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Version 1.05

Standard "Bewegungsübungen im Bett bei Immobilität"

 
Eine einsetzende Immobilität wird entweder schnell überwunden - oder niemals. Daher bleibt nach einem Unfall oder nach einer Krankheit nur wenig Zeit, um mit der körperlichen Aktivierung zu beginnen.
 

Wichtige Hinweise:

  • Zweck unseres Musters ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
  • Unverzichtbar ist immer auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.
  • Dieser Standard eignet sich für die ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen "Patient".

 

Dieses Dokument ist auch als Word-Dokument (doc-Format) verfügbar. Klicken Sie hier!
 

Standard "Bewegungsübungen im Bett bei Immobilität"
Definition:
  • Bei vielen Senioren ist es aufgrund des Krankheitsbildes nicht möglich, diese aus dem Bett in eine sitzende Position auf einem Stuhl bzw. in einen Rollstuhl zu mobilisieren. Eine Teilnahme an unserer Gymnastikgruppe ist diesen Betroffenen somit verwehrt. Die Bewegungsübungen werden dann ersatzweise im Bett durchgeführt, also im Zimmer des Bewohners.
  • Bewegungsübungen im Bett sind im Vergleich zum Training auf einem Stuhl weniger belastend, insbesondere der Kreislauf wird weniger gefordert. Dafür ist der Trainingseffekt geringer; und auch die soziale Interaktion mit Mitbewohnern entfällt.
Grundsätze:
  • Wann immer möglich muss die Mobilität zumindest teilweise wiedererlangt werden. Denn wenn ein Bewohner erst einmal anhaltend bettlägerig ist, wird er diesen Zustand zumeist nicht mehr überwinden. Das Kernelement zur Rückgewinnung der Mobilität sind Bewegungsübungen.
  • Bewegungsübungen machen nur dann Sinn, wenn sie diszipliniert durchgeführt werden; also regelmäßig und im vom Physiotherapeuten vorgegebenen Umfang.
  • Bewegungen, die nur unter Schmerzen oder mit Schwindelgefühl möglich sind, werden strikt vermieden. Sie verringern den Kooperationswillen des Bewohners.
  • Wir arbeiten eng mit dem Physiotherapeuten und dem Arzt zusammen. Deren Vorgaben werden sorgfältig umgesetzt. Gleichzeitig erwarten wir, dass auch unsere Beobachtungen und Rückmeldungen bei der Planung der weiteren Therapie berücksichtigt werden.
Ziele:
  • Die für die Immobilität typischen körperlichen Abbauerscheinungen werden vermieden, also insbesondere Kontrakturen sowie der Verfall der Muskelmasse.
  • Das subjektive Krankheitsempfinden wird gelindert. Der Bewohner spürt, dass er noch über körperliche Reserven verfügt und dass es "wieder bergauf geht".
  • Die Ausbildung von Druckgeschwüren wird vermieden.
  • Der Bewohner entwickelt weder eine Lungenentzündung noch eine Thrombose.
  • Die Leistung des Herz-Kreislaufsystems wird erhöht.
  • Der Appetit wird angeregt und die Verdauung gefördert.
  • Eine ggf. vorhandene Schlafstörung wird gelindert.
  • Aggressionen werden abgebaut.
  • Das Selbstvertrauen und das Selbstwertgefühl werden gefördert.
  • Die Körperwahrnehmung wird gestärkt.
Vorbereitung: Indikation

  • Der Bewohner muss in der Lage sein, die Bewegungsübungen aktiv oder aktiv-assistiert durchzuführen. Eine passive Durchführung ist nicht sinnvoll.
  • Es ist erforderlich, dass der Bewohner die Übungen selbstständig mehrmals am Tag durchführt. Er muss dazu entsprechend motiviert sein.
  • Die Übungen werden nicht durchgeführt, wenn strikte Bettruhe angeordnet wurde. Es dürfen auch keine entsprechenden Erkrankungen oder Schädigungen vorliegen; also etwa eine Hüft-OP, die jede Innenrotation ausschließt.
  • Der Kreislauf sollte soweit belastbar sein, dass der Bewohner bei der Durchführung ruhig atmet und sich nicht übermäßig anstrengen muss.
Organisation
  • Die Übungen werden vom Physiotherapeuten vorgegeben. Wir bitten diesen darum, die Bezugspflegekraft entsprechend anzuleiten.
  • Der Bewohner liegt in Rückenlage. Das Kopfteil wird flach gestellt.
  • Die Bettdecke wird entfernt. Verzichtbare Lagerungshilfsmittel und andere störende Gegenstände werden aus dem Bett genommen.
  • Infusionen, Drainagen und Blasenverweilkatheter werden fixiert.
  • Die Pflegekraft klärt den Bewohner über die geplante Maßnahme auf. Insbesondere bittet sie ihn, sich bei Schmerzen sofort zu melden.
  • Ggf. wird das Bettgitter ein- oder beidseitig hochgefahren, um einen Sturz aus dem Bett zu vermeiden.
Durchführung:
  • Die Pflegekraft achtet auf nonverbale Schmerzäußerungen wie etwa Grimassen, Zusammenzucken usw.
  • Die Auswahl der Übungen ist abhängig davon, welches Maß an Aktivität und Beweglichkeit erreicht werden kann. Die folgenden Übungen sind Beispiele:



  • Der Bewohner soll die Arme anheben und senken.



  • Der Bewohner soll die Beine anwinkeln und danach wieder strecken.



  • Der Bewohner soll sich aus dem Liegen aufsetzen. Danach legt er sich zurück in die Rückenlage.



  • Der Bewohner wird zum Sitzen an die Bettkante mobilisiert und erhält ein Gymnastikband. Er soll nun die Arme auseinander bewegen und dann wieder zusammen führen. Diese Übung kann auch durchgeführt werden, wenn die Arme über den Kopf gestreckt werden.
Nachbereitung:
  • Der Schwierigkeitsgrad der Übungen wird ggf. angepasst.
  • Die Maßnahme wird sorgfältig dokumentiert.
  • Wenn die Pflegekraft relevante Beobachtungen macht, werden der Physiotherapeut bzw. der Hausarzt informiert.
Dokumente:
  • Berichtsblatt
  • Leistungsnachweis
  • Kommunikationsblatt mit dem Arzt
  • Pflegeplanung
Verantwortlichkeit / Qualifikation:
  • Pflegefachkräfte
 
 
 
 
Weitere Informationen zu diesem Thema
Schlüsselwörter für diese Seite Immobilität; Bewegungstraining; Dekubitus; Kontraktur
Genereller Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden. Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.