Standardpflegeplan "bösartige Tumorerkrankungen" |
- Bei
Krebs handelt es sich um ein unkontrolliertes Zellwachstum. Das neu
gebildete Gewebe kann in nahe liegende Organe eindringen oder in weit
entfernten Körperbereichen Metastasen bilden.
- Die unterschiedlichen Krebsformen werden
kategorisiert anhand der befallenen Körperregion und dem klinischen
Verlauf der Erkrankung.
Anmerkung:
- Standardpflegepläne geben für spezielle
Pflegeprobleme die typischen pflegerischen Maßnahmen vor, so etwa wie
in diesem Beispiel für bösartige Tumorerkrankungen. Standardpflegepläne umfassen generelle
und potenzielle Pflegeprobleme, Pflegemaßnahmen und Pflegeziele.
- Aus diesem Grund erleichtert ein
Standardpflegeplan zwar die Pflegedokumentation, aber er ersetzt auf
keinen Fall eine individuelle auf den Bewohner / Patienten bezogene
Pflegeplanung.
- Jede Pflegefachkraft ist gehalten, diese
generellen Pflegeprobleme, Pflegemaßnahmen und Pflegeziele auf Relevanz
zu überprüfen und an die individuellen Einschränkungen und Ressourcen
des jeweiligen Bewohners / Patienten anzupassen. Wichtig ist auch beim
Einsatz von Standardpflegeplänen, diese in regelmäßigen Abständen zu
überprüfen und ggf. zu überarbeiten, da sie immer auf dem aktuellen
Stand sein sollten.
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Pflegeproblem |
Pflegemaßnahmen |
Pflegeziel |
Sich bewegen |
- Als Folge der Krebserkrankung und der Therapien
ist der Bewohner über lange Phasen hinweg entkräftet und permanent
müde. Selbst nach längerem Schlaf ändert sich an diesem Zustand nichts (Fatigue).
- Durch die körperliche Schonung wird die Muskulatur abgebaut.
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- Sobald die aktuelle Erschöpfungsphase überwunden ist,
sollte sich der Bewohner wieder körperlich bewegen. Das Ausmaß und die
Intensität der Aktivität werden gemeinsam mit dem Arzt und mit dem
Physiotherapeuten festgelegt. Ist es dem Bewohner zunächst nicht
möglich, das Bett zu verlassen, führen wir aktive und passive
Bewegungsübungen durch. Im weiteren Verlauf wird der Bewohner für die
Übungen auf einen Stuhl und später in den Stand mobilisiert. In Phasen
der bestmöglichen Konstitution sollte er Spaziergänge unternehmen.
- Die körperliche Aktivität wird täglich zwischen
dem Bewohner und der Pflegekraft abgestimmt. Eine Überforderung sollte
ebenso wie eine Unterforderung vermieden werden.
- Wir prüfen, ob die körperlichen Fähigkeiten im
Laufe des Tages schwanken. Die Bewegungsübungen sowie anstrengende
Pflegemaßnahmen werden auf solche Tageszeiten verlegt, in denen der
Bewohner über die maximalen physischen Reserven verfügt.
- Der Bewohner wird dazu angeleitet, ein
“Energietagebuch” zu führen. Dort vergleicht er täglich mithilfe einer
Skala seine Tätigkeiten, die dafür eingesetzte Energie und seinen
Erschöpfungszustand. Er soll in einem Formular vermerken, ob er über-
oder unterfordert war.
- Wir prüfen, ob der Bewohner Medikamente erhält,
die seinen Antrieb mindern oder Müdigkeit auslösen. Diese Wirkstoffe
sollten nach Absprache mit dem behandelnden Arzt reduziert oder durch
Alternativpräparate ausgetauscht werden.
- Wir
beachten, dass die Sturzgefahr erhöht sein kann. Wir erfassen das
individuelle Risiko und intensivieren die Maßnahmen im Rahmen der
Sturzprophylaxe.
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- Wann immer es dem Bewohner möglich ist, ist er
körperlich aktiv. Er baut damit physische Reserven auf für Phasen, in
denen er körperlich geschwächt ist.
- Durch die körperliche Aktivität gewinnt der Bewohner an Selbstvertrauen und an Hoffnung.
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Vitale Funktionen
des Lebens aufrechterhalten |
- Der Bewohner raucht stark, obwohl er bereits an Krebs erkrankt ist. Er gefährdet damit den Therapieerfolg.
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- Wir raten dem Bewohner dringend, das Rauchen einzustellen oder zumindest den Nikotingenuss deutlich zu verringern.
- Wir verdeutlichen dem Bewohner die Vorteile
einer zumindest zeitweiligen Nikotinabstinenz: Die Effektivität der
Chemotherapie und der Strahlenbehandlung wird gesteigert. Gleichzeitig
werden die Nebenwirkungen wie etwa die Übelkeit verringert. Falls eine
Operation notwendig ist, senkt der Verzicht auf das Rauchen die Risiken
für Komplikationen.
- Gemeinsam mit dem behandelnden Arzt prüfen wir,
ob eine Nikotinersatztherapie sinnvoll ist, also etwa Nikotinkaugummis,
Nikotinpflaster und Nikotintabletten zum Schlucken oder zum Lutschen.
- Mit Beginn und während der Therapie mit Nikotinpflastern ist das Rauchen völlig einzustellen.
- Wenn die Lunge im Zielbereich einer geplanten Strahlentherapie liegt, gilt striktes Rauchverbot
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- Der Bewohner kennt die Risiken und kann sich adäquat verhalten.
- Im Idealfall stellt er das Rauchen ein.
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- Der Bewohner ist als Folge der Krebserkrankung anfällig für Infektionskrankheiten.
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- Wir achten auf eine lückenlose Hygiene bei
allen Pflegemaßnahmen, vor allem auf die Händehygiene. Auch der
Bewohner sollte Händedesinfektionen durchführen, etwa nach einem
Stuhlgang oder nach einem Spaziergang.
- Der Bewohner sollte den Kontakt mit
Mitbewohnern und mit Angehörigen zeitweise meiden, wenn diese an einer
übertragbaren Infektion leiden.
- Wenn im Umfeld des Bewohners
Infektionserkrankungen der Atemwege kursieren (etwa die Virusgrippe),
sollte der Bewohner einen geeigneten Mundschutz tragen, sobald er sein
Zimmer verlässt.
- Der Bewohner sollte sich jährlich gegen die Virusgrippe impfen lassen.
- Wir ermahnen Angehörige und Freunde dazu, auf
einen Besuch zu verzichten, wenn sie selbst erkältet sind. Kinder
dürfen den Bewohner nicht besuchen, wenn der Verdacht einer
Infektionserkrankung besteht; etwa virusbedingte “Kinderkrankheiten”.
- Wir leiten den Bewohner zu regelmäßigen Atemübungen an, um einer Lungenentzündung vorzubeugen.
- Der Kontakt zu Haustieren sollte unterbleiben.
Ist dieses nicht möglich, so sollte zumindest der Kontakt mit den
tierischen Ausscheidungen vermieden werden. Der Bewohner sollte also
weder die Katzentoilette noch einen Vogelkäfig selbst reinigen.
- Zugänge aller Art werden täglich auf
Infektionszeichen überprüft, insbesondere Venenverweilkatheter,
Portsysteme, PEG/PEJ-Sonden sowie Blasenkatheter.
- Im Zimmer des Bewohners sollten keine Schnitt- oder Topfblumen stehen.
- Wir achten darauf, dass der Bewohner regelmäßig
duscht und die Kleidung wechselt. Der Bewohner sollte Kleidung tragen,
die sich mit mindestens 60 °C waschen lässt.
- Wenn sich der Bewohner Sanitärräume oder eine Dusche mit anderen Menschen teilt, sollte er dort Badeschuhe tragen.
- Gemeinsam mit dem Arzt prüfen wir, ob von
ungekochtem Obst, von rohem Gemüse und von anderen Keimträgern wie etwa
Rohmilchprodukten eine Gefahr für den Bewohner ausgeht.
- Einmal am Tag wird die Körpertemperatur des Bewohners gemessen.
- Wir befragen den Bewohner einmal täglich zu
etwaigen Symptomen einer sich entwickelnden Infektion, etwa Husten,
Halsschmerzen, allgemeines Krankheitsgefühl, Kältegefühl usw.
- Bei einem Verdacht auf eine Infektionskrankheit muss frühzeitig eine ärztliche Untersuchung erfolgen.
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- Der Bewohner erleidet keine Infektionen.
- Der Bewohner versteht die Maßnahmen und fasst sie nicht als “Schikane” auf.
- Wenn es zu einer Infektion gekommen ist, wird diese zeitnah erkannt und behandelt.
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- Der Bewohner hat Schmerzen als Folge der Krebserkrankung.
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- Die Behandlung von Tumorschmerzen erfolgt
abgestuft und abhängig von der Schmerzintensität. Beginnend mit
Nicht-Opioidanalgetika bei leichteren Schmerzen steigert sich die
Medikation schrittweise bis zu starken Opioidanalgetika.
- Der Bewohner erhält eine kontinuierliche
Schmerzmittelversorgung. Die Analgetika werden also in regelmäßigen
Abständen appliziert, um permanent einen ausreichenden Wirkstoffpegel
im Blut aufrechtzuerhalten.
- Für Schmerzspitzen, die über das gewohnte
Niveau hinausgehen, werden schnell wirksame Analgetika mit hoher
Wirkung als Bedarfsmedikation bereitgehalten.
- Vor Pflegemaßnahmen, die für den Bewohner
erfahrungsgemäß sehr schmerzhaft sind, sollte vorbeugend ein stärkeres
Schmerzmittel verabreicht werden. Alternativ wird die Dosierung des
üblichen Analgetikums erhöht. Belastend sind z. B. Mobilisationen,
Krankentransporte sowie Verbandswechsel.
- Ggf. erhält der Bewohner ein Medikament zur Behandlung von chronischer
Obstipation, um den Nebenwirkungen der Opioide entgegenzuwirken.
- Wir beachten, dass Opioide beim Bewohner ggf. die Sturzgefahr erhöhen.
Wir intensivieren die Maßnahmen im Rahmen der Sturzprophylaxe.
- Nicht jeder Schmerz eines Krebspatienten hat
seine Ursache im Tumor. Wir bedenken stets, dass der Bewohner etwa auch
Verspannungsschmerzen im Rücken oder im Nackenbereich haben kann.
- Wir unterstützen den Bewohner, wenn er eine
alternative Schmerzbehandlung wünscht, weil sie etwa in der
Vergangenheit ihm auch schon geholfen hat.
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- Der Bewohner erhält eine auf seine Schmerzbelastung angepasste Medikation.
- Der Bewohner erhält Beratung und eine alternative Schmerzbehandlung, sofern er das wünscht.
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- Der Bewohner leidet unter Mundtrockenheit.
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- Der Bewohner soll ausreichend trinken. Ideal
sind lauwarme oder kalte Tees aus Kamille, Salbei oder Thymian. Er kann
den Mund und die Lippen durch häufiges Trinken kleiner Schlucke Wasser
feuchthalten.
- Der Bewohner soll Lebensmittel meiden, die die
Schleimhaut reizen oder austrocknen, also etwa stark gewürzte oder
gesalzene Speisen sowie alkoholische Getränke. Problematisch sind auch
trockene und krümelige Lebensmittel.
- Wir bieten dem Bewohner Speisen mit hohem Wasseranteil an, etwa Obst, Suppen oder flüssige Milchprodukte.
- Nach jeder Zahnpflege wird der Mundraum gut
ausgespült. Wir achten darauf, dass keine Reste der Zahncreme oder des
Mundwassers im Mundraum zurückbleiben.
- Zusätzlich wird der Mundraum alle zwei Stunden ausgespült. Wir nutzen dafür Wasser oder Tee.
- Der Bewohner sollte täglich über lange
Zeiträume etwas kauen oder lutschen. Er erhält zuckerfreie
Zitronenbonbons, zuckerfreien Kaugummi, Ananasstücke oder Eiswürfel.
- Einmal am Tag werden die Lippen mit einem Lippenpflegemittel behandelt.
- Wir nutzen künstlichen Speichel, der als Spray auf die Mund- und Rachenschleimhaut gesprüht wird.
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- Der Bewohner hat keine Mundtrockenheit mehr.
- Die
Mundschleimhäute bleiben intakt und das Risiko anderer
Folgeerkrankungen, etwa von Paradontose, Soor, Parotitis und Karies,
sinkt.
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- Der Bewohner reagiert empfindlich auf Gerüche. Ihm wird schnell übel.
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- Soweit möglich beseitigen wir unangenehme Geruchsquellen, etwa Essensgerüche, Parfümduft, Zigarettenrauch oder Blumenduft.
- Pflegekräfte sollten ein neutrales Deo verwenden und auf die eigene Körperhygiene achten.
- Nach Möglichkeit sollte die Pflegekraft nicht rauchen.
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- Der Bewohner wird vor Gerüchen geschützt, die seine Übelkeit verstärken könnten.
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- Der Bewohner leidet an Leukämie oder an einer
anderen Krebserkrankung, die die Blutgerinnung beeinträchtigt. Kommt es
zu einer Verletzung, so dauert es relativ lange, bis die Blutung
gestillt ist.
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- Wir führen keine intramuskulären Injektionen
durch. Subkutane Injektionen erfolgen nur auf ärztliche Anweisung. Ggf.
müssen alternative Applikationswege für den Wirkstoff gefunden werden.
- Wir prüfen stets, ob verabreichte Medikamente
zusätzlich die Blutgerinnung schwächen, und suchen ggf. nach
alternativen Wirkstoffen. Problematisch ist insbesondere
Acetylsalicylsäure.
- Der Zustand des Bewohners wird engmaschig
überwacht. Wichtig sind vor allem Blutungen aus der Nase und dem Mund
sowie Blutbeimengungen im Stuhl und im Urin.
- Bei Schnupfen sollte der Bewohner die Nase nur
vorsichtig schnäuzen. Wenn es dennoch zu Nasenbluten kommt, soll der
Bewohner den Kopf nach vorne beugen und die Nasenflügel
zusammendrücken. Wir legen ein Coldpack in den Nacken. Ggf. legen wir
eine Nasentamponade an.
- Wenn es zum Bluterbrechen kommt, wird zeitnah ein Notarzt gerufen.
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- Der Bewohner wird konsequent vor Verletzungen geschützt.
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- Aufgrund des Tumorwachstums ist das Thromboserisiko erhöht.
- Der Bewohner ist als Folge der Krebserkrankung
immobil. Die Bettlägerigkeit steigert die Anfälligkeit für eine
Thrombose zusätzlich.
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- Der Bewohner wird so schnell und so umfassend
wie möglich mobilisiert. Mit immobilen Krebspatienten führen wir aktive
und passive Bewegungsübungen durch.
- Der Bewohner erhält eine geeignete Kompressionstherapie, etwa Kompressionsstrümpfe (ATS).
- Wir stellen sicher, dass die ärztlich
verordneten Medikamente im Rahmen der Thromboseprophylaxe zuverlässig
appliziert werden. Insbesondere in den ersten vier Wochen nach einem
chirurgischen Eingriff muss gewährleistet sein, dass der Bewohner die
verschriebenen Wirkstoffe einnimmt. Im Rahmen der Thromboseprophylaxe
können niedrig dosiertes ASS sowie Heparin genutzt werden.
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- Die Entwicklung einer Thrombose wird vermieden.
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- Der Bewohner leidet unter Juckreiz.
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- Der Bewohner wird ermahnt, sich möglichst nicht
mit den Fingernägeln zu kratzen, da dieses Infektionen auslösen kann.
Ggf. werden die Fingernägel kurz geschnitten. Der Bewohner kann zudem
dünne Baumwollhandschuhe tragen.
- Wir inspizieren juckende Haut täglich auf Infektionszeichen.
- Juckreiz wird konsequent behandelt. Etwa durch Kältereize oder durch Juckreiz stillende Badezusätze wie Hafermehl oder Kleie.
- Die Haut des Bewohners wird ausreichend eingefettet.
- Der Bewohner soll die Haut vor Wärme schützen.
Dazu zählen der Aufenthalt in warmen Räumen sowie sehr warme Bäder. Er
soll körperliche Anstrengung vermeiden.
- Wir prüfen, ob sich der Bewohner durch Freizeitangebote vom Juckreiz ablenken lässt.
- Gemäß der ärztlichen Verordnung erhält der Bewohner Antihistaminika.
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- Der Juckreiz wird vermindert.
- Die Haut wird vor Infektionen geschützt.
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Sich pflegen |
- Der Bewohner leidet an Leukämie oder an einer
anderen Krebserkrankung, die die Blutgerinnung beeinträchtigt. Dadurch
ist das Risiko erhöht, dass sich der Bewohner bei Pflegemaßnahmen
Verletzungen zuzieht, die stark und anhaltend bluten.
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- Wir achten auf eine sorgfältige Zahn- und
Mundhygiene. Falls notwendig sollte eine weiche Zahnbürste oder ein
Watteträger genutzt werden. Elektrische Zahnbürsten sollten nicht
verwendet werden. Wir achten auf Druckstellen durch eine Zahnprothese.
- Wir verzichten auf Nassrasuren. Stattdessen
nutzen wir einen Trockenrasierer oder empfehlen dem Bewohner, zeitweise
den Bart einfach wachsen zu lassen.
- Frauen sollten auf die Rasur der Beine und des Intimbereichs verzichten.
- Die Lippen werden durch eine sorgfältige Pflege vor Einrissen geschützt.
- Die Finger werden vorsichtig
gepflegt; vorzugsweise mit einer Nagelfeile. Die Nutzung von spitzen
und scharfen Hilfsmitteln (Nagelscheren u. Ä.) muss besonders
vorsichtig erfolgen. Die Fußpflege wird von uns nicht übernommen.
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- Blutungen werden vermieden.
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- Der Bewohner vernachlässigt die eigene Körperpflege, da er diese angesichts seiner schlechten Prognose für sinnlos hält.
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- Wir machen dem Bewohner klar, dass sein
Verhalten nicht nur optische Folgen hat. Körperliche Unsauberkeit
fördert das Auftreten von Infektionen, die seine Überlebenschancen ggf.
deutlich senken können.
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- Der Bewohner pflegt sich trotz der Krebsdiagnose.
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- Der Bewohner leidet unter Haarausfall als Folge der Chemotherapie oder einer Bestrahlung.
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- Bei Männern sollte erwogen werden, die Haare bereits vor Beginn der Chemotherapie komplett abzurasieren.
- Wir nutzen weiche Haarbürsten und schonendes Haarwaschmittel.
- Nasses Haar sollte trocken getupft, aber nicht trocken gefönt werden.
- Durch geschicktes Schminken kann der Verlust der Augenbrauen kaschiert werden.
- Wenn der Bewohner auch die Augenwimpern verliert, kann er als Schutz eine Sonnenbrille tragen.
- Bewohnerinnen sollten auf Dauerwellen sowie auf Haarfärbungen verzichten.
- Durch geeignete Pflegemittel schützen wir die Kopfhaut vor dem Austrocknen; also etwa mittels Produkten mit Dexpanthenol.
- Der Bewohner sollte im Freien nach Möglichkeit
eine Kopfbedeckung tragen. Diese schützt im Sommer vor
Sonneneinstrahlung und im Winter/Herbst vor Auskühlung.
- Ggf. sollte frühzeitig eine Perücke angepasst werden. (Die Kosten trägt zumeist die Krankenkasse.)
- Wenn Bewohnerinnen gerne häkeln oder stricken,
können diese ggf. dazu animiert werden, sich selbst eine Mütze
herzustellen. Sinnvoll sind eine dicke Mütze für draußen und eine dünne
Mütze für drinnen.
- Wir stehen dem Bewohner jederzeit für ein
persönliches Gespräch zur Verfügung, wenn dieser aufgrund des
Haarausfalls deprimiert sein sollte. Wir verdeutlichen insbesondere,
dass die Haare nach Beendigung der Behandlung wieder nachwachsen werden.
- Bei einer Bestrahlung des Kopfes werden die
Haarwurzelzellen ggf. irreparabel geschädigt. Der Bewohner bleibt also
auch nach dem Ende der Behandlung stellenweise unbehaart.
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- Die Folgen des Haarausfalls werden minimiert. Insbesondere leidet das Selbstwertgefühl nicht mehr als notwendig.
- Die Kopfhaut wird geschützt.
- Die Augen werden geschützt.
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- Der Bewohner leidet unter Hautveränderungen als Folge der Bestrahlung.
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- Die Markierungen auf der Haut für die
Strahlentherapie markieren gleichzeitig auch die Hautbereiche, die
besonders vorsichtig behandelt werden müssen. Die Markierungen dürfen
in keinem Fall entfernt werden. Ggf. wurde das Bestrahlungsfeld vom
Arzt mit einem wasserdichten und luftdurchlässigen Folienverband
geschützt.
- Die Haut des Bewohners wird täglich auf
krankhafte Veränderungen untersucht. Wir konzentrieren uns dabei
besonders auf zwei Hautareale: Wichtig ist zunächst die Körperstelle,
an der die Strahlung eintritt. Ebenso bedeutsam ist die
Austrittsstelle, die sich auf der gegenüberliegenden Körperseite
befindet.
- Für die Reinigung nutzen wir nur klares Wasser
sowie ph-neutrale, rückfettende Waschlotionen. Die Verwendung von
parfümierten Pflegeprodukten sollte vermieden werden. Dazu zählen
insbesondere Deos und Seifen.
- Umfangreichere Verunreinigungen, etwa durch
Stuhlrückstände, werden mit einem weichen Tuch und panthenolhaltigen
Lösungen aufgenommen.
- Der Bewohner sollte nur kurz und bei moderater Wassertemperatur duschen.
- Nach dem Waschen werden geschädigte Hautbereiche vorsichtig trocken getupft, aber nicht trocken gerieben.
- Der Bewohner soll direkte Sonneneinstrahlung meiden. Ggf. kann er Sonnenschutzcreme mit einem hohen Lichtschutzfaktor auftragen.
- Durch das mehrmals tägliche Auftragen von
Kamillenpuder kann die Haut trocken gehalten werden. Falls bereits eine
Hautläsion vorliegt, darf kein Puder mehr verwendet werden, da dieses
verklumpt und einen Nährboden für Keime bildet. Wir achten auf Anzeichen für eine Kamillenallergie.
- Deutliche Hautreizungen können mit
panthenolhaltigen Salben behandelt werden. Die beeinträchtigte
Hautregion wird ggf. mit einer saugfähigen, nicht klebenden Kompresse
versorgt.
- Das Bestrahlungsfeld wird konsequent vor Kälte,
Sonneneinstrahlung, Hitze usw. geschützt. Es dürfen hier also weder
Wärmflaschen noch Heißluftföhns oder Coldpacks genutzt werden.
- Wir beachten, dass bestrahlte Haut sehr empfindlich auf Druckbelastungen reagiert und schnell ein Druckgeschwür ausbilden kann.
- Bestrahlte Haut muss vor mechanischen
Einwirkungen geschützt werden. Dazu zählt die Reibung durch
BH-Verschlüsse, Reißverschlüsse oder enge Bündchen. Der Bewohner soll
Unterwäsche und weite Kleidung aus Naturfasern wie Baumwolle oder Seide
tragen.
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- Die Haut des Bewohners wird geschützt.
- Die Auswirkungen der Bestrahlung werden auf ein Minimum reduziert.
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- Der Bewohner leidet unter Schleimhautveränderungen im Mund als Folge der Bestrahlung.
- Der Bewohner ist anfällig für Infektionen im Mundraum.
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- Nach jeder Mahlzeit und vor der Bettruhe führen wir eine Mund- und Zahnpflege durch. Wir nutzen dafür eine weiche Zahnbürste.
- Soweit
möglich sollte der Bewohner den Konsum von Nikotin, Alkohol und Kaffee
einschränken oder einstellen. Wir achten bei Alkoholentzug auf
Delirzeichen. Ggf. wird der Notarzt gerufen.
- Die Mundhöhle wird einmal täglich mit einer
Taschenlampe inspiziert. Wir kontrollieren die Lippen, die
Mundschleimhaut, die Zähne, die Zunge, das Zahnfleisch und den
Rachenbereich. Wir prüfen auch, ob sich die Stimme des Bewohners und
sein Schluckvermögen verändert haben.
- Eine Spüllösung mit Lokalanästhetika ist ggf.
sinnvoll, sobald Rötungen oder Beläge auftreten und der Bewohner über
Schmerzen klagt. Die Applikation sollte insbesondere vor den Mahlzeiten
erfolgen. Voraussetzung für die Anwendung ist, dass dabei keine
Aspirationsgefahr besteht.
- Pilzinfektionen werden gemäß der ärztlichen Verordnung mit einem Antimykotikum therapiert.
- Der Bewohner sollte zwei bis zweieinhalb Liter
Flüssigkeit am Tag trinken, dabei aber auf säurehaltige Getränke wie
Orangen- oder Zitronensaft verzichten.
- Der Bewohner sollte keine scharf gewürzten,
gesalzenen und geräucherten Lebensmittel zu sich nehmen. Stattdessen
geben wir ihm gekühlte Speisen wie etwa gefrorene Ananasstücke oder
Eiswürfel zum Lutschen.
- Bei starken Schmerzen bitten wir den Hausarzt um eine Schmerzbehandlung.
- Den Speichelfluss regen wir an, indem der
Bewohner zuckerfreie Kaugummis kaut. Er soll saure Bonbons und Tees
sowie gehackte Kräuter zu sich nehmen.
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- Der Bewohner erleidet keine Infektion im Mundraum.
- Die Schmerzbelastung wird auf ein Minimum reduziert.
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Essen und trinken |
- Der Bewohner nimmt große Mengen Alkohol zu sich. Die Heilung ist gefährdet.
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- Wir achten auf Unverträglichkeiten zwischen den eingenommenen Medikamenten und Alkohol.
- Wir raten dem Bewohner dringend, den
Alkoholgenuss einzustellen. Wenn dieses nicht möglich ist, sollte der
Konsum auf ein Mindestmaß reduziert werden, also etwa das Bier am Abend
oder der Schnaps nach dem Mittagessen.
- Eine vorhandene Alkoholabhängigkeit wird konsequent bekämpft.
- Wir achten bei Alkoholentzug auf Delirzeichen. Ggf. wird der Notarzt gerufen.
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- Der Bewohner trinkt möglichst wenig Alkohol.
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- Der Bewohner führt eine besondere Krebsdiät
durch, von der er sich eine heilende Wirkung verspricht. Diese Diät ist
aber sehr einseitig und auf Dauer gefährlich für den Bewohner.
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- Wir erklären dem Bewohner, dass sog. “Krebsdiäten” unwirksam und ggf. auch schädlich sind.
- Wir bieten ihm eine Ernährungsberatung an.
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- Eine Mangelernährung wird vermieden.
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- Der Bewohner leidet an anhaltender Übelkeit als Folge der Chemotherapie oder der Strahlentherapie.
- Der Appetit ist vermindert. Der Bewohner nimmt zu wenig Nahrung zu sich und verliert an Körpergewicht.
- Der Bewohner nimmt keine Nahrung zu sich, da er glaubt, so die Übelkeit vermeiden zu können.
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- Wir prüfen, ob sich der Bewohner nach Eintritt
der Übelkeit so weit ablenken lässt, dass es nicht zu einem Erbrechen
kommt. Möglich sind Musik, fernsehen, lesen oder Gespräche.
- Eine hohe Raumtemperatur erhöht die
Anfälligkeit für Übelkeit. Wir prüfen, ob eine Senkung der
Raumtemperatur das Wohlbefinden des Bewohners steigert.
- Wir prüfen, ob klassische Hausmittel die
Übelkeit reduzieren, also etwa Ingwertees sowie Zitronen- oder
Pfefferminzbonbons. Wir bieten dem Bewohner Eiswürfel zum Lutschen an.
Ggf. soll er Kaugummis kauen.
- Der oft auftretende metallische / saure
Geschmack im Mund, der bei einer Chemotherapie auftreten kann, lässt
sich häufig durch Eukalyptuspastillen lindern.
- Wir reichen dem Bewohner morgens ein kleines Stück Trockengebäck, um die Morgenübelkeit zu lindern.
- Hilfsmittel wie Zellstoff oder Nierenschalen
werden zwar in Reichweite, aber ggf. außerhalb des direkten
Sichtbereichs des Bewohners gelagert.
- Der Bewohner erhält Antiemetika, also
Medikamente, die die Übelkeit reduzieren. Diese Therapie ist
prophylaktisch. Die Applikation erfolgt nach Plan, also auch dann, wenn
der Bewohner aktuell keine Übelkeit spürt. In diesem Fall ist eine
umfassende Beobachtung notwendig, um die Reaktionen des Körpers auf das
Medikament zu erfassen.
- Wir erklären dem Bewohner, dass es keinen Einfluss auf die Übelkeit hat, wenn er nüchtern bleibt.
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- Das Ausmaß der Übelkeit wird reduziert.
- Der Bewohner erhält trotz aller Nebenwirkungen eine ausgewogene Ernährung.
- Eine Mangelernährung sowie ein zu starker Verlust an Körpergewicht werden vermieden.
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- Als Folge der Chemo- oder Strahlentherapie hat
sich das Geschmacksempfinden verändert. Der Bewohner empfindet
bestimmte Lebensmittel als ekelig.
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- Wir bevorzugen Speisen ohne starken Eigengeschmack, also etwa Zwieback, Knäckebrot, Toast, Kartoffeln, Teigwaren und Reis.
- Wir prüfen, ob es die Übelkeit lindert, wenn der Bewohner beim Essen Gesellschaft hat.
- Speisen, gegen die der Bewohner einen
Widerwillen entwickelt hat, sollten so aufbewahrt werden, dass er sie
weder sieht noch riecht.
- Wir verzichten darauf, dem Bewohner während
einer Phase mit hoher Übelkeit seine Lieblingsspeisen anzubieten. Er
würde seine Lieblingsspeisen zukünftig mit Übelkeit verbinden.
- Der Geschmack von Fleisch wird häufig als bitter wahrgenommen. Wir wählen dann alternative eiweißreiche Nahrungsmittel.
- Getränke werden zumeist besser akzeptiert, wenn sie kühl und mit Kohlensäure versetzt sind; etwa Wasser, Limonade oder Cola.
- Wir ermahnen den Bewohner, langsam zu essen.
- Nach dem Essen erhält der Bewohner Pfefferminztee. Er soll sich eine Weile ausruhen.
- In der Regel werden kleine Portionen besser akzeptiert als große Speisemengen.
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- Der Bewohner erhält die Lebensmittel, die er mag und gut verträgt.
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- Der Bewohner muss sich häufig übergeben.
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- Wenn sich der Bewohner übergeben muss, bleibt
die Pflegekraft bis zur Normalisierung der Situation bei ihm. Sie
bietet ihm eine Nierenschale und Zellstoff an.
- Nach Möglichkeit sollte die Zahnprothese entnommen werden, bevor sich der Bewohner übergibt.
- Der Bewohner sollte aufrecht sitzen, wenn er sich übergibt.
- Nach dem Erbrechen führen wir eine Mundpflege
durch. Das Zimmer wird umfassend gelüftet. Verschmutzungen durch
Erbrochenes, etwa auf dem Fußboden, werden restlos beseitigt. Die
Pflegekraft beachtet, dass Erbrochenes ggf. Zytostatikareste enthalten
kann. Entsprechende Schutzkleidung ist erforderlich.
- Ggf. wechseln wir die Kleidung und die
Bettwäsche, um den Geruch zu neutralisieren. Wir reichen dem Bewohner
eine kühle Kompresse.
- Wir geben dem Bewohner die Möglichkeit, sich nach dem Erbrechen die Hände und das Gesicht zu waschen.
- Die verlorene Flüssigkeit und die Elektrolyte
müssen ersetzt werden. Wenn dieses auf oralem Weg nicht mehr möglich
ist, muss zeitnah eine Infusion erwogen werden.
- Bei übermäßigem Erbrechen wird der Hausarzt
informiert, um eine medikamentöse Behandlung gegen Übelkeit und
Erbrechen einzuleiten oder zu intensivieren.
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- Das Selbstwertgefühl und die Lebensqualität bleiben erhalten.
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- Die Krebserkrankung erhöht den Kalorienbedarf
erheblich. Der Bewohner isst zwar gerne, aber nicht ausreichend, um
sein Körpergewicht zu halten.
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- Wir bieten dem Bewohner zusätzlich zu den
Hauptmahlzeiten Speisen an. Dazu zählen auch kühle Milchmixgetränke
sowie kalorienreiche Süßspeisen wie etwa Sahnequark.
- Die tägliche Trinkmenge sollte hauptsächlich
zwischen den Hauptmahlzeiten konsumiert werden. Zu den Hauptmahlzeiten
erhält der Bewohner nur ein kleines Getränk.
- Wir prüfen, ob Getränke wie Sherry, Tees aus
Wermut, Schafgabe oder Salbei den Appetit des Bewohners steigern, wenn
er sie zehn Minuten vor der Mahlzeit trinkt.
- Wir sorgen für Ablenkung während des Essens. Insbesondere sollte der Bewohner in Gesellschaft essen.
- Das Gewicht des Bewohners wird einmal
wöchentlich gemessen. Wenn eine lebensbedrohliche Unterernährung
vorliegt, muss eine Ernährung mittels PEG erwogen werden.
- Ggf. erhält der Bewohner Pepsinwein.
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