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Version 4.11

Auditcheckliste Teil 4 "Qualitätsmanagement II" (Version 4 / Ed. 2014 / ambulant)

 
Die Organisation der Informationsweitergabe ist bei Pflegediensten deutlich aufwändiger als etwa in Seniorenheimen. Vor allem bei großen Pflegeteams mit einem ländlichen Einzugsgebiet ist an eine tägliche Übergabe in Vollbesetzung kaum zu denken. Da der MDK aber erfahrungsgemäß keine Abstriche duldet, sollten Qualitätsbeauftragte rechtzeitig alternative Informationsstrukturen aufbauen.
 

Mit Hilfe dieser Audit-Checkliste sind Qualitätsbeauftragte schnell in der Lage, ihr Qualitätsmanagement auf Stärken und Schwächen zu überprüfen. Die Checkliste basiert auf den Prüflisten des MDK sowie auf den Vorgaben der wichtigsten Zertifizierungssysteme und Rückmeldungen unserer Leser nach einer Prüfung. Der Übersichtlichkeit halber werden die Inhalte der Auditcheckliste in einzelne Kapitel unterteilt. Damit fällt es auch leichter, nur einzelne Themen in der Einrichtung zu auditieren.

Zusätzlich zu den Forderungen der MDK-Anleitung werden Fragen und Punkte überprüft, die darüber hinausgehen. Können diese mit "ja" beantwortet werden, befindet sich die Einrichtung auf einem hervorragenden Weg in ihrem Qualitätsmanagement. Die zusätzlichen Fragen sind aufgrund der besseren Unterscheidung mit dem Wort "[zusätzlich:]" versehen.


 

Dieses Dokument ist auch als Word-Dokument (rtf-Format) verfügbar. Klicken Sie hier!

 

Auditcheckliste Teil 4 "Qualitätsmanagement II" (Version 4 / Ed. 2014 / ambulant)

Frage erfüllt Verantwortlich für die Beseitigung des Problems Mangel wird abgestellt spätestens bis zum: Anmerkung
ja nein
Fort- und Weiterbildung:
Hält der ambulante Pflegedienst bedarfsgerechte und prospektive Fortbildungspläne für die Pflege und ggf. für die Schwerpunktpflege bereit? O O   __ . __ . 201_  
Werden alle Mitarbeiter, die in der Grund- und / oder Behandlungspflege tätig sind, in die Fortbildungen miteinbezogen? O O   __ . __ . 201_  
Ist der Einbezug dieser Mitarbeiter in einer internen schriftlichen Regelung / Standard des Pflegedienstes nachweislich festgelegt? O O   __ . __ . 201_  
Hinweis: Die Forderung zur regelmäßigen Fortbildung für die Pflegekräfte ist auch dann erfüllt, wenn der Pflegedienst schriftlich festhält, dass eine Fortbildung für den Planungszeitraum für bestimmte Mitarbeiter nicht notwendig ist, weil:
sie entweder auf dem aktuellen Stand des Wissens sind,
sie unstetig beschäftigt sind oder
weil sie für einen längeren Zeitraum abwesend sind.
Zusatzinfo:
Interne Fortbildungen werden mit Teilnehmerlisten nachgewiesen, auf denen das Thema der Fortbildung, das Datum und die Unterschriften der teilnehmenden Mitarbeiter vermerkt sind. Bei externen Fortbildungen geschieht der Nachweis durch Teilnahmebescheinigungen, die vom jeweiligen Dozenten ausgestellt werden. So lässt sich rückverfolgen, ob tatsächlich alle Mitarbeiter in der Pflege an Fortbildungen teilgenommen haben. Ausnahmen bilden Beschäftigte, die erst seit kurzem im ambulanten Pflegedienst tätig sind oder Pflegekräfte, die erkrankt waren am Fortbildungstermin.
Inhaltlich sollen sich die Fortbildungen auf die Tätigkeiten der Pflegekräfte beziehen, z.B. auf die Wundversorgung, Dekubitusprophylaxe, Transfer- und Bewegungstechniken, Einhaltung von Hygienemaßnahmen oder den Umgang mit Demenzkranken. Bei einer Schwerpunktpflege sollten sich die Fortbildungen natürlich auch auf diesen beziehen, also beispielsweise auf die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen oder HIV-Patienten.
[zusätzlich:] Existiert ein schriftliches Fort- und Weiterbildungskonzept mit folgenden Aspekten? Grundsätze und Ziele der Fort- und Weiterbildung O O   __ . __ . 201_  
Existiert ein schriftliches Verfahren für die Erstellung der jeweiligen Fortbildungspläne? O O   __ . __ . 201_  
Wie wird die bedarfsgerechte Fortbildung für das kommende Jahr ermittelt (z.B. durch die Auswertung der Pflegevisiten, Befragung der Mitarbeiter, Auswertung der Qualitätszirkel, Soll-Ist-Abgleich der Qualifikationen der Mitarbeiter, Aufstellung der benötigten Qualifikationen, Durchführung von Förder- und Entwicklungsgesprächen usw.)? O O   __ . __ . 201_  
Wer ist verantwortlich für das Fort- und Weiterbildungskonzept sowie für die prospektiven Fortbildungspläne? Fortbildungspläne sollten am Jahresende für das kommende Jahr im Voraus geplant werden. Vorteil: Die Mitarbeiter können mitbestimmen und haben Planungssicherheit. O O   __ . __ . 201_  
Wie erfolgt die Finanzierung, und wer ist dafür verantwortlich? O O   __ . __ . 201_  
Wie werden die Beschäftigten in die Planung einbezogen? O O   __ . __ . 201_  
Wie wird sichergestellt, dass die Inhalte der Fort- und Weiterbildungen in die Praxis umgesetzt werden, und wer kontrolliert das? O O   __ . __ . 201_  
Wie werden die Schulungsanbieter auf ihre Qualität und Eignung geprüft? Kriterien könnten sein: Qualifikation des Dozenten, Gruppenarbeit statt Frontunterricht, Lernformen, die es ermöglichen, das Erlernte leichter in die Praxis umzusetzen usw. O O   __ . __ . 201_  
Findet eine Auswertung der durchgeführten Fort- und Weiterbildungen statt, um in Zukunft die Anbieter gezielter aussuchen zu können? O O   __ . __ . 201_  
Werden eigene Mitarbeiter zu internen Dozenten weiterqualifiziert, beispielsweise zum Thema Wundversorgung? Sie können später als Multiplikatoren eingesetzt werden. O O   __ . __ . 201_  
Werden besonders die Pflegekräfte im Umgang mit den MDK-Gutachtern geschult, um in der Prüfungssituation souverän mit ihnen umgehen zu können? O O   __ . __ . 201_
Werden die alten, nicht mehr gültigen, Fort- und Weiterbildungspläne archiviert? O O
_ . __ . 200_
[zusätzlich:] Werden Schüler und Praktikanten ausschließlich unter Aufsicht einer Pflegefachkraft beschäftigt? O O   __ . __ . 201_  
[zusätzlich:] Finden die Fort- und Weiterbildungen innerhalb der Arbeitszeit statt? O O   __ . __ . 201_  
Zusatzinfo:

Es ist für beide Parteien sinnvoll, sich zu einigen und ggf. zentrale Weiterbildungen in die Arbeitszeit zu legen. Eine Kostenbeteiligung sollte nur dann in Betracht kommen, wenn die Fort- und Weiterbildungen die Karrierechancen der Pflegekraft erhöhen.

Bei den Fort- und Weiterbildungen gilt es zu trennen zwischen den Pflichtschulungen, die gesetzlich oder von Behörden vorgeschrieben sind und den freiwilligen Angeboten.

Vorgeschriebene Schulungen sind:
  • jährliche Belehrung zum Infektionsschutzgesetz
  • Erste Hilfe
  • Sicherheitstraining zum Umgang mit Gefahrstoffen
  • Jährliche Hygieneschulungen nach der EU-VO 852/2004 ehemals Lebensmittelhygieneverordnung. (Eigentlich richtet sich die HACCP an Küchen, Restaurants und Lebensmittel verarbeitende Betriebe. Da aber der ambulante Pflegedienst im Auftrag des Kunden ggf. Lebensmittel zubereitet, muss im Zweifelsfalle mit dem örtlichen Gesundheitsamt abgesprochen werden, welche Bedingungen der HACCP erfüllt werden müssen.)
  • Beratung und Schulung zum Umgang mit Medikamenten
  • Schulungen beim Kauf von Hilfsmitteln durch den Verkäufer
  • Auflagen, Anordnungen und Empfehlungen seitens des MDK oder anderer prüfender Behörden
[zusätzlich:] Existiert ein Personalentwicklungskonzept? O O   __ . __ . 201_  
[zusätzlich:] Wie häufig wird dieses überarbeitet? O O   __ . __ . 201_  
Zusatzinfo:
Gerade in Zeiten des Pflegefachkräftemangels sollte ein Pflegedienst mit gezielten Maßnahmen alles daran setzen, auch in Zukunft qualifizierte und motivierte Mitarbeiter zu haben. Deshalb ist es für das Unternehmen wichtig, sich mit folgenden Aspekten im Personalentwicklungskonzept auseinanderzusetzen:
  • Wie können die Kernkompetenzen des Pflegedienstes erhalten und weiterentwickelt werden?
  • Wie gewinne und halte ich qualifiziertes und motiviertes Personal?
  • Wie schaffe ich im Unternehmen lernförderliche Rahmenbedingungen?
  • Wie steigere ich die Mitarbeiterzufriedenheit und damit ein gutes Klima in meinem Pflegedienst?
Zugang zu Fachbüchern und -zeitschriften und Internet:
Haben die Mitarbeiter Zugang zu aktuellen Fachbüchern und Fachzeitschriften oder anderen Medien wie etwa DVDs zu Schulungszwecken? O O   __ . __ . 201_  
Beziehen sich die Fachbücher auf die Pflegetechniken, die von den Pflegekräften regelmäßig angewendet werden, und sind diese allen Mitarbeitern zugänglich? O O   __ . __ . 201_  
Hat der ambulante Pflegedienst mindestens eine regelmäßig erscheinende Fach(online)zeitschrift abonniert? O O   __ . __ . 201_  
[zusätzlich:] Wurde für die Literatur eine Verteilerliste erstellt, aus der hervorgeht, welche Person welche Literatur erhält? O O   __ . __ . 201_  
[zusätzlich:] Können Mitarbeiter eigene Fachliteratur als Leihgaben mitbringen, sodass die anderen auch davon profitieren können? O
 O    __ . __ . 201_  
[zusätzlich:] Wird insgesamt pfleglich mit den Büchern und mit Fachzeitschriften umgegangen? O O
__ . __ . 201_
[zusätzlich:] Haben Mitarbeiter im Pflegedienst die Möglichkeit, eine fachliche Internetrecherche durchzuführen? O O
__ . __ . 201_
Zusatzinfo:

Der Pflegedienst sollte mindestens eine Fach(online)zeitschrift abonniert haben. Da insbesondere Pflegefachbücher sehr schnell veralten, sollte darauf geachtet werden, dass die Bücher nicht älter als vier Jahre sind.
Des Weiteren sollte es nicht nur Fachbücher für die Pflege geben, sondern auch für die Bereiche Verwaltung, Hauwirtschaft, soziale Betreuung usw.

Einarbeitung neuer Mitarbeiter:
Hat der ambulante Pflegedienst ein individuell gestaltetes Konzept zur Einarbeitung neuer Mitarbeiter entwickelt? O O   __ . __ . 201_  
Macht das Konzept Aussagen zu folgenden Aspekten? Werden die Ziele erläutert? O O   __ . __ . 201_  
[zusätzlich:] Wird im Konzept auf das Unternehmensleitbild und auf das Pflegeleitbild eingegangen? O O   __ . __ . 201_  
[zusätzlich:] Ist das Einarbeitungskonzept jedem leitenden Mitarbeiter des Pflegedienstes bekannt? O O   __ . __ . 201_  
Welchen Zeitraum (Tage / Wochen) umfasst die Einarbeitungszeit? Sind es mindestens vier bis sechs Wochen? O O   __ . __ . 201_  
Ist eine Pflegefachkraft als jeweiliger Praxismentor im Konzept benannt? O O   __ . __ . 201_  
Wird im Einarbeitungskonzept nach dem jeweiligen Qualifizierungsgrad unterschieden? O O   __ . __ . 201_  
Ist ein System zur Beurteilung der Mitarbeiter in der Einarbeitungsphase / Probezeit im Konzept beschrieben? O O   __ . __ . 201_  
[zusätzlich:] Werden bei Schwierigkeiten mit dem neuen Mitarbeiter in der Einarbeitungsphase rechtzeitig Gespräche geführt? O O   __ . __ . 201_  
Wird das Konzept nachweislich angewandt? O O   __ . __ . 201_  
[zusätzlich:] Wird dem neuen Mitarbeiter der Einarbeitungsbogen gleich am ersten Tag ausgehändigt und ihm dessen Sinn und Zweck erläutert? O O   __ . __ . 201_  
[zusätzlich:] Wird das Einarbeitungskonzept regelmäßig überprüft und überarbeitet? O O   __ . __ . 201_  
[zusätzlich:] Wer ist dafür verantwortlich? Ist dieses geklärt? O O   __ . __ . 201_  
Zusatzinfo:

Idealerweise wird dem Mitarbeiter am ersten Arbeitstag eine Infomappe überreicht, die wichtige Unterlagen enthält. Inhalte könnten etwa sein:

  • Anschreiben, in dem der Mitarbeiter begrüßt wird
  • Organigramm des ambulanten Pflegedienstes
  • Arbeitszeiten
  • Einarbeitungsstandard
  • Pflegeleitbild
  • Information über die Qualitätsmanagementarbeit, z.B. Arbeit des Qualitätszirkels, Qualitätsmanagementhandbuch
  • Informationen über das praktizierte Pflegesystem und den Tourenplan, z.B. Bezirkssystem
  • Informationen über Personalhygiene, Arbeitskleidung, Unfallverhütungsvorschriften, Urlaubsregelungen, Schadensmeldungen, Tragen eines Namensschildes, Annahme von Geschenken usw.
  • Verhalten im Krankheitsfall, wichtige Telefonnummern etc.
  • Umgang mit Patientenschlüsseln
  • Umgang mit dem Planungsbuch (siehe Informationsweitergabe)
Informationsweitergabe:
Findet im ambulanten Pflegedienst mindestens einmal monatlich eine Dienstbesprechung statt? O O   __ . __ . 201_  
Existieren schriftliche Regelungen zur Informationsweitergabe im Pflegedienst? O O   __ . __ . 201_  
Zusatzinfo:

Als gutes Hilfsmittel zur Darstellung der Informationsströme im Pflegedienst hat sich die Besprechungsmatrix erwiesen. In dieser Matrix werden alle stattfindenden regelmäßigen Besprechungen aufgelistet und übersichtlich an verschiedenen Punkten (Schwarzes Brett) im Pflegedienst in einer großen Schriftgröße aufgehängt. Weitere Möglichkeiten der Informationsweitergabe sind Intranet, Rundschreiben, Aushänge, die ggf. auch von den Mitarbeitern abgezeichnet werden können.

Weiterhin sollten in Prozessstandards schriftlich geregelt sein, in welchen Intervallen Dienstbesprechungen durchgeführt werden sollen.

[zusätzlich]: Werden im Pflegedienst regelmäßig Besprechungen durchgeführt, an denen die Mitarbeiter der Pflege, der Hauswirtschaft und der Verwaltung teilnehmen? O O   __ . __ . 201_  
[zusätzlich]: Sind folgende Aspekte Teil der Dienstbesprechung in der Pflege / Hauswirtschaft? Informationen über den Pflegedienst, etwa neue Projekte, Entwicklungen, Entscheidungen der Geschäftsleitung usw. O O   __ . __ . 201_  
Informationen über neu zu pflegende Klienten O O   __ . __ . 201_  
wichtige Veränderungen im Pflegeprozess bei einzelnen Klienten O O   __ . __ . 201_  
Schwierigkeiten mit dem Klienten bzw. seiner häuslichen Verhältnisse O O   __ . __ . 201_  
Beschwerden von Klienten / Angehörigen O O   __ . __ . 201_  
Organisatorisches, z.B. Dienstplan, Urlaub, Fortbildungen, Arbeitsaufteilung O O   __ . __ . 201_  
neue Entwicklungen in der Pflege (z.B. kleine Referate der Mitarbeiter zu bestimmten Themen wie etwa Prophylaxen) oder Qualitätszirkelarbeit, Arbeit am Pflegeprozess einzelner Patienten O O   __ . __ . 201_  
Probleme und Konflikte zwischen den Mitarbeitern oder den einzelnen Touren
O O   __ . __ . 201_
[zusätzlich]: Werden zu Dienstbesprechungen auch externe Berufsgruppen, wie etwa Hausärzte oder Therapeuten eingeladen? O O   __ . __ . 201_  
[zusätzlich:] Werden alle Dienstbesprechungen protokolliert und archiviert? O O   __ . __ . 201_  
[zusätzlich:] Wird sichergestellt, dass diese Protokolle von allen (besonders von abwesenden) Mitarbeitern gelesen werden? O O   __ . __ . 201_  
[zusätzlich:] Gibt es klar strukturierte Tagesordnungspunkte? O O   __ . __ . 201_  
[zusätzlich:] Haben die Mitarbeiter die Möglichkeit, auf die Inhalte der Dienstbesprechungen Einfluss zu nehmen? O O   __ . __ . 201_  
[zusätzlich:] Sind die Mitarbeiter verpflichtet, an Dienstbesprechungen teilzunehmen. Ist also die Zeit für Dienstbesprechungen Arbeitszeit? O O   __ . __ . 201_  
[zusätzlich:] Wie ist gewährleistet, dass Ergebnisse der Besprechungen planmäßig umgesetzt werden? O O   __ . __ . 201_  
[zusätzlich:] Existiert eine Richtlinie, die die Informationsweitergabe an andere Schnittstellen des Pflegedienstes regelt, wie z.B. Krankenhäuser, Sanitätshäuser, Ärzte, Therapeuten, Alten- und Pflegeheime, MDK, Krankenkassen, Amtsgericht zu Fragen der Betreuung, Sozialamt? O O   __ . __ . 201_  
Zusatzinfo:
  • Besonders die Zusammenarbeit mit den Hausärzten sollte sorgfältig überlegt werden, da diese die wichtigsten Partner für einen Pflegedienst sind. Sie verordnen die Grund- und Behandlungspflege nach SGB V und stellen Rezepte für Hilfsmittel und Medikamente aus. Daher ist es notwendig, immer einen regelmäßigen und freundlichen Kontakt zum Hausarzt zu pflegen, um ggf. Probleme und Missverständnisse schnell aus dem Weg räumen zu können.
  • Wichtig in diesem Zusammenhang ist es, die Mitarbeiter darauf aufmerksam zu machen, dass verordnete Behandlungspflege nicht einfach verändert oder abgesetzt werden darf, ohne zuvor ausdrückliche Rücksprache mit dem Arzt zu halten. Ansonsten kann das aufgebaute Vertrauensverhältnis stark beschädigt werden.
  • Trotzdem sollte der Pflegedienst insgesamt professionell und selbstbewusst auftreten, z.B. durch korrekte Fachsprache und durch gute Krankenbeobachtung.
  • Andererseits ist der Arzt genauso auf den Pflegedienst angewiesen, denn die Pflegekräfte sehen den

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