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Version 4.01

Auditcheckliste Teil 3 "Qualitätsmanagement I" (Version 4 / Ed. 2014 / stationär)

 
Eine Zertifizierung macht den MDK glücklich. Mit diesem kühnen Werbeversprechen ködern viele Anbieter von Qualitätssiegeln jedes Jahr Tausende Einrichtungen - und scheffeln Millionen. Das Problem: Die privaten Prüfkataloge gehen weit über die staatlichen Vorgaben hinaus und lassen sich nur mit enormem Personalaufwand umsetzen. Doch wo liegt nun die Grenze zwischen "Kür" und "Pflicht"? Wir zeigen es Ihnen.
 
Mit Hilfe dieser Audit-Checkliste sind Qualitätsbeauftragte schnell in der Lage, ihr Qualitätsmanagement auf Stärken und Schwächen zu überprüfen. Die Checkliste basiert auf den Prüflisten des MDK sowie auf den Vorgaben der wichtigsten Zertifizierungssysteme und Rückmeldungen unserer Leser nach einer Prüfung. Der Übersichtlichkeit halber werden die Inhalte der Auditcheckliste in einzelne Kapitel unterteilt. Damit fällt es auch leichter, nur einzelne Themen in der Einrichtung zu auditieren.

Zusätzlich zu den Forderungen der MDK-Anleitung werden Fragen und Punkte überprüft, die darüber hinausgehen. Können diese mit "ja" beantwortet werden, befindet sich die Einrichtung auf einem hervorragenden Weg in ihrem Qualitätsmanagement. Die zusätzlichen Fragen sind aufgrund der besseren Unterscheidung mit dem Wort "[zusätzlich:]" versehen.

 


Dieses Dokument ist auch als Word-Dokument (rtf-Format) verfügbar. Klicken Sie hier!

 

Auditcheckliste Teil 3 "Qualitätsmanagement I" (Version 4 / Ed. 2014 / stationär)

Frage erfüllt Verantwortlich für die Beseitigung des Problems Mangel wird abgestellt spätestens bis zum: Anmerkung
ja nein
Qualitätsbeauftragter
Ist der Qualitätsbeauftragte der Leitungsebene zugeordnet? (Bei der letzten Überarbeitung der DIN ISO Reihe 2008 wurde die Position des "Beauftragten der obersten Leitung" (QMB) verändert. Nun ist sie auch Mitglied der obersten Leitung mit Leitungsfunktion. Diese Veränderung bestätigt noch einmal die Wichtigkeit und die Unabhängigkeit dieser Position.) O O   __ . __ . 201_  
Zusatzinfo: Selbst wenn neben der Pflegedienstleitung ein Qualitätsbeauftragter eingesetzt ist, so ist die PDL weiterhin für das Qualitätsmanagement im Bereich der Pflege verantwortlich. Denn nicht jeder Qualitätsbeauftragte muss zwangsläufig aus der Pflege stammen.
[zusätzlich:] Kennen alle Mitarbeiter den Qualitätsbeauftragten und dessen Aufgabengebiet? O O   __ . __ . 201_  
[zusätzlich:] Über welche Qualifikationen verfügt der Qualitätsbeauftragte? Sind diese ausreichend? O O   __ . __ . 201_  
[zusätzlich:] Wie hoch ist die wöchentliche Arbeitszeit des Qualitätsbeauftragten? Ist dieses definiert? Reicht die Zeit für die Aufgaben? O O   __ . __ . 201_  
[zusätzlich:] Sind das Aufgabengebiet und die Befugnisse des Qualitätsbeauftragten innerhalb der Einrichtung klar definiert? (Wichtig für die Effizienz der Arbeit des Qualitätsbeauftragten ist, dass die Einrichtungsleitung konsequent hinter dem Qualitätsmanagement steht und als Vorbildfunktion mitarbeitet.) O O   __ . __ . 201_  
externe Qualitätssicherung
Kann die Einrichtung nachweisen, dass sie außerhalb ihres Hauses an externen Maßnahmen zur Qualitätssicherung teilnimmt? (Der Nachweis ist etwa über Teilnehmerlisten, über Qualitätsmanagementzertifikate oder über Auditberichte zu erbringen.)
O O   __ . __ . 201_  
Zusatzinfo:

Zu den Maßnahmen der externen Qualitätssicherung können gehören:

  • regelmäßige Treffen im Verbund mit anderen ambulanten Pflegediensten und Alten- und Pflegeheimen, deren Inhalte sich mit der Qualitätssicherung auseinandersetzen, das kann z.B. die gemeinsame Entwicklung von Standards sein.
  • Vergleich mit anderen Einrichtungen durch Kennzahlen (Benchmarking)
  • Projektarbeit: z.B. Zusammenarbeit mit Krankenhäusern, um etwa die Überleitung von Bewohnern aus dem Krankenhaus und in das Krankenhaus zu verbessern.
  • Überprüfung durch eine neutrale Stelle (Zertifizierungsanbieter z.B. TÜV, dieses Audit muss nicht zwangsläufig mit einer Zertifizierung verbunden werden.)
Expertenstandards des DNQP
Hat die Einrichtung die jeweils aktuellen Expertenstandards Dekubitusprophylaxe, Entlassungsmanagement, Schmerzmanagement, Sturzprophylaxe, Förderung der Harnkontinenz, Pflege von Menschen mit chronischen Wunden sowie Ernährungsmanagement des DNQP nachweislich umgesetzt?
O O   __ . __ . 201_  
Zusatzinfo:
  • Die Umsetzung der Inhalte der Expertenstandards des DNQP ist, neben der Verbesserung der Pflegequalität, mittlerweile sehr wichtig für gerichtliche Auseinandersetzungen geworden. Die Expertenstandards werden heute als vorweggenommene Sachverständigengutachten verstanden, z.B. im Bereich Dekubitusprophylaxe und -versorgung und Sturzprophylaxe. Also ist es im Fall der Fälle wichtig nachzuweisen, dass die Einrichtung nach der jeweiligen hausinternen Richtlinie pflegt, die auf dem entsprechenden Expertenstandard basiert. Nur so kann es ihr gelingen, einen bestehenden Vorwurf ggf. auszuräumen.
  • Nach dem neu gefassten § 113a SGB XI können der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, der Verband der privaten Krankenversicherung e.V., die Verbände der Pflegeberufe auf Bundesebene, die maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen auf Bundesebene sowie unabhängige Sachverständige in Zukunft die Entwicklung oder Aktualisierung und Einführung weiterer Expertenstandards in Auftrag geben, bzw. durch einen gemeinsamen Beschluss für die Pflegeeinrichtungen verbindlich machen. Darüber hinaus wird die methodische und pflegefachliche Qualität des Verfahrens der Entwicklung, Aktualisierung und Einführung der Expertenstandards in einer Verfahrensordnung durch die genannten Vertragsparteien festgelegt.
  • In der Praxis heißt das: Wenn alle Parteien sich einig sind, so können sie in Zukunft ausgewählte Institutionen (auch andere neben dem DNQP) mit der Entwicklung neuer Expertenstandards beauftragen. Neu ist dann auch, dass sich die beteiligten Parteien vorher auf ein gemeinsames Verfahren zur Entwicklung und Einführung der Standards einigen müssen. Der Vorteil liegt darin, dass sich nachher keine Partei, etwa ein Pflegeverband, herausreden kann, warum man sich jetzt nicht an der Umsetzung und Einführung beteiligen möchte. Das ganze Vorgehen wird dadurch sehr transparent gemacht.
Interne Qualitätssicherung
Zusatzinfo:
  • Grundsätzlich hat die interne Qualitätssicherung zum Ziel, ein festgelegtes und damit überprüfbar gutes Qualitätsniveau in allen Bereichen der Einrichtung zu erreichen und dauerhaft zu sichern.
  • Die hier aufgeführten Maßnahmen sind als Vorschläge zu verstehen. Nicht alle Maßnahmen müssen zwingend in Ihrer Einrichtung umgesetzt werden. Manchmal ist es gerade für kleinere Einrichtungen besser, Schritt für Schritt erst mal ein oder zwei der hier aufgeführten Punkte mit der notwendigen Qualität umzusetzen, statt sich in einer Vielzahl von Aktionen zu verlieren und diese nur in einer schlechten Qualität abzuliefern. Der MDK fordert mindestens drei Werkzeuge der internen Qualitätssicherung.
  • Darüber hinaus können ähnliche Maßnahmen realisiert werden, z.B. statt einer Pflegevisite eine Übergabe am Bett. Die alleinige Bedingung ist, dass die Qualität der Leistungen durch die Einrichtung selbst nachgewiesen werden kann.
Werden Qualitätszirkel durchgeführt? O O   __ . __ . 201_  
[zusätzlich:] Wird dem Qualitätsbeauftragten ein Moderationskoffer für die Durchführung der Qualitätszirkelarbeit zur Verfügung gestellt?
O  O
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Kann der Qualitätsbeauftragte nachweisen, was er seit seiner Benennung im Bereich des Qualitätsmanagements umgesetzt hat? O O   __ . __ . 201_  
Werden im Haus die für die Einrichtung relevanten Standards und Richtlinien entwickelt, überprüft und weiterentwickelt nach dem PDCA-Zyklus? O O   __ . __ . 201_  
Zusatzinfo:

PDCA-Zyklus:

Wenn der MDK in diesem Zusammenhang nach dem PDCA-Zyklus fragt, möchte er Aufzeichnungen sehen, die zeigen, warum Sie gerade diesen oder jenen Standard / Richtlinie weiterentwickeln. Dann begründen Sie das im Idealfall mit einer kürzlich durchgeführten Auditcheckliste und einem aktuellen Maßnahmenplan. Auf dem Maßnahmenplan steht dann, dass gerade dieser Standard / Richtlinie zur Überarbeitung ansteht. So haben Sie den PDCA-Zyklus einwandfrei nachgewiesen.

Standardentwicklung:

Nicht jeder Prozess in der Einrichtung muss standardisiert sein. Besser ist es, Standards zu entwickeln für:

  • Situationen, in denen häufig viele Fehler von Mitarbeitern gemacht werden
  • Umsetzung der Expertenstandards
  • behandlungspflegerische riskante Abläufe, wie etwa Wechsel einer Tracheostoma-Kanüle, Blasenkatheterwechsel usw.
  • Überweisung in ein Krankenhaus
  • Heimaufnahme
  • Notfälle
  • Sterbebegleitung
  • Umgang mit Verstorbenen
  • seltene Abläufe im Rahmen des Risikomanagements, etwa Evakuierung des Heims bei Feuer oder bei einer Bombendrohung

Wenn ein Prozess dann aber standardisiert ist, ist er verbindlich von den Mitarbeitern einzuhalten. Abweichungen vom Standard müssen in dem Fall begründet und dokumentiert werden.

Finden Pflegevisiten statt? O O   __ . __ . 201_  
[zusätzlich:] Wer ist verantwortlich für die Pflegevisiten? Ist dieses definiert? O O   __ . __ . 201_  
[zusätzlich:] Wie häufig werden diese durchgeführt? Ist dieses definiert? (Der MDK macht mittlerweile keine Angaben mehr zur Häufigkeit der Pflegevisiten, daher liegt es im Ermessen der Einrichtung.) O O   __ . __ . 201_  
[zusätzlich:] Liefert die Pflegevisite Ergebnisse zu folgenden Bereichen? Einbezug des Bewohners und seiner Angehörigen in die Pflege und Betreuung O O   __ . __ . 201_  
Entscheidungsfreiheit des Bewohners über geplante Maßnahmen aufgrund kompetenter Beratung O O   __ . __ . 201_  
Anpassung der Pflegeplanung O O   __ . __ . 201_  
Zufriedenheit des Bewohners und seiner Angehörigen O O   __ . __ . 201_  
Nachvollziehbarkeit der Pflege und Betreuung für alle Beteiligten O O   __ . __ . 201_  
Kontinuierliche Reflexion der eigenen Arbeit der Pflegekräfte O O   __ . __ . 201_  
Verbesserung der Arbeits- und Organisationsstrukturen O O   __ . __ . 201_  
Erfassen der Arbeitsbelastung der einzelnen Mitarbeiter und dahin gehende Veränderung der Einsatz- und Personalplanung O O   __ . __ . 201_  
Überprüfung der pflegerischen Fähigkeiten der einzelnen Mitarbeiter mit anschließendem Reflexionsgespräch O O   __ . __ . 201_  
Überprüfung, inwieweit Konzepte, Standards und Fortbildungen in der Praxis durch die Mitarbeiter umgesetzt werden O O   __ . __ . 201_  
Unterstützung der Mitarbeiter, Motivation vermitteln durch Lob und Anerkennung O O   __ . __ . 201_  
Zusatzinfo:
Der Begriff Pflegevisite ist nicht einheitlich gefasst. Der MDK beschreibt in seiner Qualitätsprüfungsrichtlinie (QPR) die Pflegevisite als einen Besuch beim Pflegebedürftigen, um mit ihm über seine Situation zu reflektieren. Zusätzlich gibt es viele weitere Formen der Pflegevisite. Etwa die Pflegevisite, bei der die PDL die Pflegemitarbeiter besucht und sie kollegial berät. Oder aber die Hygienevisite usw.

Pflegevisite beim Bewohner:
Der MDK favorisiert für die Durchführung der Pflegevisite die Pflegedienstleitung in Zusammenarbeit mit den Bezugspflegekräften. Favorisiert bedeutet also in diesem Zusammenhang nicht zwingend die Übernahme durch die Pflegedienstleitung. In großen Häusern kann demnach die Pflegedienstleitung die Aufgabe an die Bezugspflegekräfte delegieren. Auch in kleinen Einrichtungen, in denen die Pflegedienstleitung selbst jeden Bewohner pflegt, kann eine separate Pflegevisite sinnvoll sein. Dann aber z.B. mit einem anderen Schwerpunkt wie etwa der Qualifikation der Mitarbeiter oder die Identifikation von notwendigen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Denkbar ist auch, die Pflegevisite verstärkt bei Bewohnern mit Risikoerkrankungen durchzuführen, etwa bei Bewohnern mit Dekubitus und anderen chronischen Wunden, Diabetes, MRSA, Tracheostomaanlage. Dafür werden dann Bewohner mit einer einfacheren Pflege- und Betreuungssituation (meist Pflegestufe I) seltener visitiert.
Werden Fallbesprechungen durchgeführt? O O   __ . __ . 201_  
Zusatzinfo: Da der MDK keine inhaltlichen Aussagen dazu macht, wie häufig und zu welchem Zweck diese durchgeführt werden sollen, liegt die Ausgestaltung der Fallbesprechungen im alleinigen Ermessen der Einrichtung. Die Gutachter können lediglich beratend zur Seite stehen, was die Dokumentation und die Durchführung betrifft.
[zusätzlich:] Existiert in Ihrer Einrichtung ein Qualitätsmanagementhandbuch? Wird dieses angewendet und weiterentwickelt? O O   __ . __ . 201_  
Zusatzinfo:

Der MDK möchte in der Prüfung alle benötigten Unterlagen sehen. Wie eine Einrichtung ihre Unterlagen sortiert und organisiert und ob sie daraus ggf. ein Qualitätsmanagementhandbuch macht, bleibt ganz allein ihr überlassen. Der MDK kann und soll die Einrichtung höchstens beraten. Statt eines Qualitätsmanagementhandbuches ist es z.B. möglich, ein Pflegehandbuch zu erstellen, das alle wichtigen Prozesse ausschließlich für den Bereich der Pflege darstellt, wie etwa Pflegekonzept, Pflegeleitbild, Hygiene im Pflegebereich, Pflegestandards usw. Lediglich eine Einrichtung, die sich nach der DIN ISO 9001:2008 zertifizieren lassen möchte, muss ein Qualitätsmanagementhandbuch vorlegen können, da die Norm das zwingend vorschreibt.
Findet eine systematische Auswertung von Fachliteratur und Fortbildungen statt? Werden diese Erkenntnisse in der Pflegepraxis umgesetzt? O O   __ . __ . 201_  
[zusätzlich:] Wie findet diese Auswertung statt? Ist dieses definiert? O O   __ . __ . 201_  
[zusätzlich:] Wer ist dafür verantwortlich? Ist dieses definiert? O O   __ . __ . 201_  
[zusätzlich:] Wie werden die Ergebnisse in die Praxis transferiert? Ist dieses definiert? O O   __ . __ . 201_  
[Zusätzliches zum internen Qualitätsmanagement] Wird in der Einrichtung ein bestimmtes Qualitätsmanagementsystem angewendet (z.B. DIN ISO 9001/2008, EFQM, Diakoniesiegel, TÜV-Siegel usw.)? O O   __ . __ . 201_  
Wie wird kontrolliert, ob das Qualitätsmanagementsystem noch übereinstimmt mit der Qualitätspolitik und den -zielen der Einrichtung? Wer ist dafür verantwortlich? Ist dieses definiert? O O   __ . __ . 201_  
Existieren dazu Aufzeichnungen? O O   __ . __ . 201_  
Ist das Qualitätsmanagementsystem für alle Beteiligten nachvollziehbar schriftlich festgelegt? O O   __ . __ . 201_  
Liegen die Schlüsselprozesse schriftlich vor? Sind dort die jeweiligen Verantwortlichkeiten klar festgelegt? Und sind diese bewohnerorientiert? O O   __ . __ . 201_  
Wie wird gewährleistet, dass Ergebnisse aus internen oder externen Audits in Maßnahmen umgewandelt, geplant, durchgeführt und erneut bewertet werden? Ist dieses definiert? O O   __ . __ . 201_  
Hat die Einrichtung ein System, in dem sie eingehende Informationen und Daten sammelt und aufbereitet für die nächste Qualitätsmanagementbewertung? O O   __ . __ . 201_  
Interne Qualitätssicherung im Bereich der Hauswirtschaft:

Die folgende Auflistung will der MDK als Beispiele verstanden wissen. Erfüllt ist diese Forderung, wenn mindestens drei der Punkte oder vergleichbare Maßnahmen durchgeführt werden.

Visitiert die verantwortliche Hauswirtschaftsleitung die einzelnen Leistungsbereiche (Verpflegung, Reinigung, Haustechnik, Hausgestaltung)? O O   __ . __ . 201_  
Beteiligt sich die Hauswirtschaft am Beschwerdemanagement? O O   __ . __ . 201_  
Betreibt die verantwortliche Hauswirtschaftsleitung ein Eigenkontrollsystem zur Sicherung des Hygienestandards auf der Grundlage der HACCP? O O   __ . __ . 201_  
Zusatzinfo:

Das Eigenkontrollsystem basierend auf der HACCP ist seit dem 1. Januar 2006 für jedes Unternehmen, das mit Lebensmitteln umgeht, gesetzlich vorgeschrieben. Verantwortlich dafür ist zumeist die Küchenleitung im Einvernehmen mit der Heimleitung. Es soll ein betriebsspezifisches Kontrollkonzept entwickelt werden, das zudem nachvollziehbar schriftlich dokumentiert werden muss.

Mögliche Inhalte eines Kontrollkonzeptes können sein:

  • kurze Erläuterung des HACCP-Konzeptes
  • Anwendung und Grundsätze der HACCP
  • gesetzliche Grundlagen wie etwa die EG-Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene (ehemals deutsche Lebensmittelhygieneverordnung)
  • Einarbeitung neuer Mitarbeiter
  • Stellenbeschreibungen Küche
  • Hygiene-, Reinigungs- und Desinfektionspläne für den Bereich Küche und Hauswirtschaft
  • Beschreibung der Critical Controll Points (CCPs)
  • Personalhygiene, Produktion der Nahrungsmittel, Essensausgabe, Einkauf, Lagerhaltung usw.
  • Checklisten zur Umsetzung der Lebensmittelhygiene
  • Eigenkontrollsysteme etwa zu kritischen Temperaturgrenzen, zur Systembewertung, zur Risikoanalyse der kritischen Lenkungspunkte
  • Betriebsanweisungen für Gefahrenstoffe
  • Aufbewah

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Schlüsselwörter für diese Seite Auditcheckliste; MDK; Verbesserungsprozess, kontinuierlicher; Qualitätssicherung, interne
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