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Version 3.05a - 2016

Standardpflegeplan Apoplexie

 
Ein Schlaganfall kann zahlreiche sehr verschiedene Einschränkungen zur Folge haben. Das macht die Formulierung einer Pflegeplanung zu einer echten Herausforderung. Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, haben wir ein Muster erstellt, das die wichtigsten Pflegeprobleme, -maßnahmen und -ziele zusammenfasst.
 

Wichtige Hinweise:

  • Zweck unseres Musters ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
  • Unverzichtbar ist immer auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.
  • Dieser Standard eignet sich für die ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen "Patient".


Dieses Dokument ist auch als Word-Dokument (doc-Format) verfügbar. Klicken Sie hier!

 

Standardpflegeplan Apoplexie
  • Ein Apoplex (Schlaganfall oder "apoplektischer Insult") ist gekennzeichnet durch:
    • Durchblutungsstörungen (Ischämie) mit einhergehendem Sauerstoffmangel des Gehirns. Gründe dafür können sein: Stenosen der Gefäße etwa durch einen Thrombus, Arteriosklerose oder Embolie
    • Intrazerebrale Massenblutung im Gehirn. Gründe dafür können sein: Ruptur (Riss) eines Gefäßes durch ein Aneurysma (Gefäßaussackung) oder Angiopathie (Gefäßerkrankungen) infolge von arterieller Hypertonie und Arteriosklerose.
  • Risikofaktoren:
    • Hypertonie
    • Hypercholesterinämie
    • Diabetes mellitus
    • Adipositas
    • Herzrhythmusstörungen
    • Zigarettenkonsum, besonders inhalierendes Rauchen
    • Stress
    • Bewegungsmangel
    • Einnahme der "Pille" (Ovulationshemmer) plus Rauchen
    • genetische Disposition
    • hohes Lebensalter
  • Die am häufigsten auftretenden Schädigungen (je nach Schädigungsort):
    • Bewusstseinseintrübung
    • Hemiplegie: komplette Halbseitenlähmung
    • Hemiparese: inkomplette Halbseitenlähmung
    • Apraxie: Störung der Fähigkeit zum koordinierten Handeln. Etwa: Die Zahnbürste wird zum Haare kämmen verwendet.
    • Aphasie: zentrale Sprachstörung. Sie betrifft das Sprechen, das Lesen, das Verstehen und das Schreiben. Der Verstand selbst ist nicht betroffen. Es wird unterschieden zwischen:
      • Sensorische Aphasie (eine starke Störung des Sprachverständnisses; der Betroffene kann flüssig sprechen bis hin zu unkontrollierten Redeschwällen)
      • Motorische Aphasie (stark gestörte, verlangsamte und mühsame Sprache)
      • Globale Aphasie (eine starke Störung des Sprachverständnisses und der Sprache)
      • Amnestische Aphasie (meist Wortfindungsstörungen)
      • In der Regel treten Mischformen auf.
    • Dysarthrie: Störung der Bewegung und des Gefühls im Zungen-, Mund- und Halsbereich. Folgen: das Gesprochene ist schwer zu verstehen, Schluckstörungen usw.
    • Agnosie: Störung des Erkennens optischer, akustischer und taktiler Sinnesreize
    • Parästhesien: Missempfindungen
    • Hemianopsie: eingeschränktes oder vollständig ausgefallenes Gesichtsfeld
    • Neglect: tritt häufig auf bei einer Schädigung der rechten Hemisphäre mit linksseitiger Hemiplegie. Das bedeutet, dass die betroffene Seite trotz intakter Sinnesorgane vom Betroffenen nicht wahrgenommen wird. Die Vorstellung für den betroffenen Halbraum ist verloren gegangen oder erschwert.
    • Pushersyndrom: Verlagerung der Haltung hin zur stärker gelähmten Seite, Widerstand bei Korrektur zur Körpermitte
    • Harninkontinenz
    • zentrale Fazialisparese: Lähmung des Gesichtsnervs. Diese zeigt sich häufig als herabhängender Mundwinkel, Speichelfluss und Vorwölbung der betroffenen Wange durch das Ausatmen.
    • psychische Veränderungen wie beispielsweise Antriebsarmut, Stimmungsschwankungen, Reizbarkeit, Ängstlichkeit, depressive Tendenzen bis hin zur Depression usw.
    • Störung der Aufmerksamkeit, der Konzentration, Lern- und Gedächtnisleistung
  • weitere Folgeprobleme bei einer Hemiparese:
    • Subluxierte Schulter: eine Fehlstellung des Schulterblatts. Der Humeruskopf der stärker betroffenen Seite ist verschoben. Dieses ist auch dadurch bedingt, dass durch die Lähmung der Muskulatur das Gelenk nicht mehr in der richtigen Position gehalten wird.
    • Schulter-Hand-Syndrom: Dieses Syndrom beschreibt das Anschwellen der Hand. Infolge des Schlaganfalls verändern sich der Muskeltonus und die Innervation (nervale Versorgung von Körpergeweben und Organen) der Hand. Bei Nichtbehandlung droht eine irreversible Schädigung der Hand.

Anmerkung:

  • Standardpflegepläne geben für spezielle Pflegeprobleme die typischen pflegerischen Maßnahmen vor, so etwa wie in diesem Beispiel für Apoplexie. Standardpflegepläne umfassen generelle und potenzielle Pflegeprobleme, Pflegemaßnahmen und Pflegeziele.
  • Aus diesem Grund erleichtert ein Standardpflegeplan zwar die Pflegedokumentation, aber er ersetzt auf keinen Fall eine individuelle auf den Bewohner / Patienten bezogene Pflegeplanung.
  • Jede Pflegefachkraft ist gehalten, diese generellen Pflegeprobleme, Pflegemaßnahmen und Pflegeziele auf Relevanz zu überprüfen und an die individuellen Einschränkungen und Ressourcen des jeweiligen Bewohners / Patienten anzupassen. Wichtig ist auch beim Einsatz von Standardpflegeplänen, diese in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten, da sie immer auf dem aktuellen Stand sein sollten.
Pflegeproblem Pflegemaßnahmen Pflegeziel
Kommunizieren
  • Aufgrund der Hirnschädigung ist der Bewohner nicht mehr in der Lage, sich auf ein Gespräch zu konzentrieren. Er wird bereits durch kleine Außenreize abgelenkt.
  • Wir schaffen bei Gesprächen eine ruhige Atmosphäre und schirmen den Bewohner soweit möglich von störenden Außenreizen ab.
  • Wir prüfen, ob wir mit dem Bewohner singen können. Oftmals sind die Hirnbereiche für das Singen nicht von den Schädigungen betroffen.
  • Der Bewohner ist wieder in der Lage, sich an einem Gespräch zu beteiligen und dessen Inhalt zu erfassen.
  • Der Bewohner leidet unter Aphasie.
  • Aufgrund der Sprachstörungen wird der Bewohner von seinem Umfeld als geistig verwirrt wahrgenommen. Der Bewohner leidet sehr darunter.
  • Wir hören dem Bewohner geduldig zu, auch wenn dessen Sprachfluss sehr stockend ist. Der Bewohner wird nicht unterbrochen.
  • Wir sprechen in einer normalen Lautstärke mit dem Bewohner. Lautes Sprechen nützt  bei Aphasie nichts, sofern der Bewohner nicht zusätzlich auch hörgeschädigt ist.
  • Wenn Pflegekräfte nicht sicher sind, ob sie den Bewohner richtig verstanden haben, so wiederholen sie das Gesagte. Beispiel: "Habe ich Sie richtig verstanden? Sie möchten auf die Toilette gehen?"
  • Wir bilden einfache Sätze mit korrekter Grammatik. Wir sprechen nicht im "Telegrammstil".
  • Wir stellen Fragen, auf die der Bewohner mit "ja" oder mit "nein" antworten kann. Sog. "W-Fragen" (warum, wofür, womit usw.) oder Fragen mit mehreren Alternativen werden vermieden. Richtig: "Möchten Sie Käse essen?" Falsch: "Möchten Sie Käse, Wurst oder ein Ei essen?".
  • Wichtige Sätze werden ggf. zweimal gesprochen, bei der zweiten Wiederholung allerdings mit einem geänderten Aufbau. Beispiel: "Sie bekommen jetzt Ihre Medikamente. Ich möchte, dass Sie jetzt Ihre Medikamente einnehmen."
  • Wir erklären Freunden, Angehörigen und Mitbewohnern, dass die Intelligenz des Bewohners voll erhalten ist. Lediglich die Fähigkeit, sich auszudrücken, ist beeinträchtigt.
  • Die Auswirkungen der Aphasie werden reduziert.
  • Die Sprachfähigkeiten des Bewohners sind so weit reduziert, dass eine verbale Kommunikation nicht mehr möglich ist. Der Bewohner kann also weder Sprache verstehen noch sich selbst sprachlich ausdrücken.
  • Wir nutzen zusätzlich Gestik und Mimik, um uns dem Bewohner verständlich zu machen. Wir zeigen also auf ein Körperteil, wenn wir dieses waschen wollen.
  • Wir achten konsequent auf die Gestik und auf die Mimik des Bewohners.
  • Wir nutzen Zeichnungen.
  • Wenn die Pflegekraft den Bewohner nicht versteht, täuscht sie kein Verständnis vor. Sie versucht stattdessen, auf eine andere Weise mit dem Bewohner zu kommunizieren, etwa mittels einer Symboltafel.
  • Trotz des Verlusts der verbalen Sprache können wir mit dem Bewohner kommunizieren.
Sich bewegen
  • Der Bewohner leidet unter einem Neclektphänomen. Er ist immobil und auf die Nutzung eines Rollstuhls angewiesen.
  • Wenn der Neclect sehr stark ausgeprägt ist, wird der Bewohner zunächst über die weniger betroffene Seite in den Rollstuhl transferiert. Erst nachdem der Bewohner ausreichend Sicherheit gewonnen hat und keine Angst mehr zeigt, prüfen wir, ob er auch über die mehr betroffene Seite einsteigen kann.
  • Wir achten darauf, dass der Bewohner aufrecht sitzt, die Füße parallel stehen und Bodenkontakt haben. Die Hüfte sollte in einem 90°-Winkel gebeugt sein. Ggf. wird der Rumpf durch ein Kissen leicht nach vorne gebeugt. Der mehr betroffene Arm kann auf einem Tisch abgelegt werden. Nach Möglichkeit sollte der Rollstuhl mit speziellen Armlehnen ausgestattet sein. Der mehr betroffene Arm kann auch auf einem Kissen im Schoß abgelegt werden.
  • Wenn der Bewohner im Rollstuhl kurzfristig "geparkt" werden muss, achten wir darauf, dass die mehr betroffene Seite zur Wand zeigt und dass der Bewohner über die weniger betroffene Seite das Geschehen verfolgen kann.
  • Der Bewohner bleibt mobil.
  • Ängste und Unsicherheiten werden ernst genommen.
  • Der Bewohner leidet unter einem Schulter-Hand-Syndrom.
  • Wir achten darauf, dass der venöse und der lymphatische Abfluss nicht behindert werden. Dieses ist insbesondere der Fall, wenn die Hand lange in einer abgeknickten Haltung gehalten wird.
  • Die Hand sollte leicht höher als der Ellenbogen gelagert werden.
  • Der Sitz der Kleidung wird überwacht, dieses insbesondere nach jeder Umlagerung sowie nach jedem Kleidungswechsel. Einschneidende Kleidung kann den venösen und den lymphatischen Rückfluss im Achselbereich beeinträchtigen.
  • Wir achten darauf, dass die stärker betroffene Hand vor Verletzungen geschützt wird. Wichtig ist etwa, dass die Hand nicht in die Speichen eines fahrenden Rollstuhls gerät.
  • Wir stellen sicher, dass der Oberarm beim Lagern in einer neutralen, leicht nach außen rotierten Position gehalten wird. Dieses ist insbesondere wichtig, wenn das Schultergelenk subluxiert ist und der Arm sonst spastisch nach innen rotiert wäre.
  • Wir achten darauf, dass Infusionen und Blutentnahmen nach Möglichkeit am weniger betroffenen Arm durchgeführt werden. Am mehr betroffenen Arm würden Hämatome deutlich langsamer verheilen. Zudem ist hier die Resorption etwa von Infusionen reduziert.
  • Ein Schulter-Hand-Syndrom wird vermieden.
  • Die mehr betroffene Hand wird vor weiteren Schädigungen geschützt.
  • Der Bewohner klagt über bohrende oder stechende Beschwerden im Bereich des Schultergelenks als Folge der Hemiplegie.
  • Der Bewohner verweigert sich verschiedenen Pflegemaßnahmen, da er eine Schmerzbelastung fürchtet.
  • Der mehr betroffene Arm wird bei möglichst vielen Bewegungsabläufen mit einbezogen. Wir nutzen dafür das Prinzip der bilateralen Armführung. Der weniger betroffene Arm führt dabei den mehr betroffenen Arm. Der Bewohner faltet dafür die Hände. Der mehr betroffene Daumen sollte oben liegen. (Die bilaterale Armführung ist unter Experten umstritten. Einige vertreten die Ansicht, dass es dabei zu unnatürlichen Bewegungen kommt.)
  • Die Pflegekräfte gehen besonders vorsichtig mit dem mehr betroffenen Arm um. Sie achten darauf, dass der Arm bei Pflegemaßnahmen nicht verdreht wird. Daher sollte der Bewohner nicht am mehr betroffenen Arm gegriffen werden. Die Pflegekraft greift dem Bewohner auch nicht unter die mehr betroffene Achsel.
  • Wenn die Arme gehoben werden sollen, soll der Bewohner mit der weniger betroffenen Hand das mehr betroffene Handgelenk umfassen und führen.
  • Ggf. soll der Bewohner eine Schulter-Arm-Schlinge tragen.
  • Bei der Lagerung auf der mehr betroffenen Seite achten wir darauf, dass das Gewicht des Oberkörpers nicht ausschließlich auf dem Schultergelenk ruht. Auch das Schulterblatt und der Oberarm sollten belastet sein. Der betroffene Arm wird etwas abgespreizt und in ganzer Länge mit einem Kissen unterlagert. Das Gewicht des Kopfes wird durch ein großes Kissen aufgenommen. Ggf. werden zwei Kissen genutzt. Alternativ wird ein Kissen in der Mitte gefaltet.
  • Beim Transfer des Bewohners verzichtet die Pflegekraft darauf, die Hand des mehr betroffenen Arms auf der eigenen Schulter abzulegen. Die Hand könnte von dort herunterfallen und durch den Schwung aus der Gelenkpfanne gehebelt werden.
  • Falls notwendig erhält der Bewohner eine medikamentöse Schmerztherapie. Diese sollte insbesondere zur Nacht eingesetzt werden. Wir beachten, dass durch den Einsatz von Schmerzmitteln auch die warnende Wirkung von Schmerzen reduziert wird. Es kann also dazu kommen, dass Gelenke über die ursprüngliche Schmerzgrenze hinaus bewegt werden.
  • Das Schultergelenk wird vor Schäden geschützt.
  • Die Schmerzbelastung wird reduziert.
  • Der Bewohner kann das Prinzip der bilateralen Armführung nicht nutzen, da die Finger zu stark geschwollen sind.
  • Wir fordern den Bewohner auf, mit der weniger betroffenen Hand den mehr betroffenen Unterarm zu fassen. Er umgreift den mehr betroffenen Arm von außen in der Nähe des Handgelenks. Die Pflegekraft achtet darauf, dass der mehr betroffene Arm in einer leichten Außenrotation mitgeführt wird.
  • Alternativ legt der Bewohner die mehr betroffene Hand in die weniger betroffene Hand, ohne die Finger ineinander zu verschränken.
  • Das Schultergelenk wird vor Schäden geschützt.
  • Die Schmerzbelastung wird reduziert.
  • Als Folge des Schlaganfalls ist der Bewohner immobil. Es bilden sich Kontrakturen aus.
  • Mindestens zweimal am Tag (auch am Wochenende) werden alle Gelenke durchbewegt. Dieses sollte der Bewohner nach Möglichkeit selbst aktiv durchführen. Ggf. assistiert die Pflegekraft dabei oder führt die Bewegung passiv durch. Nach und nach sollten passive Bewegungen durch aktive Bewegungen ersetzt werden.
  • Beim Durchbewegen nutzen wir grundsätzlich beide Hände. Eine Hand umfasst die Gliedmaße knapp unterhalb des Gelenks, während die andere Hand den Bereich oberhalb greift und das Gelenk durchbewegt. Bei allen Übungen wird also rumpfnah (proximal) festgehalten und körperfern (distal) durchbewegt. Das Gelenk darf nicht durchhängen, da dieses die Gelenkkapsel schädigen könnte. Zudem schützt die korrekte Durchführung die Muskeln vor Rückbildung.
  • Die Gelenke werden immer nur bis zum Erreichen der Schmerzgrenze oder eines Widerstands bewegt. Schmerzäußerungen werden stets beachtet. Insbesondere demente Bewohner können sich ggf. nicht artikulieren, daher achten wir genau auf deren Reaktionen. Bei Schmerzen wird die Intensität der Maßnahme entsprechend reduziert.
  • Die Bildung von Kontrakturen wird vermieden.
  • Als Folge des Schlaganfalls ist der Bewohner immobil. Es droht die Bildung eines Spitzfußes.
  • Wir nutzen einen Bettbogen, um den Druck von der Bettdecke auf die Zehen zu minimieren. Alternativ kann die Bettdecke über das Fußbrett gehängt werden. (Hinweis: Die Pflegekraft sollte darauf achten, dass der Bewohner dabei nicht friert.)
  • Die Füße eines immobilen Bewohners werden in Rückenlage im rechten Winkel zu den Unterschenkeln gelagert. Wir nutzen dafür weiche Fußstützen. Die Fersen werden ggf. weich oder hohl gelagert.
  • Die Füße von Rollstuhlfahrern werden nur während eines Transports auf den Trittbrettern positioniert. Ansonsten sollten die Füße mit der gesamten Fußsohle auf dem Boden aufgestellt werden.
  • Es bildet sich kein Spitzfuß.
  • Der Bewohner hat Schmerzen im Bereich der Hüfte.
  • Die Pflegekräfte achten darauf, dass die Beine vor jeder Bewegung in einer guten Position liegen ("Mittelstellung").
  • Das mehr betroffene Bein wird nicht durch Kissen unterlagert.
  • Im Rahmen der Kontrakturenprophylaxe führen wir mit dem Bewohner regelmäßig Bewegungsübungen durch.
  • Das Hüftgelenk wird vor Schäden geschützt.
Vitale Funktionen des Lebens aufrechterhalten
  • Der Bewohner leidet unter Missempfindungen.
  • Er klagt über ein Kribbeln oder über ein Stechen.
  • Berührungen werden nur schwach wahrgenommen.
  • Andere - selbst minimale - erührungen verursachen Schmerzen.
  • Wir gehen behutsam und verständnisvoll mit dem Bewohner um.
  • Berührungen werden vorsichtig durchgeführt.
  • Wir lassen ggf. die Hand so lange auf der Haut des Bewohners liegen, bis die Berührungsrezeptoren den Reiz verarbeitet haben.
  • In keinem Fall werden in Zukunft Berührungen generell vermieden, da dieses die Symptomatik verschlechtern könnte.
  • Die gesteigerte Sensibilität wird auf ein Normalmaß reduziert.
  • Der Bewohner leidet unter einer Fazialisparese.
  • Das Augenlid kann nicht vollständig geschlossen werden. Das Auge droht auszutrocknen.
  • Wir prüfen, ob das Auge durch Salben oder durch Tropfen vor dem Austrocknen geschützt werden kann.
  • Ggf. versorgen wir das Auge mit einem Uhrglasverband.
  • Das Auge wird vor dem Austrocknen geschützt.
  • Der Bewohner leidet unter Bewusstseinsstörungen.
  • Aufgrund des Krankheitsbilds muss mit Komplikationen gerechnet werden. Diese bedrohen das Leben des Bewohners, wenn sie nicht zeitnah erkannt werden.
  • Wir besuchen den Bewohner regelmäßig und sprechen diesen an. Wir prüfen, ob er benommen, schläfrig oder desorientiert ist.
  • Eine schnelle oder unerwartete Verschlechterung der Bewusstseinslage wird umgehend dem behandelnden Arzt mitgeteilt. Ggf. rufen wir den Notarzt.
  • Komplikationen werden umgehend bemerkt, insbesondere ein erneuter Schlaganfall, eine Nachblutung oder eine Stauung des Liquors im Gehirn.
  • Der Bewohner ist bettlägerig. Es droht die Entstehung eines Dekubitus.
  • Der Bewohner wird regelmäßig umgelagert. Wir nutzen insbesondere die Lagerungsformen "Lagerung auf der betroffenen Seite" sowie "Lagerung auf der weniger betroffenen Seite".
  • Wir beachten, dass aufgrund der neuronalen Schädigungen das Schmerzempfinden des Bewohners reduziert sein kann. Er ist nicht in der Lage, auf die Schmerzimpulse der überbelasteten Haut zu reagieren. Die Umlagerungen erfolgen daher engmaschig.
  • Der Bewohner erleidet keinen Dekubitus.
Sich pflegen
  • Der Bewohner hat nur eine eingeschränkte Kontrolle über seine Hände. Zudem ist sein Bewusstseinszustand eingetrübt. Er ist daher nicht in der Lage, sich eigenständig zu waschen.
  • In einem frühen Krankheitsstadium führt die Pflegekraft die Waschung vollständig für den Bewohner durch. Sie sagt jeden Teilschritt an. Beispiel: "Ich wasche jetzt Ihren rechten Arm".
  • Die Pflegekraft achtet auf den Tonus des Bewohners. Wenn er zu viel Muskelspannung aufbaut, muss die Pflegekraft die Reize ändern, also etwa den Druck anpassen, streichende Bewegungen vermeiden und punktuelle Berührungen mit den Fingerspitzen unterlassen.
  • Bei zunehmender Aktivität des Bewohners wird dieser mehr und mehr an der Ganzwaschung beteiligt. Er wird möglichst in eine sitzende Position gebracht. Ihm wird ein Waschhandschuh übergestreift. Die Pflegekraft führt die Hand des Bewohners mitsamt dem Handschuh über dessen Körper.
  • Wir geben dem Bewohner die Möglichkeit, die Wassertemperatur zu testen. Aufgrund der Sensibilitätsstörungen soll er dafür aber die weniger betroffene Hand nutzen.
  • Die Wahrnehmung des Bewohners wird gefördert.
  • Der Bewohner beteiligt sich im Rahmen seiner Fähigkeiten an der Körperpflege.
  • Der Bewohner leidet unter den Spätfolgen des Schlaganfalls. Er kann sich nicht eigenständig waschen. Allerdings ist sein Kreislauf stabil, die Rumpfstabilität ist weitgehend gegeben und eine Kopfkontrolle ist möglich.
  • Der Bewohner wird für die Waschung auf einen Stuhl vor das Waschbecken mobilisiert.
  • Die Pflegekraft sitzt leicht versetzt hinter dem Bewohner und führt dessen Bewegungen.
  • Durch den Körperkontakt wird der Bewohner gestützt.
  • Der Bewohner wird aus dem Bett mobilisiert.
  • Eine angemessene Körperpflege ist sichergestellt.
  • Der Bewohner ist nicht in der Lage, sich bei der Körperpflege ausreichend zu konzentrieren.
  • Wir sorgen für eine möglichst ruhige Umgebung während der Körperpflege. Wir vermeiden es etwa, das Wasser während des Waschens laufen zu lassen. Das Radio und der Fernseher werden abgeschaltet.
  • Wir sorgen dafür, dass nur die Gegenstände im Gesichtsfeld des Bewohners liegen, die aktuell benötigt werden. Derzeit nicht erforderliche Cremetöpfe, Lotionen usw. werden weggestellt.
  • Wir prüfen, ob der Bewohner zumindest einzelne Phasen der Körperpflege übernehmen kann. Wir suchen dafür Sequenzen aus, die für den Bewohner wichtig sind, etwa das Putzen der Zähne oder das Auftragen der Gesichtspflegecreme.
  • Während der Körperpflege sprechen wir möglichst wenig mit dem Bewohner, sondern beschränken uns auf kurze verständliche Anweisungen.
  • Nach dem Waschen geben wir dem Bewohner ggf. die Möglichkeit zum Ausruhen.
  • Der Bewohner ist körperlich gepflegt.
  • Der Bewohner wird im Rahmen seiner verbliebenen Fähigkeiten an der Körperpflege beteiligt.
  • Der Bewohner leidet unter einem Neclektphänomen. Dieses erschwert die Körperpflege.
  • Die Pflegekraft stellt sich beim Waschen stets auf die mehr betroffene Seite. Der Bewohner muss somit über die mehr betroffene Körperseite blicken, um die Pflegekraft zu sehen.
  • Die Waschrichtung erfolgt von der weniger betroffenen Seite in Richtung der mehr betroffenen Seite. Auf diese Weise werden Spürinformationen auf die mehr geschädigte Seite herüber getragen.
  • Der Bewohner wird aufgefordert, mit dem Blick den Waschlappen zu fixieren und ihm auf die mehr betroffene Körperseite zu folgen.
  • Die Pflegekraft nutzt alternativ zwei Waschlappen; je einen in der rechten und in der linken Hand. Sie wäscht den Bewohner beidseitig auf jeweils symmetrisch gegenüberliegenden Bereichen.
  • Zum Abtrocknen benutzen wir ein raues Handtuch.
  • Der Bewohner erhält visuelle Informationen sowie Spüreindrücke von beiden Körperhälften. Die mehr betroffene Körperseite bleibt somit im Körperbild des Bewohners integriert.
  • Der Bewohner pflegt auch die mehr betroffene Körperseite.
  • Der Bewohner ist nicht in der Lage, die Zahnpflege eigenständig durchzuführen.
  • Wir nutzen eine Mundspülung, um Nahrungsreste aus dem Mundraum zu beseitigen.
  • Die Zahnreinigung per Zahnbürste wird von der Pflegekraft übernommen.
  • Die Pflegekraft reinigt gleichzeitig auch die Zunge und den Gaumen. Ggf. nutzen wir dafür spezielle Zahnbürsten mit einem abgeflachten Bürstenkopf.
  • Mit der Zahnbürste werden ggf. vorhandene Nahrungsreste aus den Wangentaschen gelöst.
  • Wir nutzen ggf. Zungenbürsten, um die Zunge von Ablagerungen zu befreien.
  • Der Bewohner wird im Rahmen seiner Fähigkeiten an der Mund- und Zahnpflege beteiligt.
Essen und trinken
  • Als Folge der Hemiplegie ist der Bewohner nicht in der Lage, die mehr betroffene Hand für die Vorbereitung der Speisen am Esstisch einzusetzen. Er kann lediglich die weniger betroffene Hand nutzen.
  • Er scheitert folglich an allen Tätigkeiten, für die beide Hände notwendig sind. Dazu zählen etwa das Schneiden eines Brötchens und das Bestreichen einer Brotscheibe.
  • Auch die weniger betroffene Hand ist so weit beeinträchtigt, dass der Bewohner eine normale Gabel oder ein Messer nicht nutzen kann. Die Griffstücke sind zu klein und zu unhandlich.
  • Wir nutzen Hilfsmittel, die es dem Bewohner erlauben, auch mit nur einer Hand seine Speisen vorzubereiten. Dazu zählen insbesondere Einhandbretter.
  • Wir verwenden Teller mit Hilfsfunktion, wie etwa eine integrierte Schiebekante zur einfachen Aufnahme von Speisen auf die Gabel oder auf den Löffel.
  • Wir nutzen Besteck mit verdickten Griffstücken. Alternativ statten wir konventionelles Besteck mit zusätzlichen Griffverdickern aus.
  • Wir bieten dem Bewohner Besteckhalter an. Diese lassen sich ganz einfach über die Hand streifen und müssen nicht mit den Fingern festgehalten werden.
  • Der Bewohner kann seine Speisen möglichst unabhängig vorbereiten und zu sich nehmen.
  • Der Bewohner ist mit der Nahrungsaufnahme überfordert. Er nimmt einige Löffel oder Bissen zu sich und "nickt" dann ein. Auf Ansprache oder nach einer Berührung "wacht" der Bewohner wieder auf, um dann aber erneut wieder schnell wegzudösen.
  • Der Bewohner wird durch Mitbewohner beim Essen abgelenkt. Er vergisst das Essen und muss immer wieder daran erinnert werden.
  • Wir prüfen, ob der Bewohner insgesamt überfordert ist. Dieses ist etwa dann der Fall, wenn der Bewohner vor dem Frühstück sich selbst anziehen soll und damit seine mentale Konzentrationsfähigkeit bereits verbraucht hat. In diesem Fall übernimmt die Pflegekraft den Kleidungswechsel vollständig. Der Bewohner hat dann mehr mentale Reserven für die Nahrungsaufnahme.
  • Ggf. wird die Sitzordnung am Esstisch angepasst. Der Bewohner sollte neben einem ruhigen Mitbewohner sitzen oder (falls notwendig) seine Speisen ungestört an einem Extratisch oder in seinem Zimmer zu sich nehmen.
  • Die Pflegekraft sitzt neben dem Bewohner und führt dessen Hand immer wieder zum Mund und zum Teller. Sie erinnert ihn so regelmäßig an die Fortführung des Essens.
  • Gemeinsam mit dem behandelnden Hausarzt prüfen wir, ob der Bewohner eine PEG erhalten sollte. Dieses ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die sich lang hinziehende Nahrungsaufnahme für den Bewohner zur Tortur wird. Auch nach der Anlage einer PEG kann das Ess- und Schlucktraining fortgeführt werden.
  • Der Bewohner wird ausreichend ernährt.
  • Der Bewohner leidet unter Schluckstörungen. Diese beeinträchtigen seine Fähigkeit, Nahrung aufzunehmen.
  • Der Bewohner leidet unter Sensibilitätsstörungen im Mundraum. Er spürt nicht, dass der Mund schon voll ist, und kaut und schluckt nicht. Die Speisen laufen aus den Mundwinkeln. Es kommt zum Verschlucken oder zum Husten.
  • Ein Metalllöffel löst beim Bewohner einen Beißreflex aus, da das Metall kalt und hart ist.
  • Wir achten darauf, dass die Nahrung eine Konsistenz aufweist, die an den Krankheitsverlauf angepasst ist. Abhängig vom Risiko wird die Nahrung weich gekocht oder sogar passiert. Bei einer erheblichen Gefährdung sollte die Anlage einer PEG-Sonde erwogen werden.
  • Wir achten auf eine gute Sitzhaltung beim Essen. Der Oberkörper sollte gerade sein. Beide Füße sollten Bodenkontakt haben.
  • Der Kopf sollte leicht nach vorne geneigt sein. Bei unzureichender Kopfkontrolle unterstützen wir die Kopfhaltung mit einem kleinen Kissen oder mit einer Nackenrolle.
  • Ggf. verwenden wir bei einer Fazialisparese ein durchsichtiges Tape am hängenden Mundwinkel. Das kann die Nahrungsaufnahme erleichtern. Nach dem Essen wird es sofort entfernt.
  • Die Pflegekraft befindet sich beim Essenanreichen immer auf der gleichen Ebene (Kopfhöhe) wie der Bewohner. Damit nimmt der Bewohner eine natürliche Kopfhaltung beim Essen ein. Die Gefahr des Verschluckens reduziert sich.
  • Wir reduzieren das Aspirationsrisiko durch ein sorgfältiges Anreichen des Essens. Der Löffel wird langsam in den Mund eingeführt und mit sanftem Druck auf der Zungenmitte abgesetzt.
  • Sobald der Bewohner die Nahrung aufgenommen hat, wird der Löffel wieder behutsam aus dem Mund entfernt. Die Pflegekraft stellt sicher, dass der Bewohner regelmäßig eine Nachschluckbewegung durchführt.
  • Ggf. kann die Pflegekraft diese Bewegung mit einem sanften Druck gegen den Mundboden stimulieren oder den Bewohner gezielt zum Nachschlucken auffordern.
  • Wir nutzen Kunststofflöffel, da ein kalter metallischer Löffel schneller einen Beißreflex auslösen kann.
  • Nach dem Essen verbleibt der Bewohner noch für rund 20 Minuten in einer aufgerichteten Position.
  • Der Bewohner erleidet keine Aspiration.
  • Ein Reflux wird vermieden.
  • Der Bewohner erhält keine Spürinformationen aus dem Mundraum. Es bleiben daher Nahrungsreste in den Wangentaschen zurück. Diese rutschen in Richtung Rachen, wenn sich der Bewohner nach dem Essen hinlegt. Es droht eine Aspiration.
  • Als Folge von Aspirationen steigt das Risiko einer Pneumonie.
  • Nach jeder Mahlzeit und

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