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Vers. 2.05h |
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Standard "Verhalten bei anlassbezogenen MDK-Kontrollen |
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Bei anlassbezogenen Kontrollen ist das
Überraschungsmoment der wichtigste Verbündete des MDK. Nicht
selten reden sich die überrumpelten Pflegekräfte um Kopf und
Kragen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Team optimal auf eine
solche Überprüfung vorbereiten und Ihre Rechte nutzen: Etwa, um
den MDK im Zweifelsfall ganz legal vor der Tür stehen zu lassen. |
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Wichtige Hinweise:
- Zweck unseres Musters ist es nicht,
unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser
Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und
an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
- Unverzichtbar ist immer auch eine
inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte,
da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen.
Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten
Krankheitsbildern kontraindiziert.
- Dieser Standard eignet sich für die
ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen
jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen
"Patient".
Dieses Dokument ist auch
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Standard "Verhalten bei anlassbezogenen MDK-Kontrollen" |
Definition: |
-
Anlassbezogene Kontrollen erfolgen wie alle anderen
MDK-Überprüfungen unangekündigt. Wir müssen also
jederzeit mit dem Besuch des Medizinischen Dienstes
rechnen. Verschiedene Ereignisse können einer
solchen Kontrolle vorausgehen:
-
Eine andere Prüfinstitution (Heimaufsicht,
Gesundheitsamt usw.) ist bei einer eigenen
Kontrolle auf Missstände gestoßen. Sie hat dann
den MDK über die Probleme informiert.
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Der MDK reagiert auf Meldungen in der Zeitung,
im Radio oder im Fernsehen über angebliche
Defizite in unserer Einrichtung.
-
Bewohner oder Angehörige haben sich beim MDK
über unsere Pflegeleistung beschwert.
-
Ehemalige oder aktive Mitarbeiter haben Kontakt
mit dem MDK aufgenommen.
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Mängel können aus verschiedenen Bereichen stammen,
etwa:
- Hygienemängel
- Sicherheitsdefizite
- unzureichende Verpflegung
- Fehler im Bereich der Dekubitusprophylaxe, also etwa
eine unzureichende Lagerung
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Grundsätze: |
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Wir sind dazu verpflichtet, die Kontrollen durch den
MDK zu dulden. Innerhalb bestimmter Grenzen besteht
unsererseits eine Auskunftspflicht gegenüber den
MDK-Mitarbeitern.
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Mittels einer anlassbezogenen Kontrolle will der MDK
zumeist den Vorwurf schwerwiegender Mängel entweder
bestätigen oder ausräumen. Es handelt sich also
dabei um einen ernstzunehmenden Vorgang.
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Allen Mitarbeitern muss dabei aber bewusst sein,
dass die Befugnisse des MDK beschränkt sind. Gegen
unberechtigte Vorwürfe und Auflagen wird unsere
Einrichtung mit angemessenen Mitteln vorgehen, dies
umfasst insbesondere rechtliche Schritte. Der
Fortbestand unserer Einrichtung und aller
Arbeitsplätze hängt nicht vom Wohlwollen einzelner
Prüfer ab.
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Mitarbeiter des MDK werden stets freundlich und
zuvorkommend behandelt. Diskussionen über Sinn und
Unsinn der Kontrolle sind zwecklos und daher zu
unterlassen.
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Alle Diskussionen werden sach- und nicht
personenbezogen geführt. Etwaige abschätzige
Bemerkungen der MDK-Prüfer werden ignoriert.
-
Wenn Mitarbeiter zu Themen befragt werden, die
außerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches liegen, so
antworten diese nicht. Es ist besser, freundlich auf
den Vorgesetzten zu verweisen, als sich um "Kopf und
Kragen" zu reden.
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Nach Möglichkeit sollte kein Mitarbeiter allein mit
den Prüfern sprechen, sondern stets auf einen Zeugen
zurückgreifen können. Dies gilt besonders für alle
Nicht-Führungskräfte.
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Das Überraschungsmoment einer unangekündigten
Kontrolle muss so rasch wie möglich überwunden
werden. Daher ist es von größter Bedeutung, die
Führungskräfte schnellstmöglich zu alarmieren und
vor Ort zu versammeln. Dies gilt ebenso für
Führungskräfte, die zwar im Urlaub sind, aber
dennoch kurzfristig vor Ort sein können.
-
Mitarbeiter geraten bei einer derartigen Kontrolle
unter großen mentalen Stress und liefern dem MDK
häufig voreilige, unzutreffende oder unvollständige
Informationen. Daher ist eine Befragung
unvorbereiteter Mitarbeiter unter Abwesendheit der
Führungskräfte stets zu vermeiden.
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Ziele: |
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Der Verdacht von Defiziten in unserer pflegerischen
Versorgung wird ausgeräumt.
-
Unsere Bewohner und deren Angehörige werden nicht
unnötig beunruhigt.
-
Die Abläufe in unserer Einrichtung werden nicht
länger als notwendig beeinträchtigt.
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Vorbereitung: |
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Der Besprechungsraum ist stets sauber und
aufgeräumt. Kleine Erfrischungen sind stets
vorrätig.
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Auf einer ständig aktuellen Telefonliste sind die
Privat- und Mobilnummern der Führungskräfte
verzeichnet. Der Standort dieser Liste ist allen
Mitarbeitern bekannt. Folgende Mitarbeiter sollten
immer per Mobiltelefon erreichbar sein: alle
Wohnbereichsleitungen, die Pflegedienstleitung, der
Qualitätsbeauftragte sowie die Heimleitung und die
Geschäftsführung.
-
Alle wesentlichen Informationen zu unserer
Einrichtung sind in einem Ordner zusammengefasst
(siehe Checkliste "Ordner für MDK-Kontrollen"). Die
Qualitätsbeauftragte (ggf. ändern) ist dafür
verantwortlich, diesen Ordner stets auf dem
aktuellen Stand zu halten. Dieser Ordner ist so
gekennzeichnet, dass er sich klar von allen anderen
Ordnern unterscheidet. Jeder Mitarbeiter kennt die
Position des Ordners.
-
Das Verhalten gegenüber MDK-Prüfern wird in
Rollenspielen regelmäßig trainiert. Insbesondere
wird geübt, wie Antworten auf Fragen, die außerhalb
der individuellen Kompetenz liegen, vermieden werden
können.
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Durchführung: |
Kontrollen am Tag |
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Sobald die Prüfer die Einrichtung betreten, sind die
ersten zwei unserer Mitarbeiter, auf die die Prüfer
treffen, für die Einleitung der nächsten Schritte
zuständig.
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Der erste Mitarbeiter begleitet die Prüfer in den
Besprechungsraum. Den Prüfern werden Kekse, Kaffe,
Saft und Mineralwasser angeboten. Sollten die
Führungskräfte nicht vor Ort verfügbar sein, werden
die Prüfer um etwas Geduld gebeten.
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Der zweite Mitarbeiter informiert telefonisch die
Führungskräfte über das Eintreffen der Prüfer.
Sollte es unmöglich sein, innerhalb von fünf bis
zehn Minuten die Führungskräfte vor Ort zu
versammeln, übergibt der Mitarbeiter den "Ordner für
MDK-Kontrollen" an die Prüfer.
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Alle Wohnbereiche und Schichtleiter im Haus werden
informiert. Sollten die Prüfer zunächst die
Strukturdaten des "Ordners für MDK-Kontrollen"
durchsehen, bleibt eine Zeitreserve auf den
Wohnbereichen für weitere Vorbereitungen.
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Sobald die Führungskräfte vor Ort sind, entscheiden
diese über weitere Maßnahmen. So können etwa weitere
Mitarbeiter aus ihrer Freizeit in die Einrichtung
gerufen werden, um den zusätzlichen Arbeitsaufwand
abdecken zu können. Wenn die Leitungsmitarbeiter
nicht verfügbar sind, hat dieses hinsichtlich der
Prüfung keine aufschiebende Wirkung.
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Kontrollen in der Nacht |
Dass der MDK ggf. in der Nacht kontrollieren kann, ist
auch Verbrechern bekannt. Es ist daher immer damit zu
rechnen, dass sich Sexualstraftäter und andere
Gewaltverbrecher als Mitarbeiter des Medizinischen
Dienstes ausgeben. Angebliche Dienstausweise können
heute mit jedem Tintendrucker täuschend echt nachgeahmt
werden. Daher gelten folgende Sicherheitsregeln:
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In der Nacht werden Personen nur dann in die
Einrichtung eingelassen, wenn diese angefordert
wurden. Also etwa Notärzte, Rettungssanitäter oder
Angehörige von sterbenden Bewohnern.
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Wenn angebliche MDK-Mitarbeiter Zutritt fordern,
wird ihnen dieser unter Hinweis auf die gefährdete
Sicherheit verweigert. Dieses ist insbesondere in
kleinen Einrichtungen notwendig, in denen der
Nachtdienst von nur zwei (weiblichen) Pflegekräften
geleistet wird.
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Die Pflegekraft wählt nun die Privatnummern der
Pflegedienstleitung oder alternativ die der stellv.
Pflegedienstleitung oder der Heimleitung. Die
MDK-Mitarbeiter werden um Geduld gebeten, bis die
Vorgesetzten eintreffen. Die Besucher warten vor(!)
der verschlossenen Tür. Die Pflegekraft hätte
angesic
+++ Gekürzte Version. Das komplette Dokument finden Sie hier. +++
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Weitere Informationen
zu diesem Thema |
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Schlüsselwörter für diese Seite |
MDK; Kontrolle |
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Genereller
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diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der
jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt
angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen
bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert. |
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