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Version 3.11b - 2017 |
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Standard "Pflegevisite Pflegegrad" (ambulante Pflege) |
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In
der ambulanten Versorgung ist die Pflegevisite eine knifflige
Angelegenheit. Denn der Pflegedienst ist zumeist nur einer von mehreren
Dienstleistern. Vielen pflegenden Angehörigen und
24-Stunden-Betreuerinnen mangelt es oft an Fachwissen. |
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So übernehmen Sie
eine Textvorlage in Ihre Textverarbeitung
- Bewegen Sie den Mauszeiger an die
Oberseite der Textvorlage, die Sie übernehmen wollen. Er sollte in der
freien, weißen Fläche leicht oberhalb der Tabelle platziert werden.
- Drücken Sie die linke
Maustaste und halten Sie diese gedrückt!
- Fahren Sie mit dem Mauszeiger nach
unten. Der Text färbt sich nun blau ein.
- Fahren Sie mit dem Mauszeiger in
den weißen, freien Bereich etwas unterhalb des Tabellenendes.
- Lassen Sie die linke Maustaste los.
- Fahren Sie mit dem Mauszeiger
irgendwo auf den blau markierten Textbereich.
- Drücken Sie die rechte
Maustaste.
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Sie mit der linken Maustaste den Punkt "Kopieren". Das Fenster schließt
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Maustaste irgendwo in das leere Dokument. Es öffnet sich ein Menü.
Wählen Sie mit der linken Maustaste den Punkt "Einfügen".
- Die Textvorlage befindet sich nun
in Ihrer Textverarbeitung und kann hier weiter bearbeitet werden.
Für alle
Computereinsteiger haben wir eine umfangreich bebilderte Seite
erstellt, auf der jeder Schritt noch ausführlicher erklärt wird. Es ist
ganz einfach! Klicken Sie hier.
Wichtige Hinweise:
- Zweck unseres Musters ist es
nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser
Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die
Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
- Unverzichtbar ist immer auch eine
inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne
Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige
Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.
- Dieser Standard eignet sich für
die ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen jedoch
ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen "Patient".
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Standard "Pflegevisite Pflegegrad" (ambulante Pflege) |
Definition:
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- Der Gesundheitszustand eines Klienten kann sich
im Verlauf mehrerer Wochen oder Monate langsam, aber kontinuierlich
verändern. In vielen Fällen bleibt dieser schleichende Prozess von den
Pflegekräften zunächst unbemerkt. Wir führen daher in unserem
Pflegedienst regelmäßige Pflegevisiten durch. Es handelt sich dabei um
eine umfassende Bestandsaufnahme der gesamten Pflegesituation eines
Klienten. Wir prüfen, ob unsere Pflegemaßnahmen dem aktuellen
Hilfebedarf des Klienten entsprechen. Falls notwendig passen wir diese
an.
- Für eine Pflegevisite wird der Klient in seiner
Häuslichkeit von der Bezugspflegekraft und von der Pflegedienstleitung
besucht. Im Dialog mit dem Klienten machen wir uns ein umfassendes Bild
über Selbstversorgungsdefizite des Klienten, seine Zufriedenheit mit
unserem Angebot und weitere Kriterien, die für die Lebenszufriedenheit
wichtig sind. (Hinweis: Einige Pflegeteams führen die Pflegevisite
nicht nur in der Häuslichkeit des Klienten durch, sondern auf Wunsch im
Pflegestützpunkt.)
- Im Rahmen der Pflegevisite prüfen wir auch, ob
dem Klienten ein angemessener Pflegegrad zugewiesen ist. Wir stellen
damit sicher, dass uns die Versorgung des Pflegebedürftigen korrekt von
den Pflegekassen vergütet wird. Falls wir eine erhebliche Diskrepanz
zwischen dem bisherigen Pflegegrad und dem aktuellen Zustand
feststellen, leiten wir gemeinsam mit dem Klienten eine Höhergradung
ein.
- Zudem erfüllen wir mit der Durchführung von
Pflegevisiten die Vorgaben der Qualitätsprüfungsrichtlinie. Diese
verpflichtet uns dazu, Maßnahmen zum Qualitätsmanagement durchzuführen.
Pflegevisiten zählen zu diesen Maßnahmen. Weitere mögliche Optionen
sind die Durchführung von Qualitätszirkeln sowie von Fallbesprechungen
oder die Benennung eines Qualitätsbeauftragten.
- Wir verstehen die Pflegevisite auch als Teil
unseres Marketings. Wir können die Qualität unserer Pflege präsentieren
und diese durch die Rückmeldungen des Klienten verbessern. Überdies
können wir den Klienten auf Zusatzangebote aufmerksam machen.
Hinweise:
- Die Durchführung von Pflegevisiten ist also
keine Pflicht, sondern lediglich eine von mehreren Optionen der
internen Qualitätssicherung. Trotzdem sind Pflegevisiten eine gute
Wahl, um die eigene Pflegequalität zu optimieren.
- In der Praxis ist häufig zu bemerken, dass
MDK-Prüfer trotz der fehlenden Rechtsgrundlage auf der Durchführung von
Pflegevisiten bestehen.
- Der Begriff “Pflegevisite” erinnert Klienten an
die “Visite” im Krankenhaus durch den Arzt. Wenn Pflegedienste diese
Assoziation verhindern wollen, können Sie für die Außendarstellung
(Homepage, Werbeflyer usw.) einen anderen Begriff wählen, etwa
“Besuch”. Intern ist die Bezeichnung “Pflegevisite” jedoch sinnvoll, da
dieser Begriff zum professionellen Fachvokabular gehört und auch so in
der Literatur geführt wird.
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Grundsätze:
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- Wir reden mit dem Klienten und nicht über ihn.
- Die Pflegevisite grenzt sich deutlich von der
ärztlichen Visite ab. Schwerpunkte der Pflegevisite sind
Pflegeprobleme, Betreuungsmaßnahmen und Bedürfnisse des Klienten.
- Die Pflegevisite ist für uns Bestandteil einer klientenorientierten und humanen Pflege.
- Die Pflegevisite dient der Informationssammlung und ist primär keine Kontrolle der Arbeit der Pflegekräfte.
- Der Klient oder ggf. sein Betreuer muss der Pflegevisite zustimmen.
- Wir nehmen die Ängste und die Sorgen unserer Klienten stets ernst.
- Wünsche des Klienten werden erfüllt, soweit uns dieses möglich ist.
- Die Pflegevisite wird sorgfältig dokumentiert, da nur so die korrekte Durchführung (etwa gegenüber dem MDK) belegt werden kann.
- Alle teilnehmenden Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.
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Ziele:
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- Trotz des sich verändernden Gesundheitszustands ist jederzeit sichergestellt, dass der Klient optimale Pflegeleistungen erhält.
- Der Klient wird aktiv in seine Versorgung und
in die Pflege einbezogen. Er hat die Möglichkeit, Fragen zu stellen und
die Pflegesituation aus seiner Sicht zu beschreiben.
- Wir legen die Pflegeziele gemeinsam fest. Der
Klient ist kein passiver Pflegeempfänger, sondern ein aktiv Beteiligter
am Pflegeprozess. Wir steigern damit die Wahrscheinlichkeit, dass sich
der Klient kooperativ an seiner eigenen Gesunderhaltung beteiligen wird.
- Der aktuelle Bedarf an Pflegehilfsmitteln wird erfasst.
- Die Kooperation mit externen Partnern, Betreuern und Angehörigen wird verbessert.
- Die Vorgaben zur Qualitätssicherung werden umgesetzt.
- Es ist sichergestellt, dass dem Klienten der korrekte Pflegegrad zugewiesen ist.
- Die Qualität der Pflegedokumentation wird überprüft. Wir finden Lücken und schließen diese (soweit möglich).
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Vorbereitung: |
allgemeine Maßnahmen
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- Der Klient wird bereits im Rahmen des
Erstgesprächs darüber informiert, dass in unserem Pflegedienst
Pflegevisiten durchgeführt werden.
- Wir haben in unserem Pflegedienst das Konzept
der Bezugspflege umgesetzt. Dieses ist Voraussetzung für die
Durchführung von Pflegevisiten.
- Die Angehörigen und ggf. der Betreuer werden
zwei Wochen vor der anstehenden Pflegevisite über den Termin
informiert. Dieses kann auch telefonisch oder per eMail geschehen, wenn
diese Kommunikationswege in der Vergangenheit gut funktionierten. Viele
Angehörige haben werktags nur am Abend Zeit oder am Samstag. Soweit
möglich nehmen wir auf solche Terminwünsche Rücksicht.
- Wann der Klient über die geplante Pflegevisite
informiert werden sollte, hängt von den individuellen Gegebenheiten ab.
Manche Senioren sollten kurzfristig informiert werden. Dieses etwa,
weil sie sonst tagelang unruhig sein würden oder weil sie
erfahrungsgemäß den Termin nach zwei Tagen wieder vergessen hätten.
Andere Senioren planen die eigene Freizeit sehr gewissenhaft und lange
im Voraus. Hier ist ein größerer zeitlicher Vorlauf sinnvoll.
- Es ist zu vermeiden, dass aufgrund der
Pflegevisite Freizeitaktivitäten ausfallen, an denen der Klient gerne
teilgenommen hätte. Der Klient wird sich nicht auf die Fragen
konzentrieren, wenn er eigentlich jetzt lieber z. B. am Treffen der
Kirchengemeinde teilnehmen würde. Dieses gilt auch für
Fernsehsendungen, die der Klient jeden Tag zu einem bestimmten
Zeitpunkt gerne sieht.
- Bei demenziell erkrankten Klienten wählen wir
einen Tageszeitpunkt, bei dem die kognitiven Beeinträchtigungen
erfahrungsgemäß am geringsten sind. Bei vielen
Morbus-Alzheimer-Patienten ist dieses der Vormittag.
- Wir bitten den Klienten um Zustimmung für die Pflegevisite.
Hinweis:
- Als Bezugspflegekräfte werden i. d. R. nur
examinierte Pflegefachkräfte ausgewählt. Dieses passt zur überwiegenden
Ansicht in der Fachliteratur, wonach auch die Pflegevisite nur von
examinierten Pflegefachkräften durchgeführt werden sollte.
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Frequenz der Pflegevisite
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- Bei Klienten mit den Pflegegraden eins und zwei führen wir die Pflegevisite halbjährlich durch.
- Bei Klienten mit den Pflegegraden drei bis fünf führen wir die Pflegevisite im Abstand von zwei Monaten durch.
- Zusätzlich führen wir Pflegevisiten unter folgenden Voraussetzungen häufiger durch:
- Es sind zwei Monate seit Pflegebeginn vergangen.
- Die Begutachtung des Klienten durch den MDK zur Vergabe eines Pflegegrads steht an.
- Der Klient kehrt nach einem längeren Krankenhausaufenthalt in seine Häuslichkeit zurück.
- Es gibt neue und unerwartete gesundheitliche Veränderungen beim Klienten.
- Es gibt seit längerer Zeit beim Klienten schwer
kalkulierbare gesundheitliche Risikofaktoren wie etwa eine hohe Sturz-
oder Dekubitusgefahr.
- Die Angehörigen, der Betreuer oder der Klient selbst wünschen die Pflegevisite.
Hinweis:
- Zur Frequenz der Pflegevisite gibt es seitens
des MDK keine Vorgaben. Die hier genannten Werte sind unsere
Empfehlungen und können verändert werden.
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Teilnehmer
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- Die Pflegevisite wird von der
Pflegedienstleitung durchgeführt; in großen Pflegediensten alternativ
vom Teamleiter oder auch von der Qualitätsbeauftragten. Die jeweilige
Bezugspflegekraft nimmt ebenfalls teil.
- Im Rahmen der Ausbildung kann die Rolle der
Bezugspflegekraft auch von einer Altenpflegeschülerin wahrgenommen
werden. In diesem Fall ist auch der Mentor bzw. der Praxisanleiter
anwesend.
- Bei komplexen Krankheitsbildern werden ggf.
auch der Hausarzt, die Ergotherapeutin und die Physiotherapeutin
eingeladen. Bei der Terminplanung für die Pflegevisite richten wir uns
nach deren Wünschen.
- Sofern Angehörige an der Pflege beteiligt sind,
sollten sie auch an der Pflegevisite teilnehmen. Ansonsten drängen wir
die Angehörigen nicht zur Teilnahme. Viele Themen, die bei der
Pflegevisite angesprochen werden, sind Angehörigen ggf. peinlich.
Diesen Angehörigen bieten wir Optionen für einen Dialog unter vier
Augen.
- Nicht selten gibt es im Haushalt auch noch eine
24-Stunden-Betreuungskraft aus Osteuropa, die ebenfalls (wenn auch
inoffiziell) an der Pflege beteiligt ist. Auch solche
“Kooperationspartner” sollten einbezogen werden, sofern dieses
sprachlich möglich ist.
Hinweis:
- Für viele Angehörige ist die Pflegevisite eine
der seltenen Möglichkeiten, die Pflegedienstleitung zu treffen.
Normalerweise haben sie nur zur Bezugspflegekraft und zu deren
Stellvertretung Kontakt, wenn diese in der Häuslichkeit den Klienten
versorgen. Daher sollte die Pflegedienstleitung zumindest ab und zu an
der Pflegevisite teilnehmen.
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Organisation
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- Wir legen die “Checkliste Pflegevisite” sowie
die Pflegedokumentation bereit. Die Bezugspflegekraft stellt sicher,
dass alle weiteren notwendigen Dokumente (z. B. Arztberichte oder
Anordnungen zur Bedarfsmedikation) vorliegen. Wir vermeiden damit, dass
die Pflegevisite unterbrochen werden muss, um fehlende Unterlagen zu
suchen.
- Das Protokoll der vorherigen Pflegevisite liegt
bereit. Damit wird es erleichtert, langfristige Veränderungen der
Pflegesituation zu erkennen.
- Vor der Pflegevisite findet im Pflegestützpunkt
ein kurzes Vorgespräch statt. Die Pflegedienstleitung und die
Bezugspflegekraft thematisieren unter vier Augen alle Punkte, die nicht
vor dem Klienten erörtert werden sollten. Dazu zählen etwa der
unsichere Ausgang einer geplanten Operation, die anstehende Berufung
eines Betreuers usw. Über diese nicht anzusprechenden Themen werden
auch die weiteren teilnehmenden Pflegekräfte informiert.
- Die Bezugspflegekraft wird mit der Dokumentation der Pflegevisite beauftragt.
- Für das Gespräch werden mindestens 20 Minuten
und maximal 45 Minuten eingeplant. Die Pflegevisite wird bei der
Tourenplanung berücksichtigt, damit alle Beteiligten ausreichend Zeit
haben. Es ist selbstverständlich, dass die Pflegevisite pünktlich
anfängt.
- Wir stellen sicher, dass vor der Pflegevisite
keine Pflegemaßnahmen durchgeführt werden, die eine Inaugenscheinnahme
verhindern. So wird eine Hautinspektion erschwert, wenn der Klient nur
10 Minuten zuvor großflächig mit Hautlotion eingecremt wurde.
- Mobiltelefone, Pieper u. Ä. werden abgestellt oder umgeleitet.
Hinweise:
- Nicht selten findet das Vorgespräch im Auto auf
der gemeinsamen Fahrt zum Klienten statt. Oder bei getrennter Anfahrt
gar per Mobiltelefon. Dieses ist aufgrund der Ablenkung durch den
Straßenverkehr nur eingeschränkt sinnvoll.
- Die Nutzung eines eigenen Protokolls ist
sinnvoll, aber nicht vorgeschrieben. Im Sinne einer entbürokratisierten
Pflegedokumentation ist es auch möglich, die Ergebnisse der
Pflegevisite im Pflegebericht zu vermerken.
- Die Dauer der Pflegevisite ist auch abhängig
von der jeweiligen Situation. Bei einer Routinevisite sind 20 Minuten
mehr als ausreichend. Wenn aber der Klient nach längerem
Klinikaufenthalt in seine Wohnung zurückkehrt, sind Pflegekräfte gut
beraten, bei der Inaugenscheinnahme besonders gut hinzusehen. Nicht
selten hat sich der Klient beispielsweise einen Dekubitus zugezogen.
Solche Gesundheitsrisiken müssen zeitnah erkannt werden; allein schon
aus Haftungsgründen.
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Durchführung:
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Dialog mit dem Klienten
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- Der Klient wird begrüßt. Die
Pflegedienstleitung fasst noch einmal die Ziele der Pflegevisite
zusammen. Falls der Klient Fragen hat, werden diese ausführlich
beantwortet.
- Das Gespräch sollte empathisch und in aller Ruhe geführt werden. Störungen von außen sind zu vermeiden.
- Bei der Pflegevisite werden Fachbegriffe
vermieden. Falls dieses in Einzelfällen nicht möglich ist, werden diese
Bezeichnungen dem Klienten übersetzt und erklärt.
- Der Klient muss während der Pflegevisite die
Gelegenheit erhalten, selbst zu Wort zu kommen. Die Pflegekräfte nehmen
sich die Zeit, um ihm zuzuhören.
- Die Teilnehmer setzen sich so, dass sie auf
Augenhöhe mit dem Klienten sind, also nicht von "oben herab" auf den
Klienten blicken. Insbesondere stehen die Pflegekräfte nicht neben dem
Bett.
- Die Teilnehmer sitzen so, dass sie dem Klienten die Vorderseite zuwenden.
- Wir erfragen, wie der Klienten seine eigene Situation einschätzt.
- Wir klären, wie der Klient die Zusammenarbeit mit den Ärzten und mit den Therapeuten empfindet.
- Der Klient wird nach seinen Wünschen befragt.
Im Dialog wird besprochen, inwieweit sich diese umsetzen lassen.
Insbesondere kann uns der Klient mitteilen, wenn er bestimmte
Pflegemaßnahmen ablehnt.
- Der Klient kann zudem Kritik üben und
Verbesserungsvorschläge anbringen. Wichtig ist auch zu erfahren, ob der
Klient oder seine Angehörigen in der Vergangenheit bereits Kritik
äußerten und wie mit dieser Beschwerde umgegangen wurde.
- Explizit befragt wird der Klient zu seiner Zufriedenheit mit folgenden Bereichen:
- Pünktlichkeit des Personals
- Freundlichkeit des Personals
- Bewertung unserer Verwaltung
- Wir machen den Klienten darauf aufmerksam, dass
er im Rahmen unseres Beschwerdemanagements Beschwerden auch anonym
vortragen kann ("Kummerbriefkasten").
- Ggf. werden konkrete Absprachen mit dem
Klienten zum weiteren Pflegeprozess getroffen. Wenn der Klient
Absprachen aus früheren Pflegevisiten konsequent befolgt hat, so wird
dieser ausdrücklich dafür gelobt. Beispiel: Der Klient raucht nicht
mehr.
- Am Ende können der Klient und ggf. seine
Angehörigen Fragen stellen, die von den Pflegekräften richtig und
umfassend beantwortet werden.
- Bei Demenzpatienten ist ein Dialog häufig
schwierig. Dieses vermerken wir dann im Protokoll. Die
Informationssammlung muss dann auf anderem Weg erfolgen. Beispiele:
Beurteilung von Schmerzen bei Demenz (BESD-Skala) oder Heidelberger
Instrument zur Lebensqualität Demenzkranker (HILDE).
- Auf Wunsch des Klienten stehen wahlweise die
Bezugspflegekraft und die Pflegedienstleitung für ein Vieraugengespräch
zur Verfügung, etwa dann, wenn Klagen über die Pflegesituation
besprochen werden sollen.
- Die im “Protokoll Pflegevisite” gelisteten
Punkte werden besprochen. Die Informationssammlung sollte dabei
möglichst fließend sein und nicht den Charakter eines bloßen Abfragens
haben. Idealerweise wird das Gespräch in freier Form geführt. Das
Protokoll wird zunächst nur stichwortartig ausgefüllt, damit der
Gesprächsfluss nicht gestört wird. Direkt im Anschluss an die
Pflegevisite vervollständigt die Bezugspflegekraft das Protokoll.
- Die Teilnehmer verabschieden sich vom Klienten.
+++ Gekürzte Version. Das komplette Dokument finden Sie hier. +++
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Weitere Informationen
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Pflegevisite; Pflegegrad; Eingradung |
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kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel
diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der
jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt
angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen
bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert. |
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