Auditcheckliste
Teil 2 "konzeptionelle Grundlagen" (Version 4 / Ed. 2014 / ambulant) |
Frage |
erfüllt |
Verantwortlich für die Beseitigung des Problems |
Mangel wird
abgestellt spätestens bis zum: |
Anmerkung |
ja |
nein |
pflegefachlicher
Schwerpunkt
(Die folgenden Fragen müssen nur
von ambulanten Pflegediensten beantwortet werden, die in
ihrem Versorgungsvertrag einen pflegefachlichen
Schwerpunkt aufgenommen haben.) |
Werden bei einem pflegefachlichen
Schwerpunkt (z.B. Pflege von Patienten mit einem
apallischen Syndrom) folgende Anforderungen erfüllt? |
Ist der Schwerpunkt schriftlich im Einrichtungskonzept dargelegt? |
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Werden bei einem pflegefachlichen
Schwerpunkt Pflegefachkräfte mit einschlägigen Fort- und
Weiterbildungen beschäftigt? |
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Werden bei einem pflegefachlichen
Schwerpunkt Pflegehilfskräfte mit einschlägigen
Fortbildungen beschäftigt? |
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Werden die vereinbarten Anforderungen
aus dem Versorgungsvertrag umgesetzt? |
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[zusätzlich:] Existiert für den
pflegefachlichen Schwerpunkt ein eigenes Pflegekonzept?
(Diese Frage trifft für ambulante Pflegedienste zu, die
neben einer allgemeinen Pflege auch Schwerpunktpflege
anbieten. Dieses Pflegekonzept muss die gleichen Aspekte
beinhalten wie unten erläutert.) |
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Pflegekonzept |
Kann der ambulante Pflegedienst ein
schriftliches Pflegekonzept vorlegen? Folgende Aussagen
sollte es enthalten: |
Pflegeleitbild:
(Das Pflegeleitbild soll von den Mitarbeitern zusammen mit der
Geschäftsführung erarbeitet werden. Es macht Aussagen über die Werte
und Normen des Pflegedienstes. Es definiert etwa, nach welchem
Verständnis der
pflegebedürftige Mensch und seine Angehörigen gepflegt und betreut
werden. Also etwa weltanschaulich oder religiös. Welcher Führungsstil
wird gegenüber den Mitarbeitern gepflegt? Welche
Ziele verfolgt der ambulante Pflegedienst? Wie wird der
Qualitätsgedanke weiterentwickelt? Das Leitbild soll langfristig gelten
und allen Mitarbeitern bekannt sein und täglich gelebt werden. Es
sollte in den Geschäftsräumen gut sichtbar aufgehängt und Bestandteil
der Werbemittel sein.)
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Pflegemodell:
(Ein ambulanter Pflegedienst ist frei bei der Wahl des Pflegemodells,
nach dem er pflegen will. Es ist auch möglich, verschiedene
Pflegemodelle zu kombinieren. Dieses etwa, um der besonderen
Pflegesituation Ausdruck zu verleihen. Ebenso kann für den
pflegefachlichen Schwerpunkt ein anderes Modell gewählt werden als für
die allgemeine Pflege. Dabei darf aber der Arbeitsaufwand nicht
unterschätzt werden, der notwendig ist, um das
Pflegedokumentationssystem daran anzupassen. Am weitesten verbreitet in
Deutschland ist das Pflegemodell nach Monika Krohwinkel mit den AEDL.)
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Pflegesystem: (Das Pflegesystem kann
in zwei generelle Systeme unterteilt werden: Zum einen
in die reine Funktionspflege und zum anderen in eine
Bezugspflege (Primary Nursing). Hat ein Pflegedienst z.B. das Pflegemodell
nach Krohwinkel gewählt, ergibt sich schon aus dem Rahmenmodell die Forderung
nach einer möglichst weitgehenden Bezugspflege. Die Umsetzung einer reinen
Bezugspflege, also die Zuordnung von festen Patienten zu
einer Pflegefachkraft, gestaltet sich aber als sehr
schwierig und unpraktikabel. Aus diesem Grund arbeiten
wohl die meisten Pflegedienste mit der Teampflege. Dabei
pflegt ein Team von 3 bis 4 Mitarbeitern einen festen
Stamm von Patienten. Eine Pflegefachkraft pro Team hat
die Verantwortung über die Pflegeprozesse der Patienten
und steuert diese. Mit diesem Pflegesystem lässt sich
auch die Forderung nach einer kontinuierlichen Betreuung
durch gleiche Pflegepersonen realisieren. |
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Pflegeprozess |
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innerbetriebliche Kommunikation (Dienstbesprechungen)
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Qualitätssicherungssystem (etwa nach der DIN ISO 9000 Normenreihe oder etwa nach dem Diakoniesiegel usw.)
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Leistungsbeschreibung (Grundpflege, Behandlungspflege, Hauswirtschaft
oder etwa Kinderkrankenpflege, Intensivpflege, psychiatrische Pflege,
onkologische Pflege)
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Kooperation mit anderen Diensten (z.B. Essen auf Rädern, Sänitätshäuser, Hausärzte)
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personelle Ausstattung |
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[zusätzlich:] Falls noch kein
Pflegekonzept vorhanden ist: Kann zumindest ein Entwurf vorgelegt werden
oder der Nachweis erbracht werden, dass daran gearbeitet
wird? |
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[zusätzlich:]
Wird das Pflegekonzept überarbeitet und angepasst, wenn sich der
Pflegedienst kontinuierlich weiterentwickelt und ggf. neue Wege in der
Pflege und Betreuung geht?
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Zusatzinfo:
Ein Pflegedienst ist kein statisches Gebilde, sondern eine sich
entwickelnde lernende Organisation. Deshalb ist es erforderlich,
regelmäßig zu überprüfen, ob das Pflegekonzept noch aktuell ist. Wenn
sich z.B. konzeptionell etwas z.B. in der Pflege und Betreuung der demenzkranken
Bewohner ändert, so sollte zeitnah das Pflegekonzept dahin gehend auch
überarbeitet werden. Oder aber der Pflegedienst erweitert sein Leistungsspektrum, etwa um eine Tagespflegeeinrichtung.
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[zusätzlich:] Stimmt die
Pflegedokumentation mit dem gewählten Pflegemodell
überein? Oft findet sich noch in Pflegediensten ein
"buntes Gemisch" von verschiedenen
Pflegedokumentationsbögen, in denen von AEDL und dann
plötzlich von ATL die Rede ist. Die gesamte
Pflegedokumentation muss einheitlich auf dem gewählten
Modell basieren. |
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Ist das Pflegekonzept den
Pflegekräften bekannt? (Die Prüfer des MDK befragen nach
dem Zufallsprinzip Mitarbeiter in der Pflege zu den
Inhalten des Pflegekonzeptes oder lassen sich Einarbeitungsprotokolle oder Schulungsnachweise zeigen.) |
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Zusatzinfo:
Für Pflegedienste, die keinen
pflegefachlichen Sch
+++ Gekürzte Version. Das komplette Dokument finden Sie hier. +++
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