das Altenpflegemagazin im Internet
www.altenpflegemagazin.de
Start Log-in Service Registrierung AGB+Datenschutz Suche / Stichwortindex Quiz Mobil Impressum

 

Version 1.05 - 2017

Standard "Ohrspülung"

 
Ein Ohrenschmalzpfropf ist zwar nicht schädlich, kann aber erheblich nerven. Dieses insbesondere, wenn bereits die Hörfähigkeit leidet. Bevor jedoch der Pflegebedürftige mit einer Häkelnadel im Gehörgang stochert, ist es besser, eine gründliche Spülung durchzuführen.
 

Wichtige Hinweise:

  • Zweck unseres Musters ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
  • Unverzichtbar ist immer auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.
  • Dieser Standard eignet sich für die ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen "Patient".


Dieses Dokument ist auch als Word-Dokument (doc-Format) verfügbar. Klicken Sie hier!

 

Standard "Ohrspülung"
Definition:
  • Verschiedene Faktoren können dazu führen, dass ein Ohrenschmalzpfropf den Gehörgang verlegt. Häufige Auslöser sind eine übersteigerte Ohrenschmalzproduktion, ein beeinträchtigter Selbstreinigungsmechanismus des äußeren Gehörgangs oder eine unsachgemäße Säuberung mit Wattestäbchen, bei der das Ohrenschmalz tief in den Gehörgang geschoben wird.
  • In diesem Fall kann das Ohr mittels einer Ohrspülung gereinigt werden. Die Maßnahme fällt zwar zunächst in die Kompetenz eines Arztes. Dieser kann die Durchführung jedoch auf Pflegefachkräfte delegieren, sofern diese dazu qualifiziert sind.
(Hinweis: Die Frage, inwieweit eine Ohrspülung vom Arzt an Pflegekräfte delegiert werden darf, ist in der Fachliteratur umstritten.)
Grundsätze:
  • Die Durchführung einer Ohrspülung erfolgt nur nach vorheriger ärztlicher Delegation.
  • Durch eine unkonzentrierte Durchführung der Ohrspülung können dem Bewohner erhebliche Schmerzen und auch körperliche Schäden zugefügt werden.
Ziele:
  • Das Ohr wird gereinigt. Der Ohrenschmalzpfropf wird restlos ausgespült.
  • Wir erkennen krankhafte Veränderungen im Ohr zeitnah.
  • Der Bewohner versteht die Maßnahme. Er ist kooperativ und beteiligt sich an der Durchführung im Rahmen seiner Möglichkeiten.
  • Die Schmerzbelastung ist so gering wie möglich.
  • Verletzungen während der Maßnahme werden vermieden.
Vorbereitung: Indikation / Kontraindikation
  • Im äußeren Gehörgang des Bewohners befindet sich ein Fremdkörper oder ein Ohrenschmalzpfropf. Dieser behindert die Sicht auf das Trommelfell oder führt zu einer Schwerhörigkeit.
  • Wir sind uns sicher, dass das Trommelfell intakt ist. Eine etwaige Perforation muss ggf. durch einen Arzt vorab ausgeschlossen werden.
  • Wenn der Bewohner unter Ohrenerkrankungen (z. B. Mittelohrentzündung) leidet, führen wir keine Spülung durch. Auch bei Hautschädigungen wie etwa Ekzemen in der Ohrmuschel ist die Maßnahme kontraindiziert.
  • Bei Senioren mit einer fortgeschrittenen demenziellen Erkrankung ist die Durchführung oftmals nicht möglich, weil Betroffene den Sinn der Maßnahme nicht verstehen und daher nicht stillhalten. Das Verletzungsrisiko ist zu groß.
Material
Wir stellen das notwendige Material bereit:
  • Ohrenspritze (100 bis 125 ml) oder alternativ spezielles Spülsystem
  • Schale mit Leitungswasser (körperwarm)
  • ggf. isotonische Kochsalzlösung oder antiseptische Lösung
  • Nierenschale (ggf. eine zweite Nierenschale, falls sich der Bewohner übergibt)
  • wasserfestes Abdecktuch
  • Handtuch
  • Ohrentropfen zum Lösen von Ohrenschmalz (Wasserstoffperoxidlösung oder glycerinhaltige Lösung)
  • Watteträger
  • unsterile Kompresse
  • ggf. Material für einen Ohrenverband
  • Einmalhandschuhe
weitere Maßnahmen
  • Der Bewohner wird in eine sitzende Position gebracht. Ist dieses nicht möglich, stellen wir das Kopfende des Bettes hoch.
  • Das Bett selbst wird auf eine Höhe gefahren, die ein Rücken schonendes Arbeiten erlaubt.
  • Die Kleidung des Bewohners und das Bett werden mit einer Wasser abweisenden Unterlage vor einer Durchfeuchtung geschützt.
  • Der Bewohner wird über die Maßnahme informiert. Dieses ist insbesondere bei demenziell erkrankten Senioren wichtig, da sich diese leicht durch das einströmende Wasser erschrecken. Auch bewusstlose Senioren werden entsprechend instruiert.
  • Die Pflegekraft stellt noch einmal sicher, dass das Spülwasser tatsächlich körperwarm ist. Sie kann sich dafür etwas Spülwasser über den Handrücken laufen lassen. Zu kaltes Wasser ist für den Betroffenen extrem unangenehm, was zu Abwehrreaktionen führen wird.
  • Die Pflegekraft sorgt für die notwendige Privatsphäre. Besucher werden für kurze Zeit aus dem Raum gebeten.
  • Die Pflegekraft führt eine hygienische Händedesinfektion durch und legt Einmalhandschuhe an.
  • Nun wird die Arbeitsfläche desinfiziert. Die Pflegekraft legt dort das Material bereit.
Durchführung:
  • Grobe Verunreinigungen im Bereich der Ohrmuschel und dem Ohrausgang können mit einem angefeuchteten Watteträger entfernt werden.
  • Die Pflegekraft inspiziert das Ohr auf Veränderungen. Sie achtet auf Rötungen, auf Entzündungen, auf Schwellungen, auf Ausfluss und auf Schmerzempfindlichkeit. Ggf. wird die Maßnahme abgebrochen und der Arzt informiert.
  • Wenn ein sehr harter Cerumenpfropf vorliegt, kann dieser durch das vorherige Einträufeln eines geeigneten Wirkstoffs aufgeweicht werden.
  • Die Pflegekraft zieht die Ohrmuschel des Bewohners vorsichtig nach hinten, um den Gehörgang etwas zu strecken.

  • Die Pflegekraft platziert die Nierenschale unterhalb des Ohrläppchens. Ggf. kann der Bewohner die Schale selbst halten.
  • Nun wird das Spülwasser vorsichtig und mit mäßigem Druck eingespritzt. Zu hoher Druck kann Schwindel auslösen. Ggf. hält die Pflegekraft den Kopf des Bewohners mit der freien Hand in Position.
  • Die Pflegekraft vermeidet es, mit der Spritzenöffnung das Ohr zu verschließen. Das Wasser muss frei abfließen können.
  • Das Wasser und das darin gelöste Ohrenschmalz werden in der Nierenschale aufgenommen. Die Pflegekraft achtet auf Blutbeimengungen im Spülwasser.
  • Die Pflegekraft wiederholt die Maßnahme so lange, bis der Fremdkörper entfernt wurde bzw. bis die austretende Spülflüssigkeit klar ist.
Nachbereitung:
  • Die Pflegekraft trocknet das Ohr. Sie stellt sicher, dass keine Flüssigkeit mehr nachläuft.
  • Die Pflegekraft platziert einen Wattetupfer locker im Gehörgang. Alternativ legt sie ein Handtuch auf dem Kopfkissen ab. Der Bewohner soll den Kopf auf die Seite drehen, damit er auf dem betroffenen Ohr liegt. Die Schwerkraft wird nun die letzten Tropfen der Spülflüssigkeit aus dem Ohr laufen lassen.
  • Der Bewohner soll nach der Maßnahme noch etwas sitzen bzw. liegen bleiben. Als Folge der Reizung des Gleichgewichtsorgans kann es zu Übelkeit und zum Schwindelgefühl kommen. Diese Symptome sollten nach spätestens 30 Minuten nachlassen. Auch Zittern, Herzrasen, Blutdruckabfall, beschleunigte Atmung sowie Ohnmacht können in seltenen Fällen auftreten.
  • Je nach vorliegendem Problem kann es aber auch sein, dass der Bewohner darüber berichtet, jetzt wieder besser hören zu können.
  • Die Pflegekraft bittet den Bewohner, dass sich dieser bei Veränderungen oder bei Unwohlsein bei der Pflegekraft meldet. Ggf. ergreifen wir Maßnahmen, um den Kreislauf zu stabilisieren, z. B. werden die Beine hochgelagert.
  • Ggf. wird das Bett wieder in die ursprüngliche Position gefahren.
  • Das verbrauchte Material wird weggeräumt oder entsorgt.
  • Die Einmalhandschuhe werden verworfen. Die Pflegekraft führt erneut eine hygienische Händedesinfektion durch.
  • Nach zehn Minuten wird der Wattetupfer wieder aus dem Ohr entfernt. Es kann sinnvoll sein, jetzt auch den Blutdruck zu ermitteln.
  • Sofern notwendig wird nun ein Ohrenverband angelegt.
  • Die Maßnahme wird sorgfältig dokumentiert.
  • Alle relevanten Veränderungen werden dem Arzt gemeldet.
  • Die Ohrenspritze muss desinfiziert werden, wenn sie für alle Bewohner genutzt wird.
  • Wir raten dem Bewohner, sich privat eine Ohrenspritze anzuschaffen, wenn er öfter unter einem Ohrenschmalzpfropf leidet. Damit entfällt die Desinfektion dieser Spritze.
Dokumente:
  • Leistungsnachweise "medizinische Pflege"
  • Pflegebericht
  • Pflegeplanung
  • Bogen: Fragen an den Arzt
Verantwortlichkeit / Qualifikation:
  • Pflegefachkräfte
 
 
 
 
Weitere Informationen zu diesem Thema
Schlüsselwörter für diese Seite Ohr; Ohrspülung
Genereller Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden. Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.