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Version 1.05 |
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Standard
"Bewegungsübungen zur Vermeidung von Kontrakturen im Bereich des Fußes" |
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Bewegungsmangel
führt zu Kontrakturen im Bereich der Füße. Und sind die Füße und Zehen
erst einmal deformiert, ist die völlige Immobilität die unausweichliche
Folge. Unser umfangreich bebilderter Standard zeigt, wie dieser
Teufelskreis durchbrochen werden kann. |
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Wichtige Hinweise:
- Zweck unseres Musters ist es nicht,
unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser
Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und
an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
- Unverzichtbar ist immer auch eine
inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte,
da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen.
Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten
Krankheitsbildern kontraindiziert.
- Dieser Standard eignet sich für die
ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen
jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen
"Patient".
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Standard
"Bewegungsübungen zur Vermeidung von Kontrakturen im Bereich des Fußes" |
Definition: |
- Das
Fußskelett besteht aus dem Sprungbein, dem Fersenbein, dem
Kahnbein, dem Würfelbein sowie dem 1. bis 3. Keilbein. Der Vorfuß
besteht aus dem 1. bis 5. Mittelfußknochen, dem Zehenknochen sowie aus
2 Sesambeinen.
- Ein gesundes Gelenksystem kann
zahlreiche Bewegungen ausführen.
- Der Fuß kann in Richtung Fußsohle und in Richtung Körpermitte gezogen werden.
- Zudem kann der Fuß nach innen und nach außen gedreht werden.
- Die Fußzehen können zusammengekrallt werden oder sich wieder öffnen.
- Kontrakturen sind dauerhafte
Beweglichkeitseinschränkungen von Gelenken, die daraufhin in
unphysiologisch gebeugten oder gestreckten Positionen verharren. Es
werden verschiedene Formen von Kontrakturen unterschieden:
- Beugekontrakturen, also Gelenksteifen in
Beugestellung
- Streckkontrakturen, also Gelenksteifen in
Streckstellung
- Abduktions- oder Adduktionskontrakturen.
- Eine Kontraktur kann verschiedene Ursachen
haben:
- unflexibles Narbengewebe oberhalb eines
Gelenkes
- Degeneration des Muskelgewebes, etwa in
Folge einer Entzündung, Immobilität oder eines Unfalls
- Verwachsungen der Gelenkflächen,
Schrumpfung der Gelenkkapseln
- neuronale Ursachen wie Multiple Sklerose
oder Rückenmarksverletzungen
- Eine Kontrakturenprophylaxe soll die
Entwicklung solcher Beweglichkeitseinschränkungen und
Fehlstellungen verhindern oder abmildern. Zentraler Bestandteil
dieser Vorsorge sind frühzeitige Maßnahmen zur Mobilisierung,
insbesondere das Durchbewegen der betroffenen Gelenke.
- Kontrakturen
im Bereich der Füße und der Zehen reduzieren die Mobilität des
Bewohners. Derartig veränderte Gelenke verhindern die Fortbewegung und
erhöhen das Sturzrisiko.
- Wir unterscheiden zwischen verschiedenen
Übungsformen:
- passive Bewegungsübungen: Die Bewegungen
werden von der Pflegekraft durchgeführt. Die Muskulatur des
Bewohners wird nicht genutzt. Passive Bewegungsübungen führen
wir nur durch, wenn sich der Bewohner in einem schlechten
Gesundheitszustand befindet, etwa bei Lähmungen oder völliger
Entkräftung.
- aktiv-assistive Bewegungsübungen: Der
Bewohner führt die Bewegung durch, wird dabei aber von der
Pflegekraft unterstützt. Dieses ist immer dann erforderlich,
wenn der Bewohner z.B. mit dem Gewicht der eigenen Extremität
überfordert ist. Oftmals auch sind Bewohner bei Rotationen nicht
in der Lage, mit ihrer Muskulatur den gesamten
Bewegungsspielraum des Gelenks zu nutzen. Wir setzen diese Form
bei Bewohnern ein, deren Herz-Kreislaufsystem und/oder
Bewegungsapparat beeinträchtigt sind.
- aktive Übungen: Der Bewohner führt die
Bewegung eigenständig durch. Die Rolle der Pflegekraft
beschränkt sich darauf, den Bewohner anzuleiten, diesen zu
motivieren und Fehler zu korrigieren.
- resistive Übungen: Die Pflegekraft
leistet bei den Bewegungsübungen moderaten Widerstand und erhöht
damit den Kraftaufwand für den Bewohner. Bei dieser Durchführung
steht neben einer Verbesserung der Gelenkbeweglichkeit auch das
Ziel der Steigerung der Muskelkraft im Vordergrund.
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Grundsätze: |
- Das primäre Mittel gegen Kontrakturen ist
Bewegung.
- Bewegungsübungen machen nur dann Sinn, wenn
sie diszipliniert durchgeführt werden; also regelmäßig und im vom
Physiotherapeuten vorgegebenen Umfang.
- Bewegungen, die nur unter Schmerzen möglich
sind, werden strikt vermieden. Sie verringern den Kooperationswillen
des Bewohners und schädigen ggf. dessen Gelenke.
- Wir arbeiten eng mit dem Physiotherapeuten
und dem Arzt zusammen. Deren Vorgaben werden sorgfältig umgesetzt.
Gleichzeitig erwarten wir, dass auch unsere Beobachtungen und
Rückmeldungen bei der Planung der weiteren Therapie berücksichtigt
werden.
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Ziele: |
- Die Beweglichkeit der Gelenke wird erhalten
und gefördert.
- Eine Muskelatrophie wird vermieden. Die
Muskulatur wird gekräftigt.
- Das Körperbild des Bewohners bleibt gewahrt.
Er erkennt, dass er sich aktiv beteiligen muss, um die
Funktionsfähigkeit seines Bewegungsapparates zu erhalten und
auszubauen.
- Das Herzkreislauf-System wird gestärkt.
- Der Zustand des Bewohners wird soweit
verbessert, dass er die Bewegungsübungen in einem immer größeren
Umfang eigenständig durchführen kann.
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Vorbereitung: |
Organisation |
- Die Übungen werden vom Physiotherapeuten
vorgegeben. Wir bitten diesen darum, die Bezugspflegekraft
entsprechend anzuleiten.
- Die Bewegungskapazitäten aller Gelenke werden
in der Pflegedokumentation so genau vermerkt, dass jede Pflegekraft
die Übungen durchführen kann. Eine Über- und Unterforderung wird
dadurch ausgeschlossen.
- Wenn die Pflegekraft den Zustand des
Bewohners nicht genau kennt, verschafft sie sich über die
Pflegedokumentation einen Überblick. Relevant sind insbesondere die
Bewegungsmöglichkeiten der Gelenke sowie relevante Krankheitsbilder
wie Gicht oder rheumatische Erkrankungen.
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Indikation |
- Wir nutzen Bewegungsübungen bei verschiedenen
Krankheitsbildern:
- Bewusstlosigkeit
- Lähmungen
- starke körperliche Schwäche
- nach längerer Ruhigstellung einzelner
Gelenke, etwa nach einer Fraktur mit Gipsbehandlung
- Bewegungsübungen sind unter verschiedenen
Umständen nicht sinnvoll:
- Das Gelenk zeigt Entzündungszeichen, also
insbesondere Rötungen, Schwellungen, Überwärmung oder
Schmerzempfindlichkeit.
- Der Bewohner ist krank, leidet etwa unter
Fieber, Übelkeit oder Kopfschmerzen.
- Der Bewohner befindet sich im
Sterbeprozess.
- weitere Hinweise:
- Die hier beschriebenen Maßnahmen gelten
nicht für Hemiplegie-Patienten. Bei dieser Gruppe kommen
Bewegungsübungen aus dem Bereich des Bobath-Konzeptes zum
Einsatz.
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Durchführung: |
Organisation |
- Der Bewohner liegt in Rückenlage. Das
Kopfteil wird flach gestellt.
- Die Bettdecke wird entfernt. Verzichtbare
Lagerungshilfsmittel und andere störende Gegenstände werden aus dem
Bett genommen.
- Infusionen, Drainagen und
Blasenverweilkatheter werden fixiert.
- Die Pflegekraft klärt den Bewohner über die
geplante Maßnahme auf. Insbesondere bittet sie ihn, sich bei
Schmerzen sofort zu melden.
- Das Bein wird etwas abgespreizt, damit die Pflegekraft dieses leichter erreichen kann.
- Die Pflegekraft sitzt neben dem
Bett des Bewohners.
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Bewegungsübungen im Detail |
Dorsalextension / Plantarflexion
- Die
Pflegekraft umgreift mit einer Hand den Mittelfuß. Mit der anderen Hand
fixiert sie den Unterschenkel knapp oberhalb des Sprunggelenks.
- Der
Fuß ist in der Neutral-Null-Stellung. Der Bewohner soll den Fuß "nach
oben ziehen" (20°-Dorsalextension). Danach wird der Fuß zurück in die
Neutral-Null-Stellung gebracht. usw.
- Der
Fuß ist in der Neutral-Null-Stellung. Der Bewohner soll die Fußsohle
"nach unten strecken" (45°-Plantarflexion). Danach wird der Fuß zurück
in die Neutral-Null-Stellung gebracht. usw.
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Nun werden die Bewegungen verbunden. Der Bewohner soll den Fuß "nach oben ziehen" und dann "nach unten strecken".
Pronation / Supination
- Die Pflegekraft umgreift mit einer Hand den
Mittelfuß. Mit der anderen Hand umfasst sie die Ferse.
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Sicht aus der Perspektive der Pflegekraft
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Sicht aus der Perspektive des Bewohners
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- Der Fuß ist in der Neutral-Null-Stellung. Der
Bewohner soll den Fuß "innen hochziehen" (15° Pronation). Danach soll
der Bewohner den Fuß "außen hochziehen" (35° Supination).
Fußzehen
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Die Pflegekraft fixiert mit einer Hand den Mittelfuß. Mit der anderen Hand umfasst sie die Fußzehen.
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Der Vorfuß ist in der Neutral-Null-Stellung. Der
Bewohner soll die Zehen "nach oben ziehen" (60° Extension).
- Danach soll er
die Zehen "einkrallen" (40° Flexion). Die Pflegekraft unterstützt
diese Bewegung.
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allgemeine Durchführung |
- Es ist wichtig, den Bewegungsspielraum der
Gelenke größtmöglich auszunutzen. Wird ein Gelenk nur unzureichend
bewegt, wird es die ungenutzten Bewegungsmöglichkeiten letztlich
verlieren. Gehen wir über den maximalen Bewegungspunkt hinaus, fügen
wir dem Bewohner Schmerzen zu und schädigen ggf. das Gelenk.
- Bei bewusstlosen Bewohnern wird der
Bewegungsspielraum besonders vorsichtig erkundet. Der Bewohner ist
nicht in der Lage, sich durch Schmerzäußerungen bemerkbar zu machen
und seine Gelenke vor Überforderung zu schützen.
- Jede der oben beschriebenen Bewegungen wird
10 bis 12 Mal pro Übungseinheit wiederholt. Je nach
Gesundheitszustand des Bewohners sollten zwei bis drei
Übungseinheiten pro Tag geplant werden.
- Die Bewegungen werden langsam und rhythmisch
durchgeführt.
- Wir vermeiden es an den Gelenken zu ziehen,
denn durch den Zug können leicht Verletzungen herbeigeführt werden.
(Hinweis: Dieser Punkt ist unsicher. Einige
Therapeuten empfehlen, die Bewegungen zumindest unter leichtem Zug
durchzuführen. Dieses ermöglicht ein Gleiten und verhindert ein Reiben
der Gelenkflächen aufeinander.)
- Die Pflegekraft steht immer auf der Seite des
Bettes, auf der auch das zu bewegende Gelenk liegt. Die Pflegekraft
wird also während der Übungseinheit von einer Bettseite auf die
andere wechseln.
- Die Pflegekraft achtet auch auf nonverbale
Schmerzäußerungen wie etwa Grimassen, Zusammenzucken usw.
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Nachbereitung: |
- Der Schwierigkeitsgrad der Übungen wird ggf.
angepasst. Beispiel: Statt passiven Übungen können zukünftig
aktiv-assistive Bewegungsabläufe genutzt werden.
- Die Maßnahme wird sorgfältig dokumentiert.
- Wenn die Pflegekraft relevante Beobachtungen
macht, werden der Physiotherapeut bzw. der Hausarzt informiert.
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Dokumente: |
- Berichtsblatt
- Leistungsnachweis
- Kommunikationsblatt mit dem Arzt
- Pflegeplanung
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Verantwortlichkeit /
Qualifikation: |
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Weitere Informationen
zu diesem Thema |
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Schlüsselwörter für diese Seite |
Prophylaxe; Kontraktur;
Kontrakturenprophylaxe; Fuß; Zehen |
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Genereller
Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und
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Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der
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angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen
bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert. |
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