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Version 2.06c - 2014

Standard "Pflege von Senioren mit Herpes Zoster (Gürtelrose)"

 
In Deutschland kommt es jedes Jahr zu 350.000 Gürtelrose-Erkrankungen. Besonders gefährdet sind Senioren. Sie erkranken häufiger und erleiden in vielen Fällen schwere Komplikationen. In unserem Standard haben wir alles zusammengefasst, was Ihr Team über Erkennung, Pflege und Selbstschutz wissen muss.
 
So übernehmen Sie eine Textvorlage in Ihre Textverarbeitung
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  • Die Textvorlage befindet sich nun in Ihrer Textverarbeitung und kann hier weiter bearbeitet werden.

Für alle Computereinsteiger haben wir eine umfangreich bebilderte Seite erstellt, auf der jeder Schritt noch ausführlicher erklärt wird. Es ist ganz einfach! Klicken Sie hier.

Wichtige Hinweise:

  • Zweck unseres Musters ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
  • Unverzichtbar ist immer auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.
  • Dieser Standard eignet sich für die ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen "Patient".
 

Standard "Pflege von Senioren mit Herpes Zoster (Gürtelrose)"
Definition:
  • Zoster (auch Herpes Zoster oder Gürtelrose) ist eine Infektion mit Varizella-Zoster-Viren. Diese haben den Körper oftmals Jahrzehnte zuvor im Rahmen einer Windpockeninfektion befallen und sich danach in Spinalganglien entlang des Rückenmarks zurückgezogen. Dort können sie zeitlich unbegrenzt verbleiben, ohne sich zu vermehren.
  • Bislang unbekannte Mechanismen können in späteren Jahren die Viren reaktivieren. Eine Immunschwäche sowie Tumorwachstum scheinen den Rückfall zu begünstigen. Die Viren vermehren sich, treten aus den Nervenganglien aus und befallen die Haut.
  • Die Erkrankung tritt vermehrt im fortgeschrittenen Alter auf und verläuft dann schwerer und gehäuft mit Komplikationen. Mit 350.000 Fällen pro Jahr in Deutschland ist Herpes Zoster eine vergleichsweise häufige Infektionskrankheit.
  • Eine Impfung gegen Zoster ist ab dem 50. Lebensjahr möglich. Der Impfstoff hemmt die Reaktivierung einer latent vorhandenen Infektion und kann bei jedem zweiten Senioren den Ausbruch der Erkrankung verhindern. Zudem sinkt das Risiko, bei einer Zostererkrankung Komplikationen zu erleiden. Die Dauer des Impfschutzes wird auf mindestens sieben Jahre geschätzt.
Grundsätze:
  • Gürtelrose ist eine ernst zu nehmende Infektionskrankheit, die insbesondere das Leben von immungeschwächten Personen bedrohen kann.
  • Bei Gürtelrose ist ein schneller Therapiebeginn entscheidend für den weiteren Verlauf. Wenn wir hinreichende Anzeichen für eine Erkrankung bemerken, alarmieren wir stets den Hausarzt. Dieses auch auf die Gefahr, dass sich unsere Einschätzung als falsch herausstellen könnte.
Ziele:
  • Die Erkrankung wird schnell und korrekt erkannt. Der Bewohner erhält zeitnah ärztliche Hilfe.
  • Der Bewohner gesundet ohne Komplikationen und ohne unnötige Schmerzen.
  • Die Übertragung der Infektion auf andere Bewohner, Besucher und Pflegekräfte wird verhindert.
Vorbereitung: Symptome
Wir achten auf Symptome, die für eine sich entwickelnde Gürtelrose sprechen. Diese treten individuell mit unterschiedlicher Intensität auf. Die Erkrankung kann also auch sehr milde ablaufen und somit unbemerkt bleiben.
  • Der Bewohner verspürt ein allgemeines Krankheitsgefühl, also insbesondere Kraftlosigkeit, Müdigkeit usw.
  • Die Körpertemperatur des Bewohners ist erhöht. Ggf. hat er sogar Fieber.
  • Der Bewohner ist sehr lichtempfindlich (sog. "Photophobie").
  • Der Bewohner klagt über mäßige Schmerzen an einer bestimmten Hautstelle. Er spürt dort Juckreiz.
  • Nach zwei bis drei Tagen bildet sich an der schmerzenden Hautstelle eine Rötung. Der Hautausschlag breitet sich aus. Er formt einen halbseitigen Querstreifen ("Gürtel") am Rumpf. Die Hautschädigung ist meist auf eine Körperseite konzentriert und reicht nur leicht über die Körpermittellinie hinweg. Auch das Gesicht kann betroffen sein.
  • Es werden dann Knötchen ("Papeln") sichtbar. Aus diesen entwickeln sich innerhalb weniger Stunden Bläschen. Diese stehen gruppenweise auf gerötetem Hintergrund. Der Inhalt der Bläschen ist zunächst klar.
  • Die Bläschen werden innerhalb der nächsten ein bis zwei Wochen eitrig. Ggf. enthalten sie auch Blutbeimengungen. Dann platzen sie auf und verschorfen. Sofern keine Immunschwäche vorliegt, heilt die Hautschädigung nach zwei bis vier Wochen aus.
  • Der Bewohner klagt über sehr starke Schmerzen im gesamten Bereich des Querstreifens. Er beschreibt die Beschwerden als brennend.
weitere Maßnahmen
  • Wir lassen ggf. den Immunstatus von einzelnen Pflegekräften ermitteln. Seronegative Mitarbeiter, bei denen also keine Antikörper nachgewiesen werden können, werden ggf. durch eine Impfung immunisiert.
  • Pflegekräfte, die weder eine Windpockenerkrankung durchgemacht haben noch gegen den Erreger geimpft sind, sollten den Bewohner in der akuten Krankheitsphase nicht versorgen.
Durchführung: Unterstützung der ärztlichen Therapie
  • Ein schwerer Verlauf lässt sich häufig durch die Applikation von Virostatika vermeiden. Je nach ärztlicher Vorgabe werden diese Wirkstoffe oral oder als i.v. Infusion appliziert. Die Behandlung sollte möglichst zeitnah erfolgen.
  • Wenn die Augenregion betroffen ist, kann das Virostatikum als Augengel oder als Augensalbe appliziert werden.
  • Wenn der Bewohner über starke Schmerzen klagt, sollte er Analgetika erhalten. Erforderlich ist die Schmerzbekämpfung oftmals bei der Körperpflege und beim Ankleiden. Die Schmerzbehandlung sollte dem WHO-Stufenschema entsprechen, also mit nicht steroidalen Analgetika und Antiphlogistika wie Paracetamol oder Ibuprofen einsetzen. Bei unzureichender Wirkung sollten schwach wirksame Opioid-Analgetika und dann stark wirksame Opioide genutzt werden.
  • Wir prüfen, ob Schmerzmittelpflaster zur lokalen Betäubung genutzt werden können. Diese dürfen aber i.d.R. nur zwölf Stunden am Stück getragen werden.
  • Bei vielen Betroffenen wirken Kälte- und Wärmebehandlungen schmerzlindernd. Wir prüfen dieses und befragen den Bewohner zum Effekt.
  • Starke Beschwerden können ggf. durch Ultraschall- oder durch Strombehandlungen gelindert werden.
  • Wir erläutern dem Bewohner, dass er nicht "die Zähne zusammenbeißen" und die Schmerzen ertragen sollte. Durch eine gute Schmerzbehandlung sinkt das Risiko, dass der Schmerz chronifiziert.
  • Wir beachten, dass demenziell erkrankte Senioren ggf. keine sinnvollen Angaben zum eigenen Schmerzempfinden machen können. Wenn deren Gestik, Mimik und Verhalten auf eine erhebliche Schmerzbelastung schließen lassen, wird eine entsprechende Analgetikaversorgung initiiert.
  • Bläschen lassen sich z.B. durch Schüttelmixtur (Lotio alba) oder mit einer Cremepaste austrocknen. Treten die Bläschen im Gesicht auf, ist ein transparentes und farbloses Zinkgel sinnvoll. Diese Wirkstoffe werden drei- bis viermal täglich aufgetragen.
  • Bei Krustenbildung bitten wir um die Verschreibung von Cremes oder von Salben, die diese aufweichen können. Auf den Einsatz von Antiseptika kann i.d.R. verzichtet werden.
  • Juckreiz kann durch die Applikation von Gelen mit oberflächenbetäubender Wirkung gelindert werden.
  • In der akuten Krankheitsphase sollten Einmalwaschlappen und Einmalhandtücher genutzt werden.
  • Wenn eine Superinfektion auftritt, müssen Antibiotika verabreicht werden.
  • Wenn hinreichende Anzeichen für eine Herpes-Zoster-Infektion sprechen, wird der Hausarzt über den Verdacht informiert.
  • Auch im weiteren Verlauf der Behandlung ist es wichtig, dass der Arzt über den Therapieerfolg sowie über Komplikationen informiert wird. Wir alarmieren umgehend den Mediziner bei folgenden Beobachtungen:
  • Der Bewohner hat Schmerzen auch außerhalb der befallenen Hautbereiche.
    • Das Hör- oder das Sehvermögen ist eingeschränkt.
    • Der Bewohner klagt über Schwindel.
  • Wenn der Bewohner über Sehstörungen klagt, wird umgehend der Augenarzt informiert.
pflegerische Maßnahmen
  • Wenn das Gehör durch Zoster beeinträchtigt wird, kann sich dieses auch auf den Gleichgewichtssinn auswirken. Wir achten auf eine erhöhte Sturzgefährdung.
  • Die betroffenen Hautbereiche werden trocken gehalten, sollten also nicht gewaschen werden. Der Bewohner sollte nicht oder nur möglichst kurz baden.
  • Wenn sich die Bläschen geöffnet haben, sollte ein luftdurchlässiger Verband locker angelegt werden.
  • Bei schweren Verläufen sollte sich der Bewohner körperlich schonen und ggf. Bettruhe halten.
  • Zusätzlich zur Nachtruhe benötigen viele Erkrankte auch am Tag zusätzlichen Schlaf. Wir schützen den Bewohner vor unnötigen Störungen und vor vermeidbarem Stress. Wir bitten Angehörige, bei der Planung von Besuchen entsprechend Rücksicht zu nehmen.
  • Der Bewohner soll den Konsum von Alkohol und von Nikotin einstellen.
  • Der Bewohner soll bis zur vollständigen Gesundung besonders auf eine vitaminreiche Ernährung achten.
  • Vom Inhalt der Hautbläschen geht eine deutliche Infektionsgefahr aus. Die Übertragung erfolgt als Schmierinfektion. Anders als bei Windpocken erfolgt der Keimtransfer nicht aerogen, also über husten oder über niesen.
  • Folgende Gruppen werden von dem Bewohner ferngehalten:
    • Personen (insbesondere Kinder), die weder Windpocken durchlebt haben noch per Impfung immunisiert wurden
    • abwehrgeschwächte Personen, insbesondere HIV-Patienten und Tumorpatienten
  • Pflegekräfte müssen bei jedem Kontakt mi

    +++ Gekürzte Version. Das komplette Dokument finden Sie hier. +++


 
 
 
 
Weitere Informationen zu diesem Thema
Schlüsselwörter für diese Seite Zoster; Herpes Zoster; Gürtelrose
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