Auditcheckliste Teil 4 "Qualitätsmanagement II" (Version 4 / Ed. 2014 / ambulant) |
Frage |
erfüllt |
Verantwortlich für die Beseitigung des Problems |
Mangel wird
abgestellt spätestens bis zum: |
Anmerkung |
ja |
nein |
Fort- und Weiterbildung: |
Hält der ambulante Pflegedienst
bedarfsgerechte und prospektive Fortbildungspläne für
die Pflege und ggf. für die Schwerpunktpflege bereit? |
O |
O |
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Werden alle Mitarbeiter,
die in der Grund- und / oder Behandlungspflege
tätig sind, in die
Fortbildungen miteinbezogen? |
O |
O |
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Ist der Einbezug dieser
Mitarbeiter in einer internen schriftlichen Regelung /
Standard des Pflegedienstes nachweislich festgelegt? |
O |
O |
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Hinweis: Die
Forderung zur regelmäßigen Fortbildung für die
Pflegekräfte ist auch dann erfüllt, wenn der
Pflegedienst schriftlich festhält, dass eine Fortbildung
für den Planungszeitraum für bestimmte Mitarbeiter nicht
notwendig ist, weil:
sie entweder auf dem aktuellen
Stand des Wissens sind,
sie unstetig
beschäftigt sind oder
weil sie für
einen längeren Zeitraum abwesend sind.
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Zusatzinfo:
Interne Fortbildungen werden
mit Teilnehmerlisten nachgewiesen, auf denen das
Thema der Fortbildung, das Datum und die
Unterschriften der teilnehmenden Mitarbeiter
vermerkt sind. Bei externen Fortbildungen geschieht
der Nachweis durch Teilnahmebescheinigungen, die vom
jeweiligen Dozenten ausgestellt werden. So lässt
sich rückverfolgen, ob tatsächlich alle Mitarbeiter
in der Pflege an Fortbildungen teilgenommen haben.
Ausnahmen bilden Beschäftigte, die erst seit kurzem
im ambulanten Pflegedienst tätig sind oder
Pflegekräfte, die erkrankt waren am
Fortbildungstermin.
Inhaltlich sollen sich die
Fortbildungen auf die Tätigkeiten der Pflegekräfte
beziehen, z.B. auf die Wundversorgung,
Dekubitusprophylaxe, Transfer- und
Bewegungstechniken, Einhaltung von Hygienemaßnahmen
oder den Umgang mit Demenzkranken. Bei einer
Schwerpunktpflege sollten sich die Fortbildungen
natürlich auch auf diesen beziehen, also beispielsweise
auf die Versorgung von Menschen mit psychischen
Erkrankungen oder HIV-Patienten.
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[zusätzlich:] Existiert ein
schriftliches Fort- und Weiterbildungskonzept mit
folgenden Aspekten? |
Grundsätze und Ziele der Fort- und
Weiterbildung |
O |
O |
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Existiert ein schriftliches Verfahren
für die Erstellung der jeweiligen Fortbildungspläne? |
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O |
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Wie wird die bedarfsgerechte
Fortbildung für das kommende Jahr ermittelt (z.B. durch
die Auswertung der Pflegevisiten, Befragung der
Mitarbeiter, Auswertung der Qualitätszirkel,
Soll-Ist-Abgleich der Qualifikationen der Mitarbeiter,
Aufstellung der benötigten Qualifikationen, Durchführung von Förder- und Entwicklungsgesprächen usw.)? |
O |
O |
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Wer ist verantwortlich für das Fort-
und Weiterbildungskonzept sowie für die prospektiven
Fortbildungspläne? Fortbildungspläne
sollten am Jahresende für das kommende Jahr im Voraus geplant werden.
Vorteil: Die Mitarbeiter können mitbestimmen und haben
Planungssicherheit. |
O |
O |
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Wie erfolgt die Finanzierung, und wer
ist dafür verantwortlich? |
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Wie werden die Beschäftigten in die
Planung einbezogen? |
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Wie wird sichergestellt, dass die
Inhalte der Fort- und Weiterbildungen in die Praxis
umgesetzt werden, und wer kontrolliert das? |
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O |
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Wie werden die Schulungsanbieter auf
ihre Qualität und Eignung geprüft? Kriterien könnten
sein: Qualifikation des Dozenten, Gruppenarbeit statt
Frontunterricht, Lernformen, die es ermöglichen, das
Erlernte leichter in die Praxis umzusetzen usw. |
O |
O |
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Findet eine Auswertung der
durchgeführten Fort- und Weiterbildungen statt, um in
Zukunft die Anbieter gezielter aussuchen zu können? |
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O |
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Werden eigene Mitarbeiter zu internen
Dozenten weiterqualifiziert, beispielsweise zum Thema
Wundversorgung? Sie können später als Multiplikatoren
eingesetzt werden. |
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O |
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Werden
besonders die Pflegekräfte im Umgang mit den MDK-Gutachtern geschult,
um in der Prüfungssituation souverän mit ihnen umgehen zu können? |
O |
O |
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Werden die alten, nicht mehr gültigen, Fort- und Weiterbildungspläne archiviert? |
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O |
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[zusätzlich:] Werden Schüler und
Praktikanten ausschließlich unter Aufsicht einer
Pflegefachkraft beschäftigt? |
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[zusätzlich:] Finden die Fort- und
Weiterbildungen innerhalb der Arbeitszeit statt? |
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O |
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Zusatzinfo:
Es ist für beide Parteien sinnvoll, sich zu einigen und ggf. zentrale
Weiterbildungen in die Arbeitszeit zu legen. Eine
Kostenbeteiligung sollte nur dann in Betracht kommen, wenn die Fort-
und Weiterbildungen die Karrierechancen der Pflegekraft erhöhen.
Bei den Fort- und
Weiterbildungen gilt es zu trennen zwischen den Pflichtschulungen, die
gesetzlich oder von Behörden vorgeschrieben sind und den freiwilligen
Angeboten.
Vorgeschriebene Schulungen sind:
- jährliche Belehrung zum Infektionsschutzgesetz
- Erste Hilfe
- Sicherheitstraining zum Umgang mit Gefahrstoffen
- Jährliche
Hygieneschulungen nach der EU-VO 852/2004 ehemals
Lebensmittelhygieneverordnung. (Eigentlich richtet sich die HACCP an
Küchen, Restaurants und Lebensmittel verarbeitende Betriebe. Da aber der
ambulante Pflegedienst im Auftrag des Kunden ggf. Lebensmittel
zubereitet, muss im Zweifelsfalle mit dem örtlichen Gesundheitsamt
abgesprochen werden, welche Bedingungen der HACCP erfüllt werden müssen.)
- Beratung und Schulung zum Umgang mit Medikamenten
- Schulungen beim Kauf von Hilfsmitteln durch den Verkäufer
- Auflagen, Anordnungen und Empfehlungen seitens des MDK oder anderer prüfender Behörden
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[zusätzlich:] Existiert ein
Personalentwicklungskonzept? |
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O |
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[zusätzlich:] Wie häufig wird dieses
überarbeitet? |
O |
O |
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Zusatzinfo:
Gerade in Zeiten des Pflegefachkräftemangels sollte ein
Pflegedienst mit gezielten Maßnahmen alles daran setzen, auch in
Zukunft qualifizierte und motivierte Mitarbeiter zu haben. Deshalb ist
es für das Unternehmen wichtig, sich mit folgenden Aspekten im
Personalentwicklungskonzept auseinanderzusetzen:
- Wie können die Kernkompetenzen des Pflegedienstes erhalten und weiterentwickelt werden?
- Wie gewinne und halte ich qualifiziertes und motiviertes Personal?
- Wie schaffe ich im Unternehmen lernförderliche Rahmenbedingungen?
- Wie steigere ich die Mitarbeiterzufriedenheit und damit ein gutes Klima in meinem Pflegedienst?
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Zugang zu Fachbüchern und
-zeitschriften und Internet: |
Haben die Mitarbeiter Zugang zu
aktuellen Fachbüchern und Fachzeitschriften oder anderen
Medien wie etwa DVDs zu Schulungszwecken? |
O |
O |
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Beziehen sich die Fachbücher auf die
Pflegetechniken, die von den Pflegekräften regelmäßig
angewendet werden, und sind diese allen Mitarbeitern
zugänglich? |
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Hat der ambulante Pflegedienst
mindestens eine regelmäßig erscheinende
Fach(online)zeitschrift abonniert? |
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[zusätzlich:] Wurde für die Literatur
eine Verteilerliste erstellt, aus der hervorgeht, welche
Person welche Literatur erhält? |
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O |
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[zusätzlich:] Können Mitarbeiter eigene Fachliteratur als Leihgaben
mitbringen, sodass die anderen auch davon profitieren können? |
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[zusätzlich:] Wird insgesamt pfleglich mit den Büchern und mit Fachzeitschriften umgegangen? |
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[zusätzlich:] Haben Mitarbeiter im Pflegedienst die Möglichkeit, eine fachliche Internetrecherche durchzuführen? |
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O
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Zusatzinfo:
Der Pflegedienst sollte
mindestens eine Fach(online)zeitschrift abonniert haben.
Da insbesondere Pflegefachbücher
sehr schnell veralten, sollte darauf geachtet werden,
dass die Bücher nicht älter als vier Jahre sind.
Des Weiteren sollte es
nicht nur Fachbücher für die Pflege geben, sondern auch für die
Bereiche Verwaltung, Hauwirtschaft, soziale Betreuung usw. |
Einarbeitung neuer Mitarbeiter: |
Hat der ambulante Pflegedienst ein
individuell gestaltetes Konzept zur Einarbeitung neuer
Mitarbeiter entwickelt? |
O |
O |
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Macht das Konzept Aussagen zu
folgenden Aspekten? |
Werden die Ziele erläutert? |
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O |
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[zusätzlich:] Wird im Konzept auf das
Unternehmensleitbild und auf das Pflegeleitbild eingegangen? |
O |
O |
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[zusätzlich:] Ist das Einarbeitungskonzept jedem
leitenden Mitarbeiter des Pflegedienstes bekannt? |
O |
O |
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Welchen Zeitraum (Tage / Wochen)
umfasst die Einarbeitungszeit? Sind es mindestens vier
bis sechs Wochen? |
O |
O |
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Ist eine Pflegefachkraft als
jeweiliger Praxismentor im Konzept benannt? |
O |
O |
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Wird im Einarbeitungskonzept nach dem
jeweiligen Qualifizierungsgrad unterschieden? |
O |
O |
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Ist ein System zur Beurteilung der
Mitarbeiter in der Einarbeitungsphase / Probezeit im
Konzept beschrieben? |
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[zusätzlich:] Werden bei Schwierigkeiten mit dem
neuen Mitarbeiter in der Einarbeitungsphase rechtzeitig
Gespräche geführt? |
O |
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Wird das Konzept nachweislich
angewandt? |
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O |
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[zusätzlich:] Wird dem neuen Mitarbeiter der
Einarbeitungsbogen gleich am ersten Tag ausgehändigt und
ihm dessen Sinn und Zweck erläutert? |
O |
O |
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[zusätzlich:] Wird das Einarbeitungskonzept
regelmäßig überprüft und überarbeitet? |
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O |
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[zusätzlich:] Wer ist dafür verantwortlich?
Ist dieses geklärt? |
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O |
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Zusatzinfo:
Idealerweise wird dem Mitarbeiter am
ersten Arbeitstag eine Infomappe überreicht, die
wichtige Unterlagen enthält. Inhalte könnten etwa sein:
- Anschreiben, in dem der
Mitarbeiter begrüßt wird
- Organigramm des ambulanten
Pflegedienstes
- Arbeitszeiten
- Einarbeitungsstandard
- Pflegeleitbild
- Information über die
Qualitätsmanagementarbeit, z.B. Arbeit des
Qualitätszirkels, Qualitätsmanagementhandbuch
- Informationen über das
praktizierte Pflegesystem und den Tourenplan, z.B.
Bezirkssystem
- Informationen über
Personalhygiene, Arbeitskleidung, Unfallverhütungsvorschriften, Urlaubsregelungen, Schadensmeldungen, Tragen eines
Namensschildes, Annahme von Geschenken usw.
- Verhalten im Krankheitsfall,
wichtige Telefonnummern etc.
- Umgang mit
Patientenschlüsseln
- Umgang mit dem Planungsbuch
(siehe Informationsweitergabe)
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Informationsweitergabe: |
Findet im ambulanten Pflegedienst
mindestens einmal monatlich eine Dienstbesprechung
statt? |
O |
O |
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Existieren schriftliche Regelungen
zur Informationsweitergabe im Pflegedienst? |
O |
O |
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Zusatzinfo:
Als gutes Hilfsmittel zur Darstellung
der Informationsströme im Pflegedienst hat sich die
Besprechungsmatrix erwiesen. In dieser Matrix werden
alle stattfindenden regelmäßigen Besprechungen
aufgelistet und übersichtlich an verschiedenen Punkten
(Schwarzes Brett) im Pflegedienst in einer großen Schriftgröße
aufgehängt. Weitere Möglichkeiten der
Informationsweitergabe sind Intranet, Rundschreiben,
Aushänge, die ggf. auch von den Mitarbeitern
abgezeichnet werden können.
Weiterhin sollten in
Prozessstandards schriftlich geregelt sein, in welchen
Intervallen Dienstbesprechungen durchgeführt werden
sollen.
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[zusätzlich]: Werden im Pflegedienst
regelmäßig Besprechungen durchgeführt, an denen die
Mitarbeiter der Pflege, der Hauswirtschaft und der
Verwaltung teilnehmen? |
O |
O |
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[zusätzlich]: Sind folgende Aspekte
Teil der Dienstbesprechung in der Pflege / Hauswirtschaft? |
Informationen über den Pflegedienst,
etwa neue Projekte, Entwicklungen, Entscheidungen der
Geschäftsleitung usw. |
O |
O |
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Informationen über neu zu pflegende Klienten |
O |
O |
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wichtige Veränderungen im
Pflegeprozess bei einzelnen Klienten |
O |
O |
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Schwierigkeiten mit dem Klienten
bzw. seiner häuslichen Verhältnisse |
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O |
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Beschwerden von Klienten /
Angehörigen |
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Organisatorisches, z.B. Dienstplan,
Urlaub, Fortbildungen, Arbeitsaufteilung |
O |
O |
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neue Entwicklungen in der Pflege
(z.B. kleine Referate der Mitarbeiter zu bestimmten
Themen wie etwa Prophylaxen) oder Qualitätszirkelarbeit,
Arbeit am Pflegeprozess einzelner Patienten |
O |
O |
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Probleme und Konflikte zwischen den Mitarbeitern oder den einzelnen Touren
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O |
O |
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[zusätzlich]: Werden zu
Dienstbesprechungen auch externe Berufsgruppen, wie etwa
Hausärzte oder Therapeuten eingeladen? |
O |
O |
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[zusätzlich:] Werden alle
Dienstbesprechungen protokolliert und archiviert? |
O |
O |
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[zusätzlich:] Wird
sichergestellt, dass diese Protokolle von allen
(besonders von abwesenden) Mitarbeitern gelesen werden? |
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O |
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[zusätzlich:] Gibt es klar
strukturierte Tagesordnungspunkte? |
O |
O |
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[zusätzlich:] Haben die Mitarbeiter
die Möglichkeit, auf die Inhalte der Dienstbesprechungen
Einfluss zu nehmen? |
O |
O |
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[zusätzlich:] Sind die Mitarbeiter
verpflichtet, an Dienstbesprechungen teilzunehmen. Ist
also die Zeit für Dienstbesprechungen Arbeitszeit? |
O |
O |
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[zusätzlich:] Wie ist gewährleistet,
dass Ergebnisse der Besprechungen planmäßig umgesetzt
werden? |
O |
O |
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[zusätzlich:] Existiert eine
Richtlinie, die die Informationsweitergabe an andere
Schnittstellen des Pflegedienstes regelt, wie z.B.
Krankenhäuser, Sanitätshäuser, Ärzte, Therapeuten,
Alten- und Pflegeheime, MDK, Krankenkassen, Amtsgericht
zu Fragen der Betreuung, Sozialamt? |
O |
O |
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Zusatzinfo:
- Besonders die Zusammenarbeit
mit den Hausärzten sollte sorgfältig überlegt
werden, da diese die wichtigsten Partner für einen
Pflegedienst sind. Sie verordnen die Grund- und
Behandlungspflege nach SGB V und stellen Rezepte für
Hilfsmittel und Medikamente aus. Daher ist es
notwendig, immer einen regelmäßigen und freundlichen
Kontakt zum Hausarzt zu pflegen, um ggf. Probleme
und Missverständnisse schnell aus dem Weg räumen zu
können.
- Wichtig in diesem
Zusammenhang ist es, die Mitarbeiter darauf
aufmerksam zu machen, dass verordnete
Behandlungspflege nicht einfach verändert oder
abgesetzt werden darf, ohne zuvor ausdrückliche Rücksprache
mit dem Arzt zu halten. Ansonsten kann das
aufgebaute Vertrauensverhältnis stark beschädigt
werden.
- Trotzdem sollte der
Pflegedienst insgesamt professionell und
selbstbewusst auftreten, z.B. durch korrekte
Fachsprache und durch gute Krankenbeobachtung.
- Andererseits ist der Arzt
genauso auf den Pflegedienst angewiesen, denn die
Pflegekräfte sehen den
+++ Gekürzte Version. Das komplette Dokument finden Sie hier. +++
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