Sie können den Bewohner
außerdem dazu motivieren, unangenehme Einschnitte in
die Lebensqualität hinzunehmen, wenn sich diese
zwingend aus dem Krankheitsbild ergeben. Zudem
bieten Angehörige Halt in schwierigen
Lebenssituationen, wie etwa in den ersten Wochen
nach dem Heimeinzug.
- Wir sehen die Angehörigen
daher einerseits als wichtige Partner in unserem
Bestreben, den Bewohner optimal zu pflegen.
Gleichzeitig brauchen Angehörige oft auch selbst
Hilfe, etwa bei der Verarbeitung emotionaler
Belastungen. Wir wissen aus Erfahrung, wie groß die
seelischen Nöte sind, wenn der Bewohner im Sterben
liegt oder sich dessen Persönlichkeit aufgrund einer
dementiellen Erkrankung massiv verändert.
- Alle in diesem Konzept
definierten Vorgaben setzen voraus, dass der
Bewohner einem Informationstransfer an seine
Angehörigen zustimmt. Ansonsten dürfen wir aufgrund
des Datenschutzes Dritten gegenüber keine Angaben
machen.
2. Informationsschwerpunkte
- Eine erfolgreiche
Zusammenarbeit mit den Angehörigen kann nur
gelingen, wenn beide Seiten Informationen
austauschen. Zudem schafft die regelmäßige
Kommunikation Transparenz und letztlich Vertrauen.
Wir informieren und beraten daher die Angehörigen zu
einer Vielzahl verschiedener Schwerpunkte.
2.1 Pflege- und Betreuungskonzept /
Pflegeleitbild:
- Wir erklären den Angehörigen
die zentralen Inhalte unserer Konzepte. Die
Angehörigen können Fragen stellen, die wir umfassend
beantworten.
- Wir erläutern den
Angehörigen, wie sich die Konzepte auf die tägliche
Pflege und auf die Betreuung auswirken.
(Hinweis: Bei kirchlichen
Trägern werden religiöse Aspekte z.B. bei der
Gestaltung von Feiertagen besonders betont.
Heime, die von überkonfessionellen
Wohlfahrtsverbänden geführt werden,
unterstreichen oft Grundwerte wie Solidarität,
Toleranz, Freiheit, Gleichheit und
Gerechtigkeit.) |
- Die Angehörigen erhalten ein
Exemplar der Konzepte.
- Wir verdeutlichen, dass wir
Angehörige bei der Fortentwicklung unserer Konzepte
gerne beteiligen. Dieses etwa im Rahmen eines
Workshops.
2.2 Leistungen der Einrichtung
- Wir erstellen einen Prospekt,
der das Leistungsspektrum der Einrichtung
wiedergibt. Die Angehörigen erhalten ein Exemplar.
- Wir erfassen, welche Wünsche
und Ansprüche die Angehörigen an die Pflege und
Betreuung in unserem Hause haben. Wir versuchen,
diesen Vorgaben wann immer möglich gerecht zu
werden.
- Wir verdeutlichen die
Grenzen, die uns bei der Leistungserbringung durch
die Kostenträger gesetzt werden. Wir erläutern, dass
wir nicht immer allen Ansprüchen gerecht werden
können.
2.3 Gesundheitszustand und
Pflegebedarf des Bewohners
- Sofern der Bewohner zustimmt,
werden die Angehörigen über dessen
Gesundheitszustand und die daraus folgenden
Pflegemaßnahmen informiert.
- Wir beschreiben den Verlauf
der Krankheit aus pflegerischer Sicht. In groben
Zügen verdeutlichen wir, mit welchen kognitiven und
körperlichen Ausfällen zu rechnen sein wird. Diese
Punkte werden ggf. in Abwesenheit des Bewohners
vertieft.
- Wir erläutern, wie der
Bewohner durch eigenes Handeln den Krankheitsverlauf
beeinflussen kann. Wir verdeutlichen, wie wichtig
die Hilfe der Angehörigen ist, wenn der Bewohner
täglich zur Kooperation motiviert werden muss.
Dieses etwa, wenn der Bewohner das Rauchen aufgeben
soll oder eine Diät halten muss.
- Wir gewähren ggf. Einblick in
die Pflegedokumentation, um den Versorgungsbedarf
transparent zu machen.
2.4 finanzielle Aspekte:
- Wir erläutern den Angehörigen
das System der Pflegeversicherung, der Pflegestufen,
Pflegesätze usw.
- Wir verdeutlichen, auf welche
Leistungen aus der Pflegeversicherung der Bewohner
Anspruch hat.
- Die Angehörigen werden über
unsere Pflegesätze informiert. Wir erläutern, wie
sich die Kosten zusammensetzen.
- Gemeinsam klären wir, ob die
Leistungen aus der Pflegeversicherung und die
Rentenzahlungen für die Finanzierung ausreichen oder
ob private Zuzahlungen erforderlich sind.
- Wir prüfen, ob der Bewohner
Anspruch auf andere staatliche Sozialleistungen hat,
etwa Grundsicherung im Alter.
(Wichtig: Der Senior ist uns gegenüber nicht
zur Offenlegung seiner Vermögensverhältnisse
gezwungen. Gleichwohl ist es sehr wichtig zu
erfahren, ob der Bewohner die Kosten aus eigenen
Mitteln decken kann oder ob staatliche Hilfe
notwendig ist.) |
2.5 Heimbeirat oder Heimfürsprecher
- Wir erklären den Angehörigen
die Aufgaben und die Befugnisse eines Heimbeirates
oder eines Heimfürsprechers.
- Wir verdeutlichen dem
Angehörigen, dass wir die Arbeit des Heimbeirates
sehr schätzen und gerne mit diesem Gremium
zusammenarbeiten.
- Wir ermuntern die
Angehörigen, sich hier einzubringen und auf diesem
Wege an der Verbesserung unseres Pflege- und
Betreuungsangebotes mitzuwirken.
3.
Formen der
Informationsübermittlung
- Wir nutzen eine Vielzahl
verschiedener Anlässe, um Angehörige über aktuelle
Entwicklungen zu unterrichten. Gleichzeitig sammeln
wir auch selbst Informationen.
3.1 Erstgespräch
- Wir untergliedern den ersten
Kontakt zum neuen Bewohner in zwei Phasen:
- Das Erstgespräch /
Informationsgespräch dient dem gegenseitigen
Kennenlernen. Wir präsentieren dem
pflegebedürftigen Senioren und seinen
Angehörigen unser Pflegeangebot. Wir erfragen
die Wünsche des Senioren und prüfen, ob wir die
gewünschte Pflege erbringen können.
- Wenn der Kunde Interesse
zeigt, schließt sich daran das pflegerische
Erstgespräch an. Hier wird der genaue
Gesundheitszustand ermittelt, dokumentiert und
die notwendige Pflege genau geplant.
Anmerkung: Die
Durchführung des Erstgespräches sollte das
Pflegeheim unbedingt in einem Standard
beschreiben. Das Erstgespräch ist eine
Visitenkarte der Einrichtung. Nur wenn dieses
reibungslos und kompetent abläuft, fasst der
neue Kunde Vertrauen und schließt den
Pflegevertrag ab. Deshalb ist es empfehlenswert,
wenn dieses Gespräch möglichst eine
Leitungskraft, etwa die PDL, durchführt. |
3.2 bei jedem Besuch
- Wenn ein Angehöriger den
Senioren besuchen will, informieren wir ihn über
relevante Gesundheitsveränderungen.
- Wir animieren den
Angehörigen, sich vor oder nach dem Besuch kurz im
Stationszimmer bei der Bezugspflegekraft zu melden.
3.3 Internet / Telefon
- Ggf. kontaktieren wir
Angehörige auch telefonisch.
- Informationen, die keinem
Datenschutz unterliegen, können auch per eMail oder
per Fax versandt werden. Die eMail-Adressen und
Faxnummern der Angehörigen werden frühzeitig erfragt
und gespeichert.
- Auf unserer Homepage haben
wir einen Newsbereich mit allgemeinen Neuigkeiten
über die Einrichtung. Die Homepage-Adresse ist auf
allen Briefköpfen, Broschüren, Visitenkarten usw. zu
finden.
3.4 regelmäßige Angehörigentreffen
/ Workshops zur Qualitätsverbesserung
- Wir organisieren
Angehörigen-Treffen und fördern den Erfahrungs- und
Meinungsaustausch. Diese Treffen finden alle zwei
Monate im Festsaal unseres Hauses statt. Die Termine
machen wir in der Heimzeitung, auf unserer Homepage
sowie auf dem schwarzen Brett bekannt. An den
Treffen nehmen die Heimleitung, die
Pflegedienstleitung sowie ein Mitglied des
Heimbeirates teil.
- Viermal im Jahr findet in
unserer Einrichtung zusätzlich ein Workshop statt,
in dem der aktuelle Stand des Qualitätsmanagements
diskutiert wird. Neben dem Qualitätsbeauftragten,
der Heimleitung und der Pflegedienstleitung nehmen
daran auch besonders engagierte Angehörige teil. Wir
tragen dort Ideen zusammen, mit denen wir unser
Leistungsangebot verbessern wollen. Die Erfahrungen
und Einschätzungen der Angehörigen sind dabei sehr
wichtig, da sie unser Angebot aus Kundensicht
beurteilen können.
- Besonders gute Anregungen von
Angehörigen werden mit einem Sachpreis belohnt.
Dieser wird einmal jährlich auf dem
Angehörigentreffen übergeben.
3.5 Sprechstunde
- Wir organisieren zweimal in
der Woche eine feste Sprechstunde für Bewohner und
deren Angehörige; montags von 10 Uhr bis 12 Uhr
sowie donnerstags von 18 Uhr bis 20 Uhr. Falls
notwendig bieten wir auch zusätzliche Termine an.
- Die Sprechstunde wird
durchgeführt von der Pflegedienstleitung oder
vertretungsweise von der stellv.
Pflegedienstleitung. Wenn es sinnvoll ist, können
weitere Gesprächspartner hinzugezogen werden, wie
etwa die Qualitätsbeauftragte, die Wundbeauftragte
oder die Hygienebeauftragte.
3.6 Schwarzes Brett
- Im Eingangsbereich haben wir
ein "Schwarzes Brett" aufgestellt. Dieses ist für
uns ein zentrales Mittel zum Informationsaustausch
auch mit Angehörigen. Die Inhalte werden immer auf
dem neusten Stand gehalten:
- Wochenplan mit der
Tagesstruktur und den Beschäftigungsangeboten
- Informationen zu
öffentlichen Veranstaltungen wie etwa Vorträgen
oder Feiern
- spezielle Angebote für
Angehörige wie etwa der QM-Workshop oder
Seminare zu bestimmten Krankheitsbildern
- Liste der Mitarbeiter
inkl. Foto, Position, dienstlicher Telefonnummer
usw.
- Informationen zur
wöchentlichen Sprechstunde der
Pflegedienstleitung
- Information zum
Beschwerdemanagement
- Aushänge des Heimbeirates
- Adressenliste von
Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen
- Adressen und
Telefonnummern der Aufsichtsbehörden (MDK und
Heimaufsicht)
Hinweis: Die
Veröffentlichung der Kontaktdaten für den MDK
und die Heimaufsicht schafft eine Atmosphäre der
Transparenz und bringt Pluspunkte bei einer
Überprüfung. |
3.7 Hauszeitung:
- Zweimal im Jahr
veröffentlichen wir eine Hauszeitung. Diese kann
auch auf unserer Homepage als PDF-Dokument geladen
werden. Inhalte sind:
- Impressum /
Inhaltsverzeichnis
- Gedicht
- Meditation
- Kurzgeschichte
- Gesundheitsseite
- Berichte über wichtige
Ereignisse aus dem vergangenen Halbjahr
inklusive vieler Fotos
- Geburtstage im nächsten
Halbjahr
- Quizseite mit Lösungen
- Vorstellung neuer
Bewohner
- Interview mit wichtigen
Personen des Pflegeheims, etwa dem Heimbeirat,
der Hygienebeauftragten usw.
- Informationen über neue
Mitarbeiter
- Termine im nächsten
Halbjahr
- Witzparade
- Formular zur
Beschwerdeerfassung
Hinweis:
Eine Hauszeitung zählt
heute zum Standard in besseren
Pflegeeinrichtungen. Üblich sind 16 bis 24
Seiten. Angehörigen und anderen Interessenten
wird die Hauszeitung per Post geschickt.
Kostensparender ist der Versand per
Newsletter-System als PDF Dokument. |
4. Einbezug der Angehörigen in den
Pflegeprozess
- Der Pflegeprozess ist ein
systematischer Problemlösungsprozess. Mit ihm
gelingt es den professionellen Pflegekräften, den
Pflegebedarf zu strukturieren. Dies geschieht in den
Schritten:
- Informationssammlung
- Erhebung der
Pflegeprobleme und der verbliebenen Fähigkeiten
des Pflegebedürftigen
- Planung der
Pflegemaßnahmen
- Durchführung der
Pflegemaßnahmen und
- der Überprüfung, ob die
Pflege und Betreuung den gewünschten Erfolg
gebracht hat.
- Am besten gelingt der
Pflegeprozess, wenn sich die Angehörigen bzw. der
Pflegebedürftige aktiv daran beteiligen. Sie
informieren z.B. über bestimmte Gewohnheiten,
Eigenheiten und Rituale. Wichtig ist auch zu wissen,
was der Pflegebedürftige noch selbst machen kann,
damit die Pflegemaßnahmen und die verbliebenen
Fähigkeiten individuell geplant werden können. Wenn
diese bekannt sind, fällt es viel leichter, die
tägliche Pflege und Betreuung individuell zu
gestalten.
Ein Beispiel: Der Pflegebedürftige ist bei hohen
sommerlichen Temperaturen ausgetrocknet. Er benötigt
mehr Flüssigkeit. Die Pflegefachkraft erkundigt
sich: Wie viel trinkt der Pflegebedürftige zurzeit?
Was trinkt er gerne? Zu welchen Zeiten trinkt er
üblicherweise? Kann er das Getränk selbst zu sich
nehmen? Die Flasche öffnen usw.? Diese Informationen
sollten gemeinsam im Gespräch zusammengetragen
werden, um geeignete Maßnahmen planen zu können.
Etwa:
- Bereitstellen der
Getränkeflaschen an einem Ort, den der
Pflegebedürftige problemlos erreichen kann.
- Thermoskannen mit Tee
bereitstellen, weil das sein Lieblingsgetränk
ist.
- Angehörige und
Pflegekräfte reichen regelmäßig Getränke an und
achtet auf die Menge usw.
- Angehörige können an
Fallbesprechungen teilnehmen, soweit diese den
jeweiligen Familienangehörigen thematisieren. Auf
Wunsch laden wir den Angehörigen auch zu den
Pflegevisiten ein.
4.1 Mithilfe bei der
Biografiearbeit:
- Die Biografiearbeit ist
ebenfalls fester Bestandteil des Pflegeprozesses. Um
etwas über das Leben des Pflegebedürftigen zu
erfahren, sind der Pflegebedürftige selbst und seine
Angehörigen die wichtigsten Informationsquellen.
- Jeder Mensch hat seine
eigenen prägenden Lebenserfahrungen und
-einstellungen. Er hat im Laufe der Zeit bestimmte
Problemlösungsmöglichkeiten entwickelt, hat
Eigenheiten, bestimmte Gewohnheiten und Rituale, die
sein Leben bestimmen. Die Generation, die heute
Pflege braucht, hat in ihrer Kindheit oder in ihrer
Jugend Kriegserfahrungen durchmachen müssen und ist
nicht selten traumatisiert. Diese Erfahrungen können
sich in der täglichen Pflege und Betreuung
widerspiegeln.
- Eine alte Dame mit Demenz
etwa, die gerade diese Phase ihres Lebens wieder
erlebt, hortet und isst Lebensmittel, obwohl das
Verfallsdatum längst abgelaufen ist oder
Nahrungsmittel verschimmelt sind. Die Begründung für
dieses Verhalten liegt in den Kriegserlebnissen, wo
Hunger herrschte und Nahrungsmittel knapp waren.
Lebensmittel wurden nicht einfach weggeworfen. In
der professionellen Pflege wird die Sammlung dieser
Informationen deshalb auch unter dem Begriff
Biografiearbeit zusammengefasst. In der Biografie
liegt häufig der Schlüssel für uns unverständliche
Handlungen.
4.2 Gestaltung der äußeren Umgebung
- Insbesondere dementiell
erkrankten Senioren fällt es häufig schwer, sich an
das Leben im Pflegeheim zu gewöhnen. Daher ist es
sehr wichtig, dass Angehörige mithelfen, den neuen
Lebensraum einzurichten. Wir bieten den Bewohnern
etwa an, dass diese kleinere persönliche Möbelstücke
in das neue Zimmer mitbringen können.
- Auch bei der Raumdekoration
berücksichtigen wir (so weit wie möglich) die
Wünsche des Bewohners. Neben Wandschmuck können vor
allem Fotos ein Gefühl des "Zuhauseseins"
vermitteln.
4.3 Gestaltung des sozialen Lebens
- Kommunikation, Geselligkeit
und Lebensfreude bereichern das Leben in unserem
Pflegeheim. Wir motivieren und fördern Angehörige,
die sich aktiv in die Gestaltung des sozialen Lebens
einbringen möchten.
- Alle Angehörigen sind zu den
Feiern eingeladen, die im Laufe des Jahres hier
stattfinden, etwa das Sommerfest, die
Weihnachtsfeier, Fasching usw.
- Darüber hinaus bieten wir
Angehörigen die Möglichkeit, eigene Feste in der
Einrichtung zu planen und durchzuführen. Dieses etwa
zu Geburtstagen von Bewohnern, einer goldenen
Hochzeit oder anderen Jubiläen.
- Wir ermöglichen es darüber
hinaus Angehörigen, in der Einrichtung mit dem
Bewohner zu speisen. Ggf. bilden wir auch
Tischgemeinschaften von Bewohnern und Angehörigen.
Die Essgewohnheiten und die Tischkultur werden bei
der Auswahl berücksichtigt.
4.4 Angehörigenarbeit im Rahmen der
Sterbebegleitung
- Für Sterbende sind dessen
Angehörige zumeist die zentralen Bezugspersonen. Wir
stellen daher schon im Vorfeld sicher, dass die
Angehörigen rechtzeitig in die Einrichtung gerufen
werden können. Wir bieten Angehörigen darüber hinaus
an, in der Einrichtung zu übernachten.
- Wir nehmen auf die
angespannte Gefühlslage der Angehörigen Rücksicht
und gehen im zwischenmenschlichen Umgang besonders
taktvoll vor.
- Wir sehen die Angehörigen
auch über den Tod des Senioren hinaus als Partner.
Wir lassen die Angehörigen nicht mit ihrer Trauer
allein, sondern halten den Kontakt aufrecht.
- Wir laden den Angehörigen
insbesondere weiterhin zu allen Veranstaltungen ein.
Gleichzeitig machen wir deutlich, dass wir uns über
eine ehrenamtliche Tätigkeit sehr freuen würden.
4.5 Angehörige als ehrenamtliche
Mitarbeiter
- Die ehrenamtliche Hilfe der
Angehörigen ist für uns unverzichtbar.
+++ Gekürzte Version. Das komplette Dokument finden Sie hier. +++
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