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Version 1.05

Standard "Augenspülung"

 
Nach einer Augenverletzung entscheiden mitunter wenige Minuten darüber, ob und wie stark das Sehvermögen langfristig beeinträchtigt bleiben wird. Um bei einem Unfall zeitraubende Diskussionen über das richtige Handeln zu vermeiden, sollte die Augenspülung beizeiten im Team vereinheitlicht werden.
 

Wichtige Hinweise:

  • Zweck unseres Musters ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
  • Unverzichtbar ist immer auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.
  • Dieser Standard eignet sich für die ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen "Patient".

 

Dieses Dokument ist auch als Word-Dokument (doc-Format) verfügbar. Klicken Sie hier!
 

Standard "Augenspülung"
Definition:
  • Die Augen sind eines der empfindlichsten Organe des Menschen. Sie sind folglich sehr anfällig für Verletzungen.
  • Augenspülungen sind notwendig, wenn es zu einem Kontakt des Auges mit Laugen, Säuren oder mit anderen Fremdstoffen gekommen ist. Relevant sind in der Altenpflege vor allem Laugenverätzungen. Diese entstehen z. B., wenn demenziell veränderte Senioren mit Putzmitteln, Kalk oder ähnlichen Haushaltsprodukten hantieren.
(Zur richtigen Durchführung von Augenspülungen gibt es von Medizinern und Pflegepraktikern keine einheitlichen Empfehlungen. Dieser Standard folgt der Mehrheitsmeinung in der aktuellen Fachliteratur. Es kann dennoch vorkommen, dass z. B. Pflegeschülern eine abweichende Vorgehensweise vermittelt wird. Dieser Standard sollte daher im Team besprochen und ggf. modifiziert werden.)
Grundsätze:
  • Eine Augenverätzung stellt einen akuten Notfall dar und erfordert eine sofortige Behandlung am Unfallort durch anwesende Pflegekräfte.
  • Die möglichst schnelle Entfernung von Fremdkörpern oder schädlichen Flüssigkeiten ist entscheidend für eine günstige Prognose.
  • Wenn eine Pflegekraft zielgerichtet und konzentriert handelt, überträgt sich die Ruhe auch auf den Bewohner.
Ziele:
  • Fremdkörper werden entfernt.
  • Langfristige Schädigungen des Auges werden vermieden.
  • Die Schmerzbelastung wird auf ein Minimum reduziert.
Vorbereitung: Indikation
Wir führen eine Augenspülung unter folgenden Bedingungen durch:
  • Entfernung von Fremdkörpern
  • Verätzungen, etwa mit Laugen oder mit Säuren
  • Prophylaxe und Behandlung von Bindehautentzündungen (Konjunktivitis)
  • nach intensivem Kontakt mit Pollen oder mit anderen von außen ins Auge gelangten Allergieauslösern
Material
Wir stellen das notwendige Material bereit.
  • Ringer-Lösung oder NaCl 0,9%, idealerweise mit einer Temperatur von 36°C. Benötigt werden ca. 500ml.
  • Eine gebrauchsfertig gelieferte Plastikflasche hat den Vorteil, dass eine Pflegekraft mit nur einer Hand den Druck des Strahls sehr genau dosieren kann. Die sterilen Flaschen sind ungeöffnet rund 3 Jahre haltbar.
  • Bei Zeitnot alternativ Leitungswasser und ein Gefäß mit einer schmalen Ausflussöffnung, wie etwa bei einer Mineralwasserflasche. (Hinweis: Im absoluten Notfall ist sogar eine Augenspülung mit Bier oder mit Sprudel besser als der Verbleib der Fremdstoffe im Auge.)
  • sofern verordnet: Medikamentenlösung
  • wasserdichte Unterlage
  • Plastikschürze für den Bewohner und für die Pflegekraft
  • Auffangschale
  • Lokalanästhetikum
  • Einmalhandschuhe
  • Lidsperrer oder Lidhaken
  • sterile Tupfer; im Notfall alternativ Servietten oder saubere Tücher
Organisation
  • Die Pflegefachkraft führt eine hygienische Händedesinfektion durch und zieht die Einmalhandschuhe an.
  • Der Bewohner wird über die anstehende Maßnahme informiert und um Zustimmung gebeten. Auch bewusstlose Bewohner werden informiert.
  • Der Bewohner wird in eine Rückenlage gebracht.
  • Der Brustbereich des Bewohners und sein Kopfkissen werden mit einem Handtuch oder mit einer Plastikschürze vor Verschmutzung geschützt.
  • Die Pflegefachkraft fährt das Bett in eine angenehme Arbeitshöhe.
  • Eine ggf. vorhandene Brille wird auf dem Nachttisch abgelegt. Die Brille wird stets auf den Bügeln gelagert, um das Risiko von Beschädigungen zu reduzieren.
  • Kontaktlinsen werden vor der Anwendung entfernt.
Durchführung:
  • Mit dem Daumen und mit dem Zeigefinger spreizt die Pflegekraft die Lider des Bewohners.
  • Alternativ kann auch ein Lidsperrer o.Ä. genutzt werden. Sofern angeordnet kann das Augenlid auch mit einem Watteträger nach außen gestülpt werden ("ektropionieren").
  • Im Idealfall beteiligt sich der Bewohner daran, die Lider offen zu halten. Die Pflegekraft hebt die Augenbraue hoch, während der Bewohner die Haut unter dem Auge nach unten zieht.


Bei Verätzungen oder zum Einbringen von Medikamenten:
  • Der Bewohner soll den Kopf so neigen, dass das betroffene Auge in Richtung Boden weist und das nicht betroffene Auge in Richtung Decke. Es ist wichtig, dass die Spülflüssigkeit nicht aus dem betroffenen Auge über das gesunde fließt.
  • Bei Verätzungen wird stets vom inneren Augenwinkel nach außen gespült.
bei Entfernung von festen Fremdkörpern oder von Ablagerungen:
  • Der Bewohner soll den Kopf so neigen, dass das betroffene Auge in Richtung Decke weist und das nicht betroffene Auge in Richtung Boden.
  • Sofern dieses vom behandelnden Arzt angeordnet ist, erhält der Bewohner zuvor ein Lokalanästhetikum. Der Wirkstoff wird direkt auf die Hornhaut getropft. Die Betäubung macht bei großen Schmerzen die Prozedur erträglicher und verhindert, dass der Bewohner beim Spülen die Lider zusammenkneift. Insbesondere bei unruhigen Bewohnern ist es sonst kaum möglich, diese Maßnahme mit der notwendigen Präzision durchzuführen.
  • Festsitzende Partikel können mit einem sterilen Watteträger vorsichtig entfernt werden.
  • Die Pflegekraft spült mit der Spritze von außen in Richtung Nasenwurzel.
weiteres Vorgehen
  • Die Spülflüssigkeit wird mit einer Nierenschale oder mit Tupfern aufgenommen.
  • Aus 10 Zentimetern Entfernung lässt die Pflegekraft die Spülflüssigkeit aus dem Beutel oder aus der Spülflasche über das Auge und den Bindehautsack laufen.
  • Die Pflegekraft fordert den Bewohner auf, während des Spülens nacheinander nach rechts und nach links, dann nach oben und nach unten zu sehen. Dadurch wird die gesamte Oberfläche des Auges erreicht.
Nachbereitung:
  • Das Auge wird vorsichtig trocken getupft.
  • Sofern verordnet können nun weitere Augentropfen oder Augensalbe in das Auge eingebracht werden.
  • Ggf. wird das Auge mit einem Verband versorgt.
  • Wenn ein Lokalanästhetikum genutzt wurde, darf der Bewohner nach der Maßnahmen nicht am Auge manipulieren.
  • Bei einem Unfall oder Verletzungen des Auges wird sofort ein Augenarzt informiert und der Bewohner in die nächste Augenklinik bzw. in das nächste Allgemeinkrankenhaus transportiert.
Dokumente:
  • Leistungsnachweise "medizinische Pflege"
  • Pflegebericht
  • Pflegeplanung
  • Bogen: Fragen an den Arzt
Verantwortlichkeit / Qualifikation:
  • Pflegefachkräfte
 
 
 
 
Weitere Informationen zu diesem Thema
Schlüsselwörter für diese Seite Auge; Augentropfen; Augenpflege; Körperpflege; Augenspülung
Genereller Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden. Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.