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Vers. 2.05h

Standard "Verhalten bei anlassbezogenen MDK-Kontrollen

 
Bei anlassbezogenen Kontrollen ist das Überraschungsmoment der wichtigste Verbündete des MDK. Nicht selten reden sich die überrumpelten Pflegekräfte um Kopf und Kragen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Team optimal auf eine solche Überprüfung vorbereiten und Ihre Rechte nutzen: Etwa, um den MDK im Zweifelsfall ganz legal vor der Tür stehen zu lassen.
 

Wichtige Hinweise:

  • Zweck unseres Musters ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
  • Unverzichtbar ist immer auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.
  • Dieser Standard eignet sich für die ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen "Patient".

 

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Standard "Verhalten bei anlassbezogenen MDK-Kontrollen"

Definition:
  • Anlassbezogene Kontrollen erfolgen wie alle anderen MDK-Überprüfungen unangekündigt. Wir müssen also jederzeit mit dem Besuch des Medizinischen Dienstes rechnen. Verschiedene Ereignisse können einer solchen Kontrolle vorausgehen:
    • Eine andere Prüfinstitution (Heimaufsicht, Gesundheitsamt usw.) ist bei einer eigenen Kontrolle auf Missstände gestoßen. Sie hat dann den MDK über die Probleme informiert.
    • Der MDK reagiert auf Meldungen in der Zeitung, im Radio oder im Fernsehen über angebliche Defizite in unserer Einrichtung.
    • Bewohner oder Angehörige haben sich beim MDK über unsere Pflegeleistung beschwert.
    • Ehemalige oder aktive Mitarbeiter haben Kontakt mit dem MDK aufgenommen.
  • Mängel können aus verschiedenen Bereichen stammen, etwa:
    • Hygienemängel
    • Sicherheitsdefizite
    • unzureichende Verpflegung
    • Fehler im Bereich der Dekubitusprophylaxe, also etwa eine unzureichende Lagerung
Grundsätze:
  • Wir sind dazu verpflichtet, die Kontrollen durch den MDK zu dulden. Innerhalb bestimmter Grenzen besteht unsererseits eine Auskunftspflicht gegenüber den MDK-Mitarbeitern.
  • Mittels einer anlassbezogenen Kontrolle will der MDK zumeist den Vorwurf schwerwiegender Mängel entweder bestätigen oder ausräumen. Es handelt sich also dabei um einen ernstzunehmenden Vorgang.
  • Allen Mitarbeitern muss dabei aber bewusst sein, dass die Befugnisse des MDK beschränkt sind. Gegen unberechtigte Vorwürfe und Auflagen wird unsere Einrichtung mit angemessenen Mitteln vorgehen, dies umfasst insbesondere rechtliche Schritte. Der Fortbestand unserer Einrichtung und aller Arbeitsplätze hängt nicht vom Wohlwollen einzelner Prüfer ab.
  • Mitarbeiter des MDK werden stets freundlich und zuvorkommend behandelt. Diskussionen über Sinn und Unsinn der Kontrolle sind zwecklos und daher zu unterlassen.
  • Alle Diskussionen werden sach- und nicht personenbezogen geführt. Etwaige abschätzige Bemerkungen der MDK-Prüfer werden ignoriert.
  • Wenn Mitarbeiter zu Themen befragt werden, die außerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches liegen, so antworten diese nicht. Es ist besser, freundlich auf den Vorgesetzten zu verweisen, als sich um "Kopf und Kragen" zu reden.
  • Nach Möglichkeit sollte kein Mitarbeiter allein mit den Prüfern sprechen, sondern stets auf einen Zeugen zurückgreifen können. Dies gilt besonders für alle Nicht-Führungskräfte.
  • Das Überraschungsmoment einer unangekündigten Kontrolle muss so rasch wie möglich überwunden werden. Daher ist es von größter Bedeutung, die Führungskräfte schnellstmöglich zu alarmieren und vor Ort zu versammeln. Dies gilt ebenso für Führungskräfte, die zwar im Urlaub sind, aber dennoch kurzfristig vor Ort sein können.
  • Mitarbeiter geraten bei einer derartigen Kontrolle unter großen mentalen Stress und liefern dem MDK häufig voreilige, unzutreffende oder unvollständige Informationen. Daher ist eine Befragung unvorbereiteter Mitarbeiter unter Abwesendheit der Führungskräfte stets zu vermeiden.
Ziele:
  • Der Verdacht von Defiziten in unserer pflegerischen Versorgung wird ausgeräumt.
  • Unsere Bewohner und deren Angehörige werden nicht unnötig beunruhigt.
  • Die Abläufe in unserer Einrichtung werden nicht länger als notwendig beeinträchtigt.
Vorbereitung:
  • Der Besprechungsraum ist stets sauber und aufgeräumt. Kleine Erfrischungen sind stets vorrätig.
  • Auf einer ständig aktuellen Telefonliste sind die Privat- und Mobilnummern der Führungskräfte verzeichnet. Der Standort dieser Liste ist allen Mitarbeitern bekannt. Folgende Mitarbeiter sollten immer per Mobiltelefon erreichbar sein: alle Wohnbereichsleitungen, die Pflegedienstleitung, der Qualitätsbeauftragte sowie die Heimleitung und die Geschäftsführung.
  • Alle wesentlichen Informationen zu unserer Einrichtung sind in einem Ordner zusammengefasst (siehe Checkliste "Ordner für MDK-Kontrollen"). Die Qualitätsbeauftragte (ggf. ändern) ist dafür verantwortlich, diesen Ordner stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Dieser Ordner ist so gekennzeichnet, dass er sich klar von allen anderen Ordnern unterscheidet. Jeder Mitarbeiter kennt die Position des Ordners.
  • Das Verhalten gegenüber MDK-Prüfern wird in Rollenspielen regelmäßig trainiert. Insbesondere wird geübt, wie Antworten auf Fragen, die außerhalb der individuellen Kompetenz liegen, vermieden werden können.
Durchführung: Kontrollen am Tag
  • Sobald die Prüfer die Einrichtung betreten, sind die ersten zwei unserer Mitarbeiter, auf die die Prüfer treffen, für die Einleitung der nächsten Schritte zuständig.
  • Der erste Mitarbeiter begleitet die Prüfer in den Besprechungsraum. Den Prüfern werden Kekse, Kaffe, Saft und Mineralwasser angeboten. Sollten die Führungskräfte nicht vor Ort verfügbar sein, werden die Prüfer um etwas Geduld gebeten.
  • Der zweite Mitarbeiter informiert telefonisch die Führungskräfte über das Eintreffen der Prüfer. Sollte es unmöglich sein, innerhalb von fünf bis zehn Minuten die Führungskräfte vor Ort zu versammeln, übergibt der Mitarbeiter den "Ordner für MDK-Kontrollen" an die Prüfer.
  • Alle Wohnbereiche und Schichtleiter im Haus werden informiert. Sollten die Prüfer zunächst die Strukturdaten des "Ordners für MDK-Kontrollen" durchsehen, bleibt eine Zeitreserve auf den Wohnbereichen für weitere Vorbereitungen.
  • Sobald die Führungskräfte vor Ort sind, entscheiden diese über weitere Maßnahmen. So können etwa weitere Mitarbeiter aus ihrer Freizeit in die Einrichtung gerufen werden, um den zusätzlichen Arbeitsaufwand abdecken zu können. Wenn die Leitungsmitarbeiter nicht verfügbar sind, hat dieses hinsichtlich der Prüfung keine aufschiebende Wirkung.
Kontrollen in der Nacht

Dass der MDK ggf. in der Nacht kontrollieren kann, ist auch Verbrechern bekannt. Es ist daher immer damit zu rechnen, dass sich Sexualstraftäter und andere Gewaltverbrecher als Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes ausgeben. Angebliche Dienstausweise können heute mit jedem Tintendrucker täuschend echt nachgeahmt werden. Daher gelten folgende Sicherheitsregeln:

  • In der Nacht werden Personen nur dann in die Einrichtung eingelassen, wenn diese angefordert wurden. Also etwa Notärzte, Rettungssanitäter oder Angehörige von sterbenden Bewohnern.
  • Wenn angebliche MDK-Mitarbeiter Zutritt fordern, wird ihnen dieser unter Hinweis auf die gefährdete Sicherheit verweigert. Dieses ist insbesondere in kleinen Einrichtungen notwendig, in denen der Nachtdienst von nur zwei (weiblichen) Pflegekräften geleistet wird.
  • Die Pflegekraft wählt nun die Privatnummern der Pflegedienstleitung oder alternativ die der stellv. Pflegedienstleitung oder der Heimleitung. Die MDK-Mitarbeiter werden um Geduld gebeten, bis die Vorgesetzten eintreffen. Die Besucher warten vor(!) der verschlossenen Tür. Die Pflegekraft hätte angesic

    +++ Gekürzte Version. Das komplette Dokument finden Sie hier. +++

 
   
 
 
Weitere Informationen zu diesem Thema

Auditchecklisten stationär:

Auditchecklisten ambulant:

Schlüsselwörter für diese Seite MDK; Kontrolle
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