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Version 1.05 - 2016 |
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Pflegestandard
"Wundschnellverband" |
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Seit fast 100 Jahren können kleine Blessuren oder
Operationswunden mit einem Wundschnellverband innerhalb weniger
Augenblicke versorgt werden. Also: Pflaster drauf und gut? Ganz ohne
Risiko ist die Anwendung nicht. |
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Wichtige Hinweise:
- Zweck unseres Musters ist es nicht,
unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser
Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und
an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
- Unverzichtbar ist immer auch eine
inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte,
da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen.
Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten
Krankheitsbildern kontraindiziert.
- Dieser Standard eignet sich für die
ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen
jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen
"Patient".
Dieses Dokument ist auch
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Pflegestandard
"Wundschnellverband" |
| Definition:
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- Wundschnellverbände (oder umgangssprachlich
"Pflaster") zählen zur trockenen Wundversorgung. Sie sollen die Wunde
schützen und zumindest kleine Mengen von austretendem Sekret
absorbieren. Eine Anwendung ist möglich bei allen Wunden mit einer
vergleichsweise geringen Wundfläche sowie bei Hautdefekten, die unter
Schorfbildung abheilen.
- Das Trägermaterial eines Wundschnellverbands
ist auf Haut selbsthaftend. Die Innenseite ist mit einer aufsaugenden
Auflage versehen (sog. "Mullkissen").
- Je nach Produkt und Anwendungszweck bestehen
die Träger- und die Saugschicht aus unterschiedlichen Materialien.
Einige Produkte verfügen über eine perforierte Polyethylen- oder eine
Polypropylenfolie, um ein Verkleben der Wundauflage mit dem Hautdefekt
zu vermeiden.
- Wundschnellverbände sind als unsterile
Meterware in diversen Abmessungen verfügbar. Üblich sind Breiten von
sechs, acht und zehn Zentimetern. Zudem werden steril verpackte Strips
angeboten.
- Sofern die Klebeschicht die Saugschicht
umschließt, wird die Wunde vor Verschmutzung sowie vor Verkeimung
geschützt. Bei beidseitig offenen Wundschnellverbänden können Keime und
Schmutz in die Wunde eintreten.
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| Grundsätze:
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- Wundschnellverbände sind den meisten Bewohnern
seit Kindheitstagen vertraut. Aufgrund der biografischen Verankerung
wird diese Wundversorgung selbst bei einer fortschreitenden
demenziellen Erkrankung i. d. R. gut akzeptiert.
- Wir prüfen wann der Bewohner das letzte Mal
eine Tetanusimpfung erhalten hat. Ggf. benötigt er eine Auffrischung
oder eine aktive Tetanusimpfung.
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| Ziele:
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- Die Wunde wird sicher abgedeckt. Insbesondere
senken wir das Risiko einer Verkeimung und Verschmutzung, sowie einer Infektion.
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| Vorbereitung: |
Indikation /
Kontraindikation
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- Wundschnellverbände ermöglichen eine
zeitsparende Fixierung von Wundauflagen. Auch vernähte Operationswunden
lassen sich mit einem Wundschnellverband abdecken.
- Mit einem Schnellverband kann die Exsudation
eines Hautdefekts nicht reguliert werden. Daher ist die Versorgung von
sekundär heilenden oder tiefen Wunden damit nicht sinnvoll. Zudem
besteht die Gefahr, dass der Hautdefekt beim Ablösen der angetrockneten
Wundauflage erneut traumatisiert wird.
- Das Klebematerial besteht häufig aus Kautschuk
oder aus anderen potenziell allergieauslösenden Stoffen. Bei
entsprechend sensiblen Bewohnern kann es zu Hautreaktionen kommen. Bei
Altershaut oder bei sog. "Kortisonhaut" ist sogar eine Ablösung der
oberen Hautschichten möglich.
- Wundschnellverbände lösen sich durch
mechanische Beanspruchung sowie durch Nässe leicht ab. Bei einer
Anwendung muss die betroffene Hautstelle daher trockengehalten werden.
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Weitere Maßnahmen:
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- Wundschnellverbände müssen trocken und kühl
gelagert werden. Überhitztes und überaltertes Material verliert an
Klebekraft und ist nicht mehr steril.
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| Durchführung:
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- Zunächst prüfen wir die Größe des Hautdefekts.
Das Mullkissen des Schnellverbands muss etwas größer als die Wunde
sein. Beim Abziehen der Schutzfolie muss darauf geachtet werden, dass
das Mullkissen dabei nicht berührt wird. Wenn die Wundauflage
möglicherweise kontaminiert wurde, so wird sie verworfen.
- Wir prüfen, ob der Bewohner in der Lage ist,
die Wunde eigenständig zu versorgen. In diesem F
+++ Gekürzte Version. Das komplette Dokument finden Sie hier. +++

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| Infoblock PSG II und SIS |
- Kleine
Blessuren hinterlassen in der Pflegedokumentation kaum mehr als ein
paar Zeilen. Nämlich den Eintrag über die Versorgung mit dem
Schnellverband, den täglichen Wechsel des Verbands und (hoffentlich!)
ein paar Tage später den Vermerk, dass die kleine Wunde problemlos
abgeheilt ist. Auf den Pflegegrad hat so ein einmaliges Ereignis
natürlich ebenfalls keinen Einfluss. Oder doch?
- Denn was
passiert, wenn sich derartige Vorkommnisse häufen, die Pflegekraft aber
die Ursachen dafür nicht sicher bestimmen kann? Ein Sturz etwa kann
Dutzende Ursachen haben. Unzureichendes Schuhwerk, Schwindel als
Nebenwirkung von Medikamenten oder Schmerzen in den Gelenken. Selbst
die Bezugspflegekraft verfügt immer nur über einen Teil der
Informationen. Oftmals aber haben Kollegen aus anderen
Funktionsbereichen Beobachtungen gemacht, die (aus welchen Gründen auch
immer) niemals den Weg in die Pflegedokumentation fanden.
- Aus diesem
Grund empfiehlt der MDK Fallbesprechungen ausdrücklich als Instrument
zur internen Qualitätssicherung. Bei einer Fallbesprechung diskutiert
ein Team von Mitarbeitern die aktuelle Situation des Pflegebedürftigen.
Teilnehmen daran sollten in jedem Fall die Bezugspflegekraft und die
stellvertretende Bezugspflegekraft sowie alle weiteren Pflegekräfte,
die mit dem Senioren täglich umgehen. Im (seltenen) Idealfall sind auch
Therapeuten und sogar der Hausarzt anwesend. Ziel ist es, Informationen
auszutauschen und Lösungen für Pflegeprobleme zu diskutieren.
- Wie genau
eine Fallbesprechung ablaufen kann, schreibt der MDK nicht vor. Sie
können also selbst festlegen, wie oft und für welche Pflegebedürftigen
Sie diese Treffen ansetzen. Allerdings sollte eine Fallbesprechung
dokumentiert werden. Ein Musterformular halten wir
für Sie zum Download bereit.
- Eine
Fallbesprechung kann zum Beispiel Folgendes zeigen: Hinter der
vermeintlich harmlosen Verletzung, die mit einem Schnellverband
versorgt wurde, steckt wohl doch mehr. Eine andere Kollegin berichtet
von ihrem Verdacht, dass die Sehfähigkeiten des Pflegebedürftigen in
den letzten Monaten nachgelassen haben. Der Eindruck wird von einer
hauswirtschaftlichen Mitarbeiterin bestätigt. In der Fallbesprechung
wird beschlossen, dem Pflegebedürftigen einen Augenarzttermin
nahezulegen. Dessen Diagnose lautet auf Grauer Star (Katarakt). Der
fortschreitende Sehverlust ist z. B. im Modul 2 unter “2.2 Örtliche
Orientierung” und “2.8 Risiken und Gefahren erkennen” für die
Pflegegrade relevant.
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Weitere Informationen
zu diesem Thema |
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Schlüsselwörter für diese Seite |
Notfall; Wunde; Wundversorgung; Bagatellwunde |
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| Genereller
Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und
Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch
kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel
diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der
jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt
angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen
bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert. |
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