Standard "Augenspülung" |
Definition:
|
- Die Augen sind eines der empfindlichsten Organe des Menschen. Sie sind folglich sehr anfällig für Verletzungen.
- Augenspülungen sind notwendig, wenn es zu einem
Kontakt des Auges mit Laugen, Säuren oder mit anderen Fremdstoffen
gekommen ist. Relevant sind in der Altenpflege vor allem
Laugenverätzungen. Diese entstehen z. B., wenn demenziell veränderte
Senioren mit Putzmitteln, Kalk oder ähnlichen Haushaltsprodukten
hantieren.
(Zur richtigen Durchführung von Augenspülungen gibt es von Medizinern
und Pflegepraktikern keine einheitlichen Empfehlungen. Dieser Standard
folgt der Mehrheitsmeinung in der aktuellen Fachliteratur. Es kann
dennoch vorkommen, dass z. B. Pflegeschülern eine abweichende
Vorgehensweise vermittelt wird. Dieser Standard sollte daher im Team
besprochen und ggf. modifiziert werden.)
|
Grundsätze:
|
- Eine Augenverätzung stellt einen akuten Notfall
dar und erfordert eine sofortige Behandlung am Unfallort durch
anwesende Pflegekräfte.
- Die möglichst schnelle Entfernung von Fremdkörpern oder schädlichen Flüssigkeiten ist entscheidend für eine günstige Prognose.
- Wenn eine Pflegekraft zielgerichtet und konzentriert handelt, überträgt sich die Ruhe auch auf den Bewohner.
|
Ziele:
|
- Fremdkörper werden entfernt.
- Langfristige Schädigungen des Auges werden vermieden.
- Die Schmerzbelastung wird auf ein Minimum reduziert.
|
Vorbereitung: |
Indikation
|
Wir führen eine Augenspülung unter folgenden Bedingungen durch:
- Entfernung von Fremdkörpern
- Verätzungen, etwa mit Laugen oder mit Säuren
- Prophylaxe und Behandlung von Bindehautentzündungen (Konjunktivitis)
- nach intensivem Kontakt mit Pollen oder mit anderen von außen ins Auge gelangten Allergieauslösern
|
Material
|
Wir stellen das notwendige Material bereit.
- Ringer-Lösung oder NaCl 0,9%, idealerweise mit einer Temperatur von 36°C. Benötigt werden ca. 500ml.
- Eine gebrauchsfertig gelieferte Plastikflasche
hat den Vorteil, dass eine Pflegekraft mit nur einer Hand den Druck des
Strahls sehr genau dosieren kann. Die sterilen Flaschen sind ungeöffnet
rund 3 Jahre haltbar.
- Bei Zeitnot alternativ Leitungswasser und ein
Gefäß mit einer schmalen Ausflussöffnung, wie etwa bei einer
Mineralwasserflasche. (Hinweis: Im absoluten Notfall ist sogar eine
Augenspülung mit Bier oder mit Sprudel besser als der Verbleib der
Fremdstoffe im Auge.)
- sofern verordnet: Medikamentenlösung
- wasserdichte Unterlage
- Plastikschürze für den Bewohner und für die Pflegekraft
- Auffangschale
- Lokalanästhetikum
- Einmalhandschuhe
- Lidsperrer oder Lidhaken
- sterile Tupfer; im Notfall alternativ Servietten oder saubere Tücher
|
Organisation
|
- Die Pflegefachkraft führt eine hygienische Händedesinfektion durch und zieht die Einmalhandschuhe an.
- Der Bewohner wird über die anstehende Maßnahme
informiert und um Zustimmung gebeten. Auch bewusstlose Bewohner werden
informiert.
- Der Bewohner wird in eine Rückenlage gebracht.
- Der Brustbereich des Bewohners und sein
Kopfkissen werden mit einem Handtuch oder mit einer Plastikschürze vor
Verschmutzung geschützt.
- Die Pflegefachkraft fährt das Bett in eine angenehme Arbeitshöhe.
- Eine ggf. vorhandene Brille wird auf dem
Nachttisch abgelegt. Die Brille wird stets auf den Bügeln gelagert, um
das Risiko von Beschädigungen zu reduzieren.
- Kontaktlinsen werden vor der Anwendung entfernt.
|
Durchführung:
|
- Mit dem Daumen und mit dem Zeigefinger spreizt die Pflegekraft die Lider des Bewohners.
- Alternativ kann auch ein Lidsperrer o.Ä.
genutzt werden. Sofern angeordnet kann das Augenlid auch mit einem
Watteträger nach außen gestülpt werden ("ektropionieren").
- Im Idealfall beteiligt sich der Bewohner daran,
die Lider offen zu halten. Die Pflegekraft hebt die Augenbraue hoch,
während der Bewohner die Haut unter dem Auge nach unten zieht.
Bei Verätzungen oder zum Einbringen von Medikamenten:
- Der Bewohner soll den Kopf so neigen, dass das
betroffene Auge in Richtung Boden weist und das nicht betroffene Auge
in Richtung Decke. Es ist wichtig, dass die Spülflüssigkeit nicht aus
dem betroffenen Auge über das gesunde fließt.
- Bei Verätzungen wird stets vom inneren Augenwinkel nach außen gespült.
bei Entfernung von festen Fremdkörpern oder von Ablagerungen:
- Der Bewohner soll den Kopf so neigen, dass das
betroffene Auge in Richtung Decke weist und das nicht betroffene Auge
in Richtung Boden.
- Sofern dieses vom behandelnden Arzt angeordnet
ist, erhält der Bewohner zuvor ein Lokalanästhetikum. Der Wirkstoff
wird direkt auf die Hornhaut getropft. Die Betäubung macht bei großen
Schmerzen die Prozedur erträglicher und verhindert, dass der Bewohner
beim Spülen die Lider zusammenkneift. Insbesondere bei unruhigen
Bewohnern ist es sonst kaum möglich, diese Maßnahme mit der notwendigen
Präzision durchzuführen.
- Festsitzende Partikel können mit einem sterilen Watteträger vorsichtig entfernt werden.
- Die Pflegekraft spült mit der Spritze von außen in Richtung Nasenwurzel.
weiteres Vorgehen
- Die Spülflüssigkeit wird mit einer Nierenschale oder mit Tupfern aufgenommen.
- Aus 10 Zentimetern Entfernung lässt die
Pflegekraft die Spülflüssigkeit aus dem Beutel oder aus der Spülflasche
über das Auge und den Bindehautsack laufen.
- Die Pflegekraft fordert den Bewohner auf,
während des Spülens nacheinander nach rechts und nach links, dann nach
oben und nach unten zu sehen. Dadurch wird die gesamte Oberfläche des
Auges erreicht.
|
Nachbereitung: |
- Das Auge wird vorsichtig trocken getupft.
- Sofern verordnet können nun weitere Augentropfen oder Augensalbe in das Auge eingebracht werden.
- Ggf. wird das Auge mit einem Verband versorgt.
- Wenn ein Lokalanästhetikum genutzt wurde, darf der Bewohner nach der Maßnahmen nicht am Auge manipulieren.
- Bei einem Unfall oder Verletzungen des Auges
wird sofort ein Augenarzt informiert und der Bewohner in die nächste
Augenklinik bzw. in das nächste Allgemeinkrankenhaus transportiert.
|
Dokumente: |
- Leistungsnachweise "medizinische Pflege"
- Pflegebericht
- Pflegeplanung
- Bogen: Fragen an den Arzt
|
Verantwortlichkeit / Qualifikation: |
|