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Version 1.05 - 2016

Pflegestandard "Wundschnellverband"

 
Seit fast 100 Jahren können kleine Blessuren oder Operationswunden mit einem Wundschnellverband innerhalb weniger Augenblicke versorgt werden. Also: Pflaster drauf und gut? Ganz ohne Risiko ist die Anwendung nicht.
 

Wichtige Hinweise:

  • Zweck unseres Musters ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
  • Unverzichtbar ist immer auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.
  • Dieser Standard eignet sich für die ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen "Patient".


Dieses Dokument ist auch als Word-Dokument (doc-Format) verfügbar. Klicken Sie hier!

 

Pflegestandard "Wundschnellverband"
Definition:
  • Wundschnellverbände (oder umgangssprachlich "Pflaster") zählen zur trockenen Wundversorgung. Sie sollen die Wunde schützen und zumindest kleine Mengen von austretendem Sekret absorbieren. Eine Anwendung ist möglich bei allen Wunden mit einer vergleichsweise geringen Wundfläche sowie bei Hautdefekten, die unter Schorfbildung abheilen.
  • Das Trägermaterial eines Wundschnellverbands ist auf Haut selbsthaftend. Die Innenseite ist mit einer aufsaugenden Auflage versehen (sog. "Mullkissen").
  • Je nach Produkt und Anwendungszweck bestehen die Träger- und die Saugschicht aus unterschiedlichen Materialien. Einige Produkte verfügen über eine perforierte Polyethylen- oder eine Polypropylenfolie, um ein Verkleben der Wundauflage mit dem Hautdefekt zu vermeiden.
  • Wundschnellverbände sind als unsterile Meterware in diversen Abmessungen verfügbar. Üblich sind Breiten von sechs, acht und zehn Zentimetern. Zudem werden steril verpackte Strips angeboten.
  • Sofern die Klebeschicht die Saugschicht umschließt, wird die Wunde vor Verschmutzung sowie vor Verkeimung geschützt. Bei beidseitig offenen Wundschnellverbänden können Keime und Schmutz in die Wunde eintreten.
Grundsätze:
  • Wundschnellverbände sind den meisten Bewohnern seit Kindheitstagen vertraut. Aufgrund der biografischen Verankerung wird diese Wundversorgung selbst bei einer fortschreitenden demenziellen Erkrankung i. d. R. gut akzeptiert.
  • Wir prüfen wann der Bewohner das letzte Mal eine Tetanusimpfung erhalten hat. Ggf. benötigt er eine Auffrischung oder eine aktive Tetanusimpfung.
Ziele:
  • Die Wunde wird sicher abgedeckt. Insbesondere senken wir das Risiko einer Verkeimung und Verschmutzung, sowie einer Infektion.
Vorbereitung: Indikation / Kontraindikation
  • Wundschnellverbände ermöglichen eine zeitsparende Fixierung von Wundauflagen. Auch vernähte Operationswunden lassen sich mit einem Wundschnellverband abdecken.
  • Mit einem Schnellverband kann die Exsudation eines Hautdefekts nicht reguliert werden. Daher ist die Versorgung von sekundär heilenden oder tiefen Wunden damit nicht sinnvoll. Zudem besteht die Gefahr, dass der Hautdefekt beim Ablösen der angetrockneten Wundauflage erneut traumatisiert wird.
  • Das Klebematerial besteht häufig aus Kautschuk oder aus anderen potenziell allergieauslösenden Stoffen. Bei entsprechend sensiblen Bewohnern kann es zu Hautreaktionen kommen. Bei Altershaut oder bei sog. "Kortisonhaut" ist sogar eine Ablösung der oberen Hautschichten möglich.
  • Wundschnellverbände lösen sich durch mechanische Beanspruchung sowie durch Nässe leicht ab. Bei einer Anwendung muss die betroffene Hautstelle daher trockengehalten werden.
Weitere Maßnahmen:
  • Wundschnellverbände müssen trocken und kühl gelagert werden. Überhitztes und überaltertes Material verliert an Klebekraft und ist nicht mehr steril.
Durchführung:
  • Zunächst prüfen wir die Größe des Hautdefekts. Das Mullkissen des Schnellverbands muss etwas größer als die Wunde sein. Beim Abziehen der Schutzfolie muss darauf geachtet werden, dass das Mullkissen dabei nicht berührt wird. Wenn die Wundauflage möglicherweise kontaminiert wurde, so wird sie verworfen. 
  • Wir prüfen, ob der Bewohner in der Lage ist, die Wunde eigenständig zu versorgen. In diesem F

    +++ Gekürzte Version. Das komplette Dokument finden Sie hier. +++


 
 
Infoblock PSG II und SIS
  • Kleine Blessuren hinterlassen in der Pflegedokumentation kaum mehr als ein paar Zeilen. Nämlich den Eintrag über die Versorgung mit dem Schnellverband, den täglichen Wechsel des Verbands und (hoffentlich!) ein paar Tage später den Vermerk, dass die kleine Wunde problemlos abgeheilt ist. Auf den Pflegegrad hat so ein einmaliges Ereignis natürlich ebenfalls keinen Einfluss. Oder doch?
  • Denn was passiert, wenn sich derartige Vorkommnisse häufen, die Pflegekraft aber die Ursachen dafür nicht sicher bestimmen kann? Ein Sturz etwa kann Dutzende Ursachen haben. Unzureichendes Schuhwerk, Schwindel als Nebenwirkung von Medikamenten oder Schmerzen in den Gelenken. Selbst die Bezugspflegekraft verfügt immer nur über einen Teil der Informationen. Oftmals aber haben Kollegen aus anderen Funktionsbereichen Beobachtungen gemacht, die (aus welchen Gründen auch immer) niemals den Weg in die Pflegedokumentation fanden.
  • Aus diesem Grund empfiehlt der MDK Fallbesprechungen ausdrücklich als Instrument zur internen Qualitätssicherung. Bei einer Fallbesprechung diskutiert ein Team von Mitarbeitern die aktuelle Situation des Pflegebedürftigen. Teilnehmen daran sollten in jedem Fall die Bezugspflegekraft und die stellvertretende Bezugspflegekraft sowie alle weiteren Pflegekräfte, die mit dem Senioren täglich umgehen. Im (seltenen) Idealfall sind auch Therapeuten und sogar der Hausarzt anwesend. Ziel ist es, Informationen auszutauschen und Lösungen für Pflegeprobleme zu diskutieren.
  • Wie genau eine Fallbesprechung ablaufen kann, schreibt der MDK nicht vor. Sie können also selbst festlegen, wie oft und für welche Pflegebedürftigen Sie diese Treffen ansetzen. Allerdings sollte eine Fallbesprechung dokumentiert werden. Ein Musterformular halten wir für Sie zum Download bereit.
  • Eine Fallbesprechung kann zum Beispiel Folgendes zeigen: Hinter der vermeintlich harmlosen Verletzung, die mit einem Schnellverband versorgt wurde, steckt wohl doch mehr. Eine andere Kollegin berichtet von ihrem Verdacht, dass die Sehfähigkeiten des Pflegebedürftigen in den letzten Monaten nachgelassen haben. Der Eindruck wird von einer hauswirtschaftlichen Mitarbeiterin bestätigt. In der Fallbesprechung wird beschlossen, dem Pflegebedürftigen einen Augenarzttermin nahezulegen. Dessen Diagnose lautet auf Grauer Star (Katarakt). Der fortschreitende Sehverlust ist z. B. im Modul 2 unter “2.2 Örtliche Orientierung” und “2.8 Risiken und Gefahren erkennen” für die Pflegegrade relevant.
 
 
Weitere Informationen zu diesem Thema
Schlüsselwörter für diese Seite Notfall; Wunde; Wundversorgung; Bagatellwunde
Genereller Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden. Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.